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   BGH, 24.06.1980 - KVR 5/79   

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https://dejure.org/1980,1046
BGH, 24.06.1980 - KVR 5/79 (https://dejure.org/1980,1046)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1980 - KVR 5/79 (https://dejure.org/1980,1046)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1980 - KVR 5/79 (https://dejure.org/1980,1046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Untersagung eines Zusammenschlusses von Unternehmen vonseiten des Bundeskartellamts - Markt stufenlos verstellbarer Kolbenpumpen und Kolbenmotoren ab 200 bar zulässigem Dauerdruck - Hydrostatische Antriebe - Abgrenzung des für die Zusammenschlusskontrolle maßgeblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 77, 279
  • NJW 1980, 2583
  • MDR 1980, 997
  • GRUR 1980, 1012
  • DB 1980, 2438
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.1963 - KVR 3/62

    Widerspruch gegen Anmeldung eines Rabattkartells

    Auszug aus BGH, 24.06.1980 - KVR 5/79
    Da die danach notwendigen tatsächlichen Feststellungen über den relevanten Markt in der Tatsacheninstanz zu treffen sind, muß die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses an das Beschwerdegericht zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen werden (BGHZ 41, 42, 54).
  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 24.06.1980 - KVR 5/79
    Dies schließt, wie der Senat im Beschluß vom 16. Dezember 1976, BGHZ 68, 24, 28 [BGH 16.12.1976 - KVR 2/76] (vgl. schon WuW/E BGH 1435, 1439 unter IV) dargelegt hat, keineswegs aus, sondern ein, im einzelnen erkennbare Abläufe auf dem relevanten Markt nach Maßgabe ihrer Bedeutung für den Wettbewerb mit zu berücksichtigen, wie er durch die marktstrukturbestimmenden Faktoren näher gekennzeichnet ist.
  • BGH, 21.02.1978 - KVR 4/77

    GKN/Sachs

    Auszug aus BGH, 24.06.1980 - KVR 5/79
    Wie der Senat schon im Beschluß vom 21. Februar 1978 (BGHZ 71, 102, 115 [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77] , Kfz-Kupplungen) ausgeführt hat, soll die Zusammenschlußkontrolle eine Unternehmenskonzentration verhindern, die die strukturellen Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt derart verändert, daß die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs nicht mehr gewährleistet ist oder von einer bestimmten Schwelle ab der Wettbewerb noch mehr eingeschränkt wird.
  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Wird durch die Wahl eines auf eine längerfristige Benutzung angelegten Systems ein davon abgeleiteter spezifischer Bedarf nach einem Betriebsmittel geweckt, kommt es vielmehr entscheidend darauf an, welche Alternativen sich für den Nachfrager, der sich bereits für ein System entschieden hat, bei der Wahl des Betriebsmittels stellen (vgl. BGHZ 77, 279, 287 f. - Mannesmann-Brueninghaus; 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen; Möschel in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht: GWB, 4. Aufl., § 19 Rdn. 28 m.w.N.).

    Das entsprechende Angebot, das diese Nachfrage befriedigt, kennzeichnet den Markt, auf dem Soda-Club tätig ist (vgl. BGHZ 77, 279, 288 - Mannesmann-Brueninghaus).

  • BGH, 24.10.1995 - KVR 17/94

    "Backofenmarkt"; Beschränkung des räumlich relevanten Marktes auf das

    Entscheidend ist vielmehr allein die funktionelle Austauschbarkeit der Produkte aus der Sicht der Marktgegenseite, nach der sich auch bestimmt, ob die Anbieter auf dem betreffenden Markt eine eigene Marktstrategie verfolgen können (vgl. BGHZ 77, 279, 290 - Mannesmann-Brueninghaus; BGH WuW/E 2575, 2576 - Kampffmeyer-Plange, m.w.N.).

    Derartige Marktüberschneidungen in Randbereichen, wie sie fast immer gegeben sein werden, stellen eine Marktabgrenzung für die Zwecke der Zusammenschlußkontrolle nicht in Frage (vgl. dazu auch BGHZ 77, 279, 287 ff. - Mannesmann-Brueninghaus).

    In die notwendige Gesamtbetrachtung, auf deren Grundlage ein Zusammenschluß nach § 24 Abs. 1 GWB zu beurteilen ist (vgl. BGHZ 71, 102, 108 - Kfz-Kupplungen; BGHZ 77, 279, 292 - Mannesmann-Brueninghaus; 79, 62, 65 ff. - Klöckner-Becorit), sind auch die ausländischen Sachverhalte, die auf die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Inlandsmarkt Einfluß haben, einzubeziehen.

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - Kart 1/12

    Kabel BW und Unity-Media durften nicht fusionieren

    Die Annahme eines nach Marktstufen oder Abnehmergruppen unterteilten Teilmarktes setzt danach voraus, dass die Anbieter zu unterschiedlichem Verhalten in der Lage sind, insbesondere eine verschiedene Marktstrategie (Preis, Menge, Qualität und Absatzweg) möglich bleibt (BGHZ 77, 279, Tz. 23 - Mannesmann/Brueninghaus ; BGH WuW/E 2575, 2577 - Kampffmeyer-Plange ; Möschel in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 4. Aufl., § 19 Rn. 25; Ruppelt in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Bd. 1 Deutsches Kartellrecht, 11. Aufl., § 19 Rn. 26).
  • BGH, 07.07.1992 - KVR 14/91

    "Warenzeichenerwerb"; Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens zu einem

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  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

    Dementsprechend kann ein Produkt unterschiedlichen Märkten angehören, wenn es zu unterschiedlichen Zwecken verwendet werden kann und diese unterschiedlichen Verwendungen auch unterschiedliche wirtschaftliche Bedürfnisse befriedigen, etwa weil sich die Abnehmergruppen entsprechend unterscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 24.06.1980 - KVR 5/79 , Rn. 18 ff. bei juris - Mannesmann/Brueninghaus ; Beschluss vom 21.02.1978 - KVR 4/77 , Rn. 44 bei juris - Kfz-Kupplungen ).
  • BGH, 06.03.2001 - KVR 18/99

    Verlag Dierichs GmbH & Co. KG/Werra Verlag Kluthe KG

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, die Verbindung mit einem finanzstarken Partner begründe die tatsächliche Vermutung, er werde von dieser Finanzkraft nötigenfalls Gebrauch machen (vgl. BGHZ 77, 279, 293 - Mannesmann-Brueninghaus; BGH, Beschl. v. 27.5.1986 - KVR 7/84, WuW/E 2276, 2283 - Süddeutscher Verlag-Donaukurier; Beschl. v. 25.6.1985 - KVR 3/84, WuW/E 2150, 2157 - Edelstahlbestecke).
  • OLG Köln, 05.04.2001 - 23 WLw 8/00

    Landwirtschaftsrecht: Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HöfeO

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage noch nicht abschließend entschieden, jedoch darauf hingewiesen, daß das Tatbestandsmerkmal "auf Dauer" jedenfalls dann erfüllt ist, wenn der Eigentümer und der Miterbe erkennbar übereinstimmend davon ausgehen, daß letzterer die Bewirtschaftung bis zum Tode des ersteren führen soll; denn hierbei handelt es sich um diejenige Übertragungsdauer, die als klarstes Indiz für einen die Hoferbfolge betreffenden, in § 6 Abs. 1 HöfeO typisierten Erblasserwillen in Betracht kommt (BGH NJW 1980, 2583).

    Das im Gesetz verwendete Wort "dabei" bedeutet aber, daß der Vorbehalt bei der Übergabe der Bewirtschaftung des Hofes zu erklären ist (BGH NJW 1980, 2583).

  • BGH, 28.04.1992 - KVR 9/91

    Marktbeherrschende Stellung im Einzelhandel - Metro

    Die Prognose, ob durch einen Zusammenschluß eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird, ist jeweils bezogen auf einen bestimmten relevanten Markt zu treffen, auf dem im Hinblick auf die Austauschmöglichkeiten der Marktgegenseite noch eine eigene Marktstrategie - z.B. bei der Preisbildung - möglich ist (vgl. dazu BGHZ 77, 279, 290 - Mannesmann/Brueninghaus; Harms in Gemeinschaftskommentar zum GWB, 4. Aufl., § 24 Rdn. 216).
  • BGH, 02.12.1980 - KVR 1/80

    Marktanteil und Marktbeherrschung

    Gegenüber der entscheidenden Bedeutung struktureller Gesichtspunkte treten im Rahmen der Zusammenschlußkontrolle, bei der im Wege einer Prognose zu prüfen ist, ob zu erwarten ist, daß durch den Zusammenschluß eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird, die vom aktuellen Wettbewerbsverhalten bestimmten Wettbewerbsverhältnisse zurück (BGHZ 71, 102, 116 [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77]; 77, 279, 291 f; vgl. dazu neuerdings Bericht des Wirtschaftsausschusses zu dem Entwurf der Vierten Novelle BT-Drucks. 8/3690 S. 26 links).
  • BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83

    Marktabgrenzung und Substitutionswettbewerb bei Zeitungen und Zeitschriften

    Unter der Voraussetzung, daß die Grenze des § 24 Abs. 8 Nr. 3 GWB erreicht wird, könnte dann die Verwendung überregionaler Tageszeitungen als "Erstzeitung" nicht vernachlässigt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Juni 1980 - KVR 5/79 - WuW/E BGH 1711, 1714 "Mannesmann-Brueninghaus").
  • BGH, 10.12.1991 - KVR 2/90

    Kontrolle grenzüberschreitender Zusammenschlüsse

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
  • OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Kart 26/02

    Freigabe eines Unternehmenszusammenschlusses aufgrund der wesentlichen

  • BGH, 08.02.1994 - KVR 8/93

    "Anzeigenblätter II"; Verbesserung der Marktstruktur auf einem anderen Markt

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2013 - U (Kart) 13/13

    Prüfung einer Kündigung von Geschäftsbeziehungen bzgl. des kartellrechtlichen

Redaktioneller Hinweis

  • Mannesmann AG/Brüninghaus Hydraulik GmbH

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