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   BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78   

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BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78 (https://dejure.org/1978,884)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78 (https://dejure.org/1978,884)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1978 - AnwZ (B) 15/78 (https://dejure.org/1978,884)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Erteilung eines Rechtsrates bei Prüfung des Anspruchs eines Versicherungsnehmers durch einen Angestellten einer Rechtsschutzversicherung - Unvereinbarkeit einer Tätigkeit bei einer Rechtsschutzversicherung und einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 72, 278
  • NJW 1979, 431
  • MDR 1979, 399
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 23/76

    Rechtsbesorgung in abhängiger Stellung

    Auszug aus BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78
    Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden, wer in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Rechtsangelegenheiten für Dritte zu besorgen hat, auch wenn das nur mittelbar geschieht (BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60; 63, 377; 65, 238; 68, 62).

    Es würde auch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG bedeuten, wenn anderen Rechtsanwälten unter gleichen oder annähernd gleichen Voraussetzungen, also gesetzwidrig, die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft belassen würde, wohingegen sie dem Antragsteller verweigert wird (vgl. BGH NJW 1977, 808, 809, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 68, 62; Senatsbeschluß vom 1. Juli 1974 - AnwZ (B) 4/74 = EGE XIII 16, 18 mit w. Nachw.; vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 28/76).

  • BGH, 01.07.1974 - AnwZ (B) 4/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78
    Zu Unrecht beruft er sich auf den Senatsbeschluß vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 4/74 = EGE XIII 58. Der dortige Anwaltsbewerber war stellvertretender Leiter der zentralen Rechtsabteilung einer als Aktiengesellschaft geführten Bank in einer Großstadt und hatte Gesamtprokura.

    Es würde auch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG bedeuten, wenn anderen Rechtsanwälten unter gleichen oder annähernd gleichen Voraussetzungen, also gesetzwidrig, die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft belassen würde, wohingegen sie dem Antragsteller verweigert wird (vgl. BGH NJW 1977, 808, 809, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 68, 62; Senatsbeschluß vom 1. Juli 1974 - AnwZ (B) 4/74 = EGE XIII 16, 18 mit w. Nachw.; vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 28/76).

  • BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 5/72

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78
    Mit einer solchen Entscheidung wird dem Gewerkschaftsmitglied kein Rechtsrat erteilt (BGHZ 51, 16; Senatsbeschluß vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 5/72 = EGE XII 39).

    Es besteht kein Anlaß, von dem in Zulassungssachen vom Senat auch sonst angenommenen Regelwert von 100.000 DM, der Höhe der voraussichtlichen Einnahmen, die aus der nebenberuflichen Anwaltspraxis im Lauf von etwa 5-10 Jahren zu erzielen wären (vgl. BGHZ 39, 110, 115/116; Senatsbeschluß vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 5/72 = EGE XII 39, 41), nach unten abzuweichen.

  • BGH, 11.11.1963 - AnwZ (B) 14/63

    Rechtsbetreuung durch Verbandssyndikus

    Auszug aus BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78
    Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden, wer in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Rechtsangelegenheiten für Dritte zu besorgen hat, auch wenn das nur mittelbar geschieht (BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60; 63, 377; 65, 238; 68, 62).

    Im übrigen kommt es auf die Häufigkeit einer derartigen Rechtsberatung nicht an (BGHZ 40, 282, 287; Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1970 - AnwZ (B) 7/70 = EGE XII 3, 4).

  • BGH, 20.01.1975 - AnwZ (B) 6/74

    Steuerberater ohne Eigenverantwortlichkeit

    Auszug aus BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78
    Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden, wer in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Rechtsangelegenheiten für Dritte zu besorgen hat, auch wenn das nur mittelbar geschieht (BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60; 63, 377; 65, 238; 68, 62).

    Denn wer für einen den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Rechtsrat erarbeitet, den dieser weitergibt, kann zur Rechtsanwaltschaft auch dann nicht zugelassen werden, wenn er zwar nicht Angestellter des Geschäftsherrn ist, sondern mit diesem durch einen Beratungsvertrag verbunden ist, ihm aber gleichwohl die Eigenverantwortlichkeit gegenüber den Ratsuchenden fehlt (BGHZ 63, 377).

  • BGH, 07.10.1968 - AnwZ (B) 8/68

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78
    Diese Tätigkeit steht einer Zulassung als Rechtsanwalt nicht entgegen (im Anschluß an BGHZ 51, 16).

    Mit einer solchen Entscheidung wird dem Gewerkschaftsmitglied kein Rechtsrat erteilt (BGHZ 51, 16; Senatsbeschluß vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 5/72 = EGE XII 39).

  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78
    Es besteht kein Anlaß, von dem in Zulassungssachen vom Senat auch sonst angenommenen Regelwert von 100.000 DM, der Höhe der voraussichtlichen Einnahmen, die aus der nebenberuflichen Anwaltspraxis im Lauf von etwa 5-10 Jahren zu erzielen wären (vgl. BGHZ 39, 110, 115/116; Senatsbeschluß vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 5/72 = EGE XII 39, 41), nach unten abzuweichen.
  • BGH, 13.10.1970 - AnwZ (B) 7/70

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78
    Im übrigen kommt es auf die Häufigkeit einer derartigen Rechtsberatung nicht an (BGHZ 40, 282, 287; Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1970 - AnwZ (B) 7/70 = EGE XII 3, 4).
  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 28/76

    Rechtsanwaltszulassung i.R.d. Gesamtwürdigung bei "gehobener Stellung" in einem

    Auszug aus BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78
    Es würde auch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG bedeuten, wenn anderen Rechtsanwälten unter gleichen oder annähernd gleichen Voraussetzungen, also gesetzwidrig, die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft belassen würde, wohingegen sie dem Antragsteller verweigert wird (vgl. BGH NJW 1977, 808, 809, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 68, 62; Senatsbeschluß vom 1. Juli 1974 - AnwZ (B) 4/74 = EGE XIII 16, 18 mit w. Nachw.; vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 28/76).
  • BGH, 20.02.1961 - II ZR 139/59

    Regulierungsverhandlungen durch den Rechtsschutzversicherer als unerlaubte

    Auszug aus BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78
    Damit verfolgt der Rechtsschutzversicherer aber eigene Rechtsangelegenheiten (vgl. auch BGH NJW 1961, 1113).
  • BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 15/70

    Ausübung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts - Tätigkeit als Handlungsbeauftragter

  • BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 1/66

    Syndikus eines Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbandes

  • BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 32/77

    Zulassungsvoraussetzungen für Banksyndikus

  • BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 16/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Angestellter eines Steuerberatungsunternehmens)

  • BGH, 19.11.1962 - AnwZ (B) 20/62

    Abhängige Stellung als Steuerrechtsberater

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76

    Kein Rechtsanwalt in der Abteilung "Berufsbildung" einer Industrie- und

  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 9/75

    Steuerberater mit Zeichnungsbefugnis

  • BGH, 20.03.1961 - AnwZ (B) 15/60

    Bundesrechtsanwaltsordnung und Grundgesetz

  • BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 18/71

    Zulassung eines Rechtsanwalts als Angestellter eines Verbandes - Begriff des

  • BGH, 01.07.1974 - AnwZ (B) 5/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RE 7/16 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellter

    In seiner Entscheidung vom 29.3.1982 (AnwZ (B) 35/81 - BGHZ 83, 350, 352f = Juris RdNr 13) hat der BGH unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung ausgeführt, dass derjenige nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden könne, der in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Dienstherrn Dritten Rechtsrat erteilt oder sonst Rechtsangelegenheiten für sie besorgt, auch wenn das nur mittelbar geschehe (BGHZ 72, 278, 279; 72, 322, 323 f mwN; vgl auch BGH Beschluss vom 11.2.1974 - AnwZ (B) 8/73 - Juris RdNr 16) .
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

    Jede Erteilung von Rechtsrat ist Rechtsbesorgung (ungenau insofern BGHZ 72, 278, 280: "Rechtsberatung oder gar Rechtsbesorgung"); aber nicht jede Rechtsbesorgung besteht in der Erteilung von Rechtsrat.
  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 43/86

    Vereinbarkeit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit der Stellung als

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob, was der Ehrengerichtshof bejaht hat, die Tätigkeit der Antragstellerin als gehoben bezeichnet werden kann (dazu BGHZ 72, 278, 280 [BGH 02.10.1978 - AnwZ B 15/78]; Senatsentscheidung vom 9. Dezember 1985 - AnwZ (B) 45/85, jeweils mit weiteren Nachweisen) und ob der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft schon die Tatsache entgegensteht - was der Senat bisher offengelassen hat (Senatsentscheidung vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 27/81, insoweit in MDR 1982, 1082 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79] nicht abgedruckt) -, daß die Nebentätigkeitsgenehmigung durch den Hinweis auf § 73 Abs. 2 Satz 2 des Niedersächsischen Landesbeamtengesetzes die Möglichkeit des Widerrufs der Genehmigung zum Ausdruck bringt.
  • BGH, 15.10.1979 - AnwZ (B) 11/79

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Wer als Angestellter in einem ständigen Dienstverhältnis steht, kann nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 71, 138, 139 [BGH 13.03.1978 - AnwZ B 32/77]; 72, 278, 280) [BGH 02.10.1978 - AnwZ B 15/78]als Rechtsanwalt nur zugelassen werden, wenn er eine "gehobene Stellung" in dem Unternehmen innehat.

    Für die Beurteilung kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Stellung des Zulassungsbewerbers in dem Unternehmen sowie auf dessen Art und Umfang an (BGHZ 72, 278, 280) [BGH 02.10.1978 - AnwZ B 15/78].

  • BGH, 27.09.1982 - AnwZ (B) 10/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BGHZ 71, 138, 139 [BGH 13.03.1978 - AnwZ B 32/77]; 72, 278, 280 [BGH 02.10.1978 - AnwZ B 15/78]; Beschluß vom 26. Juni 1978 - AnwZ (B) 14/78 = AnwBl. 1979, 123) kann, wer in einem ständigen Dienstverhältnis steht, Rechtsanwalt nur sein, wenn er in dem Unternehmen, für das er tätig ist, eine "gehobene Stellung" innehat.

    In ähnlichen Fällen hat der Senat schon wiederholt die Vereinbarkeit der Sachbearbeiterstellung mit dem Rechtsanwaltsberuf verneint, vgl. BGHZ 35, 119: Sachbearbeiter in der Haftpflicht-, Unfall- und Kasko-Schadensabteilung einer Versicherungsgeneraldirektion; BGHZ 72, 278 [BGH 02.10.1978 - AnwZ B 15/78]: Sachbearbeiter ohne leitende Funktion bei einer Rechtsschutzversicherung; Beschluß vom 22. Januar 1962 - AnwZ (B) 37/61 = EGE VII 36: juristischer Sachbearbeiter in der Haftpflicht-, Unfall- und Kasko-Schadensabteilung einer Unfall- und Schadensversicherung; Beschluß vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 16/76: Schadensbüroleiter bei einer Rechtsschutzversicherung; Beschluß vom 26. Juni 1978 - AnwZ (B) 14/78 = AnwBl. 1979, 123: juristischer Mitarbeiter eines Verbraucherschutzvereins; Beschluß vom 15. Oktober 1979 - AnwZ (B) 11/79: einfacher Sachbearbeiter im Rechtsbereich einer Bank; Beschluß vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 1/81: Sachbearbeiter in der Rechtsabteilung eines Unternehmens; Beschluß vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 31/81: Sachbearbeiter in der "Stabsstelle" einer Versicherung.

  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 12/78

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Sie hält den Beratungsvertrag für ein Umgehungsgeschäft und meint im übrigen, daß der Antragsteller keine eigenverantwortliche Tätigkeit ausübe, weil er seinen Rechtsrat der Haus- und Grund-D. GmbH und nicht deren "Mitgliedern" erteile (Hinweis auf BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1978 - AnwZ (B) 15/78 = AnwBl 1979, 43, 44,- insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 72, 278 [BGH 02.10.1978 - AnwZ B 15/78]).

    Wer für einen den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Rechtsrat erarbeitet, den dieser weitergibt, kann daher zur Rechtsanwaltschaft nicht zugelassen werden, wenn er zwar nicht Angestellter des Geschäftsherrn, sondern diesem durch einen Beratungsvertrag verbunden ist, ihm aber gleichwohl die Eigenverantwortlichkeit gegenüber dem Ratsuchenden fehlt (BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1978 - AnwZ (B) 15/78 = AnwBl 1979, 43, 44; vgl. auch BGHZ 63, 377, 378).

  • BGH, 06.10.1980 - AnwZ (B) 15/80

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann niemand als Rechtsanwalt zugelassen werden, der in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherren Dritten Rechtsrat zu erteilen oder sonst Rechtsangelegenheiten für sie zu besorgen hat (BGHZ 72, 278, 279 [BGH 02.10.1978 - AnwZ B 15/78] m.w.N.); ihm fehlt in diesen Fällen die Eigenverantwortlichkeit, von der das Berufsbild des Rechtsanwalts wesentlich geprägt wird (BGHZ 63, 377, 378 m.w.N.).

    Eine solche Tätigkeit ist nicht als Erteilung von Rechtsrat oder als sonstige Besorgung von Rechtsangelegenheiten für Dritte zu qualifizieren (vgl. BGHZ 51, 16 f; 72, 278, 279 f [BGH 02.10.1978 - AnwZ B 15/78]).

  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 35/81

    Rechtsbesorgung in abhängiger Stellung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann nach § 7 Nr. 8 BRAO als Rechtsanwalt nicht zugelassen werden, wer in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Dienstherrn Dritten Rechtsrat erteilt oder sonst Rechtsangelegenheiten für sie besorgt, auch wenn das nur mittelbar geschieht (BGHZ 72, 278, 279 [BGH 02.10.1978 - AnwZ B 15/78]; 72, 322, 323 f mit Nachweisen).
  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 43/89

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft für abhängig beschäftigten

    Deshalb kann es auf sich beruhen, ob die Antragstellerin eine gehobene Stellung im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Senats innehat (vgl. BGHZ 71, 138, 139 [BGH 13.03.1978 - AnwZ B 32/77]; 72, 278, 280) [BGH 02.10.1978 - AnwZ B 15/78].
  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 27/81

    Möglichkeit der Ausübung des Anwaltsberufes durch wissenschaftlichen Mitarbeiter

    Die im Angestelltenverhältnis ausgeübte Tätigkeit ist aber nur dann mit dem Anwaltsberuf vereinbar, wenn der Bewerber eine gehobene Stellung hat (BGHZ 71, 138, 139 [BGH 13.03.1978 - AnwZ B 32/77]; 72, 278, 280 [BGH 02.10.1978 - AnwZ B 15/78]; Beschlüsse vom 26. Juni 1978 - AnwZ (B) 14/78 = AnwBl. 1979, 123 - und vom 15. Oktober 1979 - AnwZ (B) 11/79).
  • BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 2/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 74/90

    Zulassung als Rechtsanwalt - Ausübung einer Tätigkeit in Widerspruch zum Beruf

  • BGH, 13.02.1989 - AnwZ (B) 61/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.09.1982 - AnwZ (B) 12/82

    Rechtsanwalt - Rechtsbeistand - Beschäftigung - Mitglied - Rechtsanwaltskammer

  • BGH, 11.05.1981 - AnwZ (B) 2/81

    Kaufmännisch-erwerbswirtschaftliche Prägung - Zielsetzung - Hinderung der

  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 45/89

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Ausübung einer nicht mit dem

  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 14/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 11/85

    Antrag auf Zulassung als Rechtsanwältin - Fortführung einer weiteren Tätigkeit

  • BGH, 11.05.1981 - AnwZ (B) 1/81

    Rücknahme einer Rechtsanwaltszulassung - Gesamtwürdigung der Position eines

  • BGH, 03.03.1980 - AnwZ (B) 20/79

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.03.1980 - AnwZ (B) 24/79

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.12.1985 - AnwZ (B) 45/85

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ausübung eines Rechtsanwaltsberufs als

  • BGH, 05.11.1984 - AnwZ (B) 26/84

    Rechtsanwalt - Zulassung - Wissenschaftliche Hilfskraft

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 1/83

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 31/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 11.05.1981 - AnwZ (B) 3/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 12/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 43/87

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss des Ehrengerichtshofs für

  • BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 2/84

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ausübung eines Rechtsanwaltsberufs als

  • BGH, 15.12.1980 - AnwZ (B) 18/80

    Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ausübung eines mit der

  • BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 63/85

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eines in einer abhängigen Stellung

  • BGH, 24.04.1984 - AnwZ (B) 32/83

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

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