Rechtsprechung
BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ausgleich von Aufwendungen für den Erwerb und den Umbau eines Hauses - Nichteintritt des bezweckten Erfolges - Auseinandersetzung nach Scheidung der Ehe - Wegfall einer Verpflichtung - Ansprüch wegen ungerechtfertigter Bereicherung - Rückabwicklung ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Ausgleichspflicht von Arbeitsleistungen nach Scheitern der Ehe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1372
Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle Aufwendungen eines Ehegatten für den Erwerb eines als Familienwohnheim dienenden Hausgrundstücks
Papierfundstellen
- BGHZ 84, 361
- NJW 1982, 2236
- MDR 1982, 929
- DNotZ 1983, 180 (Ls.)
- FamRZ 1981, 910
- JR 1982, 493
- JR 1982, 495
Wird zitiert von ... (86) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 29.05.1974 - IV ZR 210/72
Nachträgliche Vereinbarung der Gütertrennung ohne Bekanntmachung an den anderen …
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Der Senat bestätigt damit erneut die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß nach Scheitern einer Ehe grundsätzlich keine Rückabwicklung gegenseitiger Zuwendungen nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung vonstatten geht (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554; BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; anders noch: BGH NJW 1968, 245 = FamRZ 1968, 23).Er hat die sogenannte unbenannte Zuwendung unter Ehegatten nicht dem Recht der Schenkung unterstellt, vielmehr ein ehebezogenes Rechtsgeschäft eigener Art angenommen und anerkannt, daß sich daraus nach Scheitern der Ehe, insbesondere bei Gütertrennung nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage Ausgleichsansprüche ergeben können, wenn die Beibehaltung der Vermögensverhältnisse, die durch die Zuwendung eines Ehegatten an den anderen herbeigeführt worden sind, dem benachteiligten Ehegatten nicht zuzumuten ist (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554).
Denn dabei handelt er nur in dem Bestreben, die eheliche Lebensgemeinschaft in der von ihm gewünschten Weise zu verwirklichen (BGH WM 1960, 74; NJW 1974, 1554).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554; zuletzt BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]) liegt im Scheitern der Ehe regelmäßig ein Wegfall der Geschäftsgrundlage, die etwa für eine Zuwendung unter Ehegatten maßgebend war.
- BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80
Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Der Senat bestätigt damit erneut die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß nach Scheitern einer Ehe grundsätzlich keine Rückabwicklung gegenseitiger Zuwendungen nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung vonstatten geht (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554; BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; anders noch: BGH NJW 1968, 245 = FamRZ 1968, 23).Unter besonderen Umständen kann ein derartiger Anspruch auch beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestehen (BGHZ 65, 320; 68, 299; 82, 227) [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80].
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554; zuletzt BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]) liegt im Scheitern der Ehe regelmäßig ein Wegfall der Geschäftsgrundlage, die etwa für eine Zuwendung unter Ehegatten maßgebend war.
- BGH, 07.01.1972 - IV ZR 231/69
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Der Senat bestätigt damit erneut die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß nach Scheitern einer Ehe grundsätzlich keine Rückabwicklung gegenseitiger Zuwendungen nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung vonstatten geht (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554; BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; anders noch: BGH NJW 1968, 245 = FamRZ 1968, 23).Er hat die sogenannte unbenannte Zuwendung unter Ehegatten nicht dem Recht der Schenkung unterstellt, vielmehr ein ehebezogenes Rechtsgeschäft eigener Art angenommen und anerkannt, daß sich daraus nach Scheitern der Ehe, insbesondere bei Gütertrennung nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage Ausgleichsansprüche ergeben können, wenn die Beibehaltung der Vermögensverhältnisse, die durch die Zuwendung eines Ehegatten an den anderen herbeigeführt worden sind, dem benachteiligten Ehegatten nicht zuzumuten ist (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554; zuletzt BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]) liegt im Scheitern der Ehe regelmäßig ein Wegfall der Geschäftsgrundlage, die etwa für eine Zuwendung unter Ehegatten maßgebend war.
- BGH, 05.10.1967 - VII ZR 143/65
Auslegung von § 815 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Rückforderung von zum Zwecke …
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Der Senat bestätigt damit erneut die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß nach Scheitern einer Ehe grundsätzlich keine Rückabwicklung gegenseitiger Zuwendungen nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung vonstatten geht (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554; BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; anders noch: BGH NJW 1968, 245 = FamRZ 1968, 23).Sie ist ausgeschlossen, wenn sich ein Ereignis infolge einer grundlegenden Veränderung der Verhältnisse der Beurteilung nach dem Vertragswillen entzieht (…MünchKomm/Mayer-Maly § 157 Rdn. 43;… Staudinger/Dilcher, BGB 12. Aufl. §§ 133, 157 Rdn. 44; BGHZ 23, 282, 286; anders BGH NJW 1968, 245).
- BGH, 20.12.1952 - II ZR 44/52
Gesellschaft zwischen Ehegatten
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Auch hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß zwischen Ehegatten auch ohne ausdrücklichen Vertragsschluß eine Innengesellschaft bestehen kann (BGHZ 8, 249; 31, 197; LM BGB § 705 Nr. 5; FamRZ 1962, 110; NJW 1974, 2278).Das ergibt sich aus der auch bei Gütertrennung notwendigen Berücksichtigung des Charakters der ehelichen Lebensgemeinschaft als einer Schicksals- und damit auch Risikogemeinschaft (…im Ergebnis ebenso: Gernhuber a.a.O. Seite 222 f.;… Lieb a.a.O. Seite 151 f.;… Staudinger/Hübner, BGB 10./11. Aufl. § 1356 Rdn. 48; BGHZ 8, 249, 252 f.).
- BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59
Gesellschaft zwischen Ehegatten
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Auch hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß zwischen Ehegatten auch ohne ausdrücklichen Vertragsschluß eine Innengesellschaft bestehen kann (BGHZ 8, 249; 31, 197; LM BGB § 705 Nr. 5; FamRZ 1962, 110; NJW 1974, 2278).Der Senat hält aber daran fest, daß es an Indizien für die Annahme einer durch schlüssiges Verhalten zustandegekommenen Ehegatteninnengesellschaft fehlt, wenn ein Ehegatte nur Beiträge leistet, die der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen (BGHZ 31, 201 [BGH 28.10.1959 - IV ZR 91/59]; LM BGB § 845 Nr. 11; WM 1961, 945).
- BGH, 03.12.1975 - IV ZR 110/74
Zugewinnausgleich, Bereicherung, Wegfall der Geschäftsgrundlage
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Unter besonderen Umständen kann ein derartiger Anspruch auch beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestehen (BGHZ 65, 320; 68, 299; 82, 227) [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]. - BGH, 09.10.1974 - IV ZR 164/73
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Auch hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß zwischen Ehegatten auch ohne ausdrücklichen Vertragsschluß eine Innengesellschaft bestehen kann (BGHZ 8, 249; 31, 197; LM BGB § 705 Nr. 5; FamRZ 1962, 110; NJW 1974, 2278). - BGH, 20.05.1981 - V ZB 25/79
Annahme einer Ehegatten-Gesellschaft
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Zwar können sich auch Ehegatten durch ausdrückliche Vereinbarung zum Zwecke des Erwerbs und Haltens eines Familienheims in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusammenschließen (BGH NJW 1982, 170 = LM BGB § 1353 Nr. 21 = MDR 1982, 308 = FamRZ 1982, 141). - BGH, 14.12.1966 - IV ZR 267/65
Mitarbeit im Beruf oder Geschäft eines Ehegatten
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Mitarbeit im üblichen Rahmen wurde grundsätzlich als unentgeltlich angesehen (BGHZ 46, 385; LM BGB § 1356 Nr. 13). - BGH, 07.02.1957 - II ZR 249/55
Ergänzende Vertragsauslegung
- BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76
Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden …
- BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05
Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach …
Solche Leistungen, die ein Partner zugunsten des anderen erbringt und mit denen er dessen Vermögen steigert, können begrifflich nicht als Zuwendungen angesehen werden, weil es insofern nicht zu einer Übertragung von Vermögenssubstanz kommt (BGHZ 84, 361, 365; Senatsurteil BGHZ 127, 48, 51).Wenn diese Arbeitsleistungen über erwiesene Gefälligkeiten und insbesondere über das, was etwa im Rahmen der Unterhaltspflicht oder der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft an Beistandsleistungen geschuldet wird, weit hinausgehen, können die Umstände den Schluss auf einen stillschweigend zustande gekommenen besonderen familienrechtlichen Vertrag (sog. Kooperationsvertrag) zulassen, dessen Geschäftsgrundlage durch das Scheitern der Ehe entfallen ist (BGHZ 84, 361, 367 ff.).
Hinsichtlich der Frage, inwieweit wegen Arbeitsleistungen ein Ausgleich zu gewähren ist, muss zusätzlich beachtet werden, dass für die erbrachten Leistungen keine Bezahlung, sondern nur eine angemessene Beteiligung an dem gemeinsam Erarbeiteten verlangt werden kann (BGHZ 84, 361, 368).
- BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06
Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen
Allein dadurch, dass die Ehe eine gewisse Zeit Bestand hatte und das eigene Kind der Schwiegereltern in dieser Zeit von der Schenkung profitierte, wird ein derartiger Zweck in solchen Fällen noch nicht vollständig erreicht, so dass Ansprüche aus Bereicherungsrecht nicht stets unter Hinweis auf die Zweckerreichung abgelehnt werden können (vgl. aber noch Senatsurteil BGHZ 115, 261, 264 und BGHZ 84, 361, 363, jeweils zum Zweck der Schaffung eines Familienheims).Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach bei Arbeitsleistungen erheblichen Umfangs, die insbesondere über erwiesene Gefälligkeiten hinausgehen, in dem Verhalten der Parteien der schlüssige Abschluss eines besonderen familienrechtlichen Vertrages (sog. Kooperationsvertrag) gesehen werden kann, dessen Geschäftsgrundlage durch das Scheitern der Ehe entfallen ist (Senatsurteile BGHZ 177, 193, 209; 127, 48, 51; siehe auch BGHZ 84, 361, 367 f.).
- BGH, 06.07.2011 - XII ZR 190/08
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach einer …
Ob und gegebenenfalls inwieweit ein Anspruch besteht, hängt mithin insbesondere von der Dauer der Lebensgemeinschaft, dem Alter der Parteien, Art und Umfang der erbrachten Leistungen, der Höhe der dadurch bedingten und noch vorhandenen Vermögensmehrung sowie von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab (vgl. etwa Senatsurteil BGHZ 84, 361, 368).
- BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung
Diese wird als ein "ehebezogenes Rechtsgeschäft eigener Art" (BGHZ 84, 361, 364) gedacht, das als ein (nicht normiertes) familienrechtliches qualifiziert wird (vgl. z.B. Jaeger, DNotZ 1991, 431, 444 f.; Henrich, FamRZ 1975, 533, 537) und einen entsprechenden Rechtsgrund (Behaltensgrund) für die Zuwendung liefere. - BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und …
Ist dagegen ein solcher Zweck nicht gegeben und gilt der Einsatz von Vermögen und Arbeit nur dem Bestreben, die Voraussetzungen für die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu schaffen, etwa durch den Bau eines Familienheims, oder geht die Mitarbeit nicht über den Rahmen des für die Ehegattenmitarbeit üblichen hinaus (§ 1356 Abs. 2 a.F. BGB), scheidet eine konkludente Ehegatteninnengesellschaft aus (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1974 - IV ZR 164/73 - BGH FamRZ 1975, 35, 36; BGHZ 31, 197, 200; 84, 361, 366; Senatsurteile vom 5. Oktober 1988 - IVb ZR 52/87 - FamRZ 1989, 147; und vom 26. April 1995 - XII ZR 132/93 - FamRZ 1995, 1062, 1063 m.N.).Art und Höhe dieses Billigkeitsanspruchs hängen von einer Gesamtwürdigung aller Einzelfallumstände ab, z.B. Ehedauer, der Frage, wie lange und mit welchem Erfolg die Zuwendung ihrem Zweck gedient hat, Alter der Ehegatten, Art und Umfang der vom Zuwendungsempfänger innerhalb seines Aufgabenbereichs erbrachten Leistungen, Einsatz eigenen Vermögens, Höhe der noch vorhandenen Vermögensmehrung, dem Zuwendenden verbliebenes Vermögen und anderes (vgl. BGHZ 84, 361, 368;… Senatsurteil vom 2. Oktober 1991, aaO S. 294).
- BGH, 08.05.2013 - XII ZR 132/12
Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Ausgleichsansprüche wegen …
Ob und gegebenenfalls inwieweit ein Anspruch besteht, hängt mithin insbesondere von der Dauer der Lebensgemeinschaft, dem Alter der Parteien, Art und Umfang der erbrachten Leistungen, der Höhe der dadurch bedingten und noch vorhandenen Vermögensmehrung sowie von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 84, 361, 368 = FamRZ 1982, 910, 912 …und vom 6. Juli 2011 - XII ZR 190/08 - FamRZ 2011, 1563 Rn. 24). - BGH, 19.09.2012 - XII ZR 136/10
Ausgleichsanspruch für unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten vor der Ehe und …
Ob und gegebenenfalls inwieweit ein Anspruch besteht, hängt mithin insbesondere von der Dauer der Lebensgemeinschaft, dem Alter der Parteien, Art und Umfang der erbrachten Leistungen, der Höhe der dadurch bedingten und noch vorhandenen Vermögensmehrung sowie von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab (Senatsurteil vom 6. Juli 2011 - FamRZ 2011, 1563 Rn. 24 und BGHZ 84, 361, 368 = FamRZ 1982, 910). - BGH, 09.07.2008 - XII ZR 39/06
Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach …
Solche Eigenleistungen, die ein Partner zugunsten des anderen erbringt und mit denen er dessen Vermögen steigert, können begrifflich nicht als Zuwendungen angesehen werden, weil es insofern nicht zu einer Übertragung von Vermögenssubstanz kommt (BGHZ 84, 361, 365; Senatsurteil BGHZ 127, 48, 51).Wenn diese Arbeitsleistungen über erwiesene Gefälligkeiten und insbesondere über das, was etwa im Rahmen der Unterhaltspflicht oder der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft an Beistandsleistungen geschuldet wird, weit hinausgehen, können die Umstände den Schluss auf einen stillschweigend zustande gekommenen besonderen familienrechtlichen Vertrag (sog. Kooperationsvertrag) zulassen, dessen Geschäftsgrundlage durch das Scheitern der Ehe entfallen ist (BGHZ 84, 361, 367 ff.).
Hinsichtlich der Frage, inwieweit wegen Arbeitsleistungen ein Ausgleich zu gewähren ist, muss zusätzlich beachtet werden, dass für die erbrachten Leistungen keine Bezahlung, sondern nur eine angemessene Beteiligung an dem gemeinsam Erarbeiteten verlangt werden kann (BGHZ 84, 361, 368).
- BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82
Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach …
Das ist bei der Schaffung eines Familienheimes nicht der Fall (BGHZ 84, 361 (366) = NJW 1982, 2236 m. w. Nachw.). - BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 70/86
Begriff der Schenkung oder Ausstattung
Sie setzt eine Zuwendung voraus, durch die der Schenker die Substanz seines Vermögens vermindert und das Vermögen des Beschenkten entsprechend vermehrt (vgl. BGHZ 82, 354, 357; 84, 361, 365).Die sich danach ergebende Rechtsfolge, daß dem Anfangsvermögen des Klägers nicht der Wert der Arbeitsleistungen seines Vaters hinzugerechnet werden kann, steht im Einklang mit der Entscheidung BGHZ 84, 361, in der sich der IX. Zivilsenat mit der Frage befaßt hat, ob ein Ehemann nach dem Scheitern der Ehe von seiner Ehefrau - mit der er Gütertrennung vereinbart hatte - einen Ausgleich für Arbeiten verlangen kann, die er beim Umbau eines Hauses auf dem allein der Ehefrau gehörenden Grundstück geleistet hatte.
- BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
Ausgleichspflicht bei Verfügung eines Ehegatten über "Oder-Konten" nach der …
- BGH, 25.11.2009 - XII ZR 92/06
Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen wegen Zuwendungen i.R.e. nichtehelichen …
- BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20
Darstellen des Verzichts auf ein dingliches Wohnungsrecht als Zuwendung aus dem …
- BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90
Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der …
- BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 35/88
Befreiung von gemeinschaftlich aufgenommenen Darlehensverbindlichkeiten
- BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern
- BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09
Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern …
- BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83
Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der …
- KG, 08.10.2009 - 8 U 196/07
Wegfall der Geschäftsgrundlage: Ausgleichsanspruch eines Partners einer …
- BGH, 23.04.1997 - XII ZR 20/95
Ausgleich ehebezogener Zuwendungen
- BGH, 13.07.1994 - XII ZR 1/93
Ausgleichsansprüche unter Ehegatten in Gütertrennung
- BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 52/87
Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten
- AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 280/19
Beendigung nichteheliche Lebensgemeinschaft - Eigentumsverhältnisse an …
- BGH, 28.05.2013 - II ZR 67/12
Anpassung von Genussscheinbedingungen nach Abschluss eines Beherrschungs- und …
- BGH, 10.06.2015 - IV ZR 69/14
Erbauseinandersetzung zwischen einem Abkömmling und der Ehefrau nach dem Tod des …
- BGH, 14.11.2012 - IV ZR 219/12
Lebensversicherung auf verbundene Leben: Widerruf der Bezugsberechtigung; Wegfall …
- BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 26/86
Fortgeltung der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach Scheidung …
- BGH, 28.09.1990 - V ZR 109/89
Ausgleich von schenkweisen Zuwendungen unter Partnern einer nichtehelichen …
- BGH, 28.10.1998 - XII ZR 255/96
Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe
- BFH, 16.05.2018 - VI R 45/16
Begründung einer konkludenten Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten
- BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86
Annahme einer ehebedingten Zuwendung
- BGH, 22.02.1995 - XII ZR 80/94
Unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit eines Schwerstbehinderten
- BGH, 04.04.1990 - IV ZR 42/89
Rückforderung von ehebedingten Zuwendungen nach Tod des Ehegatten
- BGH, 28.05.2013 - II ZR 2/12
Anpassung von Genussscheinbedingungen nach Abschluss eines Beherrschungs- und …
- BGH, 21.10.1992 - XII ZR 182/90
Rückforderung unbenannter Zuwendungen nach Scheitern einer deutsch-ausländischen …
- LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07
Bezugnahmeklausel - Chefarztvertrag - Ersetzung des BAT durch TV-Ärzte/VKA oder …
- BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 105/87
Rückforderung von zugewandten Vermögensgegenständen nach Scheitern der Ehe
- BGH, 02.10.1991 - XII ZR 132/90
Abgrenzung zwischen ehebedingter Zuwendung und Schenkung
- BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 100/86
Ausgleichsanspruch des Ehegatten bei Scheidung für Übertragung von Erbbaurechten …
- BGH, 28.09.1989 - IX ZR 180/88
Zulässigkeit von Alternativanträgen
- BGH, 11.03.1997 - XI ZR 50/96
Mithaftung des Ehepartners bei staatlichen geförderten Eigenkapitalhilfedarlehen
- BGH, 14.03.1990 - XII ZR 98/88
BGB-Gesellschaft unter Eheleuten zum Zwecke des Einsatzes von Vermögenswerten und …
- BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 11/85
Begriff der Vermögensverwaltung; Ansprüche eines Ehegatten wegen zweckwidriger …
- OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08
Anspruch eines Ehegatten auf einen Ausgleich für finanzielle Aufwendungen durch …
- OLG München, 17.12.2003 - 15 U 3268/03
- OLG Karlsruhe, 19.01.2009 - 1 U 175/08
Eheliches Güterrecht: Formzwang hinsichtlich einer die Herausnahme eines …
- OLG Hamm, 11.01.2016 - 4 UF 141/15
Voraussetzungen der Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen zweiten …
- BGH, 11.04.1990 - XII ZR 69/88
Zwangsversteigerung: Verteilung des des Erlöses aus der Teilungsversteigerung …
- OLG Hamm, 13.07.1987 - 11 W 95/86
- BGH, 26.04.1995 - XII ZR 132/93
Versorgungsansprüche aus Anstellungsverträgen unter Ehegatten; Einbeziehung in …
- BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 77/85
Anpassung der Vermögensverhältnisse bei Übernahme von Vermögensgegenständen im …
- OLG Koblenz, 14.11.2011 - 12 U 712/10
Ehegattendarlehen: Ausschluss der gesamtschuldnerischen Ausgleichspflicht der …
- OLG Celle, 28.02.2002 - 4 U 156/01
Herausgabeanspruch ; Grundschuldbrief; Eigentumserwerb; Übersendung ; …
- OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - 24 U 108/09
Ansprüche der Ehefrau gegen den getrennt lebenden Ehemann und dessen Vater als …
- OLG Bamberg, 05.12.1996 - 2 UF 181/96
Beschränkung eines Zugewinnanspruchs wegen grober Unbilligkeit; Rückgriff auf die …
- BGH, 17.02.1993 - XII ZR 232/91
Abgrenzung ehebedingter Zuwendungen von einer Schenkung
- BGH, 15.10.1990 - II ZR 25/90
Innengesellschaft zwischen Familienangehörigen: Gründung - Auflösung - …
- OLG Köln, 13.07.1990 - 11 U 29/90
Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs aus eigenem und abgetretenem Recht …
- OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 24 U 73/03
Zum Schadenersatzanspruch des Mandanten gegen Rechtsanwalt wegen fehlerhafter …
- OLG Frankfurt, 18.02.1986 - 8 U 44/85
Vorliegen einer Schenkung bei Zuwendungen unter Ehegatten; Verletzung der …
- BGH, 11.04.1990 - XII ZR 44/89
Anspruch des Verpächters auf Herausgabe des Pachtgrundstücks nach Kündigung des …
- BFH, 14.08.1986 - IV R 248/84
Zur Mitunternehmerschaft von Ehegatten in der Land- und Forstwirtschaft bei …
- OLG Düsseldorf, 28.12.2009 - 24 U 79/09
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts in einer güterrechtlichen …
- BGH, 18.04.1986 - V ZR 280/84
Widerruf einer Schenkung von hälftigen Miteigentumsanteil an einem Grundstück …
- BGH, 06.02.1986 - III ZR 207/84
Auslegungsgrenzen eines juristisch laienhaft abgefassten Vertrages - …
- BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 43/86
Annahme einer Ehegatten-Innengesellschaft
- BGH, 12.12.1985 - III ZR 200/84
Rechtsfolgen einer schuldrechtlichen Unterhaltsvereinbarung zwischen Pflegesohn …
- BGH, 01.10.1985 - IX ZR 155/84
Begründung eines Austauschverhältnisses
- OLG Naumburg, 12.02.2002 - 2 U (Lw) 6/00
Schadensersatzansprüche aus einem Kreispachtverhältnis
- BGH, 03.11.1993 - XII ZR 90/92
Verjährung des Anspruchs eines Ehegatten auf Ausgleich einer ehebedingten …
- FG Münster, 08.03.2005 - 6 K 2914/04
Anfechtbarkeit einer unentgeltlichen Leistung des Schuldners; Voraussetzungen für …
- OLG Düsseldorf, 18.01.2018 - 9 UF 59/17
Ausgleichsansprüche unter Ehegatten bei ehevertraglichem Ausschluss des …
- OLG Brandenburg, 08.09.2010 - 3 U 167/08
Bereicherungsrecht: Anspruch wegen Umbaus in Räumlichkeiten des Schwiegervaters …
- LSG Baden-Württemberg, 30.09.2009 - L 5 KR 4816/08
- OLG Karlsruhe, 20.03.1997 - 12 U 299/96
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung der ausgekehrten …
- OLG Düsseldorf, 29.10.1991 - 7 U 79/90
- KG, 13.05.1996 - 20 U 8141/94
- OLG München, 20.07.1995 - 24 U 325/94
Voraussetzungen zur Gewährung eines Ausgleichsanspruchs gegenüber den übrigen …
- BGH, 11.07.1985 - III ZR 172/84
Alleintilgung eines Bankkredites durch einen Ehepartner, wenn der Kredit von …
- LG München I, 18.03.1996 - 33 O 6564/95
Anspruch auf Auskehrung eines Betrages auf Grund des Wegfalls des verfolgten …
- OLG Stuttgart, 04.09.1987 - 2 U 272/86
- BGH, 05.05.1983 - III ZR 186/81
Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens - Auslegung einer auch dem Finanzamt …
- BGH, 20.10.1983 - IX ZR 96/82
Anspruch auf Rückauflassung des Wohnungseigentums aufgrund Widerruf einer …
- BGH, 26.03.1986 - IVa ZR 150/84
Vorliegen eines Aufwendungsersatzanspruches - Verteilung der Beweislast - …
- BGH, 17.02.1983 - IX ZR 65/82
Ausschluss einer Rückbetragung des übereigneten Grundbesitzes wegen Wegfalls der …
- BGH, 07.07.1983 - IX ZR 33/82
Zurückforderung von unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten