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   BGH, 14.12.1978 - X ZB 14/77   

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BGH, 14.12.1978 - X ZB 14/77 (https://dejure.org/1978,407)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1978 - X ZB 14/77 (https://dejure.org/1978,407)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1978 - X ZB 14/77 (https://dejure.org/1978,407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patentes - Schutz von Erzeugnissen patentierter Verfahren - Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung eines Patents für die Erfindung in dem gesetzlich geregelten Erteilungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 73, 183
  • NJW 1979, 1607
  • MDR 1979, 491
  • GRUR 1979, 461
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1971 - X ZB 9/70

    Trioxan

    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - X ZB 14/77
    Der Grundsatz, daß unter bestimmten Voraussetzungen ein Erzeugnis auch durch das Verfahren zu seiner Herstellung gekennzeichnet werden kann (BGHZ 57, 1 - Trioxan), ist nicht auf chemische Erfindungen beschränkt.

    Obwohl diese Vorschrift die Schutzwirkung eines Verfahrens auch auf die durch das Verfahren unmittelbar hergestellten Erzeugnisse erstreckt, ohne daß ein Anspruch auf die Erzeugnisse gerichtet ist, entspricht es allgemeiner Auffassung, daß neben dem Herstellungsverfahren auch das neue, fortschrittliche und erfinderische Erzeugnis unter Schutz gestellt wird (Benkard, a.a.O. Rdn. 107), weil dessen Schutz sich auf sämtliche Herstellungsarten erstreckt, also weitergeht als der Schutz nach § 6 Satz 2 PatG (BGHZ 57, 1, 23 ff - Trioxan).

    In der Entscheidung Trioxan (BGHZ 57, 1, 21 ff) hat daher der Senat die Kennzeichnung eines chemischen Stoffes durch das Verfahren zu seiner Herstellung jedenfalls dann zugelassen, wenn die vollständige Strukturformel nicht bekannt ist und eindeutige Parameter nicht angegeben werden können.

  • BGH, 25.06.1974 - X ZB 2/73

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - X ZB 14/77
    Bei der Beurteilung des hierzu erforderlichen wirtschaftlichen und technologischen Zusammenhangs ist auch darauf zu achten, daß eine unnötige Zerstückelung von Anmeldungen vermieden wird und zusammengehörige Fragen in einem Verfahren behandelt werden (BGH - Isomerisierung - a.a.O.; GRUR 1974, 774 - Alkalidiamidophosphite; BGHZ 64, 101, 109 - Bäckerhefe).
  • BGH, 18.06.1970 - X ZB 2/70

    Fungizid

    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - X ZB 14/77
    Dieser kann daher die Erteilung des Patents grundsätzlich in der Ausgestaltung verlangen, die der gegebenen neuen technischen Lehre entspricht (BGHZ 54, 181, 184 f - Fungizid).
  • BGH, 11.03.1975 - X ZB 4/74

    Bäckerhefe

    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - X ZB 14/77
    Bei der Beurteilung des hierzu erforderlichen wirtschaftlichen und technologischen Zusammenhangs ist auch darauf zu achten, daß eine unnötige Zerstückelung von Anmeldungen vermieden wird und zusammengehörige Fragen in einem Verfahren behandelt werden (BGH - Isomerisierung - a.a.O.; GRUR 1974, 774 - Alkalidiamidophosphite; BGHZ 64, 101, 109 - Bäckerhefe).
  • BGH, 19.07.1984 - X ZB 18/83

    Acrylfasern

    Betrifft die Erfindung die Gestaltung von Sachen, ist der Anmelder gehalten, die Sache (oder die Sachen) durch körperliche Merkmale zu umschreiben (BGHZ 73, 183, 188 - Farbbildröhre).

    Der Rechtsbeschwerde ist zuzugeben, daß der beschließende Senat es in Fällen, in denen es nicht möglich oder gänzlich unpraktikabel ist, im Patentanspruch Angaben über die unmittelbar wahrnehmbare äußere oder innere Beschaffenheit der Sache zu machen, auf die sich die Erfindung bezieht, gestattet hat, die Sache (oder die Sachen) durch zuverlässig feststellbare (meßbare) Charakteristiken (Parameter) oder durch das Verfahren oder die Vorrichtung, mit denen sie hergestellt sind, zu umschreiben (BGHZ 57, 1, 9 ff [BGH 06.07.1971 - X ZB 90/70] - Trioxan; 73, 183, 189 - Farbbildröhre).

  • BGH, 14.03.2006 - X ZB 5/04

    Mikroprozessor

    Dieser Ausgangspunkt entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 54, 181, 184 - Fungizid; 68, 156, 159 - Benzolsulfonylharnstoff; BGHZ 73, 183, 186 f. - Farbbildröhre; Sen.Beschl. v. 16.09.1997 - X ZB 21/94, GRUR 1998, 130 - Handhabungsgerät).

    Denn das Gesetz gewährt dem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger den öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Erteilung des Patents für die Erfindung in dem gesetzlich geregelten Patenterteilungsverfahren, so dass dieser die Erteilung des Patents grundsätzlich in der Ausgestaltung verlangen kann, die der gegebenen neuen technischen Lehre entspricht (BGHZ 54, 181, 184 f. - Fungizid; BGHZ 73, 183 - Farbbildröhre; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 34 PatG Rdn. 89).

    Der Umstand, dass die beanspruchte Erfindung mit den als Sachansprüche formulierten Patentansprüchen 1 und 19 mehrere Ausprägungen innerhalb ein und derselben Patentkategorie findet, steht als solcher dem Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht entgegen (BGHZ 73, 183, 186 f. - Farbbildröhre).

    Zwar bestehen Übereinstimmungen im Schutzbereich der Ansprüche untereinander; solche Übereinstimmungen berühren aber das Rechtsschutzbedürfnis nicht (BGHZ 73, 183, 187; vgl. auch Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 34 PatG Rdn. 89), solange der Erteilungsantrag nicht auf eine mehrfache Patentierung ein und desselben Gegenstands gerichtet wird (Benkard/Melullis, aaO, Art. 52 EPÜ Rdn. 10).

  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

    Der beschließende Senat hat die Kennzeichnung eines Erzeugnisses durch das Verfahren seiner Herstellung zugelassen, wenn eine Kennzeichnung durch Parameter seiner Eigenschaften unmöglich oder gänzlich unpraktisch ist (BGHZ 57, 1 [BGH 06.07.1971 - X ZB 90/70] = GRUR 1972, 80 - Trioxan; GRUR 1978, 162 - 7-Chlor-6-demethyltetracyclin; BGHZ 73, 183, 188 = GRUR 1979, 461 - Farbbildröhre; BGHZ 92, 129, 136 [BGH 19.07.1984 - X ZB 18/83] = GRUR 1985, 31, 32 - Acrylfasern; vgl. auch BPatG GRUR 1978, 586, 587 - Lactobacillus bavaricus; Benkard aaO, § 1 PatG Rdn. 15, 88; § 2 Rdn. 26, 29; § 3 Rdn. 85; § 14 Rdn. 48, jeweils m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 28.02.2002 - 4a O 35/00

    CD-ROM

    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Kennzeichnung eines Erzeugnisses durch das Verfahren seiner Herstellung zulässig ist, wenn eine Kennzeichnung durch Parameter seiner Eigenschaften unmöglich oder gänzlich unpraktisch ist (vgl. BGHZ 57, 1 - Trioxan; 73, 183 - Farbbildröhre; BGH, GRUR 1985, 31, 32 - Acrylfasern; GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille; vgl. ferner Benkard/Bruchhausen, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 1 Rdnr. 15, 88).

    Die Möglichkeit der eindeutigen Kennzeichnung eines Erzeugnisses durch das Verfahren zu seiner Herstellung ist dabei nicht auf chemische Stoffe beschränkt, sondern gilt auch für auf eine andere Weise hergestellte Erzeugnisse (vgl. BGHZ 73, 183 - Farbbildröhre; BGH, GRUR 1985, 31, 32 - Acrylfasern).

    Obwohl diese Vorschrift die Schutzwirkungen eines Verfahrens auch auf die durch das Verfahren unmittelbar hergestellten Erzeugnisse erstreckt, ohne dass ein Anspruch auf die Erzeugnisse gerichtet ist, kann nach allgemeiner Auffassung neben dem Herstellungsverfahren, auch dass neue, fortschrittliche und erfinderische Erzeugnis unter Schutz gestellt werden , weil dessen Schutz sich auf sämtliche Herstellungsarten erstreckt, also weiter geht als der Schutz nach § 9 Nr. 3 PatG (vgl. BGHZ 53, 1, 23 ff - Trioxan; 73, 183, 186 - Farbbildröhre).

    Dies gilt für eine Lehre, die sich in verschiedene Kategorien einordnen lässt, in gleicher Weise, wie für eine Lehre, die mehrere Ausprägungen innerhalb derselben Kategorie findet, soweit diese schutzfähig ist (vgl. BGHZ 73, 183, 187 - Farbbildröhre).

    So hat der Bundesgerichtshof bereits in der Entscheidung "Farbbildröhre" aus dem Jahre 1978 (BGHZ 73, 183, 186), der ein Fall zugrunde lag, in welchem die Anmelderin neben einem eine Belichtungsvorrichtung zur Herstellung eines Bildschirms für eine Farbbildröhre betreffenden Anspruch 1 auch einen Anspruch angemeldet hatte, der einen "Bildschirm für eine Farbbildröhre, hergestellt mit einer Belichtungsvorrichtung nach Anspruch 1" betraf, angedeutet, dass sich der Schutz des letzteren Anspruchs "auf sämtliche Herstellungsarten" erstrecke, also weiter gehe als der nach § 6 Satz 2 PatG 1968, welcher insoweit wortgleich mit § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG 1981 ist.

    So lautete etwa der Erzeugnisanspruch in der bereits angesprochenen Entscheidung "Farbbildröhre" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1979, 461): "Bildschirm für eine Farbbildröhre, hergestellt mit einer Belichtungsvorrichtung nach Anspruch 1".

  • BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94

    "Handhabungsgerät"; Rechtsschutzbedürfnis für einen Verfahrensanspruch

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 54, 181, 184 f. = GRUR 1970, 601, 602 - Fungizid; GRUR 1972, 638, 639 - Aufhellungsmittel; BGHZ 73, 183, 187 = GRUR 1979, 461, 462 - Farbbildröhre) kann der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger die Erteilung des Patents grundsätzlich in der Ausgestaltung verlangen, die der gegebenen neuen technischen Lehre entspricht.
  • BGH, 12.02.1987 - X ZB 4/86

    "Tollwutvirus"; Wiederholbare Ausführung des Gegenstandes einer patentfähigen

    Entsprechend den in der "Trioxan"-Entscheidung (BGHZ 57, 1 [BGH 06.07.1971 - X ZB 90/70]) und in der Entscheidung "Farbbildröhre" (BGH GRUR 1979, 461) entwickelten Grundsätzen müsse es unter Berücksichtigung der gegebenen Schwierigkeiten genügen, wenn die Viren nach ihren wesentlichen phänotypischen Eigenschaften beschrieben würden und mit diesen Eigenschaften jederzeit wieder gezüchtet werden könnten.
  • BGH, 24.03.1987 - X ZR 20/86

    "Rundfunkübertragungssystem"; Begriff des Interkehrbringens; Umfang eines

    Der Senat hat zwar in einem Beschluß vom 14. Dezember 1978 (BGHZ 73, 183, 186 - Farbbildröhre) beiläufig ausgeführt, § 6 Satz 1 PatG 1968 erstrecke den Schutz eines Patents auch auf die gewerbsmäßige Einfuhr.

    Im Hinblick darauf kann der beiläufige Passus zu § 6 Satz 1 PatG 1968 in BGHZ 73, 183, 186 - Farbbildröhre - nicht aufrecht erhalten werden.

  • BGH, 20.02.1979 - X ZR 63/77

    Biedermeiermanschetten

    Sein Schutz erstreckt sich dagegen nicht auf die mit der Vorrichtung hergestellten Erzeugnisse (siehe den zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehenen Beschluß des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1978 - X ZB 14/77 - Farbbildröhre).
  • BPatG, 24.06.2015 - 15 W (pat) 9/13

    Patentbeschwerdeverfahren - "Polyurethanschaum" - zum Prüfungsverfahren -

    Hierzu verweist die Prüfungsstelle auf die Entscheidung BGH GRUR 1979, 461 - "Farbbildröhre", wonach die Formulierung der Patentansprüche im Interesse der Rechtsicherheit geeignet sein müsse, den Anmeldungsgegenstand eindeutig zu kennzeichnen und vom Stand der Technik abzugrenzen.
  • BPatG, 22.05.2014 - 21 W (pat) 13/10

    Patentbeschwerdeverfahren - "Elektrochemischer Energiespeicher" - zur

    Demgemäß sind Patentansprüche im Interesse einer eindeutigen Abgrenzung des Schutzbegehrens so genau wie möglich zu formulieren (vgl. BGH - Farbbildröhre - GRUR 1979, 461, 462, 2.d) und das, wofür Schutz begehrt wird, ist sorgfältig in den Merkmalen des Patentanspruchs niederzulegen (vgl. BGH - Batteriekastenschnur - GRUR 1989, 903, 905, III. 2.).
  • BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05
  • BPatG, 29.10.2014 - 15 W (pat) 9/13

    Patentbeschwerdeverfahren - "Polyurethanschaum zur thermalen Isolation bei

  • BPatG, 18.07.2001 - 4 Ni 39/00
  • BGH, 20.02.1979 - X ZB 20/77

    Tabelliermappe

  • BPatG, 10.01.2008 - 6 W (pat) 15/05
  • BPatG, 23.10.2014 - 21 W (pat) 8/10

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren, Computer, Computerprogramm und

  • BPatG, 10.11.2015 - 20 W (pat) 28/13

    Patentbeschwerdeverfahren - "Blattgut" - grundsätzlich kommt Verfahrensansprüchen

  • BPatG, 10.01.2008 - 2 Ni 45/05
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 173/78
  • BPatG, 10.11.2011 - 17 W (pat) 43/08

    Patentbeschwerdeverfahren - keine erfinderische Tätigkeit - Anhörung im

  • BPatG, 21.09.2010 - 17 W (pat) 55/06
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 164/78

    Begriff des Erscheinens im urheberrechtlichen Sinne - Öffentliche Wiedergabe

  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 171/78
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 169/78
  • BPatG, 10.11.2015 - 20 W (pat) 32/14

    Patentfähigkeit des angemeldeten Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und

  • BPatG, 10.11.2015 - 20 W (pat) 76/13

    Voraussetzungen für ein Erfordernis zur Darlegung eines Rechtsschutzbedürfnisses

  • BPatG, 09.10.2014 - 17 W (pat) 23/14

    Patentfähigkeit und Schutzfähigkeit des erteilten Patents mit der Bezeichnung

  • BPatG, 08.10.2012 - 17 W (pat) 5/07
  • BPatG, 29.09.2009 - 17 W (pat) 29/05
  • LG Düsseldorf, 23.10.2007 - 4b O 439/05

    Verletzung eines Patents betreffend ein Docosahexaensäure (DHA) enthaltendes

  • BPatG, 13.07.2007 - 17 W (pat) 49/07
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 162/78

    Anspruch des Herstellers eines Tonträgers gegen den ausübenden Künstler auf

  • BPatG, 14.01.2009 - 35 W (pat) 466/07
  • BPatG, 18.07.2008 - 17 W (pat) 28/08
  • BPatG, 27.05.2008 - 17 W (pat) 27/08
  • BPatG, 28.04.2008 - 17 W (pat) 87/07
  • BPatG, 02.03.2023 - 17 W (pat) 5/20
  • LG Düsseldorf, 07.09.2017 - 4c O 70/16

    Mehrzonen-Matratze

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