Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1952 - V ZR 57/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,343
BGH, 11.07.1952 - V ZR 57/51 (https://dejure.org/1952,343)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1952 - V ZR 57/51 (https://dejure.org/1952,343)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1952 - V ZR 57/51 (https://dejure.org/1952,343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundstückseigentumserwerb durch Hoheitsakt - Wirksamkeit einer Grundbuchumschreibung aufgrund einer Drohung - Schutz des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs bei inhaltlich unzulässiger Eintragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 7, 64
  • NJW 1952, 1289
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 11/05

    Umfang der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs

    Selbst eine Verletzung von Verfahrensvorschriften im Zusammenhang mit der Grundbucheintragung lässt die Vermutung - abgesehen von hier nicht einschlägigen Nichtigkeitsfällen (vgl. Senat, BGHZ 7, 64, 69 für den Fall einer durch erhebliche Bedrohung erreichten Grundbucheintragung) - nicht entfallen (Senat, Urt. v. 26. September 1969, V ZR 135/66, WM 1969, 1352, 1353 f.).
  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 15 W 242/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Anordnung des Grundbuchamts hinsichtlich

    Es handelt sich lediglich um einen informativen Hinweis, dessen Aufnahme in das Grundbuch auf der Ordnungsvorschrift des § 9 lit. d GBV beruht (vgl. BGHZ 7, 64, 68; BayObLG FGPrax 2002, 99, 100).
  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 172/01

    Unzulässiger Klarstellungsvermerk im Grundbuch bei bloßen Zweifeln an wirksamer

    Es handelt sich lediglich um einen informativen Hinweis, dessen Aufnahme ins Grundbuch auf der Ordnungsvorschrift von § 9 Buchst. d GBV beruht (BGHZ 7, 64/68; Meikel/ Ebeling § 9 GBV Rn. 2).
  • BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91
    Denn die von einem unzuständigen Organ der Rechtspflege vorgenommene Eintragung im Grundbuch kann u.U. unwirksam sein; sie würde dann keine Wirkungen entfalten und nähme auch am öffentlichen Glauben des Grundbuchs nicht teil (vgl. § 8 Abs. 4 RpflG sowie BGHZ 7, 64/69; KEHE/Ertl GBR 4.Aufl. Einl. B 45 Buchstabe a, B 49 und B 51).
  • OLG Braunschweig, 16.12.1982 - 1 W 58/82
    Eine gefälschte Grundbucheintragung ist indes keine echte Grundbucheintragung und daher nur der Schein einer solchen und als Grundlage eines gutgläubigen Erwerbs ungeeignet (selbst echte, aber dem Grundbuchrichter abgenötigte Eintragungen sind nicht ausreichend, BGH NJW 1952, 1289).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht