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   BGH, 14.07.1980 - II ZR 161/79   

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https://dejure.org/1980,324
BGH, 14.07.1980 - II ZR 161/79 (https://dejure.org/1980,324)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1980 - II ZR 161/79 (https://dejure.org/1980,324)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1980 - II ZR 161/79 (https://dejure.org/1980,324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Konkursverwalters auf Herausgabe von Hypothekenzinsen - Voraussetzung der wirksamen Niederlegung des Geschäftsführeramtes - Erlangung der Einzelvertretungsberechtigung eines ansonsten nur gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführers einer GmbH - ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Amtsniederlegung, Anstellungsvertrag, Erklärung und Wirksamkeit, Geschäftsführer, Grund ist umstritten, Haftung wegen Amtsniederlegung, Rechtsmissbrauch, Unberechtigte Amtsniederlegung, Wichtiger Grund

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Wirksamkeit der Amtsniederlegung eines Geschäftsführers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 78, 82
  • NJW 1980, 2415
  • ZIP 1980, 768
  • MDR 1980, 999
  • DNotZ 1981, 501 (Ls.)
  • DB 1980, 1980
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.12.1960 - II ZR 255/59

    Vertretungsmacht der Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus BGH, 14.07.1980 - II ZR 161/79
    Denn ebenso wie eine tatsächliche Verhinderung (vgl. BGHZ 34, 27) beeinträchtigt auch die tatsächliche Untätigkeit eines Geschäftsführers, mag sie berechtigt oder pflichtwidrig sein, nicht von selbst dessen Organstellung und die damit verbundene Rechtsmacht, die Gesellschaft aktiv und passiv zu vertreten.
  • BGH, 14.12.1951 - 2 StR 368/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1980 - II ZR 161/79
    Anders mag es sich verhalten, wenn der Geschäftsführer in einer solchen Lage bei den Gesellschaftern nicht die nötige Unterstützung findet (vgl. das vorstehend erwähnte Urt. d. Sen. v. 9.2. 78) oder diese ihn z.B. drängen, von einem pflichtgemäßen Konkurs- oder Vergleichsantrag abzusehen (vgl. aber zur Pflicht auch eines ausscheidenden Geschäftsführers, noch für rechtzeitige Konkursanmeldung zu sorgen: BGHSt 2, 53 = GmbHRdsch 1952, 42 m. Anm. Schneider).
  • BGH, 14.01.1955 - I ZR 75/53

    Pechmarie

    Auszug aus BGH, 14.07.1980 - II ZR 161/79
    Anderenfalls könnte die Klage nach § 816 Abs. 2 BGB begründet sein (vgl. BGH, Urt. v. 25.1. 55 - I ZR 75/53, LM BGB § 816 Nr. 6); die Möglichkeit, daß H. seinen Mitgeschäftsführer zum Vertragsabschluß ermächtigt oder dem Vertrag zugestimmt habe, scheidet nach den Feststellungen des Berufungsgerichts aus.
  • BGH, 09.02.1978 - II ZR 189/76

    Keine Kündigung des Angestelltenverhältnisses durch GmbH-Geschäftsführer bei

    Auszug aus BGH, 14.07.1980 - II ZR 161/79
    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht im wesentlichen Einigkeit darüber, daß der Geschäftsführer einer GmbH seine Organstellung Jedenfalls in Verbindung mit einer ordentlichen Kündigung seines Dienstvertrags aufgeben oder sein Amt - gegebenenfalls auch unter Aufrechterhaltung seines Dienstverhältnisses (Urt. d. Sen. v. 9.2. 78 - II ZR 189/76, LM GmbHG § 38 Nr. 6) - aus wichtigem Grund sofort niederlegen kann.
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92

    Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers

    Die Amtsniederlegung eines Geschäftsführers ist grundsätzlich auch dann sofort wirksam, wenn sie nicht auf einen angeblich wichtigen Grund gestützt ist (Fortführung von BGHZ 78, 82 = NJW 1980, 2415 = LM § 38 GmbHG Nr. 8).

    aa) Der Senat hat im Urteil vom 14. Juli 1980 entschieden, daß die aus wichtigen Gründen erklärte Amtsniederlegung eines Geschäftsführers auch dann als sofort wirksam zu behandeln ist, wenn über die objektive Berechtigung dieser Gründe Streit besteht (BGHZ 78, 82, 92).

    Damit war nicht nur der Fall gemeint, daß Streit über das tatsächliche Vorliegen von "schlüssig" vorgebrachten, d.h. also solchen Gründen besteht, die, wenn sie gegeben sind, die Niederlegung rechtfertigen; vielmehr ist die Niederlegungserklärung danach auch dann wirksam, wenn die Parteien darüber streiten, ob die geltend gemachten Gründe als solche für einen sofortigen Rücktritt von der Geschäftsführung ausreichten (BGHZ 78, 82, 84).

    Es wäre, wie der Senat seinerzeit ausführlich dargelegt hat, für die Beteiligten und den allgemeinen Rechtsverkehr unzumutbar, es im Anschluß an eine Amtsniederlegung hinnehmen zu müssen, daß unter Umständen über mehrere Jahre hin - bis zur endgültigen Klärung in einem Rechtsstreit - Ungewißheit darüber besteht, ob die Niederlegungserklärung wirksam war und durch wen die Gesellschaft in dieser Zeit vertreten wird (BGHZ 78, 82, 89 ff.).

    Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer, die sich wegen einer ohne ausreichenden wichtigen Grund erklärten Niederlegung aus dem Anstellungsverhältnis ergeben können, bleiben unberührt (BGHZ 78, 82, 85; vgl. auch Fleck, WM Sonderbeilage 3/1981 S. 10).

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2015 - 25 Wx 18/15

    Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer

    Die Niederlegung des Amtes des Geschäftsführers einer GmbH ist im Grundsatz selbst dann wirksam, wenn objektiv kein wichtiger Grund vorliegt (vgl. BGHZ 78/82 = NJW 1980, 2415; BGHZ 121, 257, 260; BGH NJW 1995, 2820) oder sie zur Unzeit erfolgt.
  • LAG Hamm, 24.01.2003 - 10 Sa 1158/02

    Vertragsstrafenvereinbarung, Zulässigkeit in vorformulierten Verträgen nach der

    § 309 Nr. 6 BGB gilt, wie bereits ausgeführt, nicht nur für Arbeitsverträge, sondern gleichermaßen auch für Dienstverträge, die nicht Arbeitsverträge sind und die bereits nach bisheriger Gesetzeslage einer AGB-Kontrolle unterfielen (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.1980 - BGHZ 78, 82, 86 = NJW 1980, 2415; Thüsing, NZA 2002, 591, 592).
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