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   BGH, 19.09.1977 - II ZB 9/76   

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https://dejure.org/1977,1018
BGH, 19.09.1977 - II ZB 9/76 (https://dejure.org/1977,1018)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1977 - II ZB 9/76 (https://dejure.org/1977,1018)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1977 - II ZB 9/76 (https://dejure.org/1977,1018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Vereinssatzung - Zulässigkeit einer Übertragung der Geschäftsführung auf andere Organe als den Vorstand - Auswirkung bei in der Satzung festgelegter Einzelvertretungsmacht der Vorstandsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 69, 250
  • NJW 1977, 2310
  • NJW 1978, 415 (Ls.)
  • MDR 1978, 29
  • DNotZ 1978, 88
  • DB 1977, 2090
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Düsseldorf, 02.11.2001 - 1 K 10519/98

    Klage eines islamischen Dachverbandes auf Einführung islamischen

    vgl. Palandt-Heinrichs, Kommentar zum BGB, 60. Aufl., § 26 Anm. 6; BGH, Beschluss vom 19. September 1977 - 2 ZB 9/76 -, BGHZ 69, S. 250 (252).
  • KG, 09.03.2006 - 8 U 172/05

    Eingetragener Verein: Umfang und Dauer der Vertretungsmacht des Vorstandes bei

    Lediglich für den Fall, dass die Satzung keine Regelung zur Vertretung enthält, stellt sich die - streitige - Frage, ob eine Beschlussfassung nach § 28 BGB Voraussetzung der wirksamen Vertretung ist (vgl. BGHZ 69, 250 ff = NJW 1977, 2310, 2311; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 18. Aufl., Rn 232; Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 9. Aufl., Rn 331, 333 f.; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 26 Rn 6; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 26 Rn 16).
  • LAG Köln, 20.07.2005 - 7 Sa 1504/04

    Kündigung durch ungültig gewählten Vereinsvorsitzenden - Abgrenzung der

    Für die Wirksamkeit eines Vertreterhandelns nach außen kommt es nur auf die formale Vertretungsberechtigung und nicht darauf an, ob dem Vertreterhandeln eine satzungsgemäße interne Willensbildung vorausgegangen ist (BGHZ 69, 250 ff.; Palandt/Heinrichs BGB, § 26 Rz. 6; Danckelmann NJW 72, 735).
  • BayObLG, 11.03.1981 - BReg. 2 Z 12/81

    Zur Frage, ob ein besonderer Vertreter im Vereinsregister eingetragen werden kann

    Die Vertretungsmacht des Vorstands und dessen BeschluBfassung (vgl. hierzu BGHZ 69, 250 /252 ff.) ist daher nicht betroffen.
  • LAG Berlin, 18.12.1989 - 9 Sa 83/89

    Arbeitnehmer; Künstler; Bühnenkünstler; Gastvertrag; Reisekosten; Erstattung

    Das muß jedenfalls bei einem nur aus zwei Personen bestehenden Vorstand, wie vorliegend, angenommen werden, ohne daß vorliegend darüber zu entscheiden wäre, ob bei einem mehrgliedrigen Vorstand ansonsten nach dem Gesetz das Mehrheitsprinzip oder das Prinzip der Gesamtvertretung nicht nur für die interne Beschlußfassung des Vorstandes, sondern auch für seine Vertretungshandlungen nach außen gilt (vgl. dazu BGHZ 69, 250; Palandt/Heinrichs, BGB, 48. Auflage 1989, § 26 Ann. 2 b).
  • BGH, 07.11.1977 - II ZR 236/75

    Außenwirkung einer Vorschrift in der Satzung einer öffentlich-rechtlichen

    Da der redliche Rechtsverkehr mit einer so belastenden Regelung nicht ohne weiteres zu rechnen braucht, ist im Recht der öffentlichen Körperschaften ebenso wie im Vereinsrecht bei entsprechender Vertretungsregelung (vgl. Beschl. d. Sen. v. 19.9. 77 - II ZB 9/76, WM 1977, 1256) im Zweifel davon auszugehen, daß die Bindung des Vertretungsorgans an eine interne Beschlußfassung nicht nach außen wirken soll.
  • BAG, 04.11.1981 - 7 AZR 358/79
    Da her war er zum Ausspruch der Kündigung berechtigt, ohne daß es darauf ankommt, ob vereinsintern insoweit ein dahingehender Beschluß vorlag (BGHZ 69, 250 [252 bis 254]; BayObLGZ 1976, 5.
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