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   BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52   

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https://dejure.org/1952,26
BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52 (https://dejure.org/1952,26)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1952 - IV ZR 25/52 (https://dejure.org/1952,26)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1952 - IV ZR 25/52 (https://dejure.org/1952,26)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Würdigung eines Sachverständigengutachtens zur Beweisführung - Vaterschaftsbeweis durch erbbiologisches Gutachten - Verfahrensfehler aufgrund fehlender Vernehmung der Kindesmutter im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 7, 116
  • NJW 1952, 1171
  • MDR 1952, 676
 
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Wird zitiert von ... (134)

  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Den Parteien verbleibt nämlich immer noch das Recht, anstelle des Urkundenbeweises bzw. daneben auch eine Beweisaufnahme im Zivilverfahren durch die Vernehmung von Zeugen bzw. den Parteien durch den Zivilrichter zu beantragen ( BGH , BGHZ 7, Seite 116; Reichsgericht , JW 1930, Seite 2052; OLG München , NJW 1972, Seiten 2047 f.; KG Berlin , VersR 1972, Seite 104; OLG Bamberg , NJW-RR 2003, Seite 1223 ).

    Es war dementsprechend auch hier zulässig, die Akten des Strafverfahrens als Beweisurkunde heranzuziehen und die Aussage- und Beweisprotokolle aus dem Strafverfahren sowie die dortigen tatsächlichen Feststellungen im hiesigen Zivilverfahren zu verwerten ( BGH , NJW-RR 1988, Seiten 1527 f.; BGH , WM 1971, Seite 560; BGH , VersR 1970, Seite 322; BGH , BGHZ 7, Seiten 116 f. ).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    a) Der Revision ist zuzugeben, daß ein Gericht keine "unerfüllbaren Beweisanforderungen" stellen darf (BGHZ 7, 116; BVerwGE 7, 248), und daß es keine unumstößliche Gewißheit bei der Prüfung verlangen darf, ob eine Behauptung wahr und erwiesen ist.
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06

    Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls

    Insbesondere ist es unter den Umständen des vorliegenden Falles auch unerheblich, dass ein Zeuge, dessen Aussage schriftlich fixiert oder protokolliert ist, auf Antrag persönlich vernommen werden muss, wenn das Ergebnis der Beweisaufnahme von der Aussage abhängt (vgl. dazu etwa BGHZ 7, 116, 121 f.; Senatsurteil vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98 - VersR 2000, 610, 612).
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