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   BGH, 23.03.1982 - KZR 28/80   

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https://dejure.org/1982,1140
BGH, 23.03.1982 - KZR 28/80 (https://dejure.org/1982,1140)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1982 - KZR 28/80 (https://dejure.org/1982,1140)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1982 - KZR 28/80 (https://dejure.org/1982,1140)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kartellrecht - Diskriminierungsverbot - Marktbeherrschende Unternehmen - Drittmarkt - Diskriminierendes Verhalten - Muttergesellschaft - Tochtergesellschaft - Hundertprozentige Tochter - Unbillige Behinderung - Schaden

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende Unternehmen

Papierfundstellen

  • BGHZ 83, 238
  • NJW 1982, 1759
  • MDR 1982, 643
  • GRUR 1982, 576
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2015 - Kart 6/14

    Begriff des sachlich nicht gerechtfertigten Vorteils i.S. von § 20 Abs. 3 GWB

    Das Verbot der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung gilt nicht nur für den Markt, auf dem die marktbeherrschende Stellung besteht, sondern auch für den Markt, auf dem sich die Machtstellung auswirkt (BGHZ 83, 238, 243, juris Rn. 31 - Meierei-Zentrale ; BGHZ 33, 259, 263 - Molkereigenossenschaft ).
  • BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97

    Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt

    Franchiseverträge sind daher, wie der Senat bereits entschieden hat, nicht ohne weiteres und generell aus den Bindungen des Kartellrechts herausgenommen (vgl. BGHZ 83, 238, 241 - Meierei-Zentrale; im Ergebnis auch Wolter aaO § 15 Rdn. 49 a.E.; Klosterfelde/Metzlaff aaO § 15 GWB Rdn. 70).
  • BGH, 23.02.1988 - KZR 17/86

    Sonderungsverfahren; Abgrenzung des relevanten Marktes bei der Ausübung von

    Das Diskriminierungsverbot wird also durch ein marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen nur dann verletzt, wenn die marktbeherrschende oder marktstarke Stellung des diskriminierenden Unternehmens gerade auf dem Markt besteht oder sich auswirkt, auf dem das betroffene Unternehmen behindert oder unterschiedlich behandelt wird (BGHZ 33, 259, 263 ff. = BGH WuW/E 407, 410 ff. - Molkereigenossenschaft; BGHZ 83, 238, 243 = GRUR 1982, 576, 578 - Meierei-Zentrale).

    Es ging nur darum, ob entweder Behinderungen in einem außerhalb des beherrschten Marktes liegenden Bereich sich zu Lasten der einen Partei auch auf dem beherrschten Markt auswirkten (BGHZ 33, 259, 263 ff.) oder ob die Machtstellung auf dem beherrschten Markt dazu eingesetzt wurde, die Marktgegenseite auch zur Abnahme von Waren auf einem benachbarten, nicht beherrschten Markt zu zwingen (BGHZ 83, 238, 243 f.).

  • BGH, 24.09.2002 - KZR 34/01

    Servicepauschale bei der Abrechnung von Wertgutscheinen für Asylbewerber nicht

    Im übrigen könnte sich eine etwaige Marktstärke des Beklagten als Nachfrager gegenüber dem Serviceunternehmen auch nicht zu Lasten der Klägerin auswirken (BGHZ 83, 238, 243 = WuW/E 1911, 1914 - Meiereizentrale).
  • OLG Hamburg, 04.06.2009 - 3 U 203/08

    EU-Kartellrecht: Sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung von

    Hierbei kann offenbleiben, ob § 20 Abs. 1 GWB - wie zuvor auch § 26 Abs. 2 GWB a.F. - lediglich diskriminierende Handlungen eines marktbeherrschenden Unternehmens auf dem von ihm beherrschten Markt, nicht jedoch auf einem anderen als dem beherrschten Markt erfasst (vgl. BGH, Urteil v. 23.3.1982, Az. KZR 28/80, juris-Rz. 31 - Meiereizentrale; Urteil v. 23.2.1988, Az. KZR 17/86, juris-Rz. 42ff. - Sonderungsverfahren [ zu § 26 Abs. 2 GWB a.F.]; Urteil v. 24.9.2002, Az. KZR 34/01, juris-Rz. 15 - Wertgutscheine für Asylbewerber; Urteil v. 21.7.2005, Az. I ZR 170/02, juris-Rz. 30f - Friedhofsruhe; OLG Düsseldorf, Urteil v. 16.4.2008, Az. VI-2 U (Kart) 8/06, juris-Rz. 37).
  • VG Köln, 17.05.2006 - 21 K 7045/05
    z.B. BGH, Urteil vom 23. März 1982 - KZR 28/80 - ; BGH, Urteil vom 23. Februar 1988 - KZR 20/86 - .
  • OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 11 U 47/04

    Wettbewerbsbeschränkung: Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbsverzerrender

    Das Diskriminierungs- und Behinderungsverbot wird also durch ein marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen nur dann verletzt, wenn die marktbeherrschende oder marktstarke Stellung des diskriminierenden oder behindernden Unternehmens gerade auf dem Markt besteht oder sich auswirkt, auf dem das betroffene Unternehmen behindert oder unterschiedlich behandelt wird (BGHZ 33, 259 - Molkereigenossenschaft; BGHZ 83, 238 -Meierei -Zentrale; WRP 1988, 594 - Sonderungsverfahren; OLG München WuW/E DE-R 790).
  • VG Köln, 17.05.2006 - 21 K 7046/05

    Missbräuchliche Ausnutzung einer marktmächtigen Stellung durch einen Betreiber

    z.B. BGH, Urteil vom 23. März 1982 - KZR 28/80 - ; BGH, Urteil vom 23. Februar 1988 - KZR 20/86 - .
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