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   BGH, 09.10.1978 - VIII ZR 121/77   

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https://dejure.org/1978,1749
BGH, 09.10.1978 - VIII ZR 121/77 (https://dejure.org/1978,1749)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1978 - VIII ZR 121/77 (https://dejure.org/1978,1749)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1978 - VIII ZR 121/77 (https://dejure.org/1978,1749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung aus einer Bürgschaft zur Sicherung von Abgabenforderungen nach Eintrit der Fälligkeit und kurzfristiger Stundung dergleichen - Auslegung und Ausgestaltung eines von den Parteien entworfenen Formblattes für eine Bürgschaftsurkunde - Zulässigkeit einer Stundung mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 72, 198
  • NJW 1979, 159
  • MDR 1979, 307
  • DB 1979, 349
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71

    Maklerprovision bei Alleinauftrag

    Auszug aus BGH, 09.10.1978 - VIII ZR 121/77
    Ihre Auslegung unterliegt deshalb der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BGHZ 60, 377, 379 f).
  • BGH, 28.02.1968 - VIII ZR 210/65

    Anfechtung einer Bürgschaftserklärung wegen arglistiger Täuschung - Verdrängung

    Auszug aus BGH, 09.10.1978 - VIII ZR 121/77
    Die Klägerin hat ihre Ansprüche gegen die Beklagte aus den Bürgschaften auch nicht deshalb wegen Verschuldens bei Vertragsschluß verloren, weil sie durch die Ausgestaltung des von ihr entworfenen Formblatts für die Bürgschaftsurkunden die Beklagte über den Umfang ihres Risikos irregeführt hat (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1968 - VIII ZR 210/65 = WM 1968, 398).
  • BGH, 05.12.1962 - VIII ZR 251/61
    Auszug aus BGH, 09.10.1978 - VIII ZR 121/77
    Mußte die Klägerin nicht sofort, wenn der Bürgschaftsfall eingetreten war, mit Zwangsmaßnahmen gegen die Hauptschuldnerin vorgehen oder die Beklagte als selbstschuldnerische Bürgin in Anspruch nehmen, weil ihr dieser gegenüber besondere Nebenpflichten aus dem Bürgschaftsvertrag nicht oblagen (Senatsurteil vom 5. Dezember 1962 - VIII ZR 251/61 = WM 1963, 24, 27; RG WarnRspr 1914 Nr. 155; vgl. auch RG SeuffArch 77, Nr. 70), dann lag es auch nicht ohne weiteres nahe, daß ihre Abgabenansprüche deshalb nicht mehr von den Bürgschaften der Beklagten gesichert wurden, weil sie nach Ablauf des Zahlungsaufschubs und der Zahlungsfrist für die Abgaben bei Entnahme aus offenem Zollager ihre damit fällig gewordenen Forderungen gegen die Haupt Schuldnerin gemäß § 127 AO (§ 222 AO 1977) für nochmals vier Monate stundete und sich für diese Zeit auch des Rechts der Inanspruchnahme der Beklagten als Bürgin im Hinblick auf § 767 BGB begab.
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 2/98

    Umfang einer Bürgschaftserklärung

    Träfe dies nicht zu, wäre eine durch die Änderung der Tilgungsvereinbarung herbeigeführte Verschlechterung der Rechtslage des Beklagten jedenfalls insoweit zu verneinen, als er bei einer Inanspruchnahme zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt in der Lage gewesen wäre, die Klägerin zu befriedigen, nicht aber, seine Rückgriffsansprüche gegen den Hauptschuldner durchzusetzen (vgl. RGZ 59, 223, 231; Reimer JW 1926, 1946; Enneccerus/Lehmann, Schuldrecht 15. Aufl. § 192 II 4 = S. 792; Staudinger/Horn, aaO § 767 Rdn. 47; auch BGHZ 72, 198, 205; MünchKomm-BGB/Habersack, 3. Aufl. § 767 Rdn. 12 zur einseitigen Stundung der Hauptschuld durch den Gläubiger).
  • BGH, 18.12.1980 - III ZR 104/80

    Klärung von Grundsatzfragen aus dem Bereich der Zollbürgschaft - Verlust des

    Die Grundsatzfragen aus dem Bereich der Zollbürgschaft sind durch das erste Revisionsurteil in dieser Sache (BGHZ 72, 198) geklärt.
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