Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1978 - KZR 24/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,439
BGH, 14.11.1978 - KZR 24/77 (https://dejure.org/1978,439)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1978 - KZR 24/77 (https://dejure.org/1978,439)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1978 - KZR 24/77 (https://dejure.org/1978,439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertragsschluss zur Optmierung im Agrarbereich - Entsprechende Anwendbarkeit der Wettbewerbsgesetze (WBG) - Konkurrenz von Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft zur Ordnung des Agrarmarktes - Wahrung der Schriftform im Licht der Sondergesetze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 72, 371
  • NJW 1979, 490
  • GRUR 1979, 263
  • GRUR Int. 1979, 163
  • DB 1979, 1273
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.12.1977 - KZR 6/76

    Erfüllung eines Getränkelieferungsvertrags - Beziehen, Führen und Anbieten der

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - KZR 24/77
    Der erkennende Senat hat in einem Urteil vom 1. Dezember 1977 (GRUR 1978, 323 - Bierbezugsbindung Püff) einen Vertrag, der eine Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 2 GWB enthielt, für wirksam erachtet, obwohl in ihm nicht nur auf Preislisten, sondern zusätzlich auf die allgemeinen Bedingungen der einen Vertragspartei Bezug genommen worden war.

    Zweck der Formvorschrift des § 34 GWB ist es, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (WuW/E BGH 900 - Getränkebezug; BGHZ 53, 304 - Diskothek; GRUR 1978, 319 - Gaststättengrundstück; GRUR 1978, 323 - Bierbezugsbindung Püff), der Kartellbehörde und den Gerichten die Möglichkeit zu eröffnen, aufgrund der Kenntnis des gesamten Vertragsinhalts die Tragweite der wettbewerbsbeschränkenden Abmachungen der Parteien auf ihre Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsordnung zu überprüfen.

  • BGH, 10.07.1974 - KZR 24/72

    Auflagenerteilung für die Abgabe von Butter - Bemessung einer Vertragsstrafe -

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - KZR 24/77
    Der Senat sieht keinen Grund, von dieser Auffassung, die er auch in einem weiteren Urteil vom 10. Juli 1974 - KZR 24/72 - vertreten hat, abzuweichen.

    Der erkennende Senat hat mit Bezug auf die durch die EWG-Marktordnung vorgeschriebene Absatzregelung in den bereits erwähnten Urteilen vom 10. Juli 1974 - KZR 24/72 und KZR 13/73 - im einzelnen ausgeführt, daß die Interessenlage betreffend Marktordnungsmaßnahmen der hier vorliegenden Art nicht anders bewertet werden kann als diejenige, die den Gesetzgeber zu der auf nationale Marktordnungsmaßnahmen bestimmter Art bezogenen Regelung des § 100 Abs. 8 GWB veranlaßt hat.

  • BGH, 10.07.1974 - KZR 13/73

    Auflagen für die Abgabe von Butter - Sittenwidrigkeit von Vertragsvereinbarungen

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - KZR 24/77
    Das Berufungsgericht hat einleitend die Auffassung des Landgerichts, es sei nicht zu beanstanden, daß sich die Klägerin privatrechtlicher Mittel bedient habe, um ihre wirtschaftspolitischen Aufgaben zu erfüllen, gebilligt und hierzu auf die Ausführungen verwiesen, mit denen der erkennende Senat in einem Urteil vom 10. Juli 1974 - KZR 13/73 - dieser Auffassung ebenfalls gefolgt ist.

    Der erkennende Senat hat mit Bezug auf die durch die EWG-Marktordnung vorgeschriebene Absatzregelung in den bereits erwähnten Urteilen vom 10. Juli 1974 - KZR 24/72 und KZR 13/73 - im einzelnen ausgeführt, daß die Interessenlage betreffend Marktordnungsmaßnahmen der hier vorliegenden Art nicht anders bewertet werden kann als diejenige, die den Gesetzgeber zu der auf nationale Marktordnungsmaßnahmen bestimmter Art bezogenen Regelung des § 100 Abs. 8 GWB veranlaßt hat.

  • BGH, 06.11.1972 - KZR 65/71

    Pflicht zur Übertragung einer Getränkebezugsverpflichtung auf einen

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - KZR 24/77
    Zweck der Formvorschrift des § 34 GWB ist es, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (WuW/E BGH 900 - Getränkebezug; BGHZ 53, 304 - Diskothek; GRUR 1978, 319 - Gaststättengrundstück; GRUR 1978, 323 - Bierbezugsbindung Püff), der Kartellbehörde und den Gerichten die Möglichkeit zu eröffnen, aufgrund der Kenntnis des gesamten Vertragsinhalts die Tragweite der wettbewerbsbeschränkenden Abmachungen der Parteien auf ihre Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsordnung zu überprüfen.
  • BGH, 26.02.1970 - KZR 5/69

    Schriftform bei Ausschließlichkeitsbindungen

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - KZR 24/77
    Zweck der Formvorschrift des § 34 GWB ist es, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (WuW/E BGH 900 - Getränkebezug; BGHZ 53, 304 - Diskothek; GRUR 1978, 319 - Gaststättengrundstück; GRUR 1978, 323 - Bierbezugsbindung Püff), der Kartellbehörde und den Gerichten die Möglichkeit zu eröffnen, aufgrund der Kenntnis des gesamten Vertragsinhalts die Tragweite der wettbewerbsbeschränkenden Abmachungen der Parteien auf ihre Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsordnung zu überprüfen.
  • BGH, 09.11.1967 - KZR 10/65

    Verstoß gegen das Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit durch Einlegung einer

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - KZR 24/77
    Zweck der Formvorschrift des § 34 GWB ist es, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (WuW/E BGH 900 - Getränkebezug; BGHZ 53, 304 - Diskothek; GRUR 1978, 319 - Gaststättengrundstück; GRUR 1978, 323 - Bierbezugsbindung Püff), der Kartellbehörde und den Gerichten die Möglichkeit zu eröffnen, aufgrund der Kenntnis des gesamten Vertragsinhalts die Tragweite der wettbewerbsbeschränkenden Abmachungen der Parteien auf ihre Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsordnung zu überprüfen.
  • BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - KZR 24/77
    So hat es der frühere Ib-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 26. April 1967 (GRUR 1968, 95 - Büchereinachlaß) für möglich gehalten, daß in Preisbindungsverträgen betreffend Verlagserzeugnisse eine Bezugnahme auf eine Verkaufsordnung des Buchhandels zulässig sei (GRUR 1968, 95, 102).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Dabei kann dahinstehen, ob - wovon das Berufungsgericht ausgeht - die von der Rechtsprechung in bezug auf unrichtige und unvollständige Werbeprospekte für die Beteiligung an sog. Publikumskommanditgesellschaften entwickelten Rechtsgrundsätze (vgl. etwa BGHZ 71, 284; 72, 382 [BGH 14.11.1978 - KZR 24/77]; 79, 337) [BGH 06.02.1981 - I ZR 148/78]auf Bauherren- oder Erwerbermodelle übertragbar sind (verneinend:Senatsurteil vom 3. Oktober 1989 - XI ZR 157/88 = WM 1989, 1715, 1717; bejahend: BGHZ 111, 314;Urteile vom 25. Oktober 1990 - VII ZR 284/88 = WM 1991, 13 undvom 26. September 1991 - VII ZR 376/89 = WM 1991, 2092, zur Veröffentlichung in BGHZ 115, 213 vorgesehen) und welche Verjährungsfrist in diesem Fall gelten würde (insoweit kritisch zu den genannten Urteilen des VII. Zivilsenats: Kort DB 1991, 1057, 1058 f.; Wagner ZfBR 1991, 133, 138 f.):.
  • BGH, 29.01.1988 - V ZR 310/86

    Untersagung des Lagerns und Ausschenkens von Getränken durch eine Dienstbarkeit

    Der Zweck der Formvorschrift besteht in erster Linie darin, der Kartellbehörde und den Gerichten die Möglichkeit zu eröffnen, aufgrund der Kenntnis des Vertragsinhalts die Tragweite der wettbewerbsbeschränkenden Abmachungen der Parteien auf die Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsordnung zu überprüfen (BGHZ 53, 304, 306 [BGH 26.02.1970 - KZR 5/69]; 54, 145, 148 [BGH 09.04.1970 - KZR 7/69]; 72, 371, 377 [BGH 14.11.1978 - KZR 24/77]; Emmerich NJW 1980, 1364 [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79] m.w.N.).
  • BGH, 22.09.1982 - VIII ZR 215/79

    Europäisches Gemeinschaftsrecht - EWG-Verordnung - Schriftform - Bundesanstalt

    Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat in mehreren Entscheidungen den ordentlichen Rechtsweg für ähnlich liegende Vertragsstrafenansprüche angenommen, die bei Butterreinfettveräußerungen in den Jahren 1967 und 1968 entstanden waren (BGH Urteil vom 14. November 1978 - KZR 24/77 - NJW 1979, 490 unter I, insoweit in BGHZ 72, 371 ff nicht abgedruckt, unter Hinweis auf zwei nicht veröffentlichte Urteile vom 10. Juli 1974 - KZR 13/73 und 24/72).

    Diese Bestimmung verlangt für alle an sich dem Kartellgesetz unterfallenden Verträge Schriftlichkeit und ist nach der Ausnahmevorschrift des § 105 GWB auch dann anwendbar, wenn der übrige Inhalt des Kartellgesetzes infolge entsprechender Anwendung des § 100 Abs. 8 GWB auf gemeinschaftsrechtliche Bindungen und Beschränkungen ausgeschlossen ist (BGHZ 72, 371, 375 f) [BGH 14.11.1978 - KZR 24/77].

    Der Senat sieht keine Veranlassung, von der Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs insoweit abzuweichen (vgl. NJW 1979, 490 zu IV 3 b, insoweit in BGHZ 72, 371, 381 f [BGH 14.11.1978 - KZR 24/77] nicht vollständig abgedruckt).

  • BGH, 22.09.1982 - VIII ZR 118/80

    Verbilligte Abgabe von Butterfett - Vereinbarung eines privatrechtlichen

    Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat in mehreren Entscheidungen den ordentlichen Rechtsweg für ähnlich liegende Vertragsstrafenansprüche angenommen, die bei Butterreinfettveräußerungen in den Jahren 1967 und 1968 entstanden waren (BGH Urteil vom 14. November 1978 - KZR 24/77 - NJW 1979, 490 unter I, insoweit in BGHZ 72, 371 ff nicht abgedruckt, unter Hinweis auf zwei nicht veröffentlichte Urteile vom 10. Juli 1974 - KZR 13/73 und 24/72).

    Diese Bestimmung verlangt für alle an sich dem Kartellgesetz unterfallenden Verträge Schriftlichkeit und ist nach der Ausnahmevorschrift des § 105 GWB auch dann anwendbar, wenn der übrige Inhalt des Kartellgesetzes infolge entsprechender Anwendung des § 100 Abs. 8 GWB auf gemeinschaftsrechtliche Bindungen und Beschränkungen ausgeschlossen ist (BGHZ 72, 371, 375 f).

    Der Senat sieht keine Veranlassung, von der Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofes insoweit abzuweichen (vgl. NJW 1979, 490 zu IV 3 b), insoweit in BGHZ 72, 371, 381 f nicht vollständig abgedruckt).

  • BGH, 24.05.1982 - II ZR 124/81

    Verschulden des Treuhandkommanditisten bei Vertragsschluß

    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob der hier infrage stehende Emissionsprospekt mit Wissen der Beklagten in den Verkehr gebracht worden ist und sie in ihrer Eigenschaft als Treuhandkommanditistin zu dem Personenkreis gehört, der nach der vom erkennenden Senat entwickelten besonderen Prospekthaftung (vgl. insbes. BGHZ 71, 284; 72, 382 [BGH 14.11.1978 - KZR 24/77]; 77, 172 [BGH 22.05.1980 - II ZR 209/79]; 79, 337) f [BGH 06.02.1981 - I ZR 148/78]ür unzutreffende, unvollständige und irreführende Prospektangaben haftbar gemacht werden kann.
  • BGH, 13.11.1990 - KZR 25/89

    "Zuckerrübenanlieferungsrecht"; Voraussetzungen eines Anlieferungsrechts nach der

    Zwar gilt diese Freistellung nicht nur für Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne der dort aufgeführten Gesetze, sondern auch für solche, die im Rahmen der EWG-Marktorganisation zugelassen sind (BGHZ 72, 371, 375 - Butaris).
  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 234/00

    "Filterstäube"; Anforderungen and die Ausschließlichkeitsbindung für das

    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß Verträge, die dem Schriftformerfordernis des § 34 GWB a.F. unterliegen, grundsätzlich mit ihrem gesamten Inhalt einschließlich aller Nebenabreden schriftlich abgefaßt sein müssen, weil nur die schriftliche Abfassung des gesamten Vertragsinhalts den Kartellbehörden und Gerichten die vollständige Erfassung des Ausmaßes, der Tragweite und der Auswirkungen der abgesprochenen Wettbewerbsbeschränkungen gestattet und damit eine sichere Grundlage für die Prüfung unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten bietet (vgl. BGHZ 72, 371, 377 - Butaris; BGH, Urt. v. 9.11.1982 - KZR 26/81, WuW/E BGH 1980 = GRUR 1983, 138, 139 - Ingenieurvertrag; BGHZ 119, 112, 114 - Änderungsvertrag; Urt. v. 11.3.1997 - KZR 44/95, WuW/E 3110, 3111 = GRUR 1997, 482 - Magic Print; Urt. v. 17.3.1998 - KZR 42/96, WuW/E DE-R 138, 140 = GRUR 1998, 838 - Lizenz- und Beratungsvertrag, jeweils m.w.N.; Urt. v. 9.3.1999 - KZR 23/97, GRUR 1999, 602 - Markant).
  • BGH, 09.07.1985 - KZR 8/84

    Formzwang für rechtlich selbständigen, aber in untrennbarem wirtschaftlichen

    Diese nicht als abschließend, sondern nur als beispielhaft anzusehende Aufzählung umfaßt auch andere Urkunden, die für eine größere Zahl von Fällen einheitlich gelten und für die zuständigen Behörden und Gerichte zweifelsfrei bestimmbar und ihrer Kenntnisnahme und Einbeziehung in die Überprüfung nicht entzogen sind (Senatsurteil BGHZ 72, 371, 378 "Butaris").

    Das Muster des Wärmelieferungsvertrages ist keine für eine größere Zahl von Fällen einheitlich geltende Urkunde (vgl. Senatsurteil BGHZ 72, 371, 378 "Butaris"; s. oben zu b).

  • BGH, 14.01.1997 - KZR 36/95

    "Kölsch-Vertrag"; Anforderungen an die Schriftform

    Das kartellrechtliche Schriftformgebot des § 34 GWB soll demgegenüber sicherstellen, daß die Behörden und Gerichte den Inhalt wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen stets ohne weiteres aus bestimmten Schriftstücken entnehmen können, ohne langwierige Nachforschungen über mögliche mündliche Absprachen anstellen zu müssen (vgl. BGHZ 53, 304, 306 f. - Diskothek; 54, 145, 148 - Biesenkate; 72, 371, 377 - Butaris; 77, 1, 6 - Preisblätter; 84, 322, 324 - Laterne; BGH, Urt. v. 17.12.1985 - KZR 4/85, WuW/E 2221, 2224 - Rosengarten; BGHZ 119, 112, 116 f. - Änderungsvertrag; v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl., § 34 GWB Rdn. 1; Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 34 Rdn. 10).
  • BGH, 27.05.1986 - KZR 38/85

    Annahmeerklärung; Wahrung der Schriftform bei Zustandekommen eines Vertrages ohne

    Auch der mit dem Schriftformerfordernis verfolgte Zweck des § 34 GWB, die Kartellbehörden in die Lage zu versetzen, den Vertragsinhalt der Urkunde ohne weitere Nachforschungen entnehmen zu können (vgl. dazu BGHZ 72, 371, 377 - Butaris; 77, 1, 6 - Preisblätter; 84, 322, 324 - Laterne), verlangt nicht einen Zugang der Annahmeerklärung bei der Beklagten.
  • BGH, 18.05.1982 - KZR 15/81

    Schriftform eines Vertrages mit sich aus dem Vertragszweck oder aus Treu und

  • BGH, 11.02.1980 - II ZR 259/78

    Anforderungen an Kenntnis und Person des Ersatzpflichtigen

  • OLG München, 30.09.1994 - 21 U 1742/94

    Fristlose Kündigung eines Gaststätten-Pachtvertrag bei vertragswidrigem

  • BGH, 29.06.1982 - KZR 19/81

    Schriftformerfordernis nach § 34 GWB

  • BGH, 12.02.1980 - KZR 8/79

    Schriftform für Ausschließlichkeitsbindung

  • BGH, 10.04.1984 - KZR 6/83

    Schriftformerfordernis bei wettbewerbsbeschränkenden Abreden

  • BGH, 23.03.1982 - KZR 18/81

    Erfüllungsübernahme nach § 15 GWB

  • OLG Düsseldorf, 13.02.1998 - 22 U 94/97

    Schriftformerfordernis nach § 34 GWB

  • LG Düsseldorf, 10.09.1991 - 4 O 264/90

    Zahlung rückständiger Entgelte für die Benutzung eines Gebrauchsmusters; Gründung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht