Rechtsprechung
| BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79 |
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 77, 151
- NJW 1980, 2187
- VersR 1980, 920
Wird zitiert von ... (34)
- BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96
Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß
Da Mieteinnahmen und Steuerersparnis die Unkosten der Kläger - auch nach den von den Beklagten angestellten Berechnungen - nicht decken, führt die Gegenüberstellung nur dann nicht zu einem Vermögensschaden, wenn die nicht kompensierten Aufwendungen der Kläger durch eine Wertsteigerung der Eigentumswohnung aufgewogen werden und wenn ggf. dieser Vorteil - bei wertender Betrachtung (vgl. nur Senat, BGHZ 77, 151, 153 ff.; BGHZ 91, 206, 210) - auf seiten der Kläger, und damit zugunsten der Beklagten, zu berücksichtigen ist. - BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96
Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf
Zutreffend ist die rechtliche Ausgangsüberlegung des Berufungsgerichts, daß nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats der Verkäufer eines Grundstücks im Rahmen einer konkreten Berechnung des ihm durch die Nichtzahlung des Kaufpreises entstandenen Schadens den aus einem Deckungsverkauf erzielten Mehrerlös insoweit in seine Schadensberechnung einbeziehen muß, als er den gestiegenen Verkehrswert des Grundstücks realisiert (BGHZ 77, 151, 154 f; Senatsurt. v. 13. März 1981, V ZR 46/80, NJW 1981, 1834; v. 5. Juni 1981, V ZR 170/80, NJW 1982, 326).Danach sind nicht alle Vorteile berücksichtigungsfähig, die durch die Nichterfüllung adäquat kausal verursacht wurden, sondern nur solche, deren Anrechnung dem Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspricht, d.h. den Geschädigten nicht unzumutbar belastet und den Schädiger nicht unbillig begünstigt (st. Rspr. vgl. BGHZ 77, 151, 154; 91, 206, 210;… BGH, Urt. v. 22. Juni 1992, II ZR 178/90, WM 1992, 1812, 1825).
Die Rechtsprechung hat hierfür im Anschluß an Thiele (AcP 167, 193, 202) die Formulierung gebraucht, daß nur solche Vorteile als anrechenbar in Betracht kommen, die gerade mit dem geltend gemachten Nachteil in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, der beide "gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbindet" (…BGH, Urt. v. 19. Dezember 1978, VI ZR 218/76, NJW 1979, 760; BGHZ 77, 151, 154; 91, 206, 210).
Hat der Käufer den Vertrag nicht erfüllt und behält der Verkäufer das Grundstück, so ist die im Zeitpunkt der Schadensberechnung (letzte mündliche Tatsachenverhandlung) eingetretene Steigerung des Verkehrswerts ein Vorteil, der unmittelbar und ohne weiteres Zutun des Verkäufers oder eines Dritten infolge der Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer entstanden ist und als solcher mit der durch die Nichterfüllung bedingten Vermögenseinbuße "korrespondiert", d.h. in jenem qualifizierten Zusammenhang steht, der beide, Vorteil und Nachteil, zu einer Rechnungseinheit verbindet und deswegen die Ausgleichung erfordert (BGHZ 77, 151, 154;… Senatsurt. v. 13. März 1981, V ZR 46/80, aaO. und v. 5. Juni 1981, V ZR 170/80, aaO.).
- BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82
Vorteilsausgleich
Andererseits sind nicht alle durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, sondern nur solche, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, d.h. dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (BGHZ 8, 325, 328/329; 10, 107, 108; 30, 29, 32 f; 49, 56, 61/62; 54, 269, 272; 74, 104, 113/114; 77, 151, 153; 81, 271, 275; BGH NJW 1977, 1819; 1978, 536 f).Vor- und Nachteile müssen bei wertender Betrachtungsweise gleichsam zu einer Rechnungseinheit verbunden sein (BGHZ 77, 151, 154; BGH NJW 1979, 760 - insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 73, 109; NJW 1983, 2137, 2138).
- BGH, 14.09.2004 - VI ZR 97/04
Schadensersatzrecht - Grundsätze des Vorteilsausgleichs, hier: Mehrwertsteuer
Der Geschädigte darf nicht bessergestellt werden, als er ohne das schädigende Ereignis stünde; andererseits sind nicht alle durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, sondern nur solche, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, d.h. dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (vgl. Senatsurteile BGHZ 8, 325, 328 f.; 54, 269, 272; BGH, BGHZ 77, 151, 153 f.; 91, 206, 209 f.).Danach sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur diejenigen Vorteile als anrechenbar in Betracht zu ziehen, die mit dem Nachteil in einem Zusammenhang stehen, der beide, Vorteil und Nachteil, gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbindet (…vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 1978 - VI ZR 218/76 - aaO; BGH, BGHZ 77, 151, 154; 91, 206, 210; 136, 52, 54 f.).
- BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90
Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von …
Die Frage, ob ein Vorteil auf den erlittenen Schaden anzurechnen ist, entscheidet sich nicht nur danach, ob das schädigende Ereignis für den Eintritt des Vorteils adäquatkausal geworden ist, sondern es muß zusätzlich rechtlich wertend darüber entschieden werden, ob die Anrechnung dem Sinn und Zweck der Schadenersatzpflicht entspricht, den Geschädigten nicht unzumutbar belastet und den Schädiger nicht unbillig begünstigt (BGHZ 8, 325, 329 f.; 77, 151, 153;… BGH, Urt. v. 22. September 1983 - III ZR 171/82, NJW 1984, 229, 230). - BGH, 03.12.1992 - IX ZR 61/92
Haftung des Beraters bei Ausscheiden eines Gesellschafter wegen fehlerhafter …
Selbst wenn das BerGer. einen solchen Vorteil feststellen sollte, wird zu prüfen sein, ob er auf einer eigenen Leistung des Kl. oder sonstigen Umständen beruht, die dem Schädiger nicht zugute kommen können (vgl. BGHZ 77, 151 = NJW 1980, 2187 = LM § 251 BGB Nr. 29;… Palandt-Heinrichs, 51. Aufl., Vorb. § 249 Rdnrn. 127 ff.). - BGH, 02.04.2001 - II ZR 331/99
Schadensrecht - Schadensberechnung
Vor- und Nachteile müssen bei wertender Betrachtung gleichsam zu einer Rechnungseinheit verbunden sein (BGHZ 77, 151, 154; 91, 206, 210; 136, 52, 54), was voraussetzt, daß festgestellt wird, ob und gegebenenfalls welche einzelnen Vorteile sich bei wertender Betrachtung bestimmten Schadenspositionen zuordnen lassen (BGHZ 136, 52, 53;… vgl. ferner Lange, Schadensersatz 2. Aufl. 1990, S. 487;… MünchKomm./Grunsky, BGB 3. Aufl. vor § 249 Rdn. 94 ff.). - BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00
Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen
aa) Bei der Bemessung der Höhe des Schadensersatzes kann es unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung zu einer Anspruchsminderung führen, wenn der Geschädigte durch das den Schaden auslösende Ereignis Vermögensvorteile erlangt, die in einem adäquaten Kausalzusammenhang stehen, der Zweck des Schadensersatzes eine Anrechnung gebietet und keine ungerechtfertigte Entlastung des Schädigers eintritt (vgl. BGH 15. April 1983 - V ZR 152/82 - NJW 1983, 2137 f.; 18. Dezember 1981 - V ZR 207/80 - NJW 1982, 1145, 1146; 13. Juli 1981 - II ZR 91/80 - BGHZ 81, 271, 275; 16. Mai 1980 - V ZR 91/79 - BGHZ 77, 151, 153 f.; 22. März 1979 - VII ZR 259/77 - BGHZ 74, 103, 113 f.).Es sind nur solche Vorteile anrechenbar, die gerade mit dem geltend gemachten Nachteil in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, der beide, Vorteil und Nachteil, "gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbindet" (vgl. BGH 16. Mai 1980 aaO BGHZ 77, 151, 154 mwN).
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 300/99
Verjährung von Schadensersatzansprüchen hinsichtlich rückständiger Anteile einer …
- OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 478/02
Immobilien - Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen culpa in contrahendo
Da Mieteinnahmen und Steuerersparnis die Unkosten der Kläger nicht decken, führt die Gegenüberstellung nur dann nicht zu einem Vermögensschaden, wenn die nicht kompensierten Aufwendungen der Kläger durch eine Wertsteigerung der Eigentumswohnung aufgewogen werden und wenn ggf. dieser Vorteil bei wertender Betrachtung (vgl. BGHZ 77, 151 (153 ff); 91, 206 (210); BGH, NJW 1998, 302 (305)) auf Seiten der Kläger und damit zugunsten der Beklagten zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, NJW 1998, 302 (305)). - OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
Behinderung anderer Marktteilnehmer wegen übersetzter Preise für die …
- BGH, 15.12.1988 - III ZR 110/87
Umfang des Schadensersatzes bei rechtswidriger Bausperre
- OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 579/04
Mietrecht - Vorteilsausgleich einer Mietabfindung
- BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 625/05
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe für einen …
- BGH, 18.12.1981 - V ZR 207/80
- BGH, 20.03.1990 - VI ZR 127/89
Bemessung des Unterhaltsschadens für den Tod eines Ehegatten
- OLG Dresden, 27.06.2006 - 2 U 1947/05
Freistellungsantrag; Unterbrechung der Kausalität; schadensrechtliche …
- OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - 2 U (Kart) 14/05
Begriff der Angemessenheit der Kostenberechnung für die Überlassung von …
- BGH, 15.04.1983 - V ZR 152/82
Leistungsverzug: Zinsschaden - ersparte Aufwendungen
- BGH, 02.10.1986 - III ZR 93/85
Berechnung des Schadens bei rechtswidriger Versagung des Zuschlags zu Gunsten des …
- OLG Hamm, 02.04.2009 - 27 U 105/07
Umfang der Auskunfts- und Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter eines …
- OLG Nürnberg, 29.06.1995 - 8 U 4041/93
BGB § 611
- BGH, 22.09.1983 - III ZR 171/82
- OLG Nürnberg, 21.09.1995 - 8 U 4041/93
- OLG Hamm, 14.05.2007 - 8 U 131/06
Schadensersatzanspruch wegen Kauf von Gesellschaftsanteilen nach vorsätzlicher …
- OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 9 U 19/03
Kleiner Schadensersatz bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers
- OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 12/05
- LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 140/08
Beratungsfehler
- OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U (Kart) 36/02
- BGH, 01.03.1985 - V ZR 91/83
- OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U Kart 36/02
Vorteilsausgleichung bei Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus einem …
- OLG Karlsruhe, 21.11.2002 - 12 U 115/02
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Werklieferungsvertrages über …
- OLG Frankfurt, 06.05.1986 - 8 U 164/85
- OLG München, 18.09.1999 - 21 U 3247/97
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