Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1977 - VI ZR 21/76   

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO § 1233
    Ersatzfähigkeit freiwilliger Beiträge zur sozialen Rentenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Körperverletzung

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 69, 347
  • NJW 1978, 155
  • NJW 1978, 999 (Ls.)
  • MDR 1978, 215
  • VersR 1977, 1156
  • VersR 1978, 620
  • BB 1978, 361



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Wird zitiert von ... (26)  

  • BGH, 25.01.2000 - VI ZR 64/99  

    Gesetzlicher Forderungsübergang eines Anspruchs auf Ersatz des Beitragsausfalls

    Ein solcher Fall sei gegeben, wenn die Beitragserstattung als wirtschaftlich unsinnige Leistung anzusehen sei, weil der Geschädigte durch rentenrechtliche Regelungen bereits hinreichend gesichert sei; deshalb müsse im vorliegenden Zusammenhang auf die - ansonsten inzwischen aufgegebene - Rechtsprechung zur "unfallfesten Position" (vgl. z.B. BGHZ 69, 347, 350; 101, 207, 211 m.w.N.) zurückgegriffen werden.

    Durch diese gesetzliche Statuierung eines (insoweit teilweise normativen) Schadens des Verletzten ist die frühere Rechtsprechung zur sogenannten "unfallfesten Position" (vgl. BGHZ 69, 347, 350; 101, 207, 211; Senatsurteil vom 8. April 1986 - VI ZR 92/85 - VersR 1986, 914, 915), die in bestimmten Fällen der Berücksichtigung derartiger rentenrechtlicher Zeiten zur Verneinung eines ersatzpflichtigen Beitragsschadens geführt hatte, hinfällig geworden (vgl. BGHZ 116, 260, 267; 129, 366, 369).

    Die ständige Rechtsprechung des Senats, den Geschädigten nicht auf den Ausgleich der auf einem Beitragsausfall beruhenden Rentenminderung erst im Rentenfall zu verweisen, sondern ihm Schadensersatz bereits von vornherein durch Ersatz der Versicherungsbeiträge zu gewähren, beruht wesentlich auf der Überlegung, daß die eingetretene Störung im Aufbau der für den Betroffenen in der Regel existentiell wichtigen sozialen Altersvorsorge sofort behoben werden soll (vgl. hierzu z.B. BGHZ 69, 347, 350); dem soll gerade auch die Regelung des § 119 SGB X dienen (vgl. dazu BGHZ 106, 284, 289 f.).

  • BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 23/01 R  

    Nachgezahlte Beiträge aufgrund eines Schadensersatzanspruchs - Übergang von

    Der BGH hatte bereits unter Geltung des bis zum 30. Juni 1983 in Kraft gebliebenen § 1542 der Reichsversicherungsordnung (RVO) in Fällen schädigungsbedingten Beitragsausfalls Ansprüche auf Ersatz eines Erwerbsschadens nach §§ 823, 842, 843, 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anerkannt (vgl BGHZ 69, 347 = NJW 1978, 155 = VersR 1977, 1156; BGH VersR 1979, 1104; 1981, 477, 478; BGHZ 87, 181 = VersR 1983, 663).

    Insoweit ließ er zunächst grundsätzlich die Möglichkeit einer Rentenverkürzung in Form einer niedrigeren Rentenanwartschaft ausreichen, schränkte diese weite Auffassung jedoch in seinem Grundsatzurteil vom 18. Oktober 1977 (BGHZ 69, 347 = NJW 1978, 155 = VersR 1977, 1156) durch das Erfordernis der wirtschaftlichen Vernünftigkeit einer Weiterversicherung ein.

    Ist der Schaden durch Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ausgleichbar, soll sichergestellt werden, dass der Sozialversicherte später Sozialleistungen erhält, deren Berechnung auch die Zeit nach der Verletzung umfasst (vgl BR-Drucks 526/80 S 29 mit Bezug auf BGH NJW 1978, 155 f).

  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 278/06  

    Schadensrecht - Ersatz von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Insoweit haben der Schädiger und sein Haftpflichtversicherer prinzipiell schon bei Entstehung der Beitragslücken dafür zu sorgen, dass eine unfallbedingte Verkürzung späterer Versicherungsleistungen von vornherein ausgeschlossen wird, wobei die Ersatzpflicht nicht voraussetzt, dass eine nachteilige Beeinflussung der (späteren) Rente bereits feststeht, vielmehr schon die Möglichkeit einer Rentenverkürzung ausreicht, um vom Schädiger den Ersatz der Beiträge zur Fortsetzung der sozialen Vorsorge verlangen zu können (vgl. Senatsurteile BGHZ 46, 332, 333 ff.; 69, 347, 348 ff.; 97, 330, 332; 101, 207, 211 ff.; 116, 260, 263; 129, 366, 368; 143, 344, 348, 355 f.; vom 10. Juli 2007 - VI ZR 192/06 - VersR 2007, 1536, 1537, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Im Übrigen muss ein Anspruch des Geschädigten auf Erstattung der Beiträge für eine freiwillige Versicherung bzw. zur Fortsetzung des Sozialversicherungsverhältnisses gerade in den Fällen bestehen, in denen als Folge der Schädigung (hier: schädigungsbedingter Wechsel auf eine Beamtenstelle) die Pflichtversicherung vollständig unterbrochen wird (vgl. Senatsurteile BGHZ 69, 347; vom 25. Oktober 1977 - VI ZR 150/75 - VersR 1977, 1158; vom 12. Juni 1979 - VI ZR 80/78 - VersR 1979, 1104, 1105), wenn der in der Störung des Versicherungsverlaufs durch das Ausbleiben von Beitragszahlungen liegende Schaden ausgeglichen werden soll.

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  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08  

    Rechtsanwälte - Bestreiten bezifferter Ansprüche im Regressprozess nicht möglich

    Ein sofortiger Leistungsanspruch besteht danach nur dann, wenn das Rentenversicherungsrecht dem Verletzten einen Weg zur Fortentrichtung von Beiträgen eröffnet, auf dem er in wirtschaftlich sinnvoller Weise einem späteren Rentennachteil vorbeugen kann (BGHZ 69, 347, 348; 97, 330, 332; 101, 207, 211; 116, 260, 263).
  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 192/06  

    Sozialrecht - Erstattete Rentenversicherungsbeiträge: Ersatzanspruch des Bundes?

    Insoweit haben der Schädiger und sein Haftpflichtversicherer prinzipiell schon bei Entstehung der Beitragslücken dafür zu sorgen, dass eine unfallbedingte Verkürzung späterer Versicherungsleistungen von vornherein ausgeschlossen wird, wobei die Ersatzpflicht nicht voraussetzt, dass eine nachteilige Beeinflussung der (späteren) Rente bereits feststeht, vielmehr schon die Möglichkeit einer Rentenverkürzung ausreicht, um vom Schädiger den Ersatz der Beiträge zur Fortsetzung der sozialen Vorsorge verlangen zu können (vgl. Senatsurteile BGHZ 43, 378, 381 ff.; 46, 332, 333 ff.; 69, 347, 348 ff.; 97, 330, 332; 101, 207, 211 ff.; 116, 260, 263; 129, 366, 368; 139, 167, 173; 143, 344, 348, 355 f., jeweils m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2007 - L 9 R 917/05  

    Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall - Überleitung von Ansprüchen auf den

    Der Bundesgerichtshof hatte bereits unter Geltung des bis zum 30. Juni 1983 in Kraft gebliebenen § 1542 der Reichsversicherungsordnung (RVO) in Fällen schädigungsbedingten Beitragsausfalls Ansprüche auf Ersatz eines Erwerbsschadens, der den Beitragsschaden umfasst, nach §§ 823, 842, 843, 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anerkannt (vgl. BGHZ 69, 347 = NJW 1978, 155 = VersR 1977, 1156 ; BGH VersR 1979, 1104; 1981, 477 ; BGHZ 87, 181 = VersR 1983, 663).

    Insoweit ließ der Bundesgerichtshof zunächst grundsätzlich die Möglichkeit einer Rentenverkürzung in Form einer niedrigeren Rentenanwartschaft ausreichen, schränkte diese weite Auffassung jedoch in seinem Grundsatzurteil vom 18. Oktober 1977 (BGHZ 69, 347 = NJW 1978, 155 = VersR 1977, 1156) durch das Erfordernis der wirtschaftlichen Vernünftigkeit einer Weiterversicherung ein.

    Ist der Schaden durch Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ausgleichbar, soll sichergestellt werden, dass der Sozialversicherte später Sozialleistungen erhält, deren Berechnung auch die Zeit nach der Verletzung umfasst (vgl. BR-Drucks 526/80 S 29 mit Bezug auf BGH NJW 1978, 155 f).

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 29/91  

    Beitragszahlung zur Rentenversicherung des Verletzten trotz unfallfester Position

    Der Ersatzanspruch des Geschädigten entsteht schon mit der Beitragslücke; er setzt nicht voraus, daß der spätere Rentenschaden bereits feststeht, vielmehr reicht grundsätzlich schon die Möglichkeit einer Rentenverkürzung aus, um vom Schädiger den Ersatz der Beiträge zur freiwilligen Fortsetzung der sozialen Vorsorge verlangen zu können (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa BGHZ 69, 347, 348; 87, 181, 182; 97, 330, 332; 101, 207, 210 f.).

    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Verletzte einen Ausgleich der unfallbedingten Störung in seinem Rentenaufbau durch die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung dann nicht mehr von dem Schädiger verlangen kann, wenn er in der Sozialversicherung bereits eine Position erworben hat, die durch die beitragslos gebliebene Zeit nicht oder doch nur in einem so geringen Maß gestört wird, daß ein verständiger Betroffener, der die Versicherungslasten selbst zu tragen hätte, von einer freiwilligen Versicherung absehen würde (vgl. BGHZ 69, 347, 350; Senatsurteil vom 25. Oktober 1977 - VI ZR 150/75 - VersR 1977, 1158, 1159).

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 223/07  

    Rechtsanwälte - Pflichtverletzung im Scheidungsverfahren, Schadensersatz!

    Die Ersatzpflicht setzt nicht voraus, dass eine nachteilige Beeinflussung der (späteren) Rente bereits feststeht; schon die Möglichkeit einer Rentenverkürzung reicht aus, um vom Schädiger die Schließung der entstandenen Beitragslücke zu verlangen (BGHZ 69, 347, 348; 97, 330, 332; 101, 207, 211; 116, 260, 263).
  • BGH, 12.04.1983 - VI ZR 126/81  

    Pflicht zum Ausgleich verletzungsbedingt geringerer Beiträge zur Sozial- und

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  • OLG Stuttgart, 07.09.2006 - 13 U 49/06  

    Beitragsregress des Rentenversicherers für die Zeit ab Eintritt des Geschädigten

    Der Schadensersatz erfolge auf die Gefahr hin, dass der Geschädigte später besser stehe, als er ohne die Schädigung gestanden hätte (BGH VersR 1977, 1156).

    Auch aus der von der Klägerin in der Berufung erstmals angeführten Entscheidung des BGH in VersR 1977, 1156 ergibt sich nichts zu ihren Gunsten.

  • BGH, 30.06.1987 - VI ZR 42/86  

    Anspruch auf Ersatz unfallbedingt nicht abgeführter Pflichtbeiträge zur

  • BGH, 12.06.1979 - VI ZR 80/78  

    Anforderungen an Schadensmeldung; Hemmung der Verjährung

  • BGH, 15.04.1986 - VI ZR 146/85  

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Fortkommensschadens; Ausgleichung von

  • BGH, 19.10.1993 - VI ZR 56/93  

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Erwerbsunfähigkeit des Verletzten

  • BGH, 24.02.1981 - VI ZR 154/79  
  • BGH, 29.09.1987 - VI ZR 293/86  

    Berechnung des Verdienstausfallschadens im Wege der Nettolohnmethode; Berechnung

  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 152/84  

    Umfang des Schadensersatzanspruchs einer Witwe wegen Verletzung des

  • BGH, 08.11.1983 - VI ZR 214/82  

    Ersatz für Versicherungsbeiträge des Rehabilitanden

  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 36/79  
  • OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10  

    Bauvertrag - Überlassung von Baukran: Wer haftet für Fehler des Kranführers?

  • BGH, 25.10.1977 - VI ZR 150/75  
  • OLG Köln, 08.09.1997 - 12 U 46/93  
  • BGH, 08.11.1983 - VI ZR 134/82  
  • BGH, 08.11.1983 - VI ZR 243/82  
  • BGH, 08.11.1983 - VI ZR 96/82  
  • OLG Karlsruhe, 27.11.1980 - 9 U 10/79  
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