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   BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83   

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BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83 (https://dejure.org/1983,432)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1983 - VII ZB 4/83 (https://dejure.org/1983,432)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1983 - VII ZB 4/83 (https://dejure.org/1983,432)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 88, 302
  • ZIP 1984, 225
  • MDR 1984, 222
  • DNotZ 1984, 556
  • Rpfleger 1984, 70
  • BauR 1984, 74
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83
    Es ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGHZ 59, 205, 208/209; BGH, Urteil vom 17. Januar 1975 - V ZR 116/73 = WM 1975, 498; BayObLGZ 1980, 29, 34).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83
    Wird eine Vereinbarung, die - wie hier - eine Mithaftklausel enthält, zum Inhalt des Sondereigentums gemacht, bedeutet dies zwar nicht, daß die Haftung des Erwerbers als selbständiges, vom Wohnungseigentum losgelöstes dingliches Recht zu betrachten ist und die Hausgeldansprüche, ähnlich einer Hypothek, auf dem Wohnungseigentum lasten (vgl. hierzu BGHZ 73, 145, 148; vgl. auch Weitnauer, aaO, § 10 Rdn. 13 e).
  • BVerwG, 30.08.1972 - VII B 43.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83
    Die Verletzung von Auslegungsregeln kann bei der Anwendung nicht revisiblen Rechts von dem Revisionsgericht nicht überprüft werden (vgl. BayObLGZ 1964, 161, 167 m.w.N.; siehe auch BVerwG JZ 1973, 26).
  • BGH, 17.01.1975 - V ZR 116/73

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Erbbaurechts - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83
    Es ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGHZ 59, 205, 208/209; BGH, Urteil vom 17. Januar 1975 - V ZR 116/73 = WM 1975, 498; BayObLGZ 1980, 29, 34).
  • OLG Köln, 02.12.1980 - 16 Wx 117/80
    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83
    Dementsprechend kann auch eine Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG nicht mit abweichenden Ansichten über eine allgemeine Auslegungsregel wie § 133 BGB begründet werden (so auch OLG Köln DNotZ 1981, 584, 585).
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83
    Diese bildet die Grundlage für das Zusammenleben der Wohnungseigentümer ähnlich einer Satzung (vgl. BGHZ 49, 250, 258; Ertl DNotZ 1981, 149, 152 m.w.N.).
  • BGH, 25.05.1983 - VIII ZR 55/82

    Auslegung des Begriffs "werkstattgeprüft"

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83
    Nur auf diese Weise läßt sich der Gefahr einander widersprechender Auslegungen begegnen, die im Interesse der Rechtsklarheit und -sicherheit gerade durch die Vorschrift des § 28 Abs. 2 FGG vermieden werden soll (vgl. die ähnlichen Erwägungen des VIII. Zivilsenats zur Nachprüfbarkeit der Auslegung des im Gebrauchtwagenhandel häufig verwendeten Begriffs "Werkstattgeprüft" durch das Revisionsgericht BGH NJW 1983, 2192, zum Abdruck in BGHZ bestimmt).
  • BayObLG, 22.12.1976 - BReg. 2 Z 20/76
    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83
    Unter dem Begriff "Veräußerung" wird allgemein die rechtsgeschäftliche Übertragung unter Lebenden verstanden, im Gegensatz zum Eigentumsübergang kraft Gesetzes oder durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung (vgl. BayObLGZ 1976, 328, 330).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83
    Es ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGHZ 59, 205, 208/209; BGH, Urteil vom 17. Januar 1975 - V ZR 116/73 = WM 1975, 498; BayObLGZ 1980, 29, 34).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Diese Divergenz rechtfertigt die Vorlage, weil insoweit die in der Gemeinschaftsordnung getroffene Bestimmung wegen ihres normähnlichen Charakters und ihrer über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinausgehenden Verwendung wie eine bundesrechtliche Vorschrift zu behandeln ist (BGHZ 88, 302, 304 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83]; 92, 18, 21 [BGH 28.06.1984 - VII ZB 15/83]; 113, 374, 376).
  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    Ein Haftungsübergang für gegen den Rechtsvorgänger fällig gestellte rückständige, im Verhältnis der Wohnungseigentümer begründete Verbindlichkeiten ist gesetzlich nicht vorgesehen (BGHZ 88, 302, 305 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83]; 95, 118, 121 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84]; 99, 358, 360; BayObLG Rpfleger 1979, 352; …

    Die Teilungserklärung enthält dann nicht nur die eigentumsmäßige Aufteilung, sondern legt auch zugleich die zukünftige Gemeinschaftsordnung als Grundlage für die Verhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander fest (BGHZ 49, 250, 257; 88, 302, 304 f [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83]; 99, 90, 96) [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86].

    Dabei ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (st. Rspr., BGHZ 47, 191, 195 [BGH 17.03.1967 - V ZR 63/64]; 88, 302, 306 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83]; 113, 374, 378).

    Durch die Festlegung einer Haftung in der eingetragenen Gemeinschaftsordnung wird der Inhalt des Sondereigentums ausgestaltet (§ 5 Abs. 4 WEG); diese sachenrechtliche Gestaltung der Sondernachfolge durch Verknüpfung mit dem Sondereigentum führt zwar nicht dazu, daß die Haftung des Erwerbers als ein selbständiges vom Wohnungseigentum losgelöstes dingliches Recht zu betrachten ist und die Ansprüche auf dem Wohnungseigentum lasten (BGHZ 88, 302, 308 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83]; OLG Düsseldorf DNotZ 1973, 552 f.; Ertl, DNotZ 1979, 267, 275).

    Dennoch hat die Aufnahme der Haftungsanordnung in die Ausgestaltung des Sondereigentums dingliche Wirkung insoweit, als die Haftung unmittelbar durch den Erwerb des Sondereigentums ausgelöst wird, ohne daß es einer schuldrechtlichen Übernahme bedürfte (BGHZ 88, 302, 308 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83]; 99, 358, 361; vgl. auch BGHZ 73, 145, 148 zu einem Sondernutzungsrecht).

    Dieses Verwertungsrecht wird aber nicht berührt, da auch die in Rede stehende Regelung den Erwerb durch einen Ersteher in der Zwangsversteigerung nicht erfassen würde (BGHZ 88, 302 ff [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83]; 99, 358 ff).

    Die Haftung bei rechtsgeschäftlicher Veräußerung kommt allenfalls einer unbegrenzten und die Verwertbarkeit beeinträchtigenden Vorlast gleich (BGHZ 88, 302, 308 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83]; 99, 358, 362; Diester, NJW 1971, 1153, 1156; Röll, NJW 1976, 1473, 1476).

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Wegen des satzungsähnlichen Charakters der Gemeinschaftsordnung (vgl. BGHZ 88, 302, 305 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83]; 49, 250, 257/258; BayObLG DNotZ 1979, 174, 175; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl. § 10 WEG Rdn. 14) muß die Verbindlichkeit ihrer einzelnen Bestimmungen grundsätzlich gegenüber allen Wohnungseigentümern einheitlich beurteilt werden.
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Dies rechtfertigt die Vorlage, weil die Teilungserklärung wegen ihres normähnlichen Charakters und ihres über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinausgehenden Verwendungsbereichs in bezug auf die Vorlagepflicht einer bundesrechtlichen Vorschrift gleichgestellt ist (BGHZ 88, 302, 304; 113, 374, 376).
  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

    Ein solches Ergebnis würde sowohl dem Wortlaut wie auch dem Sinn und Zweck des § 28 Abs. 2 FGG widersprechen (Senatsbeschluß BGHZ 88, 302, 304 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83] m.w.N.).

    Die Vorlage ist aber - wie der Senat in BGHZ 88, 302, 304 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83]/305 ausgeführt hat - wegen des normähnlichen Charakters, den die in der WTO als Bestandteil der Teilungserklärung enthaltene streitige Regelung aufweist, statthaft.

    Bei der Auslegung von Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (Senatsbeschluß BGHZ 88, 302, 306 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83] m.N.).

  • BGH, 22.01.1987 - V ZB 3/86

    Haftung des Erwerbers für Wohngeldrückstände

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage bisher offengelassen (BGHZ 88, 302, 305 ff [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83]; ebenso BayObLG Rpfleger 1979, 352; vgl. auch BGHZ 95, 118, 121) [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84].

    Dieser für die Sonderrechtsnachfolge geltende Grundsatz gilt erst recht für den Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung, denn dabei handelt es sich um originären Eigentumserwerb (§ 90 Abs. 1 ZVG), nicht um eine Rechtsnachfolge (BayObLG aaO; zustimmend BGHZ 88, 302, 305 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83] m.w.N.; ebenso BGHZ 95, 118, 121) [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84].

    Der Unterschied zwischen einer solchen Ausgestaltung des Sondereigentums und einer nur schuldrechtlichen Vereinbarung zeigt sich darin, daß aufgrund der sachenrechtlichen Gestaltung der Sondernachfolger persönlich mit seinem gesamten Vermögen haftet, ohne daß es einer schuldrechtlichen Übernahme bedarf (BGHZ 88, 302, 308 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83]; zur Frage der unzulässigen Mitverpflichtung eines Sondernachfolgers durch Beschluß der Wohnungseigentümer gemäß § 23 WEG vgl. …

    Denn wirtschaftlich wirkt sie sich wie eine dem Betrag nach unbegrenzte Vorlast zugunsten der anderen Miteigentümer aus (BGHZ 88, 302, 308 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83] im Anschluß an Röll, NJW 1976, 1473, 1476 und Diester, NJW 1971, 1153, 1156).

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Die in der Teilungserteilung enthaltene Veräußerungsbeschränkung (Zustimmungserfordernis nach § 12 WEG) ist zwar keine bundesrechtliche Vorschrift; sie ist einer solchen aber für die Frage, ob eine Vorlagepflicht nach § 79 Abs. 2 GBO besteht, wegen ihres normähnlichen Charakters und ihres über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinausgehenden Verwendungsbereichs gleichgestellt (BGHZ 88, 302, 304) [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83].
  • OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96

    Umfang des Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche

    Bei der Auslegung des Inhalts des hiernach auch zugunsten der Antragsgegner im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 88, 302, 306).
  • OLG München, 28.11.2017 - 34 Wx 176/17

    Anhörung von Ersatznacherben vor einer Löschung des Nacherbenvermerks

    Dabei ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (st. Rspr.; BGHZ 47, 191/195; 88, 302/306; 113, 374/378; Demharter § 19 Rn. 28).
  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 52/10

    Notarkosten für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages: Berücksichtigung

    Meinungsverschiedenheiten hierüber können, da sie nicht die Auslegung bundesgesetzlicher Vorschriften betreffen, grundsätzlich nicht Gegenstand einer Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG sein (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1983 - VII ZB 4/83, BGHZ 88, 302, 304; Beschluss vom 28. Juni 1984 - VII ZB 15/83, BGHZ 92, 18, 20).
  • BGH, 09.02.2004 - II ZR 218/01

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei gemeinschaftlichen, teilweise

  • OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05

    Auslegung einer Teilungserklärung mit Berechtigung zur uneingeschränkten

  • KG, 28.02.2000 - 24 W 8820/98

    Gemeinschaftseigentum bei Dachgeschoßausbau)

  • BGH, 10.02.1994 - V ZB 42/93

    Ansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Erbbauberechtigten bei Erstattung

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - 3 Wx 377/02

    Wohnungsteileigentum: Zuordnung von Instandhaltungsaufwendungen und

  • OLG Karlsruhe, 10.07.1987 - 11 W 78/86

    Anspruch auf Zahlung von Nachforderungen aus Jahresabrechnungen; Geltendmachung

  • OLG Frankfurt, 17.10.1989 - 20 W 364/89

    Grundstück; Eigentum; Miteigentum; Alleineigentum; Wohnungen; Zustimmung;

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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2419
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilungserklärung - Veräußerung des Wohnungseigentums - Rückstände - Gesamtschuldnerische Haftung - Rechtsgeschäftlicher Erwerber - Zwangsversteigerung

Papierfundstellen

  • BGHZ 88, 302
  • NJW 1984, 308
  • DNotZ 1984, 556 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.05.1983 - VIII ZR 55/82

    Auslegung des Begriffs "werkstattgeprüft"

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83
    Nur auf diese Weise läßt sich der Gefahr einander widersprechender Auslegungen begegnen, die im Interesse der Rechtsklarheit und -sicherheit gerade durch die Vorschrift des § 28 II FGG vermieden werden soll (vgl. die ähnlichen Erwägungen des VIII. Zivilsenats zur Nachprüfbarkeit der Auslegung des im Gebrauchtwagenhandel häufig verwendeten Begriffs "werkstattgeprüft" durch das RevGer., BGH, NJW 1983, 2192, zum Abdruck in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83
    Diese bildet die Grundlage für das Zusammenleben der Wohnungseigentümer ähnlich einer Satzung (vgl. BGHZ 49, 250 (258) = NJW 1968, 499; Ertl, DNotZ 1981, 152 m. w. Nachw.).
  • BGH, 17.01.1975 - V ZR 116/73

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Erbbaurechts - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83
    Es ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (st. Rspr., vgl. z. B. BGHZ 59, 205 (208, 209) = NJW 1972, 1464; BGH, WM 1975, 498; …
  • OLG Köln, 02.12.1980 - 16 Wx 117/80
    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83
    Dementsprechend kann auch eine Vorlage nach § 28 II FGG nicht mit abweichenden Ansichten über eine allgemeine Auslegungsregel wie § 133 BGB begründet werden (so auch OLG Köln, DNotZ 1981, 584 (585)).
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83
    Es ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (st. Rspr., vgl. z. B. BGHZ 59, 205 (208, 209) = NJW 1972, 1464; BGH, WM 1975, 498; …
  • BVerwG, 30.08.1972 - VII B 43.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83
    nicht überprüft werden (vgl. BayObLGZ 1964, 161 (167) m. w. Nachw.; s. auch BVerwG, JZ 1973, 26).
  • BayObLG, 22.12.1976 - BReg. 2 Z 20/76
    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83
    Unter dem Begriff "Veräußerung" wird allgemein die rechtsgeschäftliche Übertragung unter Lebenden verstanden, im Gesetz zum Eigentumsübergriff kraft Gesetzes oder durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung (vgl. BayObLGZ 1976, 328 (330)).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83
    a) Wird eine Vereinbarung, die - wie hier - eine Mithaftklausel enthält, zum Inhalt des Sondereigentums gemacht, bedeutet dies zwar nicht, daß die Haftung des Erwerbers als selbständiges, vom Wohnungseigentum losgelöstes dingliches Recht zu betrachten ist und die Hausgeldansprüche, ähnlich einer Hypothek, auf dem Wohnungseigentum lasten (vgl. hierzu BGHZ 73, 145 (148) = NJW 1979, 548; vgl. auch Weitnauer, § 10 Rdnr. 13e).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86

    Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte

    Es handelt sich um ein "Vertragsstatut" (BGHZ 88, 302/304 f. = NJW 1984, 308; …

    Es ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächst liegende Bedeutung der Erklärung ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl.z.B. BGHZ 59, 205/208 f. = NJW 1972, 1464; BGHZ 88, 302/305 f. = NJw 1984, 308 = LM Nr. 7 zu §§ 8, 10 WEG mit Anmerkung Walchshöfer; …

    Da es sich bei Grundbucheintragungen nicht um Individualerklärungen handelt, ist die Entstehungsgeschichte der Eintragung unerheblich, wenn sie nicht aus den Eintragungsunterlagen erkennbar wird (BGH, DNotZ 1976, 16/17); auch die Interessenlage kann nur berücksichtigt werden, wenn sie keine Zweifel zuläßt und für jeden Dritten ohne weiteres zutage liegt (BGHZ 88, 302/307 = NJW 1984, 308).

  • OLG Hamm, 03.05.2007 - 15 W 418/06

    Gebühr für eine Identitätserklärung

    Eine Vorlage lässt sich insoweit auch nicht mit dem Hinweis auf eine Meinungsverschiedenheit über die Anwendung der Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB begründen (vgl. BGH NJW 1984, 308).
  • OLG Zweibrücken, 26.08.2008 - 3 W 14/08

    Geschäftswertfestsetzung: Auslegung einer Regelung in einem

    Es bestehen auch keine Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung der Auslegung der §§ 133, 157 BGB (vgl. BGH NJW 1984, 308; OLG Hamm, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06

    Zivilrechtliche Entgeltvereinbarung im Falle der Umsatzsteuererhebung nach § 13b

    Eine Vorlage lässt sich insoweit auch nicht mit dem Hinweis auf eine Meinungsverschiedenheit über die Anwendung der Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB begründen (vgl. BGH NJW 1984, 308).
  • OLG Hamm, 18.01.2000 - 3 Ss 558/99

    Betrug, mittelbare Falschbeurkundung, Anmeldung eines Kraftfahrzeuges, Vorlage

    Eine solche materiellrechtliche Handlungseinheit im Sinne des § 52 StGB stellt nach der Rechtsprechung stets eine einheitliche prozessuale Tat dar (vgl. BGH NJW 1984, 308; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 264 Rdz. 6 m.w.N.).
  • KG, 18.08.1993 - 24 W 7292/92

    Keine Erwerberhaftung durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer

    Allerdings betreffen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 88, 302 = NJW 1984, 308 und BGHZ 99, 358 = NJW 1987, 1638) als auch die darin genannten Entscheidungen BayObLG Rpfleger 1979, 352 = DNotZ 1980, 48 sowie OLG Düsseldorf Rpfleger 1983, 387, die beiläufig die vorgenannte Meinung befürworten, Fälle des Erwerbs im Wege der Zwangsversteigerung, in denen die Erwerberhaftung an der zwingenden Regelung des § 56 Satz 2 ZVG scheitern soll.
  • BayObLG, 10.03.1988 - BReg. 2 Z 123/87

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Gemeinschaftsordnung;

    a) Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin ist sie trotz eines Erwerbs ihrer Wohnungen im Wege der Zwangsversteigerung an die Bestimmung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung gemäß § 10 Abs. 2 WEG gebunden, weil diese Bestimmungen als Inhalt des erworbenen Sondereigentums eingetragen sind (vgl. auch BGH NJW 1984, 308/309).
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