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   BGH, 08.05.1979 - KVR 1/78   

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https://dejure.org/1979,323
BGH, 08.05.1979 - KVR 1/78 (https://dejure.org/1979,323)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1979 - KVR 1/78 (https://dejure.org/1979,323)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1979 - KVR 1/78 (https://dejure.org/1979,323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendige bekanntzumachende Angaben über Unternehmen und ihr Verhältnis zueinander durch das Bundeskartellamt - Sinn und Zweck der Bekanntmachung über Unternehmen und ihre Beziehungen zueinander durch das Bundeskartellamt - Rechtsstellung eines abhängigen Unternehmens - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 74, 359
  • NJW 1979, 2401
  • MDR 1980, 31
  • GRUR 1979, 796
  • DB 1979, 1978
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.1974 - II ZR 89/72

    Abhängigkeit einer AG von Unternehmensgruppe

    Auszug aus BGH, 08.05.1979 - KVR 1/78
    Ergänzend sei angeführt, daß der Bundesgerichtshof inzwischen auch den Abhängigkeitsbegriff des § 17 AktG auf die Mehrmtitterherrschaft erstreckt hat (vgl. BGHZ 62, 193).

    Die Abhängigkeit der beiden Beschwerdeführerinnen von den Stämmen Br. und Fu. bejaht das Beschwerdegericht auf der Grundlage der Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. März 1974 (BGHZ 62, 193).

    Durch die Art der Zusammensetzung der "Obergesellschaften" (Gesellschafteridentität) aber war die Einheitlichkeit der Einflußnahme auf andere (abhängige) Unternehmen von vornherein und beständig gesichert, weil "dieselben Personen ebenso wie die von ihnen bestellten Vertretungsorgane in derselben Angelegenheit nicht verschieden entscheiden werden" (BGHZ 62, 193, 199).

    Wie in BGHZ 62, 193 dargelegt, kann ein beherrschender Einfluß aber auch dann von mehreren gleichgerichteten Unternehmen ausgehen, wenn keine vertragliche oder organisatorische Bindung geschaffen worden ist, sondern rechtliche oder tatsächliche Umstände sonstiger Art eine ausreichend sichere Grundlage für die Ausübung gemeinsamer Herrschaft bilden.

  • BGH, 13.10.1977 - II ZR 123/76

    Eingliederung der Gelsenberg AG - 17 AktG, Bundesrepublik Deutschland als

    Auszug aus BGH, 08.05.1979 - KVR 1/78
    Unter diesen Umständen gewinnt - wie der Bundesgerichtshof in BGHZ 69, 334, 336 [BGH 13.10.1977 - II ZR 123/76] ausgesprochen hat - der Zweck der jeweils infrage kommenden Bestimmungen, in der auf die Abhängigkeit und Beherrschung abgestellt ist, besondere Bedeutung.

    Das wird jedoch dann der Fall sein, wenn eine wirtschaftliche Interessenbindung außerhalb der Gesellschaft hinzukommt, die stark genug ist, um die ernste Besorgnis zu begründen, der Aktionär oder Gesellschafter könne einen sich wettbewerbsbeschränkend auswirkenden Einfluß geltend machen (ähnlich der II. Zivilsenat im Hinblick auf § 320 AktG; vgl. BGHZ 69, 334, 337) [BGH 13.10.1977 - II ZR 123/76] .

  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 168/79

    Süssen - Konzerneingangsschutz, Treuepflicht

    Die Unternehmereigenschaft im Sinne des § 17 AktG liegt vor, wenn für den Gesellschafter außerhalb der Gesellschaft eine wirtschaftliche Interessenbindung besteht, die stark genug ist, um die ernsthafte Besorgnis zu begründen, der Gesellschafter könnte um ihretwillen seinen Einfluß zum Nachteil der Gesellschaft geltend machen (vgl. BGHZ 69, 334, 337 [BGH 13.10.1977 - II ZR 123/76]; 74, 359, 365).

    Eine derart sichere Grundlage gemeinsamer Herrschaft können nicht nur vertragliche oder organisatorische Bindungen, sondern auch rechtliche und tatsächliche Umstände sonstiger Art bilden (vgl. BGHZ 62, 193, 199; 74, 359, 367).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht die paritätische Beteiligung (einschließlich Stimmrechtsausübung) und das damit verbundene Aufeinanderangewiesensein bei der Willensbildung für sich allein noch nicht den Beherrschungstatbestand im Sinne des § 36 Abs. 2 Satz 2 GWB (vgl. BGH, BGHZ 74, 359, 366 - WAZ; BGH, WuW/E BGH 1810, 1811 - Transportbeton Sauerland; BGH, WuW/E BGH 2620 Springer/Kieler Zeitung; BGH, WuW/E BGH 2743 - Stormaner Tageblatt).
  • BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06

    Auskunftsverlangen

    Da danach die Auskunftsverfügung Bestand hat, hat das Beschwerdegericht auch den geltend gemachten Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. BGHZ 74, 359, 361) zu Recht zurückgewiesen.
  • BGH, 07.11.2006 - KVR 39/05

    Radio TON

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht die paritätische Beteiligung und das damit verbundene Aufeinanderangewiesensein bei der Willensbildung für sich allein noch nicht den Beherrschungstatbestand (BGHZ 74, 359, 366 - WAZ).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 56/03

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsunternehmen

    Das ist typischerweise dann anzunehmen, wenn gleich gerichtete Interessen eine gemeinsame Unternehmenspolitik gewährleisten (BGH 8. Mai 1979 - KVR 1/78 (KG) - BGHZ 74, 359 = NJW 1979, 2401, zu B II 4 b der Gründe).
  • BVerwG, 14.12.1987 - 7 B 240.87

    Konzernrecht - Unternehmen - Abhängigkeit - Rücklagen - Gewinnminderung

    Der BGH hat nämlich für die von der Beschwerde aufgeworfene Frage die Formel verwendet, eine solche ausreichend sichere Grundlage könnten nicht nur vertragliche oder organisatorische Bindungen, sondern auch rechtliche und tatsächliche Umstände sonstiger Art bilden (BGHZ 62, 193 [BGH 04.03.1974 - II ZR 89/72] = WuW/E BGH 1307 ; BGHZ 74, 359 [BGH 08.05.1979 - KVR 1/78] = WuW/E BGH 1608 ); damit wird zutreffend auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls verwiesen, die im allgemeinen nicht verallgemeinerungsfähig sind und einer Rechtssache deswegen keine grundsätzliche, d.h. über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung geben können.

    Auch der BGH hat sich bei der Interpretation des Abhängigkeitstatbestandes "explizit vor gesetzesübergreifenden, allgemeingültigen rechtlichen Definitionen von Gesetzesbegriffen" gescheut, sondern ist "strikt normzweckorientiert" vorgegangen (Säcker in NJW 1980, 801 [BGH 08.05.1979 - KVR 1/78]); so hat der BGH schon in BGHZ 62, 198 [BGH 04.03.1974 - II ZR 89/72] (WuW a.a.O. S. 1309) ausdrücklich offengelassen, ob der Abhängigkeitsbegriff im gesamten Aktienrecht einheitlich zu verstehen ist, was erst recht zu Zweifeln Anlaß dann geben kann, wenn der Abhängigkeitsbegriff in anderen Rechtsgebieten verwendet wird, auch wenn dies unter Verweisung auf § 17 AktG geschieht.

    Entsprechend dieser Orientierung am jeweiligen Normzweck hat der BGH den Sinn der Abhängigkeitsvorschriften - bei unmittelbarer Anwendung aktienrechtlicher Normen - vor allem darin gesehen, daß "die abhängige Gesellschaft, insbesondere im Interesse ihrer Minderheitsaktionäre und Gläubiger, gegen einen fremdbestimmten Unternehmerwillen zu schützen" ist (BGHZ 62, 196 [BGH 04.03.1974 - II ZR 89/72] = WuW a.a.O. S. 1308); im Zusammenhang mit der wettbewerbsrechtlichen Vorschrift des § 23 GWB hingegen soll die Abhängigkeitsvorschrift und die damit verbundene Einbeziehung abhängiger und beherrschender Unternehmen nach ihrem Sinn und Zweck sicherstellen, "daß Unternehmensgruppen, die wegen gegenseitiger Verpflechtung ... trotz rechtlicher Selbständigkeit eine wettbewerbliche Einheit bilden, auch als Einheit behandelt werden" (BGHZ 74, 364 [BGH 08.05.1979 - KVR 1/78] = WuW a.a.O. S. 1610).

    Wollte man dem Standpunkt der Klägerin folgen, so würde im Ergebnis der zwingende Charakter des § 6 d Abs. 3 Nr. 1 Buchst. e EStG mit der dort vorgesehenen Begrenzung der Förderung auf mittelständische Unternehmen zur Disposition der Beteiligten geteilt werden; allein mit der Gründung der Klägerin würden die drei Obergesellschaften erreicht haben, daß ein Geschäftsvorgang einem mittelständischen Unternehmen zugerechnet werden müßte, obwohl er tatsächlich diesen Bereich weit überschreitet; für einen immerhin vergleichbaren Vorgang aus dem Wettbewerbsrecht hat der BGH dies in seinem Beschluß vom 8. Mai 1979 (BGHZ 74, 369 [BGH 08.05.1979 - KVR 1/78] = WuW a.a.O. S. 1612/13), auf den sich die Klägerin zu Unrecht bezieht, bereits mit Recht abgelehnt.

  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 19/85

    Gemeinschaftsunternehmen - Entsendungsrecht zum Konzernbetriebsrat

    Die überwiegende Meinung im Schrifttum bejaht die Möglichkeit mehrfacher Abhängigkeit (Geßler in Geßler/Hefermehl/Eckhardt/Kropf, AktG, Band I, § 17 Rz 70 ff.; Nordmeyer, Möglichkeit mehrfacher Abhängigkeit bzw. zur Konzernzugehörigkeit im Sinne der §§ 17, 18 AktG, BB 1971, 70; Emmerich/Sonnenschein, Konzernrecht, 2. Aufl. 1977, S. 55 f.; Lutter, Zur Herrschaft mehrerer Unternehmen über eine Aktiengesellschaft, NJW 1973, 113; Säcker, "Mehrmütterklausel" und Gemeinschaftsunternehmen, NJW 1980, 801 [BGH 08.05.1979 - KVR 1/78]; Hueck, Anm. zu AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG und differenzierend Richardi, Konzernzugehörigkeit eines Gemeinschaftsunternehmens nach dem Mitbestimmungsgesetz, 1977, S. 28).

    Säcker (Die Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, Rz 185 ff. und in NJW 1980, 801, 806) [BGH 08.05.1979 - KVR 1/78] meint, genausowenig wie bei der Auslegung des § 17 Abs. 1 AktG könne die Anwendung der Vermutungsregel des § 18 Abs. 1 Satz 3 AktG mit dem grammatikalischen Argument verneint werden, dort werde nur von einem beherrschenden Unternehmen gesprochen.

  • BGH, 08.12.1998 - KVR 31/97

    Verkauf der "Pirmasenser Zeitung" gescheitert - BGH bestätigt

    Die Verbundklausel des § 23 Abs. 1 Satz 2 GWB soll - worauf das Bundeskartellamt in seiner Rechtsbeschwerdeerwiderung mit Recht hinweist - die Möglichkeit der Zusammenschlußkontrolle auch in bezug auf Unternehmen sicherstellen, die bei rechtlicher Selbständigkeit wettbewerblich als Einheit handeln (vgl. BGHZ 74, 359, 364 f. - WAZ).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 19 W 6/00

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Rechtsstellung eines Minderheitsaktionärs

    Die Unterstützung Dritter, deren es zur Begründung eines Beherrschungspotenzials bedarf, muss vielmehr auf ausreichend sicherer Grundlage beruhen und von vornherein beständig und gesichert sein (vgl. BGHZ 62, 193, 201; 74, 359, 366/367; 80, 69, 73; Hüffer, Aktiengesetz, 5. Aufl., § 17, Rdnr. 6; Bayer in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, § 17, Rdnr. 37; Geßler in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropf, Aktiengesetz, Bd. I, § 17, Rdnr. 33).
  • BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95

    "Raiffeisen"; Begriff der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens;

    Ebenso ist in diesem Zusammenhang nicht entscheidend, ob die beteiligten Unternehmen als "wettbewerbliche Einheit" angesehen werden können (vgl. zu diesem Begriff BGHZ 73, 65, 77 - Erdgas Schwaben; BGHZ 74, 359, 364 f. - Westdeutsche Allgemeine Zeitungsverlagsgesellschaft), also ob die beteiligten Unternehmen am Markt "wie ein Unternehmen" auftreten.
  • BGH, 18.11.1986 - KVR 9/85

    Gemeinsame Beherrschung bei paritätischer Beteiligung

  • BFH, 09.06.1999 - I R 43/97

    Gewerbesteuerliche Mehrmütterorganschaft

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 18/06

    Datenerhebung durch Bundesnetzagentur rechtmäßig

  • LAG München, 27.02.2009 - 9 TaBV 86/08

    Konzernbetriebsrat

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 19 W 5/03

    Abfindung der Aktionäre bei Verschmelzung

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2006 - 3 Kart 284/06

    Gefährdung eines lückenlosen Rechtschutzes als Voraussetzung für die

  • BFH, 24.03.1998 - I R 43/97

    Gewerbesteuer: Verlustabzug bei Mehrmütterorganschaft

  • BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 57/94

    Unterordnungskonzern bei Gemeinschaftsunternehmen

  • BGH, 18.02.1992 - KVR 4/91

    Leistungsbeschwerden im kartellgerichtlichen Verfahren

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2006 - 3 Kart 285/06

    Allgemeine Leistungsbeschwerde im Rahmen des kartellverwaltungsrechtlichen

  • BFH, 09.06.1999 - I R 37/98

    "Mehrfache Abhängigkeit" bei gewerbesteuerlicher Mehrmütterorganschaft

  • BGH, 19.12.1989 - KVR 2/88

    Zustimmung einer Gesellschafterversammlung - Auslegung einer

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2006 - 3 (Kart) 285/06

    Kein Beschwerdeverfahren nach dem EnWG für Auskunftsbegehren als allgemeiner

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2006 - 3 (Kart) 284/06

    Zur Zuständigkeit des OLG für einen im Beschwerdeweg geltend gemachten

  • VG Berlin, 18.10.2013 - 10 K 186.10

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen; Härtefallregelung

  • BGH, 30.09.1986 - KVR 8/85

    Mißbrauch der Freistellung eines Rationalisierungskartells vom Kartellverbot

  • ArbG Wesel, 05.08.1998 - 3 BV 9/98

    Auskunftsanspruch eines Betriebsrates über die durchschnittliche Gesamtzahl der

  • ArbG Bonn, 11.03.2020 - 5 BV 91/19
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 19 W 6/03

    Eingliederung einer Aktiengesellschaft; Gerichtliche Festsetzung einer

  • OLG Hamburg, 22.01.1980 - 11 W 38/79

    Lohndruckerei als Tendenzunternehmen; Tendenzschutz für Leitungsunternehmen;

  • OLG Nürnberg, 01.08.1980 - 1 U 74/80

    Voraussetzungen für Erlaß einer einstweiligen Verfügung; Unzulässige Umgehung des

  • LAG Düsseldorf, 15.10.2008 - 4 TaBV 58/08
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