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BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78 |
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- Wolters Kluwer
Wirkung der Löschung von Gebrauchsmustern - Risikosphäre des Inhabers einer Patentanmeldung bis zur endgültigen Patenterteilung bei Geltendmachung einer einstweiligen Verfügung - Beurteilung der Schadenshöhe bei entgangenem Gewinn - Kontrolle des Ermessens bei Ermittlung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 29.08.1975 - 7 O 88/74
- OLG Karlsruhe, 12.04.1978 - 6 U 147/75
- BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78
Papierfundstellen
- BGHZ 75, 116
- NJW 1979, 2565
- MDR 1979, 1020
- GRUR 1979, 869
- DB 1979, 2419
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 30.10.1962 - I ZR 46/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78
Das mit einer Verletzungsklage aus einer bekanntgemachten Anmeldung angerufene ordentliche Gericht kann dieser zwar nicht den Schutz absprechen, wenn es zu der Auffassung gelangt, daß die Erfindung nicht patentfähig ist (BGH GRUR 1963, 563, 565); es kann den Rechtsstreit jedoch aus diesem Grunde bis zur endgültigen Entscheidung im Patenterteilungsverfahren aussetzen und bis dahin den Erlaß einer einstweiligen Verfügung ablehnen. - BGH, 02.11.1956 - I ZR 49/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78
Es ist seit jeher anerkannt, daß die ordentlichen Gerichte die Rechtswirksamkeit eines Gebrauchsmusters nachzuprüfen und dem eingetragenen Muster den Schutz zu versagen haben, wenn sich seine Rechtsunwirksamkeit herausstellt (BGH GRUR 1957, 270, 271 - Unfall-Verhütungsschutz; BGHZ 51, 8, 11 m.w. Nachw. - Lotterielos). - BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72
Richterwechsel im patentgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78
Der erkennende Senat hat die gegen den Patentversagungsbeschluß des Bundespatentgerichts eingelegte Rechtsbeschwerde des Beklagten am 16. Oktober 1973 - X ZB 15/72 - zurückgewiesen.
- BGH, 13.12.1962 - I ZR 42/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78
Wird das Gebrauchsmuster im Löschungsverfahren gelöscht oder nach Ablauf der Laufzeit dessen Unwirksamkeit festgestellt so beseitigt dies mit rückwirkender Kraft das eingetragene Scheinrecht, dem von Anfang an keine Schutzwirkung zukam (BGHZ 38, 200, 206 - Kindernähmaschine; BGH GRUR 1963, 519, 521 - Klebemax). - BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61
Kindernähmaschinen
Auszug aus BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78
Wird das Gebrauchsmuster im Löschungsverfahren gelöscht oder nach Ablauf der Laufzeit dessen Unwirksamkeit festgestellt so beseitigt dies mit rückwirkender Kraft das eingetragene Scheinrecht, dem von Anfang an keine Schutzwirkung zukam (BGHZ 38, 200, 206 - Kindernähmaschine; BGH GRUR 1963, 519, 521 - Klebemax). - BGH, 03.10.1968 - X ZR 27/67
Prüfung der absoluten Schutzvoraussetzungen Im Gebrauchsmuster-Verletzungsprozeß
Auszug aus BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78
Es ist seit jeher anerkannt, daß die ordentlichen Gerichte die Rechtswirksamkeit eines Gebrauchsmusters nachzuprüfen und dem eingetragenen Muster den Schutz zu versagen haben, wenn sich seine Rechtsunwirksamkeit herausstellt (BGH GRUR 1957, 270, 271 - Unfall-Verhütungsschutz; BGHZ 51, 8, 11 m.w. Nachw. - Lotterielos). - BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58
Schätzung entgangenen Gewinns
Auszug aus BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78
Diese Regelung, die für den entgangenen Gewinn den Nachweis einer gewissen Wahrscheinlichkeit genügen läßt, erlaubt es dem Gericht, im Rahmen des § 287 ZPO auf der Grundlage festgestellter Tatsachen nach freiem Ermessen zu entscheiden, in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist (BGHZ 29, 393, 397 ff.). - BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61
Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück
Auszug aus BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78
Sofern sich in diesem Punkt keine Beanstandungen ergeben, hat das Revisionsgericht nur zu prüfen, ob die Schätzung der Schadenshöhe auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob wesentliche Tatsachen außer Acht gelassen oder sonstige Rechtsvorschriften oder Denk- oder Erfahrungssätze verletzt worden sind (BGHZ 39, 198, 219; BGH LM Nr. 35 zu § 287 ZPO). - BGH, 25.04.1968 - X ZR 72/65
Anspruch auf Schadensersatz wegen unberechtigter Verwarnung - Verwertungsrechte …
Auszug aus BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78
Es hat sich hierbei auf das Urteil des erkennenden Senats vom 25. April 1968 - X ZR 72/65 - S. 18/19 unter Nr. 3 - gestützt.
- BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04
Detektionseinrichtung II
b) Die nachträgliche Nichtigerklärung eines Patents kann, soweit aus diesem einstweiliger Rechtsschutz erwirkt worden ist, einen Schadensersatzanspruch nach § 945 ZPO begründen (Fortführung von BGHZ 75, 116, 120 - Oberarmschwimmringe).Was Schäden anbelangt, die durch die gerichtliche Inanspruchnahme der Klägerin selbst entstanden sind, kann der Auffassung des Berufungsgerichts nicht beigetreten werden, bei Nichtigerklärung eines Patents kämen Ansprüche nach § 945 ZPO nicht in Betracht (…so auch Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 945 Rdn. 8;… Grunsky in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl,. § 945 Rdn. 19a; Schwerdtner, GRUR 1968, 17; Kroitzsch, GRUR 1976, 512; Pietzcker, GRUR 1980, 442; offen gelassen in BGHZ 75, 116, 120 - Oberarmschwimmringe).
- OLG Düsseldorf, 12.10.2023 - 2 U 124/22
Glatirameracetat
Weil der Widerruf des Patents - wie die Nichtigerklärung - auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Erfindung zum Patent zurückwirkt (ex tunc), hat der mit der einstweiligen Verfügung geltend gemachte Unterlassungsanspruch in Folge des Patentwiderrufs von Anfang an nicht bestanden und handelt es sich dabei um einen von § 945 ZPO erfassten Fall (…BGH, GRUR 2006, 219 Rn. 16 - Detektionseinrichtung II; siehe auch bereits BGH, GRUR 1979, 869 - Oberarmschwimmringe). - OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders - Grenzen der …
Auch besteht die tatsächliche Vermutung, dass, wenn sich in einem ausländischen Patenterteilungsverfahren die mangelnde Schutzfähigkeit eines parallelen Schutzrechtes herausstellt, auch das nationale Schutzrecht (zukünftig) keinen Bestand haben kann (BGH GRUR 1982, 277 - Absorberstabantrieb II; für den umgekehrten Fall: BGH GRUR 1979, 869 (872) - Oberarmschwimmringe).
- BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94
"Kabeldurchführung"; Verletzung eines Gebrauchsmusters; Verteidigung gegen ein …
- OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 151/02
Detektionseinrichtung II
Der Bundesgerichtshof hat diese Frage im Urteil vom 10. Juli 1979 - Oberarmschwimmringe - (GRUR 1979, 869, 870 li. Sp. oben) ausdrücklich offen gelassen und nur eine Haftung beim rückwirkenden Wegfall einer bloß bekanntgemachten Patentanmeldung bejaht. - BGH, 17.10.1980 - I ZR 185/78
Wettbewerbsrecht - Ärztliches Berufsrecht: Sammlung von Verschreibungen durch …
§ 287 ZPO findet nicht nur dann Anwendung, wenn es sich um die Höhe des Schadens handelt, sondern auch für die Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem konkreten Haftungsgrund (hier: Verstoß gegen § 1 UWG durch Einsammeln der Rezepte) und dem behaupteten Schadenserfolg (hier: Gewinnminderung) (st. Rspr. BGHZ 29, 393, 400; BGH v. 27.2.73 - VI ZR 27/72, NJW 73, 1413; v. 2.12.75 - VI ZR 79/74, NJW 76, 1145, 1146; BGHZ 66, 70, 75 ff); auch im Bereich der (haftungsausfüllenden) Kausalität ist der Richter von der Einhaltung der strengen allgemeinen Beweisregeln insofern befreit, als er in einem der jeweiligen Sachlage angemessenen Umfang weniger wahrscheinliche Verlaufsmöglichkeiten leichter ausschließen kann; für die Überzeugungsbildung müssen allerdings gewisse gesicherte Grundlagen gegeben sein; es genügt aber, wenn mit erheblicher Wahrscheinlichkeit ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. BGH v. 8.12.77 - III ZR 46/75, MDR 78, 735; v. 10.7.79 - X ZR 23/78, GRÜR 79, 869, 870, insoweit nicht in BGHZ 75, 116 abgedruckt). - BPatG, 24.04.2018 - 3 Ni 68/16
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Nicht-invasive pränatale Diagnose …
Nach BGH NJW 1979, 2565, LS - Oberarmschwimmringe ist § 945 ZPO anzuwenden, wenn sich eine vollzogene einstweilige Verfügung durch die nach deren Vollziehung erfolgte Löschung eines Schutzrechts als von Anfang an ungerechtfertigt erweist. - LG Düsseldorf, 05.04.2011 - 4a O 33/06
Kühlen von Schüttgut
Die Entscheidung auf Löschung des Gebrauchsmusters erfolgt daher rückwirkend und beseitigt das eingetragene Schutzrecht von Anfang an (BGH GRUR 1963, 255, 257 - Kindernähmaschine; GRUR 1963, 519, 521 - Klebemax; GRUR 1979, 869 - Oberarmschwinge). - LG Düsseldorf, 05.04.2011 - 4a O 493/05
Klinker-Kühler-Transportsystem (Arbeitnehmererf.)
Die Entscheidung auf Löschung des Gebrauchsmusters erfolgt rückwirkend und beseitigt das eingetragene Schutzrecht von Anfang an (BGH GRUR 1963, 255, 257 - Kindernähmaschine; GRUR 1963, 519, 521 - Klebemax; GRUR 1979, 869 - Oberarmschwinge). - LG Düsseldorf, 13.10.1998 - 4 O 348/94
Rammverpreßpfahl
Der Verletzte braucht auch nicht für jede Einzellieferung nachzuweisen, daß er sie ohne die patentverletzende Tätigkeit hätte ausführen können; es genügt die Feststellung, daß sich seine Umsätze ohne die patentverletzenden Handlungen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge unter den besonderen Umständen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in einem nach § 287 ZPO zu schätzenden Umfang erhöht hätten (…Benkard/Rogge, a.a.O., Rdnr. 62; BGH GRUR 1979, 869, 870 - Oberarmschwimmringe).