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   BGH, 29.05.1979 - KVR 4/78   

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https://dejure.org/1979,973
BGH, 29.05.1979 - KVR 4/78 (https://dejure.org/1979,973)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1979 - KVR 4/78 (https://dejure.org/1979,973)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1979 - KVR 4/78 (https://dejure.org/1979,973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Baukostenzuschuss an ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen - Voraussetzungen für die Bezuschussung und die Höhe der Unterstützung - Anwendbarkeit der Richtlinien für die pauschale Vergabe von Fördergeldern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 74, 327
  • NJW 1979, 2517 (Ls.)
  • MDR 1980, 32
  • DB 1979, 1890
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1972 - KVR 2/71

    Strom-Tarif

    Auszug aus BGH, 29.05.1979 - KVR 4/78
    Von diesem Blickpunkt aus ist der Begriff der Unzumutbarkeit im Sinn des § 6 Abs. 2 Nr. 1 EnergWiG zu beurteilen, wie dies auch der Fall ist für den im Senatsbeschluß vom 31. Mai 1972 (- KVR 2/71 - "Strom-Tarif", BGHZ 59, 42) ausgesprochenen Schutz des Abnehmers gegenüber der Ausnutzung der durch die kartellrechtlichen Freistellungen des Versorgungsunternehmens erlangten Monopolstellung im Wege der Mißbrauchsaufsicht.
  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 54/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.05.1979 - KVR 4/78
    Es bedarf nicht der Prüfung, ob die vor allem auf das Urteil des BGH vom 29. Oktober 1956 (- II ZR 54/54 - LM EnergWirtschaftsG § 6 Nr. 2 = Betrieb 1956, 1179) gestützte Auslegung des Abschnitts III (5) AVB richtig ist.
  • BGH, 03.04.1975 - KVR 1/74

    Herstellung von Verarbeitungsprodukten - Kürzung von Bezugsmengen von

    Auszug aus BGH, 29.05.1979 - KVR 4/78
    Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle hat die Beschwerde der Betroffenen im wesentlichen zurückgewiesen und ihr - im Hinblick auf die Rechtsprechung zu § 37 a (Beschl, d. Sen. v. 3. April 1975 - KVR 1/74 - WuW/EBGH 1345) - nur insoweit stattgegeben, als der Betroffenen in der angefochtenen Verfügung geboten worden ist, daß und in welcher Höhe sie einen Baukostenzuschuß festzusetzen habe.
  • BGH, 24.10.1963 - KVR 3/62

    Widerspruch gegen Anmeldung eines Rabattkartells

    Auszug aus BGH, 29.05.1979 - KVR 4/78
    Da das Rechtsbeschwerdegericht in der Sache selbst nicht aufzuklären und damit zu entscheiden vermag, ist sie zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückzuverweisen (Beschl. d. Sen. v. 24. Oktober 1963 - KVR 3/62 - "Fensterglas", BGHZ 41, 42, 54).
  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Wenn sie das in geringerem Umfang als die Vergleichsunternehmen tut, darf sie die verbleibenden Kosten in ihre allgemeinen Wasserpreise einkalkulieren, die sich dadurch entsprechend erhöhen (vgl. BGHZ 74, 327, 336 f. - Wohnanlage).
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    b) Werden Hausanschlußbeiträge und Baukostenzuschüsse der Anschlußnehmer in dieser Weise als Vorauszahlungen auf den Strompreis behandelt (Senat, BGHZ 74, 327, 336 f. - Wohnanlage; Urt. v. 28.9.1982 - KZR 27/81, BB 1983, 1498, 1499), so folgt daraus zwangsläufig, daß sie nicht gleichzeitig mit den Kosten für die Herstellung von Hausanschlüssen und anderen Versorgungsanlagen verrechnet werden können.
  • BGH, 06.11.1984 - KVR 13/83

    Begriff des Mißbrauchs

    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß im Rahmen des Vergleichsmarktkonzepts die Frage besondere Bedeutung erlangt, ob sich die Markt Strukturen als gleichwertig erweisen, und daß Unterschiede in der Marktstruktur einer Wertung als Vergleichsmarkt nicht entgegenstehen, allerdings durch entsprechende Zu- und Abschläge ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHZ 59, 42, 47 [BGH 31.05.1972 - KVR 2/71] "Stromtarif"; 68, 23, 33 "Valium"; 74, 327, 336 ff. "Baukostenzuschuß").

    Die Frage, welche Leistung für einen Abnehmer günstiger oder ungünstiger ist, kann nicht auf der Grundlage des Vergleichs einzelner Geschäftsbedingungen beantwortet werden; denn die ungünstige Wirkung einer Klausel kann durch die günstige Wirkung anderer Konditionen oder durch die Preisgestaltung ausgeglichen werden (vgl. hierzu BGHZ 59, 42, 50 [BGH 31.05.1972 - KVR 2/71]; 74, 327, 337) [BGH 29.05.1979 - KVR 4/78].

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2023 - 3 Kart 183/23
    Den Gesetzesmaterialien sind keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass der Gesetzgeber mit der Neufassung einen Gleichlauf mit § 9 StromNEV anstrebte oder gar an die ältere Rechtsprechung anknüpfen wollte, in welcher Baukostenzuschüsse wegen ihrer Berücksichtigung als Erträge bei der Kalkulation der Stromtarife als "Vorauszahlungen auf den Strompreis" bezeichnet worden waren (so BGH, Urteil vom 16. November 1999 - KZR 12/97, juris Rn. 91; siehe auch BGH, Beschluss vom 29. Mai 1979 - KVR 4/78, juris: "in unlösbarem Zusammenhang").
  • BGH, 06.05.1997 - KVR 9/96

    Preismißbrauch durch Fordern ungünstiger Preise

    Ob ein Mißbrauch im Sinne des § 103 Abs. 5 GWB vorliegt, ist im Hinblick auf den Grund der Mißbrauchsaufsicht nach Sinn und Zweck der Verbote der §§ 1, 15 und 18 GWB, von denen freigestellt worden ist, und nach den Gründen der Freistellung zu beurteilen (vgl. - jeweils noch zu § 104 GWB a.F. - BGHZ 59, 42, 45 - Strom-Tarif; BGH, Beschl. v. 29.5.1979 - KVR 4/78, WuW/E 1648, 1650 - Wohnanlage [insoweit nicht in BGHZ 74, 327]).
  • BGH, 01.04.1987 - VIII ZR 167/86

    Begriff des Anschlußnehmers

    Dieser Zweck, der vor Inkrafttreten der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden und der entsprechenden Allgemeinen Bedingungen auf dem Gebiet der Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung zur Begründung der Zulässigkeit von Baukostenzuschüssen herangezogen wurde (vgl. BGHZ 74, 327; Senatsurteil vom 29. September 1959 - VIII ZR 104/58 = NJW 1959, 2261), rechtfertigt es indessen nicht, dem Versorgungsunternehmen neben einem Kunden, der - wie hier der frühere Pächter - die Erstellung des Anschlusses und die damit verbundene Änderung der Verteilungsanlage veranlaßt hat und daher zur Zahlung eines Baukostenzuschusses und der Anschlußkosten verpflichtet war, in der Person eines neuen Kunden einen zusätzlichen Schuldner zu verschaffen oder diesen an die Stelle des ursprünglichen treten zu lassen.
  • OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 2 U 89/03

    Vertragsübernahme bei Wärmeversorgung: Rückforderung von Baukostenzuschüssen bei

    Denn tatsächlich stehen Baukostenzuschüsse in unlösbarem Zusammenhang mit dem Tarifsystem und stellen sich letztlich als Bestandteil des Strompreises dar (BGHZ 74, 327 (II 3; dort zu Baukostenzuschüssen bei Strombezugsverträgen)).
  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 70/82

    Gültige Rechtsgrundlage - Baukostenzuschüsse -

    Zwar kann in einem solchen Ausnahmefall der Grund der Unzumutbarkeit u. a. durch die Übernahme eines Baukostenzuschusses ausgeräumt werden (BGHZ 74, 327 (335) = NJW 1979, 2517 L).
  • BGH, 06.05.1997 - KVR 10/96

    Zulässigkeit der Verpflichtung zur Senkung der Gaspreise durch die

    Ob ein Mißbrauch im Sinne des § 103 Abs. 5 GWB vorliegt, ist im Hinblick auf den Grund der Mißbrauchsaufsicht nach Sinn und Zweck der Verbote der §§ 1, 15 und 18 GWB, von denen freigestellt worden ist, und nach den Gründen der Freistellung zu beurteilen (vgl. - jeweils noch zu § 104 GWB a.F. - BGHZ 59, 42, 45 - Strom-Tarif; BGH, Beschl. v. 29.5.1979 - KVR 4/78, WuW/E 1648, 1650 - Wohnanlage [insoweit nicht in BGHZ 74, 327]).
  • OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 12 U 89/03
    Denn tatsächlich stehen Baukostenzuschüsse in unlösbarem Zusammenhang mit dem Tarifsystem und stellen sich letztlich als Bestandteil des Strompreises dar (BGHZ 74, 327 (II 3; dort zu Baukostenzuschüssen bei Strombezugsverträgen)).
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