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   BGH, 02.10.1952 - IV ZR 24/52   

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https://dejure.org/1952,252
BGH, 02.10.1952 - IV ZR 24/52 (https://dejure.org/1952,252)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1952 - IV ZR 24/52 (https://dejure.org/1952,252)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1952 - IV ZR 24/52 (https://dejure.org/1952,252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse bei vor dem Eintritt eines Nacherbfalls bestehenden Antwartschaftsrecht - Auslegung eines von einem Notar errichteten Testaments - Wirksamkeit einer unentgeltlichen Verfügung des Vorerben für die Nacherbfolge - Begriff der Entgeltlichkeit bzw. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 7, 274
  • NJW 1953, 219
  • DNotZ 1953, 97
  • DB 1952, 1051
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Unentgeltlichkeit i.S. des § 2205 Satz 3 BGB setzt voraus, daß aus dem Nachlaß ein Wert hingegeben, ein Opfer gebracht wird, ohne daß die dadurch eintretende Verringerung des Nachlasses durch Zuführung eines entsprechenden Vermögensvorteils ausgeglichen wird (BGHZ 7, 274, 277 [BGH 02.10.1952 - IV ZR 24/52]; Senatsurteil vom 15. Mai 1963 V ZR 141/61, NJW 1963, 1613, 1614).

    Unentgeltlich verfügt der Testamentsvollstrecker nämlich nur dann, wenn er entweder weiß, daß dem Opfer keine gleichwertige Leistung gegenübersteht, oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner künftigen Pflicht, die Erbschaft an den Erben (Nacherben) herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (vgl. RGZ 105, 246, 248; BGHZ 5, 173, 182 [BGH 15.02.1952 - V ZR 54/51]; 7, 274, 278, 279 [BGH 02.10.1952 - IV ZR 24/52]; Urteil vom 15. Mai 1963 V ZR 141/61, NJW 1963, 1613, 1614).

  • BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 75/83

    Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung nach Eintritt des Nacherbfalles

    Auch wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, soll die Unwirksamkeit nur so weit reichen, daß die von der Verfügung drohende Vereitelung oder Beeinträchtigung vermieden wird und das Recht des Nacherben ungeschmälert bestehen bleibt (BGHZ 7, 274, 279).
  • BGH, 30.05.1990 - IV ZR 83/89

    Schutz des Nacherben gegen bestimmte Verfügungen des Vorerben

    Auch wenn diese Voraussetzung vorliegt, tritt die Unwirksamkeit nur in dem Maße ein, daß die von der Verfügung drohende Vereitelung oder Beeinträchtigung vermieden wird und das Recht des Nacherben ungeschmälert erhalten bleibt (BGHZ 7, 274, 279).
  • BGH, 24.10.1990 - IV ZR 296/89

    Vergleich als unentgeltliche Verfügung

    Unentgeltlichkeit im Sinne von § 2205 Satz 3 BGB setzt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung - ebenso wie bei § 2113 Abs. 2 BGB - objektiv nur voraus, daß aus dem Nachlaß ein Wert hingegeben, ein Opfer gebracht wird, ohne daß die dadurch eingetretene Verringerung des Nachlasses durch Zuführung eines entsprechenden Vermögensvorteils ausgeglichen wird (BGHZ 57, 84, 89; 7, 274, 277; Urteil vom 15. Mai 1963 - V ZR 141/61 - NJW 1963, 1613, 1614 = LM BGB § 2205 Nr. 10).
  • LG Düsseldorf, 11.09.2014 - 16 O 155/11

    Erwerb eines Nachlassgegenstandes durch den Testamentsvollstrecker; Verpflichtung

    Eine unentgeltliche Verfügung liegt vor, wenn ein Opfer aus dem Nachlass erbracht wird und der Testamentsvollstrecker entweder weiß, dass dem Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an den Nachlass gegenübersteht oder doch bei ordnungsgemäßer Verwaltung das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (st. Rspr: BGH, Urt. v. 15.05.1963 - V ZR 141/61 = NJW 1963, 1613 unter Verweis auf BGH, Urt. v. 02.10.1952 - IV ZR 24/52 = BGHZ 7, 274).

    (BGH, Urt. v. 02.10.1952 - IV ZR 24/52 = BGHZ 7, 274 = NJW 1953, 219; OLG Frankfurt, RPfleger 1977, 170; Damrau in: Soergel, § 2205 Rnn. 74 ff.; Mayer in: BeckOK-BGB, § 2205 Rnn. 21 ff.; Schaub, ZEV 2001, 257, 258; aA: Müller, WM 1982, 466, 473).

  • BGH, 15.02.1971 - III ZR 217/67

    Geltendmachung der die Unwirksamkeit beeinträchtigenden Verfügungen des Vorerben

    Da die Mutter die tatsächlichen Verhältnisse kannte, ist dem Berufungsgericht auch dahin zuzustimmen, daß sie nicht den in der Vergangenheit liegenden, unentgeltlich gewährten und hingenommenen Leistungen nachträglich den Charakter der Entgeltlichkeit gehen konnte (vgl. BGB RGRK § 516 Anm. 17; Staudinger a.a.O. Anm. 14; BGHZ 7, 274, 279) [BGH 02.10.1952 - IV ZR 24/52] .

    Das Berufungsgericht hat deshalb mit Recht die Bestellung des Wohnrechts als im ganzen unwirksam erachtet (§ 2113 Abs. 2 BGB; BGHZ 7, 274, 279 [BGH 02.10.1952 - IV ZR 24/52] ; BGB RGRK § 2113 Ann. 30).

  • BGH, 25.09.1970 - V ZR 171/67

    Anspruch auf Löschung einer Hypothek wegen Verstoß gegen den Umfang der

    In der Revisionsbegründung führt die Beklagte aus: Im vorliegenden Pall habe - im Gegensatz zu den in den Entscheidungen RGZ 129, 246 (gemeint ist offenbar RGZ 125, 242, 246) und BGHZ 7, 274, 277 [BGH 02.10.1952 - IV ZR 24/52] beurteilten Sachverhalten - dem Nachlaß auf Grund des "mit ihm" geschlossenen Vertrags der Anspruch auf Auszahlung des Darlehens zugestanden.

    Die Würdigung des Tatrichters, der Nachlaß habe nur etwas geopfert, ohne dafür Gleichwertiges zu erhalten (Senatsurteil vom 22. Mai 1963 - V ZR 112/61, NJW 1963, 1613, 1614) gründet sich auf das Gesamtbild (vgl. BGHZ 5, 173, 183) [BGH 15.02.1952 - V ZR 54/51], zu dem den Tatrichter insbesondere die wirtschaftliche Betrachtung der Vorgänge (vgl. BGHZ 7, 274, 277) [BGH 02.10.1952 - IV ZR 24/52] geführt hat.

    Der Testamentsvollstrecker hat zugunsten der Beklagten Nachlaßgrundstücke belastet und damit den Wert des Nachlasses verringert, ohne daß diese Verringerung durch Zuführung eines entsprechenden Vermögensvorteils aufgehoben wurde (vgl. BGHZ 7, 274, 277) [BGH 02.10.1952 - IV ZR 24/52].

  • BGH, 27.06.1956 - IV ZR 81/56

    Rechtsmittel

    Unentgeltlich im Sinne dieser Bestimmung sind, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, auch teilweise entgeltliche Verfügungen (BGHZ 5, 173 [182]; 7, 274 [279]; LM Nr. 1 zu § 2113 BGB).

    Ein Entgelt, das an die Tochter der Klägerin gezahlt werden sollte, ist daher nach den in BGHZ 7, 274 dargelegten Grundsätzen, an denen der Senat nach erneuter Überprüfung festhält, nicht als Entgelt im Sinne des § 2113 Abs. 2 BGB anzusehen.

    Darauf, ob die Beteiligten die an die Tochter der Klägerin zu zahlende Abfindung als Entgelt angesehen haben, kommt es nicht an Denn ihre subjektiven Erwägungen sind unberücksichtigt zu lassen, soweit es sich darum handelt, ob eine bestimmte Gegenleistung rechtlich als Entgelt im Sinne des § 2113 Abs. 2 BGB anzusehen ist (BGHZ 7, 274 [278]).

  • BGH, 12.03.1999 - V ZR 243/97

    Wirksamkeit des Verzichts des befreiten Vorerben auf Grundstückseigentum

    Der Sinn des § 2113 Abs. 2 BGB, dem Nacherben seine Rechte möglichst ungeschmälert zu erhalten (BGHZ 7, 274, 279), trifft zudem gleichermaßen bei einseitigen wie bei zweiseitigen Verfügungen des Vorerben zu, wenn sie geeignet sind, Rechte des Nacherben zu vereiteln (vgl. auch BGH, Urt. v. 4. Juli 1973, IV ZR 175/72, LM BGB, § 2113, Nr. 13, Bl. 2, 2. Abs.).
  • KG, 03.07.1984 - 1 W 561/84

    Zur Abgeschlossenheit von Wohnungseigentum

    Auch wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, soll die Unwirksamkeit nur so weit reichen, daß die von der Verfügung drohende Vereitelung oder Beeinträchtigung vermieden wird und das Recht des Nacherben ungeschmälert bestehen bleibt (BGHZ 7, 274, 279 [= DNotZ 1953, 97 ]).
  • BGH, 16.03.1977 - IV ZR 182/75

    Gewährung eines lebenslänglichen Wohnrechts - Anspruch auf Schadensersatz -

  • KG, 03.06.2016 - 6 W 127/15

    Erbescheinsverfahren: Erbscheinserteilung an einen vermeintlichen "Alleinerben"

  • OLG Düsseldorf, 14.06.1999 - 3 Wx 104/99

    Beeinträchtigung des Nacherbenrechts durch unentgeltliche Verfügung des Vorerben

  • OLG Frankfurt, 05.11.1979 - 20 W 676/79

    Zur Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch

  • BGH, 15.05.1963 - V ZR 141/61
  • BGH, 14.06.1963 - V ZR 218/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.07.1955 - IV ZR 110/54

    Rechtsmittel

  • OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09

    Testamentsvollstreckung: Geltung des Selbstkontrahierungsverbots für den

  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81

    Bewertung der Abtretung eines Kaufpreisanspruches - Vorliegen einer gegenüber den

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 268/79

    Zur Wirksamkeit der Zustimmung eines Gesellschafter-Vorerben zu Änderungen des

  • OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93

    Kosten eines für erledigt erklärten Rechtsstreits; Anspruch auf Zustimmung zur

  • BayObLG, 27.07.1982 - BReg. 2 Z 12/82

    Löschung eines Nacherbenvermerks bei Verfügung durch befreiten Vorerben

  • BGH, 02.02.1967 - III ZR 17/65

    Gegenseitige Erbeinsetzung von Eheleuten durch einen Ehe- und Erbvertrag mit

  • BGH, 23.03.1960 - V ZR 41/59

    Unentgeltliche Verfügung eines Vorerben im Sinne des § 2113 Abs. 2 BGB durch

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