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   BGH, 18.05.1982 - KZR 15/81   

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BGH, 18.05.1982 - KZR 15/81 (https://dejure.org/1982,702)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1982 - KZR 15/81 (https://dejure.org/1982,702)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1982 - KZR 15/81 (https://dejure.org/1982,702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 34
    Schriftform eines Vertrages mit sich aus dem Vertragszweck oder aus Treu und Glauben ergebenden wettbewerbsbeschränkenden Abreden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kartellrecht - Schriftform - Wettbewerbsbeschränkung - Vertragszweck - Treu und Glauben - Ausdrückliche Vereinbarung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Schriftform, Vereinbarung eines uneingeschränkten Verbots der Wiederverwendung und der Speicherung überlassenen Anschriftenmaterials für Werbeaktionen, Kundenadressen

Papierfundstellen

  • BGHZ 84, 125
  • NJW 1982, 2871
  • MDR 1982, 906
  • GRUR 1982, 635
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.02.1980 - KZR 8/79

    Schriftform für Ausschließlichkeitsbindung

    Auszug aus BGH, 18.05.1982 - KZR 15/81
    Diesen Grundsatz hat der Senat in seiner Rechtsprechung bei der Prüfung formbedürftiger Verträge auf die Vollständigkeit ihrer schriftlichen Niederlegung befolgt (vgl. BGHZ 53, 308 - Diskothek; BGH NJW 1979, 2247; BGHZ 77, 1 - Preisblätter).

    Das folgt aus der Bedeutung des § 34 GWB , die darin besteht, daß die schriftliche Abfassung des vollständigen Inhalts der getroffenen Vereinbarungen den Kartellbehörden und Gerichten die umfassende Kenntnisnahme von Ausmaß, Tragweite und Auswirkungen der abgesprochenen Wettbewerbsbeschränkungen gestatten soll (vgl. BGH GRUR 1967, 676, 680 - Gymnastiksandale; BGHZ 54, 145 - Biesenkate; BGHZ 72, 371, 377 - Butaris; BGHZ 77, 1 - Preisblätter).

  • BGH, 30.06.1976 - VIII ZR 267/75

    Zahlung einer Vertragsstrafe - Anwendbarkeit allgemeiner Geschäftsbedinungen -

    Auszug aus BGH, 18.05.1982 - KZR 15/81
    Ob diesem Interesse des Beziehers ebenso anerkennenswerte Belange des Anschriftenlieferers gegenüberstehen (vgl. hierzu BGH NJW 1976, 1886, 1887), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung: Denn bei einander widerstreitenden berechtigten Interessen läßt sich jedenfalls nicht sagen, daß sich die einseitige Bevorzugung der Interessen des einen Vertragspartners und die gänzliche Nichtberücksichtigung der Belange des anderen schon aus dem Sinn und Zweck des Vertrages oder aus den Grundsätzen von Treu und Glauben folgern ließen.
  • BGH, 09.04.1970 - KZR 7/69

    Ausschließlichkeitsvereinbarung als Vertrag zugunsten

    Auszug aus BGH, 18.05.1982 - KZR 15/81
    Das folgt aus der Bedeutung des § 34 GWB , die darin besteht, daß die schriftliche Abfassung des vollständigen Inhalts der getroffenen Vereinbarungen den Kartellbehörden und Gerichten die umfassende Kenntnisnahme von Ausmaß, Tragweite und Auswirkungen der abgesprochenen Wettbewerbsbeschränkungen gestatten soll (vgl. BGH GRUR 1967, 676, 680 - Gymnastiksandale; BGHZ 54, 145 - Biesenkate; BGHZ 72, 371, 377 - Butaris; BGHZ 77, 1 - Preisblätter).
  • BGH, 14.11.1978 - KZR 24/77

    Wettbewerbsbeschränkungen aufgrund der EG-Agrarmarktordnung

    Auszug aus BGH, 18.05.1982 - KZR 15/81
    Das folgt aus der Bedeutung des § 34 GWB , die darin besteht, daß die schriftliche Abfassung des vollständigen Inhalts der getroffenen Vereinbarungen den Kartellbehörden und Gerichten die umfassende Kenntnisnahme von Ausmaß, Tragweite und Auswirkungen der abgesprochenen Wettbewerbsbeschränkungen gestatten soll (vgl. BGH GRUR 1967, 676, 680 - Gymnastiksandale; BGHZ 54, 145 - Biesenkate; BGHZ 72, 371, 377 - Butaris; BGHZ 77, 1 - Preisblätter).
  • BGH, 06.03.1979 - KZR 12/78

    Schriftformerfordernis bei exklusivem Getränkebezugsvertrag - Annahme von

    Auszug aus BGH, 18.05.1982 - KZR 15/81
    Diesen Grundsatz hat der Senat in seiner Rechtsprechung bei der Prüfung formbedürftiger Verträge auf die Vollständigkeit ihrer schriftlichen Niederlegung befolgt (vgl. BGHZ 53, 308 - Diskothek; BGH NJW 1979, 2247; BGHZ 77, 1 - Preisblätter).
  • BGH, 08.06.1967 - KZR 2/66

    Anmeldung eines Gebrauchsmusters für eine Gymnastiksandale

    Auszug aus BGH, 18.05.1982 - KZR 15/81
    Das folgt aus der Bedeutung des § 34 GWB , die darin besteht, daß die schriftliche Abfassung des vollständigen Inhalts der getroffenen Vereinbarungen den Kartellbehörden und Gerichten die umfassende Kenntnisnahme von Ausmaß, Tragweite und Auswirkungen der abgesprochenen Wettbewerbsbeschränkungen gestatten soll (vgl. BGH GRUR 1967, 676, 680 - Gymnastiksandale; BGHZ 54, 145 - Biesenkate; BGHZ 72, 371, 377 - Butaris; BGHZ 77, 1 - Preisblätter).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99

    Anforderungen an die Form einer Nutzungsbeschränkung für aus Anlaß einer

    Das Landgericht habe also übersehen, daß der von ihm im Tatbestand festgestellte Sachverhalt die Voraussetzungen der beiden Leitentscheidungen des BGH (NJW 1982, 2871 und NJW 1986, 2435) voll erfülle.

    Eine Parallele zu den Sachverhalten der BGH-Entscheidungen NJW 1982, 2871 und NJW 1986, 2435 bestehe nicht.

    Sowohl BGHZ 84, 125 f. = NJW 1982, 2871 f. wie auch BGH NJW 1986, 2435 f. ließen die Möglichkeit einer solchen vertragsimmanenten Nutzungsbeschränkung im Rahmen eines mit einem gewerblichen Anbieter geschlossenen Adressenüberlassungsvertrages grundsätzlich zu.

    In BGHZ 84, 125 = NJW 1982, 2871 sah der Bundesgerichtshof ein Interesse des Adressenkäufers, den Erfolg seiner Werbung zuverlässig, zu analysieren und daraus Folgerungen für künftige Werbeaktionen zu ziehen, dem kein anerkennungswertes Interesse des Adressenverkäufers gegenüberstand, eine auch nur kurzfristige Speicherung der gekauften Daten zu unterbinden.

  • BGH, 11.12.2001 - KZR 13/00

    Sabet/Massa; Schriftformerfordernis bei Ausschließlichkeitsbindungen aus Sinn und

    Ausschließlichkeitsbindungen im Sinne des § 18 GWB a.F. unterfallen dann nicht dem Schriftformerfordernis nach § 34 GWB a.F., wenn sie sich aus dem Sinn und Zweck des Vertrages oder aus Treu und Glauben ergeben (im Anschluß an BGHZ 84, 125, 127 - Selbstklebeetiketten).

    Dabei ist unerheblich, ob sich die wettbewerbsbeschränkenden Nebenverpflichtungen lediglich aus dem Vertragszweck bzw. Treu und Glauben ergeben oder ob die Vertragsparteien sie - wie hier - außerdem noch ausdrücklich vereinbart haben (BGHZ 84, 125, 127 - Selbstklebeetiketten - m. Anm. Hesse, LM Nr. 19 zu § 34 GWB, und Kicker, GRUR 1982, 636; BGH, Urt. v. 23.9.1980 - KZR 23/79, WuW/E 1773, 1775 - Pockinger Hof; Urt. v. 29.10.1985 - KZR 3/85, WuW/E 2209 - Münzautomaten; vgl. auch Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 34 Rdn. 34a; Vonnemann in FK, § 34 GWB Rdn. 13, 39).

  • OLG Hamm, 22.09.2010 - 30 U 119/09

    Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Jagdpachtvertrages durch den

    Vielmehr ist das Verhalten der Kläger so aufzufassen, dass sie den Jagdpachtvertrag (und die Ergänzungsvereinbarung) mit dem von der Beklagten übermittelten Inhalt auf jeden Fall abschließen und über die "Zusatzvereinbarung", weiter verhandeln wollten (vgl. ähnlich OLG Celle NJW-RR 2009, 1150; BGH WM 1982, 1229).
  • BGH, 07.07.1992 - KZR 28/91

    Umfang der Formnichtigkeit bei Abänderung eines Patentlizenzvertrages

    Lediglich solche vertraglichen Nebenverpflichtungen, die auf die kartellrechtliche Beurteilung schlechterdings keinen Einfluß haben können oder die sich bereits aus dem Sinn und Zweck des Vertrages sowie aus Treu und Glauben unmittelbar ergeben, bedürfen nicht der schriftlichen Niederlegung (vgl. BGHZ 84, 125, 127 [BGH 18.05.1982 - KZR 15/81] = WuW/E BGH 1936, 1937 - "Selbstklebe-Etiketten"; Urt. v. 07.05.1986 - VIII ZR 238/85, WuW/E BGH 2290, 2291 = NJW 1986, 2435, 2436 - "Mehrfachverwendung von Adressen" - jeweils m.w.N.); die zuletzt genannten Nebenverpflichtungen ergeben sich für Kartellbehörden und Gerichte bereits aus dem objektiven Erklärungsinhalt der Vertragsurkunde.
  • BGH, 07.05.1986 - VIII ZR 238/85

    Schriftformerfordernis für vertragliches Verbot der Mehrfachverwendung

    Der Vertrag enthielt nämlich hinsichtlich der von der Klägerin erbrachten Leistungen Verwendungsbeschränkungen des Beklagten im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 GWB (vgl. BGHZ 84, 125 [BGH 18.05.1982 - KZR 15/81] = LM GWB § 34 Nr. 19 m.Anm. Hesse = GRUR 1982, 635 m.Anm. Kicker): Der Beklagte durfte das ihm gelieferte Anschriftenmaterial nur einmal verwenden; er durfte es nicht Dritten überlassen und weder vervielfältigen noch übertragen, abschreiben, fotokopieren oder auf Datenträger übernehmen.
  • BGH, 17.12.1985 - KZR 4/85

    Bierbezugsvertrag - Abnahmemenge - Höchstens - Mindestens

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats soll die Schriftform Kartellbehörden und Gerichte in die Lage versetzen, den gesamten Vertrag daraufhin zu überprüfen, ob Maßnahmen nach § 18 GWB zu treffen sind (Senatsurteile BGHZ 77, 1, 6 [BGH 12.02.1980 - KZR 8/79] "Preisblätter" m.w.N.; 84, 125, 127; 84, 322, 324 "Laterne").
  • BGH, 25.09.1990 - KVR 3/89

    Wirksamkeit des Wettbewerbsverbots zwischen Reiseveranstaltung und Reisebüro

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden zwischen Vertragsparteien bedürfen nach der Rechtsprechung des Senats ohnehin dann nicht der Schriftform, wenn sie sich auch ohne ausdrückliche Vereinbarung aus dem Vertragszweck oder Treu und Glauben ergeben (BGHZ 84, 125, 127 [BGH 18.05.1982 - KZR 15/81] = WuW/E 1936, 1938 f - Selbstklebe-Etiketten = GRUR 1982, 635 f - Vertragszweck; BGH, Urt. v. 29.10.1985 - KZR 3/85, WuW/E 2209 - Münzautomaten).
  • BGH, 28.04.1992 - X ZR 85/89
    Nur solche Nebenabreden, die schlechterdings keinen Einfluß auf die kartellrechtliche Beurteilung und auf die Entschließung der zuständigen Stellen haben können, sind formfrei (BGHZ 84, 125 = WuW/E 1936 - Selbstklebe-Etiketten; BGH NJW 1986, 2435 = WuW/E 2290 - Mehrfachverwendung von Adressen; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 30.03.1984 - 2 U (Kart) 162/83

    Zulässigkeit von Preisabstandsklauseln in Lizenzverträgen über Taschenbuch- und

    Vereinbarung schon aus dem Vertragszweck oder aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ergibt (vgl. dazu BGH GRUR 1982, 635 - Vertragszweck).
  • LG Osnabrück, 27.08.2002 - 18 O 286/02

    Anspruch auf Rückzahlung von Vorschüssen für die Entwicklung eines

    Verträge, die zwar an sich eine wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S. von § 18 GWB enthalten, bedürfen dann nicht der Schriftform des § 34 GWB, wenn sich diese Beschränkung auch ohne eine ausdrückliche Vereinbarung aus dem Vertragszweck oder aus Treu und Glauben ergeben würde (vgl. BGH, NJW 1982, 2871).
  • BGH, 19.10.1982 - KZR 28/81

    Nichtigkeit eines Getränkelieferungsvertrages auf Grund fehlenden

  • BGH, 29.10.1985 - KZR 3/85

    Prozesshindernis der rechtskräftigen Entscheidung - Vorliegen einer

  • BGH, 07.02.1984 - KZR 30/82

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines privaten Arbeitsvertrages -

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