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   BGH, 15.12.1980 - II ZR 53/80   

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https://dejure.org/1980,1427
BGH, 15.12.1980 - II ZR 53/80 (https://dejure.org/1980,1427)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1980 - II ZR 53/80 (https://dejure.org/1980,1427)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1980 - II ZR 53/80 (https://dejure.org/1980,1427)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs aus ungerechtfertigter Bereicherung - Schuldhafte Verletzung des Lastschriftabkommens - Umfang einer Einzugsermächtigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 79, 381
  • NJW 1981, 1669
  • ZIP 1981, 489
  • MDR 1981, 648
  • DB 1981, 1083
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78

    Einlösung einer Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - II ZR 53/80
    Wie der Senat im Urteil vom 7. Mai 1979 (BGHZ 74, 352) dargelegt hat, hat die Schuldnerbank mit der Einlösung der Lastschrift den ihr von der Gläubigerbank bzw. der letzten Zwischenbank erteilten Auftrag ausgeführt.

    Das Berufungsgericht hat zutreffend dargelegt, daß die Lastschriften nicht gemäß Nr. 1 Satz 3 der Geschäftsbestimmungen der Abrechnungsstellen der Deutschen Bundesbank (abgedr. bei Baumbach/Hefermehl, Wechsel- und Scheckgesetz 12. Aufl. S. 646) eingelöst worden sind (vgl. dazu das SenUrt. BGHZ 74, 352, 359), weil sie nicht über die Abrechnungsstelle der Landeszentralbank Hamburg gelaufen sind.

    Für dieses Verfahren hat der Senat in BGHZ 74, 352 ff ausgeführt, daß die Weisung der Gläubigerbank für die Schuldnerbank bindend ist, wenn ihr ein Abbuchungsauftrag des Schuldners vorliegt und Deckung vorhanden ist.

    Für einen solchen Fall hat der Senat die Übersendung der Lastschrift an die Schuldnerbank - die wegen des fehlenden Abbuchungsauftrags keine bindende Weisung sein konnte - als Angebot der Gläubigerbank angesehen, die Lastschrift dennoch vom Schuldner einzuziehen (BGHZ 74, 352).

    Daß insoweit die Bedeutung der Belastungsbuchung für die Einlösung beim Scheckinkasso und beim Lastschriftverfahren mit fehlendem Abbuchungsauftrag rechtlich unterschiedlich beurteilt werden muß, hat der Senat bereits im Urteil vom 7. Mai 1979 (BGHZ 74, 352, 357) näher ausgeführt.

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - II ZR 53/80
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie zur Vereinfachung des Geschäftsbetriebs bei Lastschriften bis zu einem bestimmten Betrag auf die Prüfung, ob ein Abbuchungsauftrag vorliegt, verzichtet (Ergänzung zu BGHZ 74, 372 [BGH 01.06.1979 - V ZR 80/77]).
  • BGH, 02.02.1970 - II ZR 80/69

    Scheckeinlösung

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - II ZR 53/80
    Diese Bestimmung ist eine Auswirkung des zum Scheckinkasso ergangenen Senatsurteils vom 2. Februar 1970 (BGHZ 53, 199).
  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 416/12

    Versuchter Computerbetrug im Lastschriftverfahren (unbefugte Verwendung von

    Erfolgt trotz fehlenden Abbuchungsauftrags keine Rückgängigmachung, kann die Lastschrift zwar im Verhältnis zwischen der Zahlstelle und der Ersten Inkassostelle als eingelöst gelten (vgl. Ellenberger aaO, § 58 Rn. 34; Hopt aaO; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1980 - II ZR 53/80, BGHZ 79, 381, 388); der Kunde kann jedoch von seiner Bank, also der Zahlstelle, nach näherer Maßgabe insbesondere die Rückgängigmachung der Buchung auf seinem Konto verlangen (vgl. Bunte aaO Rn. 13; Hopt aaO D/13).
  • BGH, 19.12.2002 - IX ZR 377/99

    Anfechtbarkeit von Zahlungen per Lastschrift vom Bankkonto des Gemeinschuldners;

    Damit wird aber lediglich der (früheste) Zeitpunkt der Einlösung festgelegt (vgl. BGHZ 79, 381, 387).
  • BGH, 13.06.1988 - II ZR 324/87

    Maßgeblicher Zeitpunkt für einen Scheckwiderruf; Verpflichtung der Bank zur

    Hierdurch sollten die rechtlichen Voraussetzungen für eine nachträgliche Disposition der Banken geschaffen werden (vgl. Senatsurteil BGHZ 79, 381, 386, 387 mit Nachweisen).

    In der für den vorliegenden Fall maßgeblichen Fassung vom Januar 1984 lautet Nr. 1 Abs. 5 AGB-Sparkassen: "Belastungsbuchungen führen nicht zu einer wirksamen Belastung (Einlösung), wenn sie bis zum übernächsten Buchungstag storniert werden; zu der Stornierung ist die Sparkasse bis dahin berechtigt." Durch diese Vorschrift wird der früheste Zeitpunkt für die Wirksamkeit der Belastungsbuchung, was gleichbedeutend mit der Einlösung des Schecks ist, festgelegt (BGHZ 79, 381, 387).

  • BGH, 20.09.1982 - II ZR 186/81

    Angriffs- und Verteidigungsmittel - Beweislast - Lastschrift - Bank - Schaden -

    Von einer Einlösung der Lastschriften könnte deshalb nur ausgegangen werden, wenn der Bekl. entweder ein Abbuchungsauftrag der C-GmbH vorgelegen oder diese der Belastung ihres Kontos nachträglich zugestimmt oder die Bekl. mit dem Willen gehandelt hätte, die Lastschriften endgültig - gegebenenfalls auf eigenes Risiko - einzuziehen (BGHZ 74, 352 (355, 357) = NJW 1979, 2143; BGHZ 79, 381 (385, 388) = NJW 1981, 1669).

    Der Auftrag der Gläubigerbank, bei Fehlen eines Abbuchungsauftrags die Lastschrift dennoch vom Schuldner einzuziehen (vgl. dazu die Senatsurteile BGHZ 74, 352 (256) = NJW 1979, 2143; BGHZ 79, 381 (385, 386) = NJW 1981, 1669) steht unter dem selbstverständlichen Vorbehalt, daß die Einholung des Einverständnisses des Schuldners zur Belastung seines Kontos grundsätzlich innerhalb der Rückgabefristen des Lastschriftabkommens möglich ist.

  • OLG Stuttgart, 22.02.2007 - 19 U 161/06

    Insolvenzanfechtung: Genehmigung der Kaufpreiseinziehung mittels

    Auch beim Einzugsermächtigungsverfahren kann der Gläubiger, der die Initiative für den Einzug seiner Forderungen in der Hand hat (vgl. BGH, Urt. v. 10. Januar 1996 - XII ZR 271/94 BGHR AGBG § 9 Einzugsermächtigung 2), nach Einlösung der Lastschrift durch die Zahlstelle über den Einzugsbetrag verfügen (vgl. BGHZ 79, 381, 385).
  • LG Trier, 07.12.2000 - 7 HKO 155/00
    Ziel und Zweck des Abbuchungsverfahrens ist es also, dem Gläubiger den einzuziehenden Betrag endgültig und nicht, wie etwa beim Einzugsermächtigungsverfahren, nur unter Vorbehalt zu verschaffen (BGHZ 79, 381, 385).
  • BayObLG, 30.09.1987 - 3 ObOWi 107/87

    Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit und Unterschreitung der

    Eines Eingehens auf die Frage, ob eine dynamische Verweisung von Bundesrecht auf EWG-Recht, wenn damit eine Übertragung der dem EWG-Gesetzgeber nicht zustehenden Kompetenz auf dem Gebiet des straf- bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlichen Sanktionsrechts erfolgen würde, mit dem Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar wäre, bedarf es deshalb nicht (vgl. BVerfG RIW/AWD 1979, 132 mit Anm. von Hüfler; BVerfGE 47, 285, 312; OVG Hamburg NJW 1980, 2830 [OVG Hamburg 08.07.1980 - II Bf 92/79] ; Krey Blankettstrafgesetze, in Europäisches Weinrecht 2/81 S. 109 ff.; Salzwedel Grundzüge des Umweltrechts - 1982 -, S. 61; Arndt JUS 1979, 784; Schenke NJW 1980, 743; Sachs NJW 1981, 1651 [BGH 15.12.1980 - II ZR 53/80] ).
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