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   BGH, 27.01.1978 - RiZ(R) 3/77   

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https://dejure.org/1978,798
BGH, 27.01.1978 - RiZ(R) 3/77 (https://dejure.org/1978,798)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1978 - RiZ(R) 3/77 (https://dejure.org/1978,798)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1978 - RiZ(R) 3/77 (https://dejure.org/1978,798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht - Erforderlichkeit der Dienstreise eines Richters zur Beweisfindung - Versagung der Dienstreise auf Grund außenpolitischer Bedenken - Gewährleistung der Unabhängigkeit des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 71, 9
  • NJW 1978, 1425
  • MDR 1978, 1020
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.1977 - 2 StR 650/76

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 27.01.1978 - RiZ(R) 3/77
    Im Hinblick auf § 49 Abs. 1 BZRG darf der Richter den einer getilgten Vorstrafe zugrundeliegenden Sachverhalt nicht einmal dann indiziell verwerten, wenn sich der Angeklagte auf die Tatsache der Verurteilung - wenn auch nicht auf die Tat selbst - berufen hatte (BGHSt 27, 108).
  • BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 27.01.1978 - RiZ(R) 3/77
    Vielmehr sind in diese Garantie auch die Entscheidungen einbezogen, die der Rechtsfindung nur mittelbar dienen, etwa indem sie den Rechtsspruch vorbereiten (BGHZ 42, 163, 169).
  • BVerwG, 15.04.2021 - 2 C 13.20

    Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine

    Die Bestimmung darüber, ob eine genehmigungsfreie richterliche Dienstreise vorliegt, richtet sich nach objektiven Kriterien (BVerfG , Beschluss vom 17. April 1979 - 2 BvR 403/78 - DRiZ 1979, 219 betr. die Versagung einer Auslandsdienstreise als "zu aufwendig"; BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 27. Januar 1978 - RiZ 3/77 - BGHZ 71, 9 und vom 16. April 1985 - RiZ 1/85 - BGHZ 94, 150 ), nicht nach der subjektiven Einschätzung des jeweiligen Richters.
  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

    Dabei sind alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 47, 275, 286; 67, 184, 187 f. [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4; 71, 9, 11; 76, 288, 291; 90, 41, 45).
  • BGH, 16.04.1985 - RiZ(R) 1/85

    Stellung eines Rechtshilfeersuchens als Maßnahme der Dienstaufsicht

    Die Frage, ob eine solche Zustimmung herbeigeführt oder von einer etwa bereits erteilten Zustimmung Gebrauch gemacht werden soll, fällt jedoch in den Bereich der Beziehungen zu auswärtigen Staaten, deren Pflege nach Art. 32 GG allein der Bundesregierung zugewiesen ist (BGHZ 71, 9, 12; 87, 385, 389; vgl. auch BVerfG DRiZ 1979, 219).

    Daraus folgt - wie das Dienstgericht des Bundes bereits entschieden hat -, daß die Bundesregierung das Recht hat, einer richterlichen Tätigkeit im Ausland, auch wenn es sich um die Anwesenheit bei einer Zeugenvernehmung handelt, außenpolitische Bedenken entgegenzusetzen, und daß die zuständige Behörde in derartigen Fällen befugt und verpflichtet ist, die Weiterleitung von Rechtshilfeersuchen an ausländische Staaten, in denen die Vernehmung von Beschuldigten oder Zeugen in Anwesenheit deutscher Richter stattfinden soll, abzulehnen (BGHZ 87, 385, 389) oder die Bewilligung von Dienstreisen und die Zahlung von Reisekosten zu verweigern (BGHZ 71, 9, 12).

    Diese Vorschriften begründen nur Rechte und Pflichten der vertragschließenden Staaten, sie können jedoch nicht dahin verstanden werden, daß sie die Justizbehörden des ersuchenden Staates von innerstaatlichen Vorschriften über den von ihnen einzuhaltenden Geschäftsweg freistellen oder ihnen die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Ausführung des beschlossenen Rechtshilfeersuchens übertragen (BGHZ 71, 9, 13; 87, 385, 390 f.).

  • BGH, 14.06.1983 - RiZ(R) 2/83

    Richterliche Unabhängigkeit bei Rechtshilfeersuchen an ausländische Gerichte

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  • BGH, 05.07.2000 - RiZ(R) 6/99

    Zulässigkeit eines dienstrechtlichen Vorhalts

    Damit ist nicht nur die eigentliche Rechtsfindung der Dienstaufsicht entzogen, sondern zugleich alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden oder ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen, welche im Interesse eines wirksamen Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit ebenfalls dem Kernbereich richterlicher Tätigkeit zuzurechnen sind (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 71, 9, 11; 90, 41, 45; BGH, Urteile vom 10. Januar 1985 - RiZ (R) 7/84, NJW 1985, 1471, 1472 und vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 2/95, DRiZ 1996, 371).
  • BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 2/95

    Maßnahmen der Dienstaufsicht im Bereich der Rechtsfindung

    Dieses Vorgehen der Antragstellerin ist dem Bereich der Rechtsfindung zuzuordnen, in den alle der eigentlichen Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen einbezogen sind (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 47, 275, 286; 71, 9, 11; 90, 41, 45; BGH DRiZ 1985, 181, 182); dazu gehören auch die Prüfung der Zuständigkeit für die Entscheidung über eine dem Richter vorliegende Rechtssache und die aufgrund dieser Prüfung getroffene Entschließung (vgl. BGH DRiZ 1984, 194, 195; 1991, 368) [BGH 14.09.1990 - RiZ R 3/90].
  • BGH, 13.02.1991 - RiZ(R) 6/90

    Zulässigkeit dienstaufsichtlicher Maßnahmen

    Der Verweisungsbeschluß, den der Präsident des Amtsgerichts zum Anlaß für einen Vorhalt an den Antragsteller nahm, ist dem Bereich der Rechtsfindung zuzuordnen, in den alle der eigentlichen Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen einbezogen sind (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 47, 275, 286; 71, 9, 11; 90, 41, 45; BGH DRiZ 1985, 181, 182); dazu gehören auch die Prüfung der Zuständigkeit für die Entscheidung über eine dem Richter vorliegende Rechtssache und die aufgrund dieser Prüfung getroffene Entschließung (vgl. BGH DRiZ 1984, 194, 195).
  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 6/94

    Beeinträchtigung richterlicher Unabhängigkeit - Maßnahmen eines

    Der Dienstaufsicht vollständig entzogen ist aber die eigentliche Rechtsfindung einschließlich der sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden Sach- und Verfahrensentscheidungen (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 47, 275, 286; 71, 9, 11; 90, 41, 45; BGH DRiZ 1984, 181, 182; 1991, 369) [BGH 14.09.1990 - RiZ R 3/90].
  • BGH, 01.12.1983 - RiZ(R) 5/83

    Beachtung der Ausführungen über die Zuständigkeit des richterlichen Eildienstes -

    Denn die - der Dienstaufsicht entzogene - sachliche Unabhängigkeit des Richters erstreckt sich nicht nur auf den Rechtsspruch selbst, sondern auch auf alle Entscheidungen (Anordnungen, Regelungen), die der Rechtsfindung nur mittelbar dienen, etwa indem sie den Rechtsspruch vorbereiten oder ihm nachfolgen (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 71, 9, 11; 87, 385, 388).
  • OLG Bamberg, 10.06.1994 - VA 2/94

    Zustellung von Pfändungsbeschlüssen und Überweisungsbeschlüssen an Drittschuldner

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