Rechtsprechung
BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeuges
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines Linienbusses
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsreserve - Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs - Ausfall eines beschädigten Fahrzeugs - Nutzungsausfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BGB §§ 249, 252
Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines Linienbusses
Papierfundstellen
- BGHZ 70, 199
- NJW 1978, 812
- MDR 1978, 567
- VersR 1978, 374
Wird zitiert von ... (74) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70
Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden
Auszug aus BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75
aa) Eine Entschädigung für zeitweise entgangene Gebrauchsvorteile (vgl. BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; st. Rspr.) hat der Bundesgerichtshof allerdings, soweit ersichtlich, nur bei privatgenutzten Personenkraftwagen zuerkannt (inwieweit das Urteil des III. Zivilsenats vom 13. Dezember 1965 - III ZR 62/64 - VersR 1966, 192 - Linienomnibus - davon eine Ausnahme macht, wird unten erörtert werden).Die schwierige Aufgabe, die reine Gebrauchsentbehrung nach allgemeinen Gesichtspunkten zu bewerten (vgl. BGHZ 56, 214), stellt sich also erst, wo eine solche konkret bezifferbare Schadensauswirkung fehlt.
Denn entweder hätten aus der Sicht der nunmehr geänderten Rechtsprechung des erkennenden Senats wegen des Rückgriffs auf die allgemeine Betriebsreserve Vorhaltekosten für ein Reservefahrzeug anerkannt werden müssen oder aber es wären, soweit eine Lücke blieb, nach den in BGHZ 56, 214 entwickelten Grundsätzen jedenfalls die entsprechenden Vorhaltekosten für das zeitweise ungenutzte Schadensfahrzeug zu ersetzen gewesen.
Die Klägerin missversteht das Senatsurteil BGHZ 56, 214, wenn sie meint, auch ihr müsse nach dessen Leitsatz ein "maßvoller Zuschlag" zu den Vorhaltekosten zugesprochen werden.
- BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten …
Auszug aus BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75
Die grundsätzliche Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten für ein Reservefahrzeug, soweit sie im gegebenen Fall erforderlich und geeignet waren, einen Ausfallschaden - etwa durch Verlust von Einnahmen, durch Inanspruchnahme eines Mietfahrzeugs oder durch arbeits- und kostenaufwendige Behelfsmaßnahmen - zu vermeiden, hat der Senat schon in seinem Urteil BGHZ 32, 280 (284 ff) bejaht (vgl. ferner Senatsurteil vom 14. Oktober 1975 - VI ZR 255/74 - VersR 1976, 170).Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 14. Oktober 1975 (a. a. O. S. 174) erwogen, dass eine getrennte Vorhaltung von Fahrzeugen für fremdverschuldete und für andere Ausfälle wirtschaftlich eher fernliegt und es daher genügen sollte, dass der Geschädigte die Reservehaltung allgemein mit Rücksicht auf fremdverschuldete Ausfälle messbar erhöht hatte, und dass sich diese Vorsorge dann schadensmindernd ausgewirkt hat.
Denn die dortige Entscheidung ist ersichtlich in besonderem Maße den im Einzelfall getroffenen Feststellungen verhaftet (vgl. schon Senatsurteil vom 14. Oktober 1975 a. a. O. S. 170 r. Sp).
Der Fall liegt also - abgesehen von der hier zu bejahenden Ersatzfähigkeit der Vorhaltekosten für ein Reservefahrzeug - ebenso, wie wenn der Klägerin ein ansonsten brachliegendes Zweitfahrzeug zur Verfügung gestanden hätte (vgl. Senatsurteil vom 14. Oktober 1975 a. a. O.).
- BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64
Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit …
Auszug aus BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75
aa) Eine Entschädigung für zeitweise entgangene Gebrauchsvorteile (vgl. BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; st. Rspr.) hat der Bundesgerichtshof allerdings, soweit ersichtlich, nur bei privatgenutzten Personenkraftwagen zuerkannt (inwieweit das Urteil des III. Zivilsenats vom 13. Dezember 1965 - III ZR 62/64 - VersR 1966, 192 - Linienomnibus - davon eine Ausnahme macht, wird unten erörtert werden).Die "Möglichkeit", den Entbehrungsschaden "abstrakt" zu berechnen (Senatsurteil BGHZ 45, 212, 216) bedeutet insoweit keine Wahlmöglichkeit, sondern tritt allenfalls hilfsweise da ein, wo es infolge besonderer persönlicher Anstrengungen oder Verzichte des Geschädigten nicht zu einem Niederschlag im Gewerbeertrag gekommen ist (…vgl. auch Kötz a. a. O. S. 215).
Der Senat hat zwar in BGHZ 45, 212, 221 gesagt, für den Ausfall eines zu Erwerbs zwecken benutzten Wagens könne nicht nebeneinander Nutzungsausfall und Gewinnentgang verlangt werden; sollte diese Bemerkung indessen dahin verstanden werden können, immerhin könne Nutzungsausfall anstelle des Gewinnentgangs (oder hier: der Vorhaltekosten) verlangt werden, würde der Senat hieran nicht festhalten.
- BGH, 10.05.1960 - VI ZR 35/59
Straßenbahn-Ersatzwagen - § 249 BGB, zur Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten
Auszug aus BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75
Dass ein Reservefahrzeug eigens für fremdverschuldete Unfälle gehalten wurde, ist nicht erforderlich (Abweichung von BGHZ 32, 280).Die grundsätzliche Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten für ein Reservefahrzeug, soweit sie im gegebenen Fall erforderlich und geeignet waren, einen Ausfallschaden - etwa durch Verlust von Einnahmen, durch Inanspruchnahme eines Mietfahrzeugs oder durch arbeits- und kostenaufwendige Behelfsmaßnahmen - zu vermeiden, hat der Senat schon in seinem Urteil BGHZ 32, 280 (284 ff) bejaht (vgl. ferner Senatsurteil vom 14. Oktober 1975 - VI ZR 255/74 - VersR 1976, 170).
Überdies bestehen im Ergebnis gegen die damalige Entscheidung des III. Zivilsenats, die auch nur die dort von der Klägerin unter Hinweis auf BGHZ 32, 280 begehrten Vorhaltekosten zugebilligt hat, keine Bedenken.
- BGH, 13.12.1965 - III ZR 62/64
Ersatz von Vorhaltekosten
Auszug aus BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75
aa) Eine Entschädigung für zeitweise entgangene Gebrauchsvorteile (vgl. BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; st. Rspr.) hat der Bundesgerichtshof allerdings, soweit ersichtlich, nur bei privatgenutzten Personenkraftwagen zuerkannt (inwieweit das Urteil des III. Zivilsenats vom 13. Dezember 1965 - III ZR 62/64 - VersR 1966, 192 - Linienomnibus - davon eine Ausnahme macht, wird unten erörtert werden).Ob der Senat unter diesen Gesichtspunkten allen Erwägungen im Urteil des III. Zivilsenats vom 13. Dezember 1965 a. a. O. folgen könnte (…dazu kritisch schon Wussow, Unfallhaftpflichtrecht 12. Aufl. TZ 1224), und ob diese nicht jedenfalls ihre Motivation teilweise dadurch verlieren, dass der erkennende Senat nunmehr die allzustrengen Anforderungen aufgibt, die er früher an die Anerkennung des Anspruchs auf Vorhalte kosten für ein Fahrzeug aus der Betriebsreserve gestellt hat (oben zu II 1), braucht nicht abschließend geprüft zu werden.
- KG, 18.12.1975 - 22 U 1701/75
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung im Lückenfall
Auszug aus BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75
Wo allerdings das Fahrzeug unmittelbar zur Erbringung gewerblicher Leistungen dient, wie etwa eine Kraftdroschke (anders bei gleichzeitiger privater Nutzung, vgl. OLG München MDR 75, 755 und KG DAR 1976, 296, 297), wird sich die Gebrauchsentbehrung unmittelbar in einer Minderung des Gewerbeertrags niederschlagen, und zwar entweder durch den Entgang von sonst zu erwartenden Einnahmen (§ 252 BGB) oder über die mit einer Ersatzbeschaffung verbundenen Unkosten. - OLG München, 07.02.1975 - 10 U 3517/74
Auszug aus BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75
Wo allerdings das Fahrzeug unmittelbar zur Erbringung gewerblicher Leistungen dient, wie etwa eine Kraftdroschke (anders bei gleichzeitiger privater Nutzung, vgl. OLG München MDR 75, 755 und KG DAR 1976, 296, 297), wird sich die Gebrauchsentbehrung unmittelbar in einer Minderung des Gewerbeertrags niederschlagen, und zwar entweder durch den Entgang von sonst zu erwartenden Einnahmen (§ 252 BGB) oder über die mit einer Ersatzbeschaffung verbundenen Unkosten. - BGH, 17.03.1970 - VI ZR 108/68
Berechnung des Nutzungsausfalls bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung eines …
Auszug aus BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75
So mag etwa der zeitweilige Ausfall eines innerbetrieblichen Direktionswagens, für den kein Mietfahrzeug als zeitweiliger Ersatz beschafft wird, durch zeitraubende und lästige Sonderbemühungen von Unternehmer und Personal aufgefangen werden; diese aber müssen, auch soweit sie nicht zusätzlich vergütet werden, nicht dem Schädiger zugute kommen (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 17. März 1970 - VI ZR 108/68 - VersR 1970, 547; für ähnliche Erwägungen hinsichtlich eines polizeilichen Streifenwagens vgl. AG Köln VersR 1973, 630). - BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75
Auch braucht sich die Klägerin Fehler des beauftragten Reparaturunternehmens abgesehen vom Fall eines hier nicht festgestellten Auswahlverschuldens den Beklagten gegenüber nicht anrechnen zu lassen (BGHZ 63, 182). - OLG Bremen, 18.06.1975 - 3 U 91/73
Auszug aus BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75
Diese Entscheidung (das Berufungsurteil ist insoweit in VersR 1976, 665 abgedruckt) hat mindestens im Ergebnis gegenüber den Revisionsangriffen beider Parteien rechtlichen Bestand. - BGH, 20.06.1972 - VI ZR 61/71
Umfang des Schadensersatzes bei Unfallschäden an gebrauchten PKW
- AG Köln, 12.11.1971 - 142 C 103/71
- BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62
Ersatz von Nutzungsausfall
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Sie heben hervor, daß sich eine zeitweise Unbenutzbarkeit der Sache auch in ihrem Verkaufswert niederschlage und - insbesondere in den Sätzen für ihre mietweise Überlassung - vom Markt anerkannte Maßstäbe für die Bewertung der Gebrauchsmöglichkeit zur Verfügung ständen (BGHZ 45, 212, 215, 217; 56, 214, 215 f; 63, 393, 397; 76, 179, 187; 86, 128, 131) und daß der Schädiger nicht entlastet werden dürfe, wenn der Geschädigte die im Verzicht auf den Gebrauch liegenden Entbehrungen auf sich nehme (BGHZ 45, 212, 216; 56, 214, 215; 63, 393, 396; 70, 199, 204; 76, 179, 186; 86, 128, 132). - BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06
Nutzungsentschädigung bei Beschädigung eines gewerblich genutzten PKW
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kommt eine Entschädigung für zeitweise entzogene Gebrauchsvorteile auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen, Behördenfahrzeugen oder Fahrzeugen gemeinnütziger Einrichtungen in Betracht, falls sich deren Gebrauchsentbehrung nicht unmittelbar in einer Minderung des Gewerbeertrages (entweder in entgangenen Einnahmen oder über die mit der Ersatzbeschaffung verbundenen Unkosten) niederschlägt (vgl. Senatsurteile BGHZ 70, 199, 203 f.; vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83 - VersR 1985, 736, 737).Wo das Fahrzeug unmittelbar zur Erbringung gewerblicher Leistungen dient, wie etwa bei einem Taxi oder LKW, muss der Geschädigte den Ertragsentgang konkret berechnen (vgl. Senatsurteil BGHZ 70, 199, 203).
- BGH, 06.12.2018 - VII ZR 285/17
Schadensersatz wegen eines Werkmangels: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung …
aa) Verfügt der Geschädigte über ein Reservefahrzeug und kann er den Verlust durch Rückgriff auf diese Betriebsreserve auffangen, kann er in der Regel die Vorhaltekosten des Reservefahrzeugs als Schadensersatz ersetzt verlangen (BGH…, Urteil vom 10. Mai 1960 - VI ZR 35/59, BGHZ 32, 280, juris Rn. 14; Urteil vom 10. Januar 1978 - VI ZR 164/75, BGHZ 70, 199, juris Rn. 10;… Urteil vom 26. März 1985 - VI ZR 267/83, NJW 1985, 2471, juris Rn. 13;… Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Aufl., Kapitel 4 Rn. 98;… vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 249 Rn. 47, 62).a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen das ausgefallene Fahrzeug unmittelbar der Erbringung gewerblicher Transportleistungen dient, wie etwa ein Taxi oder ein Lastkraftwagen eines Fuhrunternehmens, der Geschädigte den durch den Ausfall entgangenen Gewinn konkret darlegen muss (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2014 - VI ZR 366/13 Rn. 1 und 3, DAR 2014, 144; Urteil vom 10. Januar 1978 - VI ZR 164/75, BGHZ 70, 199, juris Rn. 18;… Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 249 Rn. 47).
Der VI. Zivilsenat hat die Zubilligung einer Nutzungsausfallentschädigung in Fällen erwogen, in denen ein Verdienstentgang nicht konkret beziffert werden konnte, etwa weil es infolge persönlicher Anstrengungen und Verzichte des Geschädigten nicht zu einem Niederschlag im Gewerbeertrag gekommen war (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1978 - VI ZR 164/75, BGHZ 70, 199, juris Rn. 18 f.).
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
dd) Bei dem Vergleich der Reparatur- mit den Wiederbeschaffungskosten ist allerdings zu beachten, daß dann, wenn der Geschädigte nach entsprechender Information den Weg der Schadensbehebung mit dem vermeintlich geringeren Aufwand wählt, das Werkstatt- und das Prognoserisiko zu Lasten des Schädigers gehen, falls nicht ausnahmsweise dem Geschädigte insoweit ein (Auswahl-)Verschulden zur Last fällt (BGHZ 63, 182, 185 f;… Senatsurteile vom 20. Juni 1972 = aaO; vom 2. Dezember 1975 - VI ZR 249/73 - VersR 1976, 389, 390 und vom 10. Januar 1978 - VI ZR 164/75 - VersR 1978, 374, insoweit nicht in BGHZ 70, 199 ff;… vgl. auch Senatsurteil vom 20. Juni 1989 = aaO; Dannert VersR 1988, 980, 982 f). - BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77
Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der …
Aus« demselben Grund kann die Revision der Kl. für sich nichts aus den Grundsätzen herleiten, nach denen Aufwendungen zu erstatten sind, die der Geschädigte vor Eintritt des schädigenden Ereignisses vorsorglich macht, um im Schadensfall drohende Verluste aufzufangen oder doch gering zu halten (BGHZ 32, 280,284; 70, 199 m. w. Nachw.). - BGH, 21.01.2014 - VI ZR 366/13
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten …
Dient das beschädigte Fahrzeug unmittelbar zur Erbringung gewerblicher Leistungen, wie etwa bei einem Taxi oder LKW, muss der Geschädigte den Ertragsentgang konkret berechnen (vgl. Senatsurteil vom 10. Januar 1978 - VI ZR 164/75, BGHZ 70, 199, 203). - BGH, 11.10.2022 - VI ZR 35/22
Zuparken eines Pkw Porsche: Schadensersatz wegen Nutzungsausfall; Zumutbarkeit …
Soweit die Revision am Rande bemerkt, dass "dem Geschädigten" jedenfalls Kostenersatz für die Haltung des Reservefahrzeugs (sogenannte Vorhaltekosten) zuzuerkennen wäre, ist Vortrag der Klägerin zu den tatsächlichen Voraussetzungen für die Ersatzfähigkeit dieser Kosten (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. Januar 1978 - VI ZR 164/75, BGHZ 70, 199, 201, juris Rn. 10 für einen beschädigten Linienbus) und zu deren Umfang weder festgestellt noch von der Revision als übergangen gerügt. - BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83
Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen
Vielmehr hat der Senat in BGHZ 70, 199, 203 ausdrücklich klargestellt, daß eine solche Entschädigung für zeitweise entzogene Gebrauchsvorteile durchaus auch nach der Beschädigung von gewerblich genutzten Fahrzeugen, Behördenfahrzeugen oder Fahrzeugen gemeinnütziger Einrichtungen in Betracht kommt, falls sich deren Gebrauchsentbehrung nicht unmittelbar in einer Minderung des Gewerbeertrages (entweder in entgangenen Einnahmen oder Über die mit der Ersatzbeschaffung verbundenen Unkosten) niederschlägt.Dieser Anspruch ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Ersatzes sogenannter Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs gerechtfertigt, deren Zubilligung voraussetzen würde, daß der Verlust des beschädigten Fahrzeugs zumindest durch den Einsatz einer im Hinblick auf Ausfälle aller Art vorhandenen Betriebsreserve aufgefangen worden ist (s. BGHZ 70, 199, 201).
- OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
Nutzungsentschädigung für Geschäftsführerfahrzeug; Schwacke statt Fraunhofer
Schließlich hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass bei einem gewerblich genutzten Fahrzeug der Unternehmer, soweit Gewinn entgangen ist oder Kosten einer Ersatzbeschaffung angefallen sind, den Schaden vorrangig konkret abzurechnen hat und die Aufgabe, die reine Gebrauchsentbehrung nach allgemeinen Gesichtspunkten zu bewerten, sich erst stellt, wo eine konkret bezifferbare Schadensauswirkung fehlt, z.B. wenn für einen innerbetrieblichen Direktionswagen ein Mietfahrzeug als zeitweiliger Ersatz nicht beschafft wird (BGHZ 70, 199 ff.). - OLG Düsseldorf, 24.10.2017 - 1 U 133/16
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einer Einbahnstraße
In den Fällen, in denen das das Fahrzeug unmittelbar zur Erbringung gewerblicher Leistungen dient, wie etwa bei einem Taxi oder LKW, muss der Geschädigte den Ertragsentgang konkret berechnen (vgl. BGH…, Urteil vom 04. Dezember 2007 - VI ZR 241/06 -, Rn. 6, juris; BGHZ 70, 199, 203). - BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen …
- BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84
Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit - …
- BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82
Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich …
- OLG Celle, 07.06.2023 - 14 U 137/22
Bahnunfall; Vorhaltekosten; Betriebsreserve; Nutzungsausfallentschädigung; …
- OLG Frankfurt, 31.08.2021 - 26 U 4/21
Haftung für Schäden durch hochgeschleuderten Gegenstand bei Mäharbeiten
- ArbG Berlin, 17.06.2016 - 28 Ca 2961/16
Unterschreitung des "Mindestlohn" für Praktikum - Ausnahmevorschrift § 22 Abs 1 …
- OLG München, 17.04.2009 - 10 U 5690/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich …
- BGH, 31.05.1983 - VI ZR 241/79
Selbstreparatur von Schienenfahrzeugen der Deutschen Bundesbahn
- OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 1 U 132/00
Anspruch bei Ausfall eines GmbH-Geschäftsführer-Wagens
- OLG Stuttgart, 13.08.2015 - 13 U 28/15
Deliktische Produkthaftung: Instruktionspflichtverletzung beim Verkauf eines …
- OLG Frankfurt, 31.10.2013 - 15 U 127/13
Zur Schadensminderungsobliegenheit im Zusammenhang mit der Geltendmachung von …
- LG Düsseldorf, 28.02.2014 - 6 O 217/11
Anerkennung einer abstrakten Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich …
- AG Bonn, 18.05.2018 - 111 C 25/18
Beilackierung, Verbringungskosten und UPE-Aufschläge
- OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 1 U 179/14
Haftungsverteilung bei Kollision eines Wendenden mit einem mit überhöhter …
- BGH, 11.05.1989 - III ZR 2/88
Voraussetzungen für das Zustandekommens eines Darlehensvertrages - Vermutung der …
- OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 205/09
Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Rettungswagens
- BGH, 20.12.1990 - VII ZR 302/89
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz entgangenen Gewinns
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.2000 - 4 S 1587/98
Regressforderung des Dienstherrn - Nutzungsentschädigung für beschädigtes …
- BGH, 31.10.1980 - V ZR 157/79
Verbot einer unterirdischen Einwirkung auf ein Grundstück durch den Eigentümer …
- AG München, 30.05.2018 - 333 C 24780/17
Unfallregulierung, Reparaturkosten, Verbringungskosten, Nutzungsausfall, …
- BGH, 19.03.1980 - VIII ZR 183/79
Anwendung des ABZG bei Prolongation eines über einen Restkaufpreis ausgestellten …
- OLG Koblenz, 01.09.2014 - 12 U 1136/12
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von Vorhaltekosten für …
- OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 U 132/07
Schadensersatz wegen Beschädigung des vermieteten Fahrzeugkranes - Internationale …
- OLG München, 25.01.1990 - 24 U 266/89
Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung von Polizeifahrzeugen
- BGH, 30.05.1978 - VI ZR 199/76
Ersatzfähigkeit von Kosten der Fütterung eines durch Frendverschulden verletztes …
- OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 8 U 191/05
Abstrakter Nutzungsausfall wegen verweigerter Herausgabe eines gewerblich …
- BGH, 15.05.1979 - VI ZR 187/78
Verdienstausfall eines Taxiunternehmers
- OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - U (Kart) 36/96
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 4 S 2929/07
Haftung eines Zivildienstleistungen für Schäden im Straßenverkehr
- OLG Oldenburg, 11.01.2013 - 3 U 88/12
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Tatrichterliche Schadensschätzung bei Ausfall …
- OLG Oldenburg, 03.07.2012 - 12 U 61/10
Anforderungen an die Sittenwidrigkeit eines Grundstücksübertragungsvertrages …
- LG Düsseldorf, 02.09.2011 - 20 S 73/11
Anspruch eines Taxifahrers auf Ersatz des Verdienstausfalls als Folge eines …
- OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 40/96
Berechnung Nutzungsentschädigung gewerblich genutztes Fahrzeug
- BGH, 15.12.1992 - X ZR 84/91
Voraussetzungen für eine Schadensschätzung durch das Gericht - Mitwirkungspflicht …
- KG, 23.05.1991 - 12 U 2473/90
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines teilweise …
- OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - 1 U 33/17
Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf ein auf den Schienen …
- BVerwG, 12.10.1978 - 2 C 6.78
- OLG Hamm, 06.04.2017 - 24 U 110/16
Aktivlegitimation Grüne Karte Büro
- LG München I, 23.01.2015 - 17 O 27301/13
- AG Essen, 06.12.1984 - 12 C 697/84
Ersatz des Nutzungsausfalls bei gewerblich eingesetzten Fahrzeugen
- KG, 25.01.2006 - 11 U 15/04
Forderung: Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer privaten …
- OLG Celle, 08.05.2019 - 14 U 5/19
- OLG Düsseldorf, 15.04.2009 - 7 U 113/09
Anwendbarkeit des Rückforderungsausschlusses gem. § 817 S. 2 BGB auf …
- LG Frankfurt/Main, 14.03.2017 - 3 O 98/16
- AG München, 16.06.2010 - 334 C 17787/09
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsentschädigung für beschädigtes Taxi
- OLG Hamm, 09.03.2018 - 9 U 19/17
Haftungsverteilung bei Kollision des ausschwenkenden Hecks eines abbiegenden …
- AG Ulm, 04.04.2014 - 4 C 2363/12
- LG Münster, 07.12.2012 - 16 O 195/12
Schadensersatz nach Auffahrunfall auf einen am rechten Rand der Autobahn …
- LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Anzeigen eines Abbiegevorgangs …
- OLG München, 08.01.1991 - 5 U 3782/90
Das Prognoserisiko für eine Überschreitung der Reparaturkosten gegenüber dem …
- LG Düsseldorf, 04.12.2007 - 10 O 502/06
- LG Ingolstadt, 10.10.2014 - 42 O 1490/13
Verkehrsunfall - Vorhaltekosten für ein Ersatzfahrzeug während der Reparaturdauer
- LG Karlsruhe, 25.01.2019 - 6 O 165/18
Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Zusammenstoß mit Rechtsüberholer beim …
- OLG Stuttgart, 07.09.2009 - 4 U 14/09
Haftung des Bauunternehmers: Schadenersatzanspruch bei der Beschädigung von …
- OLG Düsseldorf, 03.02.1997 - 1 U 68/96
- OLG München, 03.02.1993 - 27 U 332/92
Zur Prüffähigkeit der Schlußrechnung
- BGH, 15.03.1985 - V ZR 157/83
Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistiger Täuschung über die …
- BGH, 16.05.1986 - V ZR 193/85
Bestehen eines Entgelts für ein Wohnrecht in regelmäßig wiederkehrenden …
- AG Düsseldorf, 02.11.2011 - 52 C 3323/11
Zusammenstoß einer Straßenbahn mit einem PKW
- OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 1 U 86/10
- OLG Frankfurt, 30.05.1979 - 17 U 127/78
- LG Berlin, 19.12.2012 - 42 O 32/12
- AG Düsseldorf, 12.07.2000 - 58 C 13106/99
Ausgestaltung der haftungsrechtlichen Regulierung eines Verkehrsunfalls zwischen …
- AG Traunstein, 07.07.1994 - 311 C 556/94