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   BGH, 16.02.1979 - I ZR 97/77   

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https://dejure.org/1979,462
BGH, 16.02.1979 - I ZR 97/77 (https://dejure.org/1979,462)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1979 - I ZR 97/77 (https://dejure.org/1979,462)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1979 - I ZR 97/77 (https://dejure.org/1979,462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Luftfracht - Verschulden - Dritte - Hilfspersonen - Kausalität - Leichtfertigkeit

Papierfundstellen

  • BGHZ 74, 162
  • NJW 1979, 2474
  • MDR 1979, 728
  • VersR 1979, 641
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 14 U 60/16

    Deliktische Haftung: Sturzunfall eines Fahrradfahrers über eine auf einem

    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden und dasjenige nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jedermann hätte einleuchten müssen (Rolfs/Binz, in: Münchner Kommentar zum StVR, 1. Auflage 2017, BGB § 276 Rn. 12; BGH, Urteil vom 16.02.1979 - I ZR 97/77, NJW 1979, 2474).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Es bleibt der tatrichterlichen Würdigung vorbehalten, ob das Handeln nach dem äußeren Ablauf des zu beurteilenden Geschehens vom Bewußtsein getragen wurde, daß der Eintritt eines Schadens mit Wahrscheinlichkeit drohe (vgl. BGHZ 74, 162, 168 f.; 145, 170, 186).

    Wer also eine Ein- oder Ausgangskontrolle unterläßt, obwohl er weiß oder hätte wissen müssen, daß es darauf entscheidend ankommt, hat das Bewußtsein, es werde mit Wahrscheinlichkeit ein Schaden an dem anvertrauten Gut entstehen (vgl. BGHZ 74, 162, 172).

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    dd) Auch der Einwand, die Auferlegung sekundärer Darlegunglasten verwässere das ausgewogene Haftungssystem des Warschauer Abkommens und verstieße insbesondere gegen die Intention der Vertragsstaaten, mit der Haager Fassung des Warschauer Abkommens den Ausschluß der Haftungsbeschränkungen gegenüber der Warschauer Fassung gewissermaßen als Gegenleistung für die Verdoppelung der Haftungssummen für Personenschäden einzuschränken (vgl. Riese, ZLR 1956, 1, 30; Guldimann, Internationales Lufttransportrecht, Art. 25 Rdn. 11; BGHZ 74, 162, 168), greift letztlich nicht durch.

    Angesichts des anerkannten Rechtsgrundsatzes, daß das Warschauer Abkommen als internationales Abkommen aus sich selbst heraus unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte und insbesondere seines Zwecks auszulegen ist (BGH, Urt. v. 19.3.1976 - I ZR 75/74, NJW 1976, 1583; BGHZ 74, 162, 168; Koller, Transportrecht, 4. Aufl., WA Art. 25 Rdn. 5), verbietet es sich, die zu § 51 ADSp a.F. und Art. 29 CMR für den dort verwendeten Verschuldensmaßstab entwickelten Auslegungsgrundsätze unbesehen auf die Auslegung des Art. 25 WA zu übertragen.

    Insbesondere bei Sachschäden muß nicht mit jedem leichtfertigen Verhalten das Bewußtsein einer Schadenswahrscheinlichkeit verbunden sein (BGHZ 74, 162, 168 f.; OLG München ZLW 2000, 118, 122; OLG Frankfurt TranspR 1993, 61, 63; Müller-Rostin, TranspR 1989, 126).

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Denn in einem solchen Fall ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung regelmäßig nicht nur von einer Organisation des Betriebsablaufs auszugehen, die keinen hinreichenden Schutz der zu befördernden Güter gegen ein Abhandenkommen gewährleistet und sich in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzt (vgl. BGH, Urt. v. 12.1.1982 - VI ZR 286/80, TranspR 1982, 100, 101 = VersR 1982, 369; BGHZ 145, 170, 183), sondern auch von einer sich dem Handelnden aus seinem leichtfertigen Verhalten aufdrängenden Erkenntnis, es werde mit Wahrscheinlichkeit ein Schaden entstehen (vgl. hierzu BGHZ 74, 162, 168).

    Die Revision weist zwar zutreffend darauf hin, daß nicht mit jedem leichtfertigen Verhalten ein Bewußtsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts verbunden sein muß (vgl. BGHZ 74, 162, 168).

  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

    Wer also Schnittstellenkontrollen unterläßt, obwohl er weiß oder hätte wissen müssen, daß es darauf entscheidend ankommt, hat das Bewußtsein, es werde mit Wahrscheinlichkeit ein Schaden an dem anvertrauten Gut entstehen (vgl. BGHZ 74, 162, 172; BGH, Urt. v. 25.3.2004, Umdr. S. 15).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auch in weiteren Fällen, in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Schadensherbeiführung zu einer verschärften Haftung des Ersatzverpflichteten führt, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß die Beweislast dem Anspruchsteller obliegt (vgl. BGHZ 74, 162, 164 f., 170 zu Art. 25 WA/HP; BGH, Urt. v. 12.1.1982 - VI ZR 286/80, TranspR 1982, 100, 102 = VersR 1982, 369, 370 zu Art. 25 WA/HP; Urt. v. 22.10.1984 - II ZR 34/84, VersR 1985, 36 zu § 61 Abs. 4 BinnSchG; Urt. v. 6.10.1994 - I ZR 179/92, zur Veröffentlichung bestimmt, zu GüKUMT § 15 Abs. 2).
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 200/01

    Ansprüche aus abgetretenem und übergegangenem Recht wegen Verlustes von

    Die Revision weist zwar zutreffend darauf hin, daß nicht mit jedem leichtfertigen Verhalten ein Bewußtsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts verbunden sein muß (vgl. BGHZ 74, 162, 168).
  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 114/97

    PLAYBOY; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Benutzungshandlungen in der

    Hierfür ist in erster Linie der aus dem Gesamtinhalt, dem Zweck und der Entstehungsgeschichte zu ermittelnde übereinstimmende Wille der vertragschließenden Staaten maßgebend (RGZ 104, 352, 356; 130, 220, 221; BGHZ 52, 216, 220 - Champagner-Weizenbier; 74, 162, 168; 75, 92, 94; 115, 299, 302).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 55/01

    Haftung eines Paketbeförderungsdienstes für den Verlust von Transportgut;

    Die Revision weist zwar zutreffend darauf hin, daß nicht mit jedem leichtfertigen Verhalten ein Bewußtsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts verbunden sein muß (vgl. BGHZ 74, 162, 168).
  • OLG Zweibrücken, 02.10.2003 - 4 U 180/02

    Haftung eines Paketdienstunternehmens: Kurze Verjährungsfrist bei Paketdiebstahl

    Ein Transportunternehmer handelt grob fahrlässig, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste (BGH VersR 1998, aaO; BGHZ 74, 162; Kronke in MüKo HGB Art. 25 WA Rdnr. 20).

    Vielmehr sind sämtliche Umstände des äußeren Verhaltens darauf zu prüfen, ob sie für eine solches Bewusstsein sprechen, wofür die Klägerin darlegungs- und beweispflichtig ist (BGHZ 74, 162).

  • BGH, 27.06.1985 - I ZR 40/83

    Haftung des Frachtführers bei Benutzung des Transportfahrzeugs zum

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 275/00

    Klage auf Schadensersatz gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen Verlust und

  • OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 77/01

    Schadensersatz; Haftungsbeschränkung; Leichtfertig; Leichtfertigkeit; Wegfall;

  • OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04

    Wirksamkeit des Risikoausschlusses in der Frachtführerhaftpflichtversicherung für

  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 286/80

    Haager Protokoll - Leichtfertigkeit

  • OLG Köln, 25.03.1997 - 15 U 56/94

    Haftung eines Luftfrachtführers für einen Personenschaden; Gesundheitsschädigung

  • BGH, 06.10.1994 - I ZR 179/92

    Umzugstransportvertrag: Zwischenlagerung - Hinweispflichten - Beweislast

  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 2 U 1543/01

    Zur Haftung des Frachtführers bei Transport auf dem Seeweg

  • OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01

    Transportrecht - Zu den Begriffen der "Leichtfertigkeit" und "in dem Bewusstsein,

  • OLG Hamburg, 22.06.1995 - 6 U 241/94

    Anwendbarkeit des Seefrachtrechts und des Binnenschiffahrtsrechts auf einen

  • OLG Nürnberg, 30.03.2017 - 9 U 243/14

    Ausschluss der Haftungsbeschränkung beim Schiffseigner bei leichtfertigem

  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 127/78

    Schadensersatzanspruch des Empfängers aus dem Beförderungsvertrag

  • OLG Köln, 27.06.1995 - 22 U 265/94

    DARLEGUNGSLAST DES LUFTFRACHTFÜHRERS

  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 151/92

    Haftung des Spediteurs für das Abhandenkommen überlassener Ware -

  • LG Düsseldorf, 20.12.2001 - 35 O 152/00
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 90/02
  • OLG Frankfurt, 21.04.1998 - 5 U 210/96
  • OLG Köln, 27.06.1995 - 22 U 266/94
  • OLG Köln, 26.09.1985 - 7 U 8/85

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigung des Transportguts ; Ausschluss

  • OLG Hamburg, 24.01.1985 - 6 U 149/84

    Haftung eines Unterfrachtführers wegen des Verlustes und der Beschädigung von

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