Rechtsprechung
BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80 |
Zahlung an nachrangigen Vollstreckungsgläubiger
§ 812 BGB, zum Bereicherungsausgleich, wenn der Drittschuldner irrtümlich auf eine nachrangige Forderungspfändung (§§ 829, 804 Abs. 3 ZPO) gezahlt hat: direkter Bereicherungsanspruch gegen den Vollstreckungsgläubiger
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Rückzahlungsfrist des irrtümlich befriedigten nachrangigen Gläubigers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ungerechtfertigte Bereicherung - Mehrfache Forderungspfändung - Irrtümliche Falschleistung - Zurückverlangen des gezahlten Betrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 835; ZPO § 840
Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen Verletzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners
Papierfundstellen
- BGHZ 82, 28
- NJW 1982, 173
- ZIP 1981, 1380
- MDR 1982, 221
- JR 1982, 286
- BauR 1982, 71
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 26.10.1978 - VII ZR 71/76
gescheiterter Hotelverkauf - § 812 BGB, Schuldübernahme, …
Auszug aus BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80
Es sind vielmehr stets in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung derartiger Vorgänge zu beachten (zuletzt BGHZ 72, 246 (250, 251) = NJW 1979, 157 m. Nachw.; vgl. auch den III. Zivilsenat, NJW 1977, 38 (40 unter III)).Dagegen mußte in BGHZ 72, 246 = NJW 1979, 157, bei der bereicherungsrechtlichen Abwicklung einer für einen Dritten geleisteten Zahlung außer Betracht bleiben, daß die Zahlung auch zur Erfüllung einer eigenen, aus Schuldbeitritt herrührenden Verpflichtung des Zahlenden geleistet wurde, weil der Schuldbeitritt lediglich der zeitweiligen zusätzlichen Sicherung des Gläubigers bei sogenannter abgekürzter Leistung dienen sollte und deshalb die sich daraus ergebende Rechtsbeziehung dem sonstigen Leistungsverhältnis untergeordnet war.
Für die Leistung an ihn fehlt es an dem durch die getroffene Zweckbestimmung festgelegten rechtlichen Grund (zum mehrgliedrigen Rechtsgrund vgl. den Fall BGHZ 71, 309 = NJW 1978, 1578, zur mehrfachen Tilgungsbestimmung BGHZ 70, 389 (397) = NJW 1978, 1375, und BGHZ 72, 246 (249) = NJW 1979, 157).
- BGH, 27.04.1978 - VII ZR 219/77
Unterbrechung der Verjährung durch Drittschuldnererklärung
Auszug aus BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80
Er darf deshalb im eigenen Namen die Forderung kündigen, einziehen, mit ihr aufrechnen und vor allem auf Leistung an sich klagen (BGH, NJW 1978, 1914).Für den Drittschuldner ist fortan der Vollstreckungsgläubiger maßgeblich, der Vollstreckungsschuldner ist für ihn bedeutungslos geworden (BGH, NJW 1978, 1914).
Soweit die Bekl. geltend machen, die Kl. habe mit der von ihr als Drittschuldnerin gem. § 840 ZPO erteilten Auskunft zumindest ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis abgegeben, werden sie allerdings kaum durchdringen können (BGHZ 69, 328 = NJW 1978, 44; BGH, NJW 1978, 1914).
- BGH, 25.03.1976 - VII ZR 32/75
Stille Zession und Zwangsvollstreckung
Auszug aus BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80
Wirtschaftlich steht sie ihr sogar gleich (BGHZ 66, 150 (153) = NJW 1976, 1090).Drittschuldners - ebenso ausgesetzt wie der eine bereits abgetretene Forderung pfändende Gläubiger der Bereicherungsklage des Abtretungsempfängers (dazu BGHZ 66, 150 = NJW 1976, 1090; vgl. auch BGH, NJW 1970, 463).
Ein Wegfall der Bereicherung kann u. a. dadurch eintreten, daß es der Bereicherungsschuldner im Vertrauen auf den rechtmäßigen und rechtsbeständigen Empfang der Zahlung unterläßt, rechtzeitig anderweitige Befriedigung zu suchen (BGHZ 26, 185 (195) = NJW 1958, 457; BGHZ 66, 150 (155) = NJW 1976, 1090).
- BGH, 11.05.1978 - VII ZR 55/77
Bevorzugung eines Vergleichsgläubigers im Liquidationsvergleich
Auszug aus BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80
Für die Leistung an ihn fehlt es an dem durch die getroffene Zweckbestimmung festgelegten rechtlichen Grund (zum mehrgliedrigen Rechtsgrund vgl. den Fall BGHZ 71, 309 = NJW 1978, 1578, zur mehrfachen Tilgungsbestimmung BGHZ 70, 389 (397) = NJW 1978, 1375, und BGHZ 72, 246 (249) = NJW 1979, 157). - BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76
Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen …
Auszug aus BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80
Für die Leistung an ihn fehlt es an dem durch die getroffene Zweckbestimmung festgelegten rechtlichen Grund (zum mehrgliedrigen Rechtsgrund vgl. den Fall BGHZ 71, 309 = NJW 1978, 1578, zur mehrfachen Tilgungsbestimmung BGHZ 70, 389 (397) = NJW 1978, 1375, und BGHZ 72, 246 (249) = NJW 1979, 157). - BGH, 30.05.1968 - VII ZR 2/66
Lupinenweg - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Direktkondiktion
Auszug aus BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80
So hat der Senat z. B. in BGHZ 50, 227 = NJW 1968, 1822, eine unmittelbare Leistungsbeziehung zwischen einer Bank und einem Wohnungsbauunternehmen angenommen, an das von der Bank ein Darlehen für Erwerber eines Eigenheims ausbezahlt wurde und das für den gewährten Kredit die Mit haftung übernommen hatte. - BGH, 17.12.1969 - VIII ZR 10/68
Sonderkonto Pfandgläubiger - Prätendentenstreit bei Hinterlegung außerhalb der …
Auszug aus BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80
Drittschuldners - ebenso ausgesetzt wie der eine bereits abgetretene Forderung pfändende Gläubiger der Bereicherungsklage des Abtretungsempfängers (dazu BGHZ 66, 150 = NJW 1976, 1090; vgl. auch BGH, NJW 1970, 463). - BGH, 09.06.1976 - VIII ZR 19/75
Voraussetzungen der Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Auszug aus BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80
Dabei genießt der Drittschuldner den besonderen umfassenden Schutz des § 836 II ZPO (über dessen Tragweite vgl. BGHZ 66, 394 = NJW 1976, 1453). - BGH, 09.10.1975 - III ZR 31/73
Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Darlehensrückzahlung - Erfordernis der …
Auszug aus BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80
Es sind vielmehr stets in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung derartiger Vorgänge zu beachten (zuletzt BGHZ 72, 246 (250, 251) = NJW 1979, 157 m. Nachw.; vgl. auch den III. Zivilsenat, NJW 1977, 38 (40 unter III)). - BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Auszug aus BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80
Ein Wegfall der Bereicherung kann u. a. dadurch eintreten, daß es der Bereicherungsschuldner im Vertrauen auf den rechtmäßigen und rechtsbeständigen Empfang der Zahlung unterläßt, rechtzeitig anderweitige Befriedigung zu suchen (BGHZ 26, 185 (195) = NJW 1958, 457; BGHZ 66, 150 (155) = NJW 1976, 1090). - BGH, 22.12.1971 - VIII ZR 162/70
Einwendungen des Drittschuldners
- BGH, 24.02.1972 - VII ZR 207/70
Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter
- BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 535/80
Bereicherungsanspruch des Scheinvaters
- BGH, 10.10.1977 - VIII ZR 76/76
Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung
- BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01
Rückabwicklung der Leistung des Drittschuldners auf eine nicht bestehende …
Leistet der Drittschuldner an den Vollstreckungsgläubiger, weil er irrtümlich davon ausgeht, daß die gepfändete und zur Einziehung überwiesene Forderung besteht, kann er den gezahlten Betrag vom Vollstreckungsgläubiger kondizieren (im Anschluß an BGHZ 82, 28).b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich der Bereicherungsausgleich im Drei-Personen-Verhältnis entscheidend danach, welchen Zweck die Beteiligten nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen verfolgt haben (BGHZ 82, 28, 30; 105, 365, 369).
Er verfolgt deshalb mit der Zahlung auch den Zweck, das jeweilige Einziehungsrecht des Vollstreckungsgläubigers zum Erlöschen zu bringen (BGHZ 82, 28, 32).
Der Vollstreckungsgläubiger ist auch dann Leistungsempfänger, wenn die gepfändete Forderung in Wahrheit nicht besteht, weil sie zuvor anderweitig abgetreten wurde (BGHZ 82, 28, 33; vgl. auch BGHZ 78, 201, 204).
In den vorausgegangenen Entscheidungen (BGHZ 78, 201; 82, 28) ist er indes als selbstverständlich davon ausgegangen, daß die Zahlung des Drittschuldners an den Vollstreckungsgläubiger ohne Rechtsgrund erfolgt und von diesem kondiziert werden kann, wenn die gepfändete und ihm zur Einziehung überwiesene Forderung nicht besteht.
Denn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zugunsten eines Vollstreckungsgläubigers ergeht ohne Zutun des Vollstreckungsschuldners, ja sogar gegen seinen Willen (vgl. BGHZ 82, 28, 31).
Der Streitfall unterscheidet sich von dem in der Rechtsprechung bisher behandelten Fall der Mehrfachpfändung lediglich dadurch, daß es dem Drittschuldner nicht darum gehen kann, das jeweilige Einziehungsrecht des Vollstreckungsgläubigers zum Erlöschen zu bringen, um jeder weiteren Inanspruchnahme durch andere Pfändungsgläubiger zu entgehen (vgl. BGHZ 82, 28, 32).
- OLG Naumburg, 05.04.2012 - 1 U 90/11
Drittwiderspruchsklage: Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus einer …
Hat er dennoch "auf die Pfändung" geleistet, blieb ihm nur der Weg, das Geleistete vom Vollstreckungsgläubiger, hier vom beklagten Land, zu kondizieren (BGH NJW 1982, 173, 174 f.; 2002, 2871;… Pahlke/Koenig/Fritsch, § 315 Rdn. 3;… Sosnitza, in: BeckOK-BGB, Stand: 1. März 2011, § 1281 Rdn. 2). - BGH, 19.10.2017 - IX ZR 3/17
Wann geht der Pfändungsschutz im P-Konto verloren?
Dies ist dann anzunehmen, wenn die Drittschuldnerin einen Geldbetrag an die Vollstreckungsgläubigerin auszahlt, obwohl auf dem Konto der Vollstreckungsschuldnerin kein Guthaben besteht (BGH…, Urteil vom 13. Juni 2002, aaO) oder sie bei mehrfacher Forderungspfändung irrtümlich an einen nachrangigen Vollstreckungsgläubiger zahlt und deshalb nochmals an den vorrangigen Gläubiger zahlen muss (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1981 - VII ZR 319/80, BGHZ 82, 28, 32 f).Da die der Pfändung unterliegenden Auszahlungsansprüche der Beklagten zur Einziehung überwiesen waren, konnte sie die der Schuldnerin zustehenden Ansprüche gegen die Klägerin geltend machen und konnte die Klägerin nach § 362 Abs. 1 BGB befreiend an die Beklagte leisten und sowohl die Einziehungsrechte der Beklagten als auch die Forderung der Schuldnerin zum Erlöschen bringen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1981 - VII ZR 319/80, BGHZ 82, 28, 32).
- BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97
Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers
Die Pfändung bewirkt nämlich keinen Forderungsübergang, sondern nur eine relative Verfügungsbeschränkung (BGHZ 82, 28, 31;… vgl. BGH, Urt. v. 26. November 1986 - VIII ZR 295/85, BGHR ZPO § 835 Abs. 1 Einziehung 1;… Urt. v. 27. Juni 1985 - I ZR 136/83, NJW 1986, 423). - BGH, 05.04.2001 - IX ZR 441/99
Rechte des Schuldners bei Forderungspfändung
Die Überweisung bewirkt lediglich, daß er die Forderung nicht mehr für sich einziehen, also nicht Leistung an sich verlangen kann (RGZ 83, 116, 118 f; BGHZ 82, 28, 31; 114, 138, 141).Erhält ein Pfändungsgläubiger im Einzelfall gleichwohl nicht die volle ihm zustehende Leistung und wird an den Schuldner zu viel ausbezahlt, kann er jedenfalls gegen den Schuldner einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung geltend machen (vgl. BGHZ 82, 28).
- BGH, 08.05.2007 - XI ZR 278/06
Änderung des Streitgegenstandes bei Herleitung der Aktivlegitimation aus Pfändung …
Sie verschafft dem Vollstreckungsgläubiger aber ein eigenes Einziehungsrecht und ermächtigt ihn, die Forderung in eigenem Namen einzuziehen (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1981 - VII ZR 319/80, WM 1981, 1338). - BGH, 03.12.1987 - VII ZR 374/86
Einbeziehung der ZVB-StB; Verkauf von Waren unter verlängertem …
Auch nach der Pfändung durch das Finanzamt blieben die Forderungen in ihrem Vermögen; sie hätte diese - unter Berücksichtigung der sich aus §§ 135, 136 BGB ergebenden Beschränkungen und Beachtung der Interessen des pfändenden Gläubigers - geltend machen können (vgl. Senatsurteil BGHZ 82, 28, 31; BGH NJW 1986, 423). - BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05
Rechte eines Telefonkunden bei Ansprüchen auf Zahlung von Entgelt für …
Danach richtet sich die einer Zuwendung gegebene Zweckbestimmung, die wiederum für das Leistungsverhältnis maßgebend ist, innerhalb dessen der kondiktionsrechtliche Ausgleich zu vollziehen ist (ständige Rechtsprechung z.B.: BGHZ 82, 28, 30 m.w.N.). - BGH, 11.11.2015 - XII ZB 241/15
Kostenerstattungsanspruch: Rangfolge des Beitreibungsrechts des beigeordneten …
Diese Verfügungsbeschränkung wirkt gemäß §§ 135, 136 BGB zugunsten des Rechtsanwalts; ihm gegenüber ist eine etwaige Erfüllung der Kostenschuld durch Leistung an die Partei unwirksam (vgl. für den Fall der Forderungsüberweisung BGHZ 58, 25, 26 f. = NJW 1972, 428; BGHZ 82, 28, 31 = NJW 1982, 173, 174). - OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 1 U 199/00
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Zahlungen des Drittschuldners an den …
b) Eine bereicherungsrechtliche Abwicklung nach diesen Grundsätzen kann auch in dem Dreipersonenverhältnis zwischen Hauptschuldner, Drittschuldner und Vollstreckungsgläubiger in Betracht kommen (BGHZ 82, 28 ).Diesen Zweck kann er nur erreichen, wenn er das Einziehungsrecht des Vollstreckungsgläubigers zum Erlöschen bringt (BGHZ 82, 28, 32; Joost, WM 1981, 82).
Vor diesem Hintergrund ist für den Drittschuldner fortan das Verhältnis zu dem Vollstreckungsgläubiger maßgeblich, während der Vollstreckungsschuldner für ihn bedeutungslos wird (BGHZ 82, 28, 31; BGH, NJW 1918, 1914).
Im Falle eines derartigen Irrtums des Drittschuldners hat der Bundesgerichtshof einen Bereicherungsausgleich unmittelbar zwischen dem Drittschuldner und dem Vollstreckungsgläubiger anerkannt (BGHZ 82, 28 ff.).
Der Anspruch eines Drittschuldners gegen einen Vollstreckungsgläubiger im Dreipersonenverhältnis aus Leistungskondiktion ist höchstrichterlich anerkannt, wenn sich der Drittschuldner im Irrtum über die Rangfolge der Pfändungen befand (BGHZ 82, 28 ).
- BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 102/00 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - zu Unrecht erbrachte Sozialleistung - …
- BGH, 07.02.2019 - V ZB 89/18
Pfändung und Überweisung des Anteils eines Miterben am Nachlass; Freihändige …
- BGH, 18.11.1999 - IX ZR 420/97
Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts
- BGH, 26.01.2006 - I ZR 89/03
Schuldner des Bereicherungsanspruchs bei Leistung an den Abtretungsempfänger des …
- BGH, 05.12.1991 - IX ZR 270/90
Pfändung eines BGB -Gesellschaftsanteils - Anfechtbarkeit einer …
- BGH, 11.11.2015 - XII ZB 242/15
Beitreibung des Kostenerstattungsanspruchs durch den beigeordneten Anwalt im …
- BFH, 13.02.1996 - VII R 89/95
Wird bei Zusammenveranlagung der Erstattungsanspruch nur eines Ehegatten …
- OLG Köln, 11.06.2015 - 8 U 54/14
Zulässigkeit der nachträglichen Verrechnung eines in einer Verkehrsunfallsache …
- BGH, 27.03.2008 - VII ZB 70/06
Rechtsstellung des Gläubigers nach Pfändung von Steuererstattungsansprüchen
- OLG Stuttgart, 18.04.2017 - 10 U 120/16
Zwangvollstreckung: Pfändung einer grundsätzlich unpfändbaren …
- BFH, 01.03.1990 - VII R 103/88
1. Zur Rückforderung einer durch das FA nach Pfändung und Überweisung irrtümlich …
- BFH, 30.08.2005 - VII R 64/04
Bestimmung des Leistungsempfängers eines Rückforderungsanspruchs in einem …
- BGH, 03.08.1995 - IX ZR 34/95
Begriff der Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme; Eintragung einer …
- BFH, 06.02.1990 - VII R 97/88
Das FA kann einen Erstattungsbetrag, den es irrtümlich an den Abtretungsempfänger …
- BGH, 23.10.2003 - IX ZR 10/02
Rechtsfolgen der Zwangsvollstreckung während eines laufenden Vergleichsverfahrens
- BGH, 27.06.1985 - I ZR 136/83
Unterbrechung der Verjährung durch klageweise Geltendmachung einer gepfändeten …
- OLG Frankfurt, 15.02.1993 - 20 VA 4/92
Pfändung des Herausgabeanspruchs eines Hinterlegungsbeteiligten auf Auszahlung …
- LAG Düsseldorf, 29.08.2005 - 14 (7) Sa 723/05
Entgeltfortzahlungsanspruch und Leistungsunwilligkeit Pfändung wegen Unterhalt …
- LAG Bremen, 30.08.2007 - 3 Sa 75/07
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung von per …
- LG Saarbrücken, 26.10.2018 - 1 S 3/18
Zwangsvollstreckung in Guthaben auf einem P-Konto: Ansprüche des Kontoinhabers …
- BFH, 14.07.1987 - VII R 116/86
Finanzamt - Vollsteckung - Drittschuldner - Einziehung - Umsatzsteuer - …
- VG München, 09.07.2008 - M 3 K0 07.5257
Prozesskostenhilfe; Verrechnung von Versorgungsbezügen; Zession und Pfändung; …
- VG München, 14.07.2008 - M 3 E 08.238
Einstweilige Anordnung; Prozesskostenhilfe; Verrechnung von Versorgungsbezügen; …
- VG Ansbach, 30.03.2006 - AN 1 K 04.00729
Drittschuldnerklage; Pfändung der einem ehrenamtlichen Bürgermeister gezahlten …
- OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 12 U 66/04
Keine Rückzahlung erbrachter Leistungen für die Errichtung eines als Ehewohnung …
- OLG Nürnberg, 05.04.2001 - 13 U 1944/00
Pfändungspfandrecht - unwirksame isolierte Pfändung
- OLG Nürnberg, 31.05.2001 - 13 U 1944/00
Zwangsvollstreckung: Pfändung des Pfändungspfandrechts
- OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 6 U 239/03
Rückabwicklung eines Darlehensvertrages bei unwirksam finanziertem …
- BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 295/85
Eintritt der Pfandreife bei privaten Pfandleihern
- OLG Saarbrücken, 26.11.2002 - 4 U 46/02
Zur Frage, ob die verspätete Zustellung eines Pfändungs- und …
- OLG Hamm, 18.11.2009 - 14 U 15/09
Begriff der Leistung und des Leistungsempfängers
- OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 6 U 16/05
Zur Frage, wer bei Ausreichung eines Darlehens als Leistender zu gelten hat sowie …
- BFH, 14.07.1987 - VII R 72/83
Bei Streit über einen durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zuerkannten …
- OLG Köln, 04.07.1997 - 19 U 226/96
Grenzen der schuldbefreienden Wirkung der Hinterlegung gepfändeter Forderungen
- OLG Frankfurt, 08.03.2006 - 19 U 202/05
Bereicherungsausgleich zwischen Plattformbetreiber, Mehrwertdiensteanbieter und …
- OLG Brandenburg, 18.01.2006 - 4 U 90/04
Ungerechtfertigte Bereicherung: Hintermann als Bereicherungsschuldner; …
- OLG Rostock, 13.12.2001 - 1 U 69/00
Reichweite der Pfändung in ein im Kontokorrent geführtes Girokonto
- OLG München, 15.07.2011 - 10 U 4408/09
Umstellung des Klageantrags auf Zahlung an den Nebenintervenienten als …
- BGH, 05.12.1985 - III ZR 224/84
Prozessual unzulässige Aufrechnung - Überweisung an Zahlungs Statt - …
- VG Ansbach, 30.03.2005 - AN 1 K 04.00729
Auszahlung des gepfändeten undüberwiesenen Teils der dem Schuldner des …
- VGH Hessen, 04.09.1991 - 1 TE 1831/91
Verwaltungsrechtsweg bei Pfändung und Überweisung von Dienstbezügen und …
- LG Mönchengladbach, 05.05.2009 - 5 T 77/09
Pfändbarkeit des Wohngeldes i.R.e. Vollstreckung wegen Ansprüchen aus dem …
- OLG Oldenburg, 04.11.1992 - 4 UF 74/92
Rechtsschutzbedürfnis, Hinterlegung, Herausgabebewilligung
- AG Rendsburg, 03.02.1987 - 11 C 1015/86
Einordnung eines Bankvertrags als Geschäftsbesorgungsvertrag mit …
- LG Stade, 08.06.2021 - 3 O 260/18
Versicherungsfall - Anzeigepflicht Ermittlungsverfahren gegenüber Versicherung
- OLG Brandenburg, 20.08.1997 - 3 U 273/96
Geltendmachung von einem Bereicherungsanspruch in eigenem Namen ohne …
- BSG, 09.02.1984 - 11 RA 10/83
Fehlerhafte Pfändung - Überweisung einer Rentenforderung - Aufhebung durch das …
- VG Düsseldorf, 18.05.2010 - 26 K 8504/08
Besoldung Dienstbezüge Familienzuschlag Pfändung Insolvenz Insolvenzverwalter …
- VG Bremen, 28.02.2008 - 2 K 13/07
Erstattung von Versorgungszuschlägen - Beamtenversorgung; Dienstvertrag; …
- LG Wuppertal, 28.09.2000 - 7 O 150/00
Bestimmung des "Leistenden" im Sinne der Leistungskondiktion nach den insoweit …
- OLG Hamm, 24.11.1993 - 33 U 31/93
Klage auf Leistung gegen einen Drittschuldner nach Pfändung und Überweisung einer …
- LG Düsseldorf, 07.11.2019 - 1 O 311/17
- VGH Bayern, 05.11.2008 - 21 CE 08.2142
Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Verrechnung von …
- FG Niedersachsen, 21.04.1998 - VI 398/95
Erstattungspflicht des Empfängers einer zu Unrecht erfolgten …
- BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 387/81
Anspruch auf Rückzahlung der Unterhaltsbeträge aufgrund eines vereinbarten …
- SG Osnabrück, 14.10.2005 - S 19 U 375/02