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   BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81   

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https://dejure.org/1982,525
BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81 (https://dejure.org/1982,525)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1982 - VIII ZR 161/81 (https://dejure.org/1982,525)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1982 - VIII ZR 161/81 (https://dejure.org/1982,525)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • autokaufrecht.info

    Entzug der Nutzungsmöglichkeit eines Pkw als zu ersetzender Verzugsschaden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entzogene Nutzungsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs als Teil des ersatzfähigen Verzugsschaden - Dauernde Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs als geldwerter Vermögensvorteil

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 286, 675, 667
    Umfang des Verzugsschadens bei Verzögerung der Herausgabe eines Kfz

Papierfundstellen

  • BGHZ 85, 11
  • NJW 1982, 2304
  • ZIP 1982, 1210
  • MDR 1982, 924
  • VersR 1982, 1074
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81
    Das Berufungsgericht meint, die Rechtsprechung, wonach dem Eigentümer eines unfallgeschädigten Kraftfahrzeugs auch dann ein Entschädigungsanspruch für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit zustehe, wenn der Geschädigte von der Möglichkeit, sich einen Ersatzwagen zu beschaffen, keinen Gebrauch gemacht hat (BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; 76, 179, 186 - ständige Rechtsprechung), lasse sich grundsätzlich nicht auf die Vorenthaltung des Besitzes eines Fahrzeugs im Rahmen von Vertragsbeziehungen ausdehnen.

    Die Verweigerung der Herausgabe stellt sich ebenso als nachteilige Einwirkung auf das Fahrzeug selbst dar wie etwa die pflichtwidrige Vorenthaltung der Kraftfahrzeugpapiere (vgl. BGHZ 40, 345, 351), die Blockierung einer Garagenausfahrt (vgl. BGHZ 63, 203, 206) [BGH 31.10.1974 - III ZR 85/73] oder die Sperrung eines schiffbaren Gewässers, wodurch einem darin befindlichen Schiff jede Bewegungsmöglichkeit genommen wird (vgl. BGHZ 55, 153 [BGH 21.12.1970 - II ZR 133/68]).

  • BGH, 31.10.1974 - III ZR 85/73

    Umfang des Schadensersatzes wegen vorübergehender Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81
    Denn einmal ist schon durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes geklärt, daß der Ersatzanspruch nicht eine sich als Sachbeschädigung darstellende oder die Sachsubstanz beeinträchtigende Wirkung auf das Fahrzeug voraussetzt (BGHZ 63, 203, 206 [BGH 31.10.1974 - III ZR 85/73] unter IV 3).

    Die Verweigerung der Herausgabe stellt sich ebenso als nachteilige Einwirkung auf das Fahrzeug selbst dar wie etwa die pflichtwidrige Vorenthaltung der Kraftfahrzeugpapiere (vgl. BGHZ 40, 345, 351), die Blockierung einer Garagenausfahrt (vgl. BGHZ 63, 203, 206) [BGH 31.10.1974 - III ZR 85/73] oder die Sperrung eines schiffbaren Gewässers, wodurch einem darin befindlichen Schiff jede Bewegungsmöglichkeit genommen wird (vgl. BGHZ 55, 153 [BGH 21.12.1970 - II ZR 133/68]).

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70

    Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81
    Das Berufungsgericht meint, die Rechtsprechung, wonach dem Eigentümer eines unfallgeschädigten Kraftfahrzeugs auch dann ein Entschädigungsanspruch für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit zustehe, wenn der Geschädigte von der Möglichkeit, sich einen Ersatzwagen zu beschaffen, keinen Gebrauch gemacht hat (BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; 76, 179, 186 - ständige Rechtsprechung), lasse sich grundsätzlich nicht auf die Vorenthaltung des Besitzes eines Fahrzeugs im Rahmen von Vertragsbeziehungen ausdehnen.

    Dies betrifft insbesondere die Höhe des Anspruchs (vgl. zur Berechnung BGHZ 56, 214, 221), zu der es an Feststellungen fehlt und die auch nicht als unstreitig angesehen werden kann.

  • BGH, 12.02.1975 - VIII ZR 131/73

    Pelzmantel - § 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 253 BGB, vorübergehender

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81
    Insoweit sei beispielsweise der Käufer bei verspäteter Lieferung des bestellten Kraftwagens darauf verwiesen, entweder den entgangenen Gewinn gemäß § 252 BGB als Vermögensschaden geltend zu machen oder aber an der seinerseits geschuldeten Gegenleistung anzusetzen und als Reaktion auf das Ausbleiben der Leistung die ihm selbst obliegende Gegenleistung zum Erlöschen zu bringen, indem er gemäß § 326 BGB vom Vertrag zurücktritt (ähnlich, wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen, Schmidt-Salzer, BB 1970, 55, 63 unter IV 7; Batsch, NJW 1975, 1163 unter Ziff. 2 seiner Anmerkung zum Senatsurteil vom 12. Februar 1975 - VIII ZR 131/73, BGHZ 63, 393 = NJW 1975, 733 = JZ 1975, 529 [BGH 12.02.1975 - VIII ZR 131/73] mit Anmerkung Tolk; Hagen, Anmerkung zu BGHZ 66, 277 [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74] in LM BGB § 251 Nr. 23, Ziff. 7 m.w.N.; Ströfer, Schadensersatz und Kommerzialisierung, 1982, S. 115 ff.; Jauernig-Vollkommer, BGB, 2. Aufl. § 286 Anm. 2 c zum Stichwort "entgangene Nutzungsmöglichkeiten", siehe aber auch § 463 Anm. 4 c; für einen Ersatz der entzogenen Gebrauchsmöglichkeit auch im Rahmen vertraglicher Ansprüche etwa OLG Saarbrücken, DAR 1965, 299; OLG Nürnberg, DAR 1969, 300; OLG Hamm, BB 1980, 963 m.w.N. zum Anspruch aus § 463 BGB; Tolk a.a.O. S. 532; Schacht, NJW 1981, 1350; MünchKomm-H.P. Westermann § 463 BGB Rdn. 24 - das Senatsurteil vom 14. Juni 1967 - VIII ZR 268/64, LM BGB § 556 Nr. 2 = NJW 1967, 1803 = WM 1967, 749 betraf die Verletzung einer nachvertraglichen Obhutspflicht, stellt allerdings entscheidend auf die Verletzung des Eigentums an dem vormals vermieteten Gebäude ab).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81
    Das Berufungsgericht meint, die Rechtsprechung, wonach dem Eigentümer eines unfallgeschädigten Kraftfahrzeugs auch dann ein Entschädigungsanspruch für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit zustehe, wenn der Geschädigte von der Möglichkeit, sich einen Ersatzwagen zu beschaffen, keinen Gebrauch gemacht hat (BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; 76, 179, 186 - ständige Rechtsprechung), lasse sich grundsätzlich nicht auf die Vorenthaltung des Besitzes eines Fahrzeugs im Rahmen von Vertragsbeziehungen ausdehnen.
  • BGH, 14.05.1976 - V ZR 157/74

    Entgehende Gebrauchsvorteile beim Schuldnerverzug

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81
    Insoweit sei beispielsweise der Käufer bei verspäteter Lieferung des bestellten Kraftwagens darauf verwiesen, entweder den entgangenen Gewinn gemäß § 252 BGB als Vermögensschaden geltend zu machen oder aber an der seinerseits geschuldeten Gegenleistung anzusetzen und als Reaktion auf das Ausbleiben der Leistung die ihm selbst obliegende Gegenleistung zum Erlöschen zu bringen, indem er gemäß § 326 BGB vom Vertrag zurücktritt (ähnlich, wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen, Schmidt-Salzer, BB 1970, 55, 63 unter IV 7; Batsch, NJW 1975, 1163 unter Ziff. 2 seiner Anmerkung zum Senatsurteil vom 12. Februar 1975 - VIII ZR 131/73, BGHZ 63, 393 = NJW 1975, 733 = JZ 1975, 529 [BGH 12.02.1975 - VIII ZR 131/73] mit Anmerkung Tolk; Hagen, Anmerkung zu BGHZ 66, 277 [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74] in LM BGB § 251 Nr. 23, Ziff. 7 m.w.N.; Ströfer, Schadensersatz und Kommerzialisierung, 1982, S. 115 ff.; Jauernig-Vollkommer, BGB, 2. Aufl. § 286 Anm. 2 c zum Stichwort "entgangene Nutzungsmöglichkeiten", siehe aber auch § 463 Anm. 4 c; für einen Ersatz der entzogenen Gebrauchsmöglichkeit auch im Rahmen vertraglicher Ansprüche etwa OLG Saarbrücken, DAR 1965, 299; OLG Nürnberg, DAR 1969, 300; OLG Hamm, BB 1980, 963 m.w.N. zum Anspruch aus § 463 BGB; Tolk a.a.O. S. 532; Schacht, NJW 1981, 1350; MünchKomm-H.P. Westermann § 463 BGB Rdn. 24 - das Senatsurteil vom 14. Juni 1967 - VIII ZR 268/64, LM BGB § 556 Nr. 2 = NJW 1967, 1803 = WM 1967, 749 betraf die Verletzung einer nachvertraglichen Obhutspflicht, stellt allerdings entscheidend auf die Verletzung des Eigentums an dem vormals vermieteten Gebäude ab).
  • BGH, 14.06.1967 - VIII ZR 268/64

    Voraussetzungen für einen Anspruch aus unerlaubter Handlung - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81
    Insoweit sei beispielsweise der Käufer bei verspäteter Lieferung des bestellten Kraftwagens darauf verwiesen, entweder den entgangenen Gewinn gemäß § 252 BGB als Vermögensschaden geltend zu machen oder aber an der seinerseits geschuldeten Gegenleistung anzusetzen und als Reaktion auf das Ausbleiben der Leistung die ihm selbst obliegende Gegenleistung zum Erlöschen zu bringen, indem er gemäß § 326 BGB vom Vertrag zurücktritt (ähnlich, wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen, Schmidt-Salzer, BB 1970, 55, 63 unter IV 7; Batsch, NJW 1975, 1163 unter Ziff. 2 seiner Anmerkung zum Senatsurteil vom 12. Februar 1975 - VIII ZR 131/73, BGHZ 63, 393 = NJW 1975, 733 = JZ 1975, 529 [BGH 12.02.1975 - VIII ZR 131/73] mit Anmerkung Tolk; Hagen, Anmerkung zu BGHZ 66, 277 [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74] in LM BGB § 251 Nr. 23, Ziff. 7 m.w.N.; Ströfer, Schadensersatz und Kommerzialisierung, 1982, S. 115 ff.; Jauernig-Vollkommer, BGB, 2. Aufl. § 286 Anm. 2 c zum Stichwort "entgangene Nutzungsmöglichkeiten", siehe aber auch § 463 Anm. 4 c; für einen Ersatz der entzogenen Gebrauchsmöglichkeit auch im Rahmen vertraglicher Ansprüche etwa OLG Saarbrücken, DAR 1965, 299; OLG Nürnberg, DAR 1969, 300; OLG Hamm, BB 1980, 963 m.w.N. zum Anspruch aus § 463 BGB; Tolk a.a.O. S. 532; Schacht, NJW 1981, 1350; MünchKomm-H.P. Westermann § 463 BGB Rdn. 24 - das Senatsurteil vom 14. Juni 1967 - VIII ZR 268/64, LM BGB § 556 Nr. 2 = NJW 1967, 1803 = WM 1967, 749 betraf die Verletzung einer nachvertraglichen Obhutspflicht, stellt allerdings entscheidend auf die Verletzung des Eigentums an dem vormals vermieteten Gebäude ab).
  • BGH, 21.12.1970 - II ZR 133/68

    Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltspflichten für ein Gewässer

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81
    Die Verweigerung der Herausgabe stellt sich ebenso als nachteilige Einwirkung auf das Fahrzeug selbst dar wie etwa die pflichtwidrige Vorenthaltung der Kraftfahrzeugpapiere (vgl. BGHZ 40, 345, 351), die Blockierung einer Garagenausfahrt (vgl. BGHZ 63, 203, 206) [BGH 31.10.1974 - III ZR 85/73] oder die Sperrung eines schiffbaren Gewässers, wodurch einem darin befindlichen Schiff jede Bewegungsmöglichkeit genommen wird (vgl. BGHZ 55, 153 [BGH 21.12.1970 - II ZR 133/68]).
  • BGH, 28.02.1980 - VII ZR 183/79

    Schadensersatz für vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Schwimmbades

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81
    Das Berufungsgericht meint, die Rechtsprechung, wonach dem Eigentümer eines unfallgeschädigten Kraftfahrzeugs auch dann ein Entschädigungsanspruch für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit zustehe, wenn der Geschädigte von der Möglichkeit, sich einen Ersatzwagen zu beschaffen, keinen Gebrauch gemacht hat (BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; 76, 179, 186 - ständige Rechtsprechung), lasse sich grundsätzlich nicht auf die Vorenthaltung des Besitzes eines Fahrzeugs im Rahmen von Vertragsbeziehungen ausdehnen.
  • BGH, 28.06.1967 - VIII ZR 59/65

    Abschluss eines Pachtvertrages - Anspruch auf Zahlung eines Pachtzinses und einer

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81
    Ein hieraus sich ergebender Schadensersatzanspruch des Klägers (§ 286 BGB - vgl. dazu MünchKomm-Seiler § 667 BGB Rdn. 23) würde nicht dadurch in Frage gestellt, daß ihm auch Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis nach §§ 987 ff. BGB zustehen; insoweit kann nichts anderes gelten, als für die Anspruchskonkurrenz zwischen §§ 987 ff. BGB und einem Bereicherungsanspruch gegen den Pächter, der dem Berechtigten die Pachtsache vorenthält (dazu Senatsurteil vom 28. Juni 1967 - VIII ZR 59/65, LM BGB f 597 Nr. 2 = NJW 1968, 197; vgl. allgemein Staudinger/Gursky, BGB, 12. Aufl. Rdn. 12 vor § 987 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 89/59

    Gleichzeitiges Bestehen von schuldrechtlichen und dinglichen

  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 78/10

    Auftrag an Autohändler zur Vermittlung eines Kraftfahrzeuges: Rechtsnatur des

    Beauftragt - wie hier - der Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen Entgelt (Provision) damit, sein Fahrzeug auf dessen Firmengelände anzubieten und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen (Vermittlungsvertrag), so ist das damit verbundene Vertragsverhältnis regelmäßig als entgeltliche Geschäftsbesorgung mit Dienstvertragscharakter einzuordnen (s. BGH, Urteile vom 24. November 1980 - VIII ZR 339/79, NJW 1981, 388, 389 und vom 14. Juli 1982 - VIII ZR 161/81, BGHZ 85, 11, 13; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rn. 1234; für den isolierten Vermittlungsauftrag wohl a.A. OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, 891, 892), wobei eine Nähe sowohl zum Maklerdienstvertrag als auch zum Kommissionsgeschäft nicht von der Hand zu weisen ist.
  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84

    Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit -

    Dagegen liegt ein objektbezogener Eingriff - mit der Folge grundsätzlicher Ersatzfähigkeit entgehender Gebrauchsvorteile - nach der Rechtsprechung auch vor, wenn - ohne Substanzbeschädigung - auf das Kraftfahrzeug (rechtlich oder tatsächlich) in einer Weise eingewirkt wirkt, die seine Benutzung objektiv verhindert (vgl. BGHZ 85, 11, 15/16; der dort angeführte Fleet-Fall - BGHZ 55, 153, 159 betrifft allerdings nicht pauschalierten Nutzungsausfall, sondern entgangenen Gewinn i.S.d. § 252 BGB ).

    Der VIII. Zivilsenat hat diese Rechtsprechung auf den Fall des Schuldnerverzuges mit der Übergabe des (Kraftfahrzeuges oder des) Kraftfahrzeugbriefes ausgedehnt (BGHZ 88, 11 ; vgl. auch schon BGHZ 85, 11, 15 f) und damit in den Bereich der Vertragshaftung übertragen.

  • BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 131/82

    Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeiten eines Kfz bei

    Der Anspruch auf Ersatz von Verzugsschaden wegen entgangener Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs kommt auch dann in Betracht, wenn der Schuldner lediglich aufgrund eines Kaufvertrags zur Übergabe des Fahrzeugs und des Fahrzeugbriefs verpflichtet war und hiermit in Verzug geraten ist (Fortführung von BGHZ 85, 11).

    Der Bundesgerichtshof hat sich wiederholt mit ihnen beschäftigt (vgl. jüngst noch das zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmte Senatsurteil vom 15. Dezember 1982 - VIII ZR 315/80 = WM 1983, 154), ist aber für die Beeinträchtigung von Eigentum und Besitz bei Kraftfahrzeugen in der Meinung gefestigt, daß nach der Verkehrsauffassung neben dem Substanzwert des Fahrzeugs auch seine ständige Verfügbarkeit als geldwerter Vermögensvorteil anzusehen ist, dessen vorübergehende Entziehung bereits einen Vermögensschaden darstellt (vgl. BGHZ 45, 212; 76, 179, 186; Senatsurteil vom 14. Juli 1982 - VIII ZR 161/81 = BGHZ 85, 11, 14).

  • BGH, 07.10.2002 - II ZR 74/00

    Kündigung einer Pfandrechtsbestellung für Bankverbindlichkeiten eines Dritten

    Da das Pfand in Höhe des Tagessaldos vom 28. Juli 1983 weiter verhaftet blieb, kann die Klägerin allerdings keine Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Sicherungsvertrages (vgl. dazu BGH, Urt. v. 14. Juli 1982 - VIII ZR 261/81, NJW 1982, 2304) darauf stützen, daß die Beklagte ihr die Münzen am 28. Juli 1983 nicht herausgegeben hat.
  • OLG Frankfurt, 04.03.2016 - 2 U 182/14

    Kurze Verjährung nach § 548 II BGB auch für Ansprüche von Dritten bei

    Mit einem entsprechenden vertraglichen Anspruch bestünde dabei Anspruchskonkurrenz (vgl. BGH, NJW 1982, 2304 ff. [BGH 14.07.1982 - VIII ZR 161/81] ; Palandt/ Bassenge , a.a.O., Vorb. v. § 987, Rdnr. 11, 19).
  • BGH, 16.09.1987 - IVb ZR 27/86

    Vorenthaltung einer Gebrauchsmöglichkeit

    Mit Urteil vom 14. Juli 1982 (VIII. Zivilsenat: BGHZ 85, 11, 15 f.) hat er dem Eigentümer eines Kraftfahrzeuges, dem nach Kündigung eines Verkaufsauftrages die Herausgabe des Fahrzeugs verweigert worden war, den Entzug der Nutzungsmöglichkeit als Teil des Verzugsschadens zugebilligt.
  • OLG Hamm, 15.12.2010 - 20 U 108/10

    Anspruch auf Nutzungsausfall im Rahmen der Abwicklung eines

    Der Verlust der Gebrauchsmöglichkeit erfordert dabei eine unmittelbare, nachteilige Einwirkung auf das Fahrzeug selbst (BGHZ 55, 146, 148; BGHZ 85, 11, 15).

    Dadurch unterscheidet sich der hier gegebene Fall von solchen Konstellationen, in denen der BGH einen Nutzungsausfallschaden anerkannt hat (BGHZ 40, 345: Vorenthaltung der Kfz-papiere; BGHZ 63, 203: Blockierung der Garagenausfahrt; BGHZ 55, 153: Sperrung eines schiffbaren Gewässers, so dass einem darin befindlichen Schiff jede Bewegungsmöglichkeit genommen war; BGHZ 85, 11: Verzögerung der Fahrzeugherausgabe durch Fahrzeugbesitzer).

  • BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 537/92

    Schadensersatz - entgangene Nutzung eines PKW

    Die Nutzungsentschädigung kann bei dem Entzug von Gebrauchsvorteilen eines PKW abstrakt, d. h. ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Ausgleich berechnet werden (vgl. auch BGHZ 85, 11, 13 ff.; 98, 212, 213 ff. [BGH 09.07.1986 - GSZ 1/86]; 101, 325, 330 ff., jeweils m.w.N.; anders zuletzt Nägele/Schmidt, BB 1993, 1797, 1798 f.).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 8 U 191/05

    Abstrakter Nutzungsausfall wegen verweigerter Herausgabe eines gewerblich

    Schließlich hat der BGH (BGHZ 85, 11) im Falle eines privaten PKW-Eigentümers gegenüber einem mit dem Verkauf des PKW beauftragten Vermittler, der die nach Kündigung des Auftrags geschuldete Herausgabe des Fahrzeugs verzögert hat, im Rahmen eines Verzugsanspruchs grundsätzlich auch Ersatz für die entzogene Nutzungsmöglichkeit zuerkannt.

    Nicht zuletzt der Bezug des Urteils des BGH in BGHZ 85, 11, 14 auf die eigene Senatsentscheidung in BGHZ 63, 393 und die BGH-Entscheidung in BGHZ 66, 277 macht deutlich, dass die Entscheidungen wesentlich auf die Stellung der jeweiligen Kläger als private Eigentümer zugeschnitten sind.

  • OLG Stuttgart, 24.03.2010 - 3 U 188/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Werbemittel- und Platzmietpauschale bei

    Bei einem solchen Vertrag handelt es sich um einen selbstständigen - also von einem Neu- oder Gebrauchtwagenkauf unabhängigen - Vermittlungsvertrag, der rechtlich als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter zu beurteilen ist (Reinking/ Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn. 1234; BGH NJW 1981, 388; 1982, 2304).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2001 - 22 U 98/00

    Kfz-Reparaturauftrag unter Übergabe des Kfz-Scheins - schlüssiger GmbH-Auftrag -

  • OLG Koblenz, 07.10.2020 - 12 U 1161/20

    Anspruch Nutzungsausfallentschädigung bei Verzug Versichererung

  • BGH, 14.07.1983 - VII ZR 306/82

    Bestimmung der Leistungszeit durch den Auftragnehmer

  • OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
  • OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 12 U 176/16

    Pflicht des Autoverkäufers zum Rücktransport des Autos

  • LAG Hamburg, 17.02.1992 - 4 Sa 7/92
  • OLG Schleswig, 01.02.1995 - 9 U 61/94

    Nutzungsausfall während des Verzugs der Kfz-Kaskoversicherung

  • LG Bochum, 18.06.2010 - 4 O 42/10

    Rechtsschutzbedürfnis i.R.d. Geltendmachung der Kosten des selbstständigen

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 Sa 256/92

    Anspruch auf Karenzentschädigung sowie auf Entschädigung für Nichtüberlassung

  • OLG Düsseldorf, 29.05.1984 - 21 U 190/83
  • BGH, 12.11.1987 - X ZR 66/85

    Klage auf Werklohn für die Reparatur eines Kfz sowie Standkosten - Pflicht zur

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 06.12.2019 - 1 C 360/19

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls

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