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   BGH, 08.01.1953 - IV ZR 125/52   

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https://dejure.org/1953,348
BGH, 08.01.1953 - IV ZR 125/52 (https://dejure.org/1953,348)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1953 - IV ZR 125/52 (https://dejure.org/1953,348)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1953 - IV ZR 125/52 (https://dejure.org/1953,348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Toterklärung als unabwendbarer Zufall bei der Kenntnisnahme von einer öffentlichen Zustellung - Anwendung des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Entscheidung in Ehesachen bei der Aufspaltung eines Wiedereinsetzungsantrags - Schutzvorschriften des Eherechts hinsichtlich ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 8, 284
  • NJW 1953, 423
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 24.03.1943 - IV 23/43

    Gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit der Entscheidung in Ehesachen auch für die

    Auszug aus BGH, 08.01.1953 - IV ZR 125/52
    Ob dasselbe Ergebnis auch aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Entscheidung in Ehesachen zu folgern wäre (Stein-Jonas-Schönke Anm. II 2 zu § 765, Anm. II 4 zu § 615 ZPO; Baumbach Anm. III b Einführung vor §§ 614 ff ZPO; Rosenberg Zivilprozessrecht § 161 III 5 d; RGZ 160, 147; 171, 39 ff) kann danach auf sich beruhen.
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 41/86

    Rückwirkende Beseitigung der Rechtskraftfolgen durch Wiedereinsetzung

    Durch sie wird fingiert, daß eine verspätete bzw. versäumte und nachgeholte Prozeßhandlung rechtzeitig vorgenommen wurde (BGHZ 8, 284, 285).

    Wird, wie im vorliegenden Fall, die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist gewährt, so wird die zunächst eingetretene Rechtskraft des angefochtenen Urteils mit rückwirkender Kraft beseitigt, das angefochtene Urteil wird also als solches behandelt, dem von Anfang an die Endgültigkeit gefehlt hat (RGSt 53, 286, 288; 54, 286, 287; 61, 180, 181; BGHZ 8, 284, 286; BGH Urteil vom 1. Oktober 1958 - IV ZR 61/58 = LM Nr. 33 zu § 48 EheG = NJW 1959, 45).

    Die damit verbundenen Gefahren für die Rechtssicherheit hat das Gesetz in Kauf genommen und lediglich in bestimmten Fällen das Vertrauen auf den Bestand der zunächst eingetretenen Rechtslage geschützt (vgl. BGHZ 8, 284, 286 f.).

    Nach gefestigter Rechtsprechung wird ferner eine nach rechtskräftigem Scheidungsurteil eingegangene neue Ehe durch Gewährung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anfechtung des Scheidungsurteils zur Doppelehe im Sinne des § 20 EheG (BGHZ 8, 284, 287; BGH Urteile vom 1. Oktober 1958 aaO und vom 7. April 1976 - IV ZR 70/74 = NJW 1976, 1590, 1591) [BGH 07.04.1976 - IV ZR 70/74], woran im Prinzip auch der am 13. Juni 1980 neu eingeführte § 20 Abs. 2 EheG nichts geändert hat.

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 92/11

    Der Wiedereinsetzung kommt nicht die Wirkung zu, dass eine unwahre Angabe über

    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass durch die Wiedereinsetzung die versäumte und nachgeholte Handlung als rechtzeitig vorgenommen fingiert wird (BGH GRUR 1995, 333, 334 - Aluminium-Trihydroxid; BGHZ 8, 284, 285; Benkard/Schäfers, PatG 10. Aufl.: § 123 PatG Rn 69; vgl. auch BGH GRUR 1963, 519, 522 - Klebemax; GRUR 1993, 460, 464 - Wandabstreifer).

    Der durch die Fristversäumung eingetretene Rechtsnachteil wird rückwirkend beseitigt (BGHZ 8, 284, 285; BGH NJW 1987, 327; Benkard/Schäfers, PatG 10. Aufl.: § 123 PatG Rn 69).

    Fehle es an einer Schutzvorschrift zugunsten dessen, der sich auf den Schein der Rechtskraft verlassen habe, sei die mit der Möglichkeit einer späteren Beseitigung dieses Rechtsscheins verbundene Rechtsunsicherheit in Kauf zu nehmen (BGHZ 8, 284, 287).

  • BGH, 26.01.1993 - X ZR 79/90

    Kein Weiterbenutzungsrecht bei vorzeitiger Benutzung - Benutzungsentschädigung

    Mit der Begründung, die Patentanmeldung sei infolge der Fristversäumung nur scheinbar verfallen, die Wiedereinsetzung offenbare, daß sie in Wahrheit in Kraft geblieben sei (vgl. dazu BGHZ 8, 284, 286 ff.; BGH GRUR 1956, 268) und der weiteren Erwägung, nach der vom Gesetzgeber getroffenen Güterzuordnung solle der Anmelder einen angemessenen Ausgleich dafür erhalten, daß er durch die Offenlegung eine technische Lehre der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und dadurch deren Benutzung durch Dritte ermöglicht habe, ließe sich ein Entschädigungsanspruch auch für den von der Wiedereinsetzung erfaßten Zeitraum begründen.
  • BGH, 01.10.1958 - IV ZR 61/58

    Rechtsmittel

    Es wird daran festgehalten, daß die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist gegen ein Scheidungsurteil dem beklagten Ehegatten nicht deshalb versagt werden kann, weil der andere Ehegatte inzwischen eine neue Ehe eingegangen ist (BGHZ 8, 284).

    Daß die Wiederverheiratung eines geschiedenen Ehegatten kein Hindernis für die Wiederaufnahme des vorangegangenen Scheidungsverfahrens oder für die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels gegen das Scheidungsurteil ist, hat der Senat bereits in mehreren Entscheidungen ausgesprochen (BGHZ 8, 284; LM Nr. 1 und 2 zu § 578 ZPO).

    Wenn der erkennende Senat in seinem Urteil vom 8. Januar 1953 - BGHZ 8, 284 - eine mit einem derartigen Mangel behaftete Rechtskraft als eine "nur scheinbare" bezeichnet hat (ebenso Planck DJZ 1899, 38), so widerspricht dies nicht der oben dargelegten Auffassung des II. Zivilsenats, Auch der erkennende Senat hat (a.a.O. S. 286) ausdrücklich, ausgesprochen, daß die Rechtskraft mit der Gewährung der Wiedereinsetzung gehemmt werde.

  • LG Düsseldorf, 13.06.2023 - 4c O 20/22
    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass durch die Wiedereinsetzung die versäumte und nachgeholte Handlung als rechtzeitig vorgenommen fingiert wird (BGH, GRUR 1995, 333, 334 - Aluminium-Trihydroxid; BGHZ 8, 284, 285 = NJW 1953, 423; Benkard/Schäfers, PatG, 10. Aufl. [2006], § 123 PatG Rdnr. 69; vgl. auch BGH, GRUR 1963, 519, 522 - Klebemax; BGHZ 121, 194 = GRUR 1993, 460, 464 - Wandabstreifer; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 1 - Schneeschieber).

    Der durch die Fristversäumung eingetretene Rechtsnachteil wird rückwirkend beseitigt (BGHZ 8, 284, 285 = NJW 1953, 423; BGHZ 98, 325 = NJW 1987, 327; Benkard/Schäfers, § 123 Rdnr. 69).

    Fehle es an einer Schutzvorschrift zu Gunsten dessen, der sich auf den Schein der Rechtskraft verlassen habe, sei die mit der Möglichkeit einer späteren Beseitigung dieses Rechtsscheins verbundene Rechtsunsicherheit in Kauf zu nehmen (BGHZ 8, 284, 287 = NJW 1953, 423).

  • BGH, 16.03.1956 - I ZR 62/55
    Es ist allerdings denkgesetzlich möglich, diese Folgerung zu ziehen, und zwar von der Auffassung aus, das Patent sei infolge der Fristversäumung nur scheinbar erloschen und die Wiedereinsetzung offenbare, daß es in Wahrheit in Kraft geblieben sei (vgl. dazu BGHZ 8, 284 [286/87]).
  • OLG Dresden, 08.06.2007 - 10 U 445/06

    Fälligkeit der allgemeinen Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren

    Sie ist entweder als unzulässig zu verwerfen oder wird bei begründetem Wiedereinsetzungsantrag rückwirkend als rechtzeitig fingiert (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 1953 - IV ZR 125/52, BGHZ 8, S. 284 ff, 285; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 233 ZPO Rn 1, S. 746, sowie § 238 ZPO Rn 2, S. 769 m.w.N.).
  • BGH, 15.06.1999 - VI ZB 17/99

    Beginn der Frist für Stellung des Wiedereinsetzungsantrages

    Nach allem ist dem Wiedereinsetzungsantrag stattzugeben mit der Folge, daß die Berufungsbegründung als rechtzeitig eingereicht anzusehen ist (vgl. BGHZ 98, 325, 328; 8, 284, 285).
  • LG Dortmund, 08.05.2012 - 1 S 271/10

    Anspruch auf Feststellung des Herrührens einer im Insolvenzverfahren anerkannten

    Durch sie wird fingiert, dass eine verspätete bzw. versäumte und nachgeholte Prozesshandlung rechtzeitig vorgenommen wurde (BGH, Urteil vom 08.01.1953, IV ZR 125/52, zitiert bei Juris, Rn. 7; BGH, Urteil vom 08.10.1986, VIII ZB 41/86, zitiert bei Juris, Rn. 10; Zöller/Greger, 29. Auflage 2012, § 238 Rn. 3).
  • BGH, 27.02.1991 - V ZR 217/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Zwar ist die Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages nicht davon abhängig, ob auch die versäumte Prozeßhandlung zulässig ist (BGHZ 8, 284 ff); fraglich ist indessen, ob das auch gilt, wenn die Prozeßhandlung als solche gar nicht statthaft ist.
  • BGH, 06.06.1953 - IV ZA 15/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.10.1994 - XII ZB 165/94

    Unterhaltspflichten eines nichtehelichen Vaters - Aussetzung eines

  • BGH, 06.06.1953 - IV ZR 51/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.04.1954 - 5 StR 577/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.05.1960 - IV ZR 254/59

    Rechtsmittel

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