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   BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51   

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https://dejure.org/1952,25
BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51 (https://dejure.org/1952,25)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1952 - V ZB 18/51 (https://dejure.org/1952,25)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1952 - V ZB 18/51 (https://dejure.org/1952,25)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Erklärung eines Nachlasses als nichtgeregelt - Bestimmen eines Anerben, wenn dieser auch verstirbt - Voraussetzungen für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof - Versterben des Anerben ohne ein Testament zu hinterlassen - Inkrafttreten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 7, 339
  • NJW 1953, 23
  • MDR 1953, 31
  • FamRZ 1968, 92
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.10.1951 - V BLw 13/50
    Auszug aus BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51
    Die Frage, ob sich die Rechtsvorschriften im Rahmen einer Ermächtigung oder einer übergeordneten Rechtsordnung halten, ist durch diese Zustimmung der Militärregierung ausgeräumt und damit der Nachprüfung durch die Gerichte entzogen (vgl dazu auch BGHZ 6, 157 [BGH 15.05.1952 - III ZR 61/51]/9; OGHZ 4, 129 [134] = RechtdLandw 1950, 233 [235]; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 24. April 1951, V BLW 14/50, und vom 9. Oktober 1951, V BLw 13/50, Rechtd-Landw 1952, 53 Er 5 = NJW 1952, 264).

    Die Frage, ob die Regelung des § 58 LVO sich überall im Rahmen der Ermächtigung des Kontrollratsgesetzes Nr. 45 zum Erlaß von Durchführungsbestimmungen (Art XI daselbst) hält (dazu Rötelmann NJW 1952, 264), ist damit gegenstandslos.

  • BGH, 24.04.1951 - V BLw 14/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51
    Mach der objektiven , vom erkennenden Senat als Senat für Landwirtschafts-Sachen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone ständig vertretenen Auffassung war ein Erbfall am 24. April 1947 geregelt, wenn die Rechtslage zu diesem Zeitpunkt objektiv klar war, und kommt es dabei auf eine etwaige abweichende Beurteilung der objektiv zweifelsfreien Anerbenfolge durch die Beteiligten oder auch durch Rechtsberater und Behörden nicht an; solche subjektiven Unklarheiten können nicht zu dem Schluß führen, daß der Erbe bei Inkrafttreten der Höfeordnung noch nicht endgültig festgestanden hat (außer dem bereits genannten Beschluß vom 24. April 1951 noch Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951, V Blw 61/49, vom 24. April 1951, V BLw 14/50 , vom 11. März 1952, V BLw 32/51 und 49/51, RechtdLandw 1952, 174 ff und vom 14. Oktober 1952, V BLw 26/52).

    Die Frage, ob sich die Rechtsvorschriften im Rahmen einer Ermächtigung oder einer übergeordneten Rechtsordnung halten, ist durch diese Zustimmung der Militärregierung ausgeräumt und damit der Nachprüfung durch die Gerichte entzogen (vgl dazu auch BGHZ 6, 157 [BGH 15.05.1952 - III ZR 61/51]/9; OGHZ 4, 129 [134] = RechtdLandw 1950, 233 [235]; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 24. April 1951, V BLW 14/50, und vom 9. Oktober 1951, V BLw 13/50, Rechtd-Landw 1952, 53 Er 5 = NJW 1952, 264).

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 16.03.1950 - II BLw 69/49
    Auszug aus BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51
    Es will den Nachlaß als nicht geregelt ansehen und dabei an seiner im Beschluß vom 29. September 1950 (BayerOblG 1950/51, 185 ff = RechtdLandw 1951, 61 ff = DNotZ 1951, 73 ff) näher begründeten Rechtsauffassung, der sogenannten subjektiven lehre, festhalten, sieht sich daran aber gehindert durch Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (vom 30. November 1949, II BLw 69/49, Rechtdlandw 1950, 81 = DNotZ 1951, 81, und vom 28. Juni 1950, II BLw 48/49, RechtdLandw 1951, 38) und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vom 24. April 1951, V BLw 107/49, Rechtdlandw 1951, 179 = NJW 1951, 523 [BGH 24.04.1951 - V BLw 107/49]), die auf der Boden der sogenannten objektiven lehre stehen.
  • BGH, 24.04.1951 - V BLw 107/49

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51
    Es will den Nachlaß als nicht geregelt ansehen und dabei an seiner im Beschluß vom 29. September 1950 (BayerOblG 1950/51, 185 ff = RechtdLandw 1951, 61 ff = DNotZ 1951, 73 ff) näher begründeten Rechtsauffassung, der sogenannten subjektiven lehre, festhalten, sieht sich daran aber gehindert durch Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (vom 30. November 1949, II BLw 69/49, Rechtdlandw 1950, 81 = DNotZ 1951, 81, und vom 28. Juni 1950, II BLw 48/49, RechtdLandw 1951, 38) und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vom 24. April 1951, V BLw 107/49, Rechtdlandw 1951, 179 = NJW 1951, 523 [BGH 24.04.1951 - V BLw 107/49]), die auf der Boden der sogenannten objektiven lehre stehen.
  • BGH, 15.05.1952 - III ZR 61/51

    Eheschließung nach dem Tode

    Auszug aus BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51
    Die Frage, ob sich die Rechtsvorschriften im Rahmen einer Ermächtigung oder einer übergeordneten Rechtsordnung halten, ist durch diese Zustimmung der Militärregierung ausgeräumt und damit der Nachprüfung durch die Gerichte entzogen (vgl dazu auch BGHZ 6, 157 [BGH 15.05.1952 - III ZR 61/51]/9; OGHZ 4, 129 [134] = RechtdLandw 1950, 233 [235]; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 24. April 1951, V BLW 14/50, und vom 9. Oktober 1951, V BLw 13/50, Rechtd-Landw 1952, 53 Er 5 = NJW 1952, 264).
  • BGH, 14.10.1952 - V BLw 26/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51
    Mach der objektiven , vom erkennenden Senat als Senat für Landwirtschafts-Sachen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone ständig vertretenen Auffassung war ein Erbfall am 24. April 1947 geregelt, wenn die Rechtslage zu diesem Zeitpunkt objektiv klar war, und kommt es dabei auf eine etwaige abweichende Beurteilung der objektiv zweifelsfreien Anerbenfolge durch die Beteiligten oder auch durch Rechtsberater und Behörden nicht an; solche subjektiven Unklarheiten können nicht zu dem Schluß führen, daß der Erbe bei Inkrafttreten der Höfeordnung noch nicht endgültig festgestanden hat (außer dem bereits genannten Beschluß vom 24. April 1951 noch Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951, V Blw 61/49, vom 24. April 1951, V BLw 14/50 , vom 11. März 1952, V BLw 32/51 und 49/51, RechtdLandw 1952, 174 ff und vom 14. Oktober 1952, V BLw 26/52).
  • BGH, 11.03.1952 - V BLw 32/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51
    Mach der objektiven , vom erkennenden Senat als Senat für Landwirtschafts-Sachen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone ständig vertretenen Auffassung war ein Erbfall am 24. April 1947 geregelt, wenn die Rechtslage zu diesem Zeitpunkt objektiv klar war, und kommt es dabei auf eine etwaige abweichende Beurteilung der objektiv zweifelsfreien Anerbenfolge durch die Beteiligten oder auch durch Rechtsberater und Behörden nicht an; solche subjektiven Unklarheiten können nicht zu dem Schluß führen, daß der Erbe bei Inkrafttreten der Höfeordnung noch nicht endgültig festgestanden hat (außer dem bereits genannten Beschluß vom 24. April 1951 noch Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951, V Blw 61/49, vom 24. April 1951, V BLw 14/50 , vom 11. März 1952, V BLw 32/51 und 49/51, RechtdLandw 1952, 174 ff und vom 14. Oktober 1952, V BLw 26/52).
  • BGH, 20.02.1951 - V BLw 61/49

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51
    Mach der objektiven , vom erkennenden Senat als Senat für Landwirtschafts-Sachen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone ständig vertretenen Auffassung war ein Erbfall am 24. April 1947 geregelt, wenn die Rechtslage zu diesem Zeitpunkt objektiv klar war, und kommt es dabei auf eine etwaige abweichende Beurteilung der objektiv zweifelsfreien Anerbenfolge durch die Beteiligten oder auch durch Rechtsberater und Behörden nicht an; solche subjektiven Unklarheiten können nicht zu dem Schluß führen, daß der Erbe bei Inkrafttreten der Höfeordnung noch nicht endgültig festgestanden hat (außer dem bereits genannten Beschluß vom 24. April 1951 noch Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951, V Blw 61/49, vom 24. April 1951, V BLw 14/50 , vom 11. März 1952, V BLw 32/51 und 49/51, RechtdLandw 1952, 174 ff und vom 14. Oktober 1952, V BLw 26/52).
  • RG, 21.06.1935 - II B 5/35

    1. Liegt dieselbe Rechtsfrage im Sinne von § 28 Abs. 2 FGG. vor, wenn über die

    Auszug aus BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51
    Dabei kann dieselbe Rechtsfrage auch dann gegeben sein, wenn es sich nicht um dieselbe gesetzliche Vorschrift handelt (RGZ 148, 175 [177/8]; Keidel, FGG, 5. Aufl 1952, § 28 Anm. 3 zu c).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 01.03.1950 - II Blw 18/49
    Auszug aus BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51
    Die Frage, ob sich die Rechtsvorschriften im Rahmen einer Ermächtigung oder einer übergeordneten Rechtsordnung halten, ist durch diese Zustimmung der Militärregierung ausgeräumt und damit der Nachprüfung durch die Gerichte entzogen (vgl dazu auch BGHZ 6, 157 [BGH 15.05.1952 - III ZR 61/51]/9; OGHZ 4, 129 [134] = RechtdLandw 1950, 233 [235]; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 24. April 1951, V BLW 14/50, und vom 9. Oktober 1951, V BLw 13/50, Rechtd-Landw 1952, 53 Er 5 = NJW 1952, 264).
  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79

    Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff

    Daß es sich im vorliegenden Fall um die Übertragung von Wohnungseigentum, in dem Urteil BGHZ 15, 168 zugrunde liegenden Fall dagegen um die Übertragung eines Grundstücks handelt, ist für die Rechtsfrage unerheblich (vgl. BGHZ 7, 339, 341).
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Die Ansicht des vorlegenden Kammergerichts, es könne ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfrage über die sofortige weitere Beschwerde nicht entscheiden, ist für den Senat, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Rede steht, bindend (BGHZ 7, 339, 341; 75, 375, 377; 90, 181, 182) [BGH 16.02.1984 - V ZB 8/83].
  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83

    Umfang und Ausübung eines Leitungsrechts

    Demgemäß hält das Oberlandesgericht - auf dessen rechtliche Beurteilung es bei der Zulässigkeitsprüfung der Vorlage allein ankommt (BGHZ 7, 339, 341; Senatsbeschluß vom 6. März 1981, V ZB 2/81, LM BGB § 1023 Nr. 4 = NJW 1981, 1781) - für entscheidungserheblich, ob auf die Kennzeichnung des Leitungsweges auch dann noch verzichtet werden könne, wenn die Verlegung zwar noch vor der Entscheidung über den Eintragungsantrag, aber erst nach Erteilung der Eintragungsbewilligung erfolgt sei.
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