Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1983 - V ZR 291/81   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Herausgabe von Nutzungen und Verwendungsersatz bei Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 87, 296
  • NJW 1983, 2024
  • MDR 1983, 740



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BGH, 19.05.2000 - V ZR 453/99  

    Herausgabe von Nutzungen und Verwendungsersatz bei Eintragung einer Vormerkung

    a) Der Vormerkungsberechtigte kann von demjenigen, dessen Eigentumserwerb ihm gegenüber unwirksam ist (§ 883 Abs. 2 BGB), jedenfalls dann in entsprechender Anwendung des § 987 BGB Herausgabe der Nutzungen verlangen, wenn sie ihm nach § 292 BGB auch gegenüber dem Rückübertragungsschuldner zustehen (Fortführung von BGHZ 87, 296).

    a) Der Senat hat bereits in einer früheren Entscheidung ausgesprochen, daß dem Vormerkungsberechtigten gegen den Dritterwerber in entsprechender Anwendung der §§ 987 ff BGB ein Anspruch auf Ersatz von Nutzungen zusteht (BGHZ 87, 296, 301).

    Von der Bösgläubigkeit des Beklagten bei Besitzerwerb ist hier deswegen auszugehen, weil dieser ein Besitzrecht nur aufgrund Eigentumserwerbs annehmen konnte, ein Eigentumserwerb gegenüber dem früheren Kläger aber - wie aus dem Grundbuch ersichtlich - nicht möglich war (vgl. BGHZ 87, 296, 298 f; Palandt/Bassenge, § 888 Rdn. 8).

    Denn auch ihm stünden sie nur insoweit zu, als sie ein bösgläubiger Besitzer geltend machen könnte (vgl. Senat BGHZ 87, 296).

  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05  

    Immobilien - Rückabwicklung des Kaufvertrages: Wert der Eigennutzung

    a) Bei der - hier in Rede stehenden - Eigennutzung eines bebauten Grundstücks entspricht der Wert der Vorteile, welcher der Gebrauch der Sache gewährt, in der Regel dem objektiven Mietwert, also dem für das genutzte oder für ein vergleichbares Objekt üblichen Mietzins (vgl. Senat, BGHZ 87, 296, 301; BGHZ 145, 52, 55; Urt. v. 12. Mai 1978, V ZR 67/77, NJW 1978, 1578; Urt. v. 22. November 1991, V ZR 160/90, NJW 1992, 892; Urt. v. 21. September 2001, V ZR 228/00, NJW 2002, 60, 61; Urt. v. 3. Juni 2005, V ZR 106/04, WM 2005, 2148, 2149; BGH, Urt. v. 9. Juni 1969, VII ZR 52/67, WM 1969, 1083, 1084; Urt. v. 22. Oktober 1997, XII ZR 142/95, WM 1998, 609, 612).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06  

    Immobilien - Verkauf mehrerer Grundstücke: Vorkaufsrecht beschränkbar?

    Ob Verwendungsersatzansprüche bestehen, richtet sich allein nach den Vorschriften der §§ 994 ff. BGB (vgl. Senat, BGHZ 75, 288, 293; 87, 296, 298; 144, 323).
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  • BGH, 23.05.2003 - V ZR 190/02  

    Immobilien - Kaufvertrag: Kein Verzug trotz Mahnung bei Zurückbehaltungsrecht

    Die zur Aufrechnung gestellten Ansprüche des Klägers ergeben sich ohne weiteres aus §§ 286, 325 Abs. 1 BGB a.F. Ob neben den Schadensersatzansprüchen gegen G. H. dem Kläger gegen die Beklagten als vormerkungswidrig eingetragenen Eigentümern der Grundstücke in entsprechender Anwendung von § 987 BGB ein Anspruch auf Nutzungsersatz zusteht (vgl. Senat, BGHZ 87, 296, 301 ff.; 144, 323, 326 ff.), wie die Revision geltend macht, kann daher dahingestellt bleiben.
  • OLG Dresden, 25.11.1998 - 8 U 1594/98  

    Ersatz nützlicher Verwendungen des Käufers eines Grundstücks nach Rücktritt des

    Denn § 347 S. 2 BGB stellt den Rücktrittsgegner bereits von dem Empfange der Leistung an, hier also rückwirkend ab Übergabe des Grundstücks am 03.07.1996, dem bösgläubigen Besitzer gleich (BGHZ 87, 104, 107; 87, 296, 299 f; OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 150; Staudinger-Kaiser, BGB , 13. Bearb., § 347 Rn. 97).

    bb) Etwas anderes folgt nicht daraus, dass der der strengen Haftung des § 347 BGB zugrunde liegende Gedanke, dass die Partei sich auf die Ausübung des vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts hätte einrichten können (BGHZ 87, 296, 300), in Fällen der vorliegenden Art, in denen ein gesetzliches Rücktrittsrecht in Rede steht, nicht zwangsläufig eingreift.

    Dieselbe Sperrwirkung kommt zum Tragen, wenn zwar eine - grundsätzlich erforderliche (BGH, jeweils aaO.) - Vindikationslage im Zeitpunkt der Vornahme der Verwendungen nicht bestand, das Gesetz aber mit der Verweisung in §§ 327 S. 1, 347 S. 2 BGB gleichwohl die Anwendbarkeit der erwähnten Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses anordnet (BGHZ 87, 296, 301).

  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 114/89  

    Rechte und Pflichten des Vorvermächtnisnehmers

    Das gilt für die festgestellten notwendigen Verwendungen unabhängig davon, ob man die Klägerin mit dem Berufungsgericht vor dem Anfall des Nachvermächtnisses als gutgläubig im Sinne von § 994 Abs. 2 BGB oder ob man sie bereits seit ihrer Kenntnis von der Nachvermächtnisanordnung als bösgläubig im Sinne von § 990 BGB behandelt (vgl. z.B. BGHZ 87, 296, 298ff.; Schneider, Das Nachvermächtnis im Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs S. 53; Strohal, Das deutsche Erbrecht 3. Aufl. Bd. I S. 237 Fn. 27; Planck/Flad, BGB 4. Aufl. § 2185 Anm. 2a, Kretzschmar, Erbrecht 2. Aufl. S. 290 Fn. 6; Kipp/Coing, 14. Bearb. S. 341 unter VII; Zawar, Das Vermächtnis in der Kautelarjurisprudenz S. 68; a.A. MK-Skibbe, BGB 2. Aufl. § 2185 Rdn. 5; vgl. auch § 347 Satz 2 BGB , in Bezug genommen in §§ 327 Satz 1, 467 Satz 1 BGB ; ferner § 820 Abs. 1 BGB ).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in BGHZ 87, 296, 298ff. für den Fall eines Vorkaufsrechts unter Berufung auf § 347 Satz 2 BGB angenommen, daß der Herausgabepflichtige auch schon für einen Zeitraum vor dem Entstehen der Herausgabepflicht wie ein bösgläubiger Besitzer zu behandeln sei.

  • BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97  

    Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen

    Den Klägern steht - auch schon vor ihrem Eigentumserwerb oder ihrer Eintragung als Nießbraucher - gegen die Beklagten ein Anspruch auf Herausgabe der Wohnung zu (vgl. BGHZ 75, 288, 293; 87, 296, 297; 115, 335, 344 ff).
  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90  

    Umgehung des Vorkaufsrechts

    Der Senat schließt sich dieser Auffassung an (vgl. Senatsurt. v. 18. Dezember 1986, V ZR 137/85 S. 14; incidenter auch schon BGHZ 87, 296, 297).
  • BGH, 17.06.2009 - IV ZR 59/06  

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Eintrittspflicht der

    Zur Frage des Eigenbesitzes hat das Berufungsgericht zwar nicht hinreichend beachtet, dass der Käufer eines Grundstücks trotz fortbestehenden Eigentums des Verkäufers Eigenbesitzer sein kann (vgl. BGHZ 96, 61, 65 ; 87, 296, 299) .
  • BGH, 16.05.1984 - VIII ZR 18/83  

    Pflicht des Vorbehaltskäufers zum Ersatz von gezogenen Nutzungen

    Diese strenge Haftung beruht auf dem Gedanken, daß der Rücktrittsgegner wegen des vertraglichen Rücktrittsvorbehalts mit dem Rücktritt rechnen und sich darauf einstellen konnte (BGH, Urteil vom 20. Mai 1983 - V ZR 291/81 = NJW 1983, 2024, 2025; MünchKomm-Janßen, aaO., § 347 Rdn. 7; Soergel/Reimer Schmidt, BGB , 10. Aufl., § 347 Rdn. 2; RGRK-Ballhaus, aaO., § 347 Rdn. 12; Staudinger/Kaduk, aaO., § 347 Rdn. 2; Larenz, Schuldrecht 1, 13. Aufl., § 26 b 2, S. 381).
  • BGH, 15.02.1985 - V ZR 131/83  

    Verzicht auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts unter Bedingungen

  • BFH, 02.10.1987 - VI R 65/84  
  • LG Tübingen, 31.01.1990 - 6 O 99/89  

    Ab wann haftet der Grundstückskäufer für Gebäudeschäden?

  • VG Aachen, 26.11.2010 - 7 K 1632/08  
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