Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Risiko künftiger Bebaubarkeit bei Kauf eines Grundstücks

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 74, 370
  • BGHZ 74, 373
  • NJW 1979, 1818
  • WM 1979, 916
  • JR 1979, 499



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Wird zitiert von ... (103)  

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97  

    Mietrecht - Unbefriedigende Geschäftsentwicklung bei Mieter eines Ladenlokals

    Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage - hier etwa der dem Vermieter bei Vertragsschluß erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellung und Erwartung des Mieters, in dem gemieteten Ladengeschäft aufgrund einer positiven Entwicklung des angeblich bereits voll vermieteten und bequem erreichbaren Einkaufszentrums Gewinne zu erzielen - ist allerdings grundsätzlich insoweit kein Raum, als es um Erwartungen und um Umstände geht, die nach den vertraglichen Vereinbarungen in den Risikobereich einer der Parteien fallen sollen (vgl. BGHZ 74, 370, 373 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92  

    Allgemeines Vertragsrecht - Abwicklung von DDR-Wirtschaftsverträgen

    Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage ist nach ständiger Rechtsprechung kein Raum, wenn sich ein Risiko verwirklicht, das nach der vertraglichen Regelung in den Risikobereich einer Partei fällt (vgl. BGH, NJW 1993, NJW Jahr 1993 Seite 259 = LM H. 3/1993 Art. EGBGB 1986 Artikel 232 EGBGB 1986 Nr. 3 = WM 1992, WM Jahr 1992 Seite 2144 (WM Jahr 1992 Seite 2149); BGH, NJW 1992, NJW Jahr 1992 Seite 2690 (NJW Jahr 1992 Seite 2691) = LM H. 2/1992 § BGB § 242 (Bb) BGB Nr. 139; BGHZ 74, BGHZ 74 Seite 370 (BGHZ 74 Seite 373) = NJW 1979, NJW Jahr 1979 Seite 1818 = LM § BGB § 242 (Bb) BGB Nr. 95).

    Die Aufteilung der vertraglichen Risikosphären kann sich aus der vertragstypischen Regelung durch das dispositive Gesetzesrecht und dem darin zum Ausdruck kommenden Beurteilungsmaßstab ergeben; sie kann aber auch im Wege der notfalls ergänzenden Auslegung ausdrücklichen oder stillschweigenden Parteiabsprachen zu entnehmen sein, die vorrangig zu beachten sind (vgl. BGHZ 74, BGHZ 74 Seite 370 (BGHZ 74 Seite 373 f.) = NJW 1979, NJW Jahr 1979 Seite 1818 = LM § BGB § 242 (Bb) BGB Nr. 95).

  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88  

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Deshalb haben nach den Bürgschaftsverträgen die Beklagten auch das Risiko der Nichtauszahlung der öffentlichen Mittel und einer darauf beruhenden Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer zu tragen, so daß für eine Heranziehung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage kein Raum ist (vgl. BGHZ 74, 370, 373).
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