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   KG, 11.03.1986 - 1 W 7/85   

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https://dejure.org/1986,3670
KG, 11.03.1986 - 1 W 7/85 (https://dejure.org/1986,3670)
KG, Entscheidung vom 11.03.1986 - 1 W 7/85 (https://dejure.org/1986,3670)
KG, Entscheidung vom 11. März 1986 - 1 W 7/85 (https://dejure.org/1986,3670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1600, 1706; EGBGB Art. 22; JWG § 40
    Vormundschaft und Pflegschaft; Internationales Privatrecht; Amtspflegschaft für ein deutsches nichteheliches Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland für die Zustimmung zum Vaterschaftsanerkenntnis.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 86, 275
  • FamRZ 1986, 724
  • Rpfleger 1986, 258
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 90/73

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über das Sorgerecht eines Kindes im

    Auszug aus KG, 11.03.1986 - 1 W 7/85
    Rechtlich richtig ist das Landgericht davon ausgegangen, daß sich die Legitimation eines jeden nichtehelichen Kindes grundsätzlich nach dem Heimatrecht des Vaters in dem Zeitpunkt der Legitimation richtet; das folgt aus der Regelung des Art. 22 Abs. 1 EGBGB, die als allseitige Kollisionsnorm auch auf den von ihr nicht ausdrücklich geregelten Fall Anwendung findet, daß es sich um einen nichtdeutschen Vater handelt (BGHZ 64, 19, 23 = FamRZ 1975, 273 ff; OLG Hamm StAZ 1976, 104; Heldrich in Palandt, BGB 45. Aufl. Art. 22 EGBGB Anm. 2 a).

    Daraus wird zu Recht die Folgerung gezogen, daß die nach ausländischem Recht allein durch Heirat und Vaterschaftsanerkennung eingetretene Legitimation für den deutschen Rechtsbereich nicht wirksam ist, solange das Kind der Legitimation nicht zugestimmt hat (BGHZ 64, 19, 23 = FamRZ 1975, 273).

    Das setzt letztlich, wegen der Regelung des § 1600c Abs. 1 BGB, die Zustimmung des Kindes zu dem Vaterschaftsanerkenntnis voraus (BGHZ 64, 19, 23 = FamRZ 1975, 273; OLG Düsseldorf FamRZ 1973, 213 f; insoweit auch noch zutreffend LG Berlin StAZ 1985, 14).

  • BVerwG, 27.06.1984 - 1 B 64.84

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Einbürgerungsermessen -

    Auszug aus KG, 11.03.1986 - 1 W 7/85
    Dieser Schluß erweist sich als nicht haltbar; der Senat schließt sich insoweit der hierfür von Beitzke in seiner Anmerkung zu dieser landgerichtlichen Entscheidung (StAZ 1985, 73) in erster Linie gegebenen Begründung an: Ist nämlich mit der 83. Zivilkammer davon auszugehen, daß sich das Verhältnis zwischen Mutter und Kind, die beide Deutsche sind, nach Art. 20 EGBGB nach deutschem Recht richtet, und wird das Kind in allen Fragen der Feststellung der Vaterschaft gemäß § 1706 Nr. 1 BGB durch einen Amtspfleger vertreten, so gilt für den speziellen Fall des Aufenthalts von Mutter und Kind im Ausland nichts anderes.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 2053/05
    vgl. etwa OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. März 1987 - 3 W 30/87 -, FamRZ 1987, 1077; KG Berlin, Beschluss vom 11. März 1986 - 1 W 7/85 -, FamRZ 1986, 724.
  • OLG Zweibrücken, 04.03.1987 - 3 W 30/87
    1 Z 29/79">BayObLGZ 1979, 297, 302 f; KG FamRZ 1986, 724 f; LG Berlin StAZ 1985, 14; Siehr, StAZ 1972, 181, 183; ders., StAZ 1982, 237, 238; Klinkhardt, aaO Rdn. 84; Heldrich, aaO; Kegel, aaO Rdn. 4 mzwN).

    Aber selbst wenn der endgültige Wegzug in das Ausland die Amtspflegschaft des Jugendamtes beendet hätte - wie die Rechtsbeschwerde meint -, folgt daraus nicht, daß die Mutter des Beteiligten zu 1) dessen gesetzliche Vertreterin auch für die Abgabe der Zustimmungserklärung nach §§ 1600c, 1600d Abs. 2 S. 1 BGB wäre; § 1706 Nr. 1 BGB bestimmt vielmehr auch für diesen Fall, daß das nichteheliche Kind in allen Fragen der Feststellung der Vaterschaft durch einen - gegebenenfalls eigens hierfür zu bestellenden - Amtspfleger vertreten wird (KG FamRZ 1986, 724, 725; Diederichsen, aaO § 1706 Anm. 2 a).

  • OLG Köln, 30.09.2015 - 13 U 100/14

    Zurechnung der Vereinbarung eines Sonderzinssatzes durch den Filialleiter einer

    Da diese Frage - Erkennbarkeit des Handels des Herrn Siemer für die Beklagte bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt - im Rahmen des Bestehens einer Anscheinsvollmacht zu prüfen - und hier zu bejahen ist -, die Anscheinsvollmacht andererseits in ihrer Wirkung einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht gleich steht (vgl. BGHZ 86, 275), besteht kein Grund, die Vertragspflichten aus einer danach wirksamen Zinsvereinbarung von dem Zeitpunkt an entfallen zu lassen, in dem für den Kläger - nachträglich - erkennbar wurde, dass Herr T keine Vollmacht der Beklagten für die Zinszusagen besaß.
  • VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 6561/10

    Anerkennung einer Vaterschaft im Jahre 1985 ohne Zustimmung des Kindes oder des

    Diese Anforderungen gelten auch bei einem Aufenthalt im Ausland, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19.12.2008 - 12 A 2053/05 -, juris, m.w.N; KG Berlin, Beschluss vom 11. März 1986 - 1 W7/85 -, FamRZ 1986, 724.
  • KG, 30.01.2003 - 8 U 171/01

    Herausgabe von Nutzungen; ortsüblicher Mietzins; § 812 BGB; Vergleichswerte aus

    Eine Anscheinsvollmacht steht zwar nach der Rechtsprechung des BGH in ihren Wirkungen einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht gleich (vgl. BGHZ 86, 275; anders verschiedene Literaturmeinungen, vgl. dazu Palandt/Heinrichs, aaO, § 173 Rn. 14).
  • VG Köln, 29.03.2017 - 10 K 2210/15
    OVG NRW, Urteil vom 19.12.2008 - 12 A 2053/05 - m.w.N, juris; KG Berlin, Beschluss vom 11.03.986 - 1 W 7/85 -, FamRZ 1986, 724.
  • VG Köln, 03.08.2016 - 10 K 6517/14

    Anspruch eines deutschen Spätaussiedlers auf Ausstellung eines

    Diese Anforderungen galten auch bei einem Aufenthalt im Ausland, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19.12.2008 - 12 A 2053/05 -, juris, m.w.N; KG Berlin, Beschluss vom 11. März 1986 - 1 W7/85 -, FamRZ 1986, 724.
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