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   BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80   

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https://dejure.org/1981,591
BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80 (https://dejure.org/1981,591)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1981 - X ZR 70/80 (https://dejure.org/1981,591)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1981 - X ZR 70/80 (https://dejure.org/1981,591)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz und Verurteilung zur Rechnungslegung - Priorität einer Patentvoranmeldung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Produktion und Vertrieb von Segeln - Vorliegen einer Patentverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 82, 254
  • NJW 1982, 994
  • MDR 1982, 316
  • GRUR 1982, 165
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72

    Kunststoffhohlprofil

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80
    Nur dann kann es gleichgültig sein, ob der letzte, für die erfinderische Leistung unbedeutende Akt des Zusammenfügens der Gesamtvorrichtung von Dritten vorgenommen wird (BGH GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V; GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil).
  • BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65

    Klage auf Unterlassung infolge Verletzung eines Patents (Diapositivrahmen) -

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80
    Nur dann kann es gleichgültig sein, ob der letzte, für die erfinderische Leistung unbedeutende Akt des Zusammenfügens der Gesamtvorrichtung von Dritten vorgenommen wird (BGH GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V; GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil).
  • BGH, 30.04.1964 - Ia ZR 224/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80
    Die mittelbare Patentverletzung ist daher der erste Teil eines Doppeltatbestandes, dessen zweiter Teil die unter Verwendung des gelieferten Teils von einem Dritten verübte unmittelbare Patentverletzung ist (RGZ 133, 326, 330 - Isolierung elektrischer Leitungen; BGH GRUR 1964, 496, 497 - Formsand II; Klauer-Möhring, a.a.O. Anm. 84).
  • BGH, 29.09.1970 - X ZR 91/67

    Verfahren zur Herstellung von bei niederen Temperaturen selbst erhärtenden

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80
    Nur ausnahmsweise kann dem mittelbaren Verletzer auch schon die Herstellung untersagt werden, wenn anders die dringende Besorgnis der Vornahme mittelbarer Patentverletzungshandlungen durch Feilhalten und Inverkehrbringen und sich anschließender unmittelbarer Verletzungen nicht beseitigt werden kann (RGZ 122, 243, 246; BGH, Urteil vom 29.9.1970 - X ZR 91/67).
  • BGH, 29.05.1964 - Ib ZR 4/63

    Rechte des Urhebers gegen den Hersteller von Tonbandgeräten aus seinem

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80
    Während im Schrifttum teilweise die Ansicht vertreten wird, eine mittelbare Patentverletzung setze auch schon nach dem hier anzuwendenden Patentgesetz von 1968 nicht voraus, daß auch der unmittelbare Verletzer gewerbsmäßig handle (Kisch JW 1922, 1216; 1927, 2001; Krauße MuW XXVII, 555, 561; WuM XXIX, 260 f; ebenso OLG Karlsruhe GRUR 1935, 301; Reimer JR 1951, 307, 309; Tetzner, Das materielle Patentrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1972, Rz. 47 f zu § 6 PatG; Teschemacher, a.a.O. S. 78), geht die deutlich überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur dahin, für die Annahme einer mittelbaren Patentverletzung gewerbsmäßiges Handeln auch des unmittelbaren Benutzers vorauszusetzen (RGZ 22, 165; BGHZ 42, 118, 130 [BGH 24.04.1964 - Ib ZR 4/63] - Personalausweise; Benkard, a.a.O. § 6 PatG Anm. 56; Klauer-Möhring, a.a.O. Anm. 85; Reimer, PatG und GebrMG, 3. Auflage 1969, § 6 PatG Anm. 95; Krauße/Katluhn/Lindenmaier, Das Patentgesetz, 5. Auflage, 1970, § 6 PatG Anm. 59; Axter GRUR 1931, 653, 662; Hesse GRUR Int. 1972, 147, 149).
  • RG, 10.11.1928 - I 86/28

    Patentrecht; Offenkundige Vorbenutzung; Mittelbare Benutzung

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80
    Nur ausnahmsweise kann dem mittelbaren Verletzer auch schon die Herstellung untersagt werden, wenn anders die dringende Besorgnis der Vornahme mittelbarer Patentverletzungshandlungen durch Feilhalten und Inverkehrbringen und sich anschließender unmittelbarer Verletzungen nicht beseitigt werden kann (RGZ 122, 243, 246; BGH, Urteil vom 29.9.1970 - X ZR 91/67).
  • RG, 05.05.1888 - I 86/88

    Kombinationspatent

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80
    Während im Schrifttum teilweise die Ansicht vertreten wird, eine mittelbare Patentverletzung setze auch schon nach dem hier anzuwendenden Patentgesetz von 1968 nicht voraus, daß auch der unmittelbare Verletzer gewerbsmäßig handle (Kisch JW 1922, 1216; 1927, 2001; Krauße MuW XXVII, 555, 561; WuM XXIX, 260 f; ebenso OLG Karlsruhe GRUR 1935, 301; Reimer JR 1951, 307, 309; Tetzner, Das materielle Patentrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1972, Rz. 47 f zu § 6 PatG; Teschemacher, a.a.O. S. 78), geht die deutlich überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur dahin, für die Annahme einer mittelbaren Patentverletzung gewerbsmäßiges Handeln auch des unmittelbaren Benutzers vorauszusetzen (RGZ 22, 165; BGHZ 42, 118, 130 [BGH 24.04.1964 - Ib ZR 4/63] - Personalausweise; Benkard, a.a.O. § 6 PatG Anm. 56; Klauer-Möhring, a.a.O. Anm. 85; Reimer, PatG und GebrMG, 3. Auflage 1969, § 6 PatG Anm. 95; Krauße/Katluhn/Lindenmaier, Das Patentgesetz, 5. Auflage, 1970, § 6 PatG Anm. 59; Axter GRUR 1931, 653, 662; Hesse GRUR Int. 1972, 147, 149).
  • RG, 14.10.1931 - I 71/31

    1. Über mittelbare Patentverletzung und ihre Beziehung zur Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80
    Die mittelbare Patentverletzung ist daher der erste Teil eines Doppeltatbestandes, dessen zweiter Teil die unter Verwendung des gelieferten Teils von einem Dritten verübte unmittelbare Patentverletzung ist (RGZ 133, 326, 330 - Isolierung elektrischer Leitungen; BGH GRUR 1964, 496, 497 - Formsand II; Klauer-Möhring, a.a.O. Anm. 84).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Vor ihrer gesetzlichen Regelung ist die sogenannte mittelbare Patentverletzung als besondere Form der Teilnahme an fremder Patentverletzung gesehen worden, die demgemäß eine unmittelbare Patentverletzung als "Haupttat" erforderte (statt aller BGHZ 82, 254, 257 f. - Rigg).

    Nur dann könne es gleichgültig sein, ob der letzte, für die erfinderische Leistung unbedeutende Akt des Zusammenfügens der Gesamtvorrichtung von Dritten vorgenommen werde (BGHZ 82, 254, 256 - Rigg).

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

    Vor ihrer gesetzlichen Regelung ist die sogenannte mittelbare Patentverletzung als besondere Form der Teilnahme an fremder Patentverletzung gesehen worden, die demgemäß eine unmittelbare Patentverletzung als "Haupttat" erforderte (BGHZ 82, 254, 257 f. - Rigg).
  • BGH, 14.05.2019 - X ZR 95/18

    Schutzverkleidung - Patentanspruch: Sachlicher Umfang eines Vorbenutzungsrechts

    a) Nach der noch zu § 6 PatG 1968 ergangenen Rechtsprechung des Senats ist eine unmittelbare Verletzung eines Kombinationspatents zwar grundsätzlich nur zu bejahen, wenn die Verletzungsform von der Gesamtheit der Kombinationsmerkmale Gebrauch macht, können aber eng begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, wenn die angegriffene Ausführungsform alle wesentlichen Merkmale des geschützten Erfindungsgedankens aufweist und es zu ihrer Vollendung allenfalls noch der Hinzufügung selbstverständlicher Zutaten bedarf, so dass es gleichgültig ist, ob der letzte, für die erfinderische Leistung unbedeutende Akt des Zusammenfügens der Gesamtvorrichtung von Dritten vorgenommen wird (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1981 - X ZR 70/80, BGHZ 82, 254, 256 - Rigg).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2015 - 15 U 39/14

    Möglichkeit der Patentverletzung bei Open-Source-Software

    Das setzt allerdings voraus, dass bei der Lieferung eines Teils einer Gesamtvorrichtung das angebotene oder gelieferte Teil bereits alle wesentlichen Merkmale des geschützten Erfindungsgedankens aufweist und es zu seiner Vollendung allenfalls noch der Hinzufügung selbstverständlicher Zutaten bedarf, die für die im Patent unter Schutz gestellte technische Lehre unbedeutend sind, weil sich in ihnen die eigentliche Erfindung nicht verkörpert hat (für das Patentgesetz 1968: BGH, GRUR 1977, 250 - Kunststoffhohlprofil; BGH, GRUR 1982, 165 - Rigg; für das aktuelle Patentgesetz 1981: OLG Düsseldorf, InstGE 13, 78 - Lungenfunktionsmessgerät m. w. N. auch zur Gegenansicht; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014 - 2 U 93/12 - Folientransfermaschine; Kühnen, aaO, Rn. 289).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 122/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Anzeige der

    Eine unmittelbare Verletzung eines Kombinationspatents sei grundsätzlich nur zu bejahen, wenn die angegriffene Ausführungsform von der Gesamtheit der Kombinationsmerkmale Gebrauch mache (BGH, GRUR 1982, 165, 166 - Rigg).

    In seiner Rechtsprechung zum Patentgesetz 1968 hat er bei einem Kombinationspatent eine unmittelbare - statt einer nur mittelbaren - Patentverletzung aber dennoch für möglich gehalten, wenn das angebotene oder gelieferte Teil bereits alle wesentlichen Merkmale des geschützten Erfindungsgedankens aufweist und es zu seiner Vollendung allenfalls noch der Hinzufügung selbstverständlicher, für den Erfindungsgedanken nebensächlicher Zutaten bedarf (BGH, GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil; GRUR 1982, 165, 166 - Rigg, jew. m. w. Nachw.).

    Ferner hat er auch in der Entscheidung "Rigg" (GRUR 1982, 165, 166) angenommen, dass eine unmittelbare Verletzung eines Kombinationspatents zu bejahen sein kann, wenn die angegriffene Ausführungsform alle wesentlichen Merkmale des geschützten Erfindungsgedankens aufweist und es zu ihrer Vollendung allenfalls noch der Hinzufügung selbstverständlicher, für den Erfindungsgedanken nebensächlicher Zutaten bedarf.

  • BGH, 10.10.2000 - X ZR 176/98

    Luftheizgerät; Voraussetzung der mittelbaren Patentverletzung

    § 10 PatG 1981 setzt im Gegensatz zur früheren Rechtslage (dazu BGHZ 82, 254, 257 f.) keine unmittelbare Verletzung des Patents durch den Dritten voraus (Denkschrift, aaO, S. 124).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen

    Eine unmittelbare Verletzung eines Kombinationspatents sei grundsätzlich nur zu bejahen, wenn die angegriffene Ausführungsform von der Gesamtheit der Kombinationsmerkmale Gebrauch mache (BGH, GRUR 1982, 165, 166 - Rigg).

    In seiner Rechtsprechung zum Patentgesetz 1968 hat er bei einem Kombinationspatent eine unmittelbare - statt einer nur mittelbaren - Patentverletzung aber dennoch für möglich gehalten, wenn das angebotene oder gelieferte Teil bereits alle wesentlichen Merkmale des geschützten Erfindungsgedankens aufweist und es zu seiner Vollendung allenfalls noch der Hinzufügung selbstverständlicher, für den Erfindungsgedanken nebensächlicher Zutaten bedarf (BGH, GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil; GRUR 1982, 165, 166 - Rigg, jew. m. w. Nachw.).

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 102/09

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Aufbausystem zur Erstellung

    Eine unmittelbare Verletzung eines Kombinationspatents sei grundsätzlich nur zu bejahen, wenn die angegriffene Ausführungsform von der Gesamtheit der Kombinationsmerkmale Gebrauch mache (BGH, GRUR 1982, 165, 166 - Rigg).

    In seiner Rechtsprechung zum Patentgesetz 1968 hat er bei einem Kombinationspatent eine unmittelbare - statt einer nur mittelbaren - Patentverletzung aber dennoch für möglich gehalten, wenn das angebotene oder gelieferte Teil bereits alle wesentlichen Merkmale des geschützten Erfindungsgedankens aufweist und es zu seiner Vollendung allenfalls noch der Hinzufügung selbstverständlicher, für den Erfindungsgedanken nebensächlicher Zutaten bedarf (BGH, GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil; GRUR 1982, 165, 166 - Rigg, jew. m. w. Nachw.).

    Ferner hat er auch in der Entscheidung "Rigg" (GRUR 1982, 165, 166) angenommen, dass eine unmittelbare Verletzung eines Kombinationspatents zu bejahen sein kann, wenn die angegriffene Ausführungsform alle wesentlichen Merkmale des geschützten Erfindungsgedankens aufweist und es zu ihrer Vollendung allenfalls noch der Hinzufügung selbstverständlicher, für den Erfindungsgedanken nebensächlicher Zutaten bedarf.

  • LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 343/97

    Feuerfestmaterial

    Liefert der Verletzer Einzelteile der geschützten Vorrichtung in das Ausland, ist Voraussetzung einer unmittelbaren Verletzung i.S.d. § 6 PatG 1968, daß dadurch bereits alle wesentlichen Merkmale der geschützten Erfindung verwirklicht werden und es nur noch des für die erfinderische Leistung unbedeutenden Akt des Zusammenfügens bedarf (vgl. BGH GRUR 1982, 165, 166 - Rigg).

    Voraussetzung einer unmittelbaren Verletzung wäre, daß dadurch bereits alle wesentlichen Merkmale der geschützten Erfindung vorhanden wären und es nur noch des für die erfinderische Leistung unbedeutenden Akt des Zusammenfügens bedürfte (BGH GRUR 1982, 165, 166 - Rigg).

    In der bereits erwähnten Entscheidung "Rigg" (BGH GRUR 1982, 165, 166) werden diese Erwägungen aufgegriffen und noch dadurch verdeutlicht, daß der BGH hinzufügt, es handele sich um "allenfalls" zuzulassende, "eng begrenzte Ausnahmen", von dem Grundsatz, daß eine unmittelbare Verletzung eines Patents nur zu bejahen sei, wenn die Verletzungsform von der Gesamtheit der Merkmale Gebrauch mache.

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 121/09

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Gerät zur Bestimmung des

    Eine unmittelbare Verletzung eines Kombinationspatents sei grundsätzlich nur zu bejahen, wenn die angegriffene Ausführungsform von der Gesamtheit der Kombinationsmerkmale Gebrauch mache (BGH, GRUR 1982, 165, 166 - Rigg).

    In seiner Rechtsprechung zum Patentgesetz 1968 hat er bei einem Kombinationspatent eine unmittelbare - statt einer nur mittelbaren - Patentverletzung aber dennoch für möglich gehalten, wenn das angebotene oder gelieferte Teil bereits alle wesentlichen Merkmale des geschützten Erfindungsgedankens aufweist und es zu seiner Vollendung allenfalls noch der Hinzufügung selbstverständlicher, für den Erfindungsgedanken nebensächlicher Zutaten bedarf (BGH, GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil; GRUR 1982, 165, 166 - Rigg, jew. m. w. Nachw.).

    Ferner hat er auch in der Entscheidung "Rigg" (GRUR 1982, 165, 166) angenommen, dass eine unmittelbare Verletzung eines Kombinationspatents zu bejahen sein kann, wenn die angegriffene Ausführungsform alle wesentlichen Merkmale des geschützten Erfindungsgedankens aufweist und es zu ihrer Vollendung allenfalls noch der Hinzufügung selbstverständlicher, für den Erfindungsgedanken nebensächlicher Zutaten bedarf.

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 137/10

    Ansprüche wegen mittelbarer Verletzung eines Patents für eine Gesamtvorrichtung

  • LG Düsseldorf, 24.05.2007 - 4a O 413/05

    Einkaufswagen mit Kindersitz

  • LG München I, 13.12.2018 - 7 O 19301/17

    Patentverletzung durch Lieferung eines Modulsets - Dentalkamera

  • LG Düsseldorf, 20.11.2012 - 4b O 100/11

    Folientransfermaschine II

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 2 U 130/06

    Farbrad

  • LG Düsseldorf, 15.09.1998 - 4 O 199/97

    Steckerkupplung

  • LG Mannheim, 05.07.2016 - 2 O 96/15

    Patentverletzungsverfahren: Patentschutz in der "Ausschließlichen

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - 2 U 91/02

    Verurteilung des Beklagten wegen Verletzung eines Patents für ein

  • LG Düsseldorf, 15.08.2006 - 4a O 313/05

    Fugenreinigung

  • LG Düsseldorf, 23.06.2005 - 4 O 297/97
  • LG Düsseldorf, 19.02.2002 - 4a O 539/99

    Aktivlegitimation einer Klägerin als ausschließliche Lizenznehmerin; Vermeidung

  • LG Düsseldorf, 14.07.1988 - 4 O 374/87

    Für das patentverletzende Anbieten und Liefern von "Halbschalenlagerungen für die

  • LG Düsseldorf, 22.12.2009 - 4a O 134/09

    Seilzugvorrichtung

  • LG Düsseldorf, 19.02.2002 - 4a O 536/99

    Verlorene Schalung

  • LG Düsseldorf, 05.08.2008 - 4a O 220/07

    Isolierglasscheiben II

  • LG Düsseldorf, 30.03.2004 - 4b O 230/03

    Antennenträger

  • LG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 O 764/00

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer mittelbaren Patentverletzung gem. § 10

  • BGH, 16.01.1990 - X ZR 57/88
  • BGH, 25.11.1986 - X ZR 47/85

    Abgeleitetes Recht zur Benutzung eines Patents - Ohrmarken zur Identifizierung

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   BGH, 10.12.1981 - X ZR 30/80   

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Papierfundstellen

  • BGHZ 82, 254
  • NJW 1982, 994
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65

    Klage auf Unterlassung infolge Verletzung eines Patents (Diapositivrahmen) -

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - X ZR 30/80
    Nur dann kann es gleichgültig sein, ob der letzte, für die erfinderische Leistung unbedeutende Akt des Zusammenfügens der Gesamtvorrichtung von Dritten vorgenommen wird (BGH, GRUR 1971, 78 (80) - Dia-Rähmchen V; NJW 1977, 1194 = GRUR 1977, 250 (252) - Kunststoffhohlprofil).
  • RG, 05.05.1888 - I 86/88

    Kombinationspatent

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - X ZR 30/80
    a) Während im Schrifttum teilweise die Ansicht vertreten wird, eine mittelbare Patentverletzung setze auch schon nach dem hier anzuwendenden Patentgesetz von 1968 nicht voraus, daß auch der unmittelbare Verletzer gewerbsmäßig handle (Kisch, JW 1922, 1216; 1927, 2001; Krauße, MuW XXVII, 561; XXIX, 260 f.; ebenso OLG Karlsruhe, GRUR 1935, 301; Reimer, JR 1951, 309; Tetzner, Das materielle PatentR der BRep. Dtschld., 1972, § 6 PatG Rdnrn. 47 f.; Teschemacher, S. 78), geht die deutlich überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur dahin, für die Annahme einer mittelbaren Patentverletzung gewerbsmäßiges Handeln auch des unmittelbaren Benutzers vorauszusetzen (RGZ 22, 165; BGHZ 42, 118 (130) = NJW 1964, 2157 - Personalausweise; Benkard, § 6 PatG Anm. 56; Klauer-Möhring, § 6 Anm. 85; Reimer, PatG, GebrMG, 3. Aufl. (1969), § 6 PatG Anm. 95; Krauße-Katluhn-Lindenmaier, Das PatG, 5. Aufl. (1970), § 6 Anm. 59; Axter, GRUR 1931, 662; Hesse, GRURInt 1972, 149).
  • BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72

    Kunststoffhohlprofil

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - X ZR 30/80
    Nur dann kann es gleichgültig sein, ob der letzte, für die erfinderische Leistung unbedeutende Akt des Zusammenfügens der Gesamtvorrichtung von Dritten vorgenommen wird (BGH, GRUR 1971, 78 (80) - Dia-Rähmchen V; NJW 1977, 1194 = GRUR 1977, 250 (252) - Kunststoffhohlprofil).
  • BGH, 29.09.1970 - X ZR 91/67

    Verfahren zur Herstellung von bei niederen Temperaturen selbst erhärtenden

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - X ZR 30/80
    und sich anschließender unmittelbarer Verletzungen nicht beseitigt werden kann (RG 122, 243 (246); BGH, Urt. v. 29.9.1970 - X ZR 91/67).
  • BGH, 30.04.1964 - Ia ZR 224/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - X ZR 30/80
    Die mittelbare Patentverletzung ist daher der erste Teil eines Doppeltatbestandes, dessen zweiter Teil die unter Verwendung des gelieferten Teils von einem Dritten verübte unmittelbare Patentverletzung ist (RGZ 133, 326 (330) - Isolierung elektrischer Leitungen; BGH, GRUR 1964, 496 (497) - Formsand II; Klauer-Möhring, § 6 Anm. 84).
  • BGH, 29.05.1964 - Ib ZR 4/63

    Rechte des Urhebers gegen den Hersteller von Tonbandgeräten aus seinem

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - X ZR 30/80
    a) Während im Schrifttum teilweise die Ansicht vertreten wird, eine mittelbare Patentverletzung setze auch schon nach dem hier anzuwendenden Patentgesetz von 1968 nicht voraus, daß auch der unmittelbare Verletzer gewerbsmäßig handle (Kisch, JW 1922, 1216; 1927, 2001; Krauße, MuW XXVII, 561; XXIX, 260 f.; ebenso OLG Karlsruhe, GRUR 1935, 301; Reimer, JR 1951, 309; Tetzner, Das materielle PatentR der BRep. Dtschld., 1972, § 6 PatG Rdnrn. 47 f.; Teschemacher, S. 78), geht die deutlich überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur dahin, für die Annahme einer mittelbaren Patentverletzung gewerbsmäßiges Handeln auch des unmittelbaren Benutzers vorauszusetzen (RGZ 22, 165; BGHZ 42, 118 (130) = NJW 1964, 2157 - Personalausweise; Benkard, § 6 PatG Anm. 56; Klauer-Möhring, § 6 Anm. 85; Reimer, PatG, GebrMG, 3. Aufl. (1969), § 6 PatG Anm. 95; Krauße-Katluhn-Lindenmaier, Das PatG, 5. Aufl. (1970), § 6 Anm. 59; Axter, GRUR 1931, 662; Hesse, GRURInt 1972, 149).
  • RG, 14.10.1931 - I 71/31

    1. Über mittelbare Patentverletzung und ihre Beziehung zur Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - X ZR 30/80
    Die mittelbare Patentverletzung ist daher der erste Teil eines Doppeltatbestandes, dessen zweiter Teil die unter Verwendung des gelieferten Teils von einem Dritten verübte unmittelbare Patentverletzung ist (RGZ 133, 326 (330) - Isolierung elektrischer Leitungen; BGH, GRUR 1964, 496 (497) - Formsand II; Klauer-Möhring, § 6 Anm. 84).
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