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   BGH, 15.10.1981 - X ZR 2/81   

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https://dejure.org/1981,2312
BGH, 15.10.1981 - X ZR 2/81 (https://dejure.org/1981,2312)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1981 - X ZR 2/81 (https://dejure.org/1981,2312)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1981 - X ZR 2/81 (https://dejure.org/1981,2312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Aussetzung eines Revisionsverfahrens vor Entscheidung über die Annahme der Revision - Aussetzung des Verfahrens - Vorgreiflichkeit der Entscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 81, 397
  • NJW 1982, 830
  • MDR 1982, 227
  • GRUR 1982, 99
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.06.1951 - I ZR 75/50

    Patentverletzung. Ersatzteile

    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - X ZR 2/81
    Sie ist nach ständiger Rechtsprechung auch im Revisionsrechtszug zu beachten (u.a. BGHZ 2, 261 - Tauchpumpensatz; Hesse, Mitt. 1979, 82, 83 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - X ZR 2/81
    Revisionen in vermögensrechtlichen Streitsachen mit einem Wert der Beschwer von über 40.000,- DM sind, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, ohne weiteres statthaft und zulässig; sie bedürfen daneben nicht erst oder zusätzlich eines Annahmeantrags oder einer (positiven) Annahmeentscheidung, um ihre Sachbehandlung zu eröffnen (Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1981 - 1 PBvU 1/79 = BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 24.06.1980 - KZR 12/79

    Zulässigkeit einer Änderung - Revisionsverfahren - Ablehnung der Revisionsannahme

    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - X ZR 2/81
    Sie besagt, daß eine Sachentscheidung nicht erfolgt und das angefochtene Urteil rechtskräftig ist (BGH NJW 1981, 55).
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02

    Druckmaschinen-Temperierungssystem

    Im Patentverletzungsrechtsstreit ist eine Aussetzung nach § 148 ZPO wegen eines anhängigen Patentnichtigkeitsverfahrens auch noch während des Revisionsrechtszugs zulässig (BGH, Beschl. v. 08.10.1957 - I ZR 164/56, GRUR 1958, 75 - Tonfilmwand), weil auch im Revisionsrechtszug jede Änderung der Patentlage zu berücksichtigen ist (BGHZ 81, 397 - Verbauvorrichtung) und im Falle einer rechtskräftigen Nichtigerklärung des Klagepatents auch eine bisher erfolgreiche Verletzungsklage ohne weiteres abweisungsreif ist (BGH, Beschl. v. 28.03.1963 - Ia ZR 19/63, GRUR 1963, 494 - Rückstrahlerdreieck).

    Dabei galt nach der Rechtsprechung des Senats zu § 554 b Abs. 1 ZPO in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung, daß die Aussetzung eines Patentverletzungsprozesses im Revisionsverfahren wegen der Vorgreiflichkeit der Entscheidung im Patentnichtigkeitsverfahren die Entscheidung über die Annahme der Revision oder deren Ablehnung offen läßt (BGHZ 81, 397 - Verbauvorrichtung).

    Die Aussetzung des Patentverletzungsrechtsstreits nach § 148 ZPO durch den Senat war also vor dessen Entscheidung über die Annahme der Revision zulässig (BGHZ 81, 397, 399 - Verbauvorrichtung).

    Es liegt vielmehr im Sinn der Zulassungsrevision, daß der Senat auch die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO in einem Patentverletzungsrechtsstreit aussetzen kann, obwohl es sich bei dem Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde - anders als es beim bisherigen sog. Annahmeverfahren der Fall war (BGHZ 81, 397, 399 - Verbauvorrichtung) - um ein eigenständiges Verfahren handelt, an das sich nur im Falle der Zulassung als weiteres Verfahren das Revisionsverfahren anschließt.

  • BGH, 11.10.1984 - IX ZR 73/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Sicherheit auf Verlangen der Bank

    Soweit die Beklagten auf Grund der Bürgschaftsverträge als Gesamtschuldner verurteilt sind, an die Klägerin 600.000,00 DM nebst 15, 25 % Zinsen seit dem 1. Juni 1981 zu zahlen, ist das Berufungsurteil rechtskräftig geworden (vgl. BGH Beschluß vom 24. Juni 1980 - KZR 12/79 = NJW 1981, 55; BGHZ 81, 397, 398).
  • BAG, 15.05.1984 - 1 ABN 2/84

    Anfechtung des Zulassungsbeschlusses - Beschluß des Bundesarbeitsgerichts -

    Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Nichtannahme einer Revision kann nicht geändert werden (BGH NJW 1982, 830).
  • BGH, 31.07.1997 - V ZR 163/96
    Sie kann vor der Entscheidung über die Annahme der Revision, die noch aussteht, getroffen werden (BGHZ 81, 397, 399).
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