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   BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 86/82   

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BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 86/82 (https://dejure.org/1983,777)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1983 - IVa ZR 86/82 (https://dejure.org/1983,777)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1983 - IVa ZR 86/82 (https://dejure.org/1983,777)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Maklervertrages - Zulässigkeit einer Verpflichtung zur Hinzuziehung eines Finanzierungmaklers zu Verhandlungen mit dem Darlehensgeber - Zulässigkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung über die Verpflichtung des ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Wirksamkeit einer Zuziehungsklausel in AGB`s

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur inhaltlichen Gestaltung von AGB eines Finanzmaklers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Darlehnsvermittlung, Finanzmaklervertrag, Finanzmakler, Darlehnsvermittler, Finanzierungsvermittler, Kreditvermittler, Finanzmaklervertrag, Verweisungsklausel, Zuziehungsklausel, FM, HM, erfolgsunabhängiges Honorar, Maklerhonorar, Umgehungstatbestände

Papierfundstellen

  • BGHZ 88, 368
  • NJW 1984, 360
  • ZIP 1984, 68
  • MDR 1984, 208
  • BB 1984, 301
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71

    Maklerprovision bei Alleinauftrag

    Auszug aus BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 86/82
    Mit der Frage, ob ein Makler durch eine Klausel in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen seinen Kunden verbieten kann, mit einem Dritten ohne Zuziehung des Maklers zu verhandeln, hat sich der Bundesgerichtshof bereits in der Entscheidung BGHZ 60, 377 befaßt.

    Die in Ziffer 5 b der Auftragsbedingungen des Beklagten enthaltene Zuziehungsklausel entspricht in ihrer praktischen Auswirkung der in BGHZ 60, 377 behandelten Verweisungsklausel.

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85

    Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte

    Eine solche Verweisungs- oder Zuziehungsklausel kann nicht wirksam durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden (BGHZ 88, 368).
  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90

    Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag

    Rechtsfehlerfrei legt das Berufungsurteil dar, daß eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Maklers nach § 9 AGBG unwirksam ist, nach welcher der Kunde im Rahmen eines Alleinauftrages kein Eigengeschäft abschließen darf, ohne provisionspflichtig zu werden (BGHZ 60, 377, 380; 88, 368 und 99, 374, 377; Urteil vom 6.11.1985 - IVa ZR 96/84 - WM 1986, 72, 73 = LM BGB § 652 Nr. 99; Hensen in Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG 6. Aufl. Anh. §§ 9-ll Rdn. 487).

    Das Verlangen des Maklers, daß der Kunde auch bei einem Eigengeschäft Provision zahlen muß, ist mit dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung des § 652 Abs. 1 BGB unvereinbar (BGHZ 88, 368, 371) und damit gesetzesfremd.

  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

    Denn das Verhalten ihrer Vertreter und Abschlußgehilfen und der Umstand, daß diese die Absicht der mehrfachen Verwendung der Klausel gehabt haben, ist der Beklagten auch dann zuzurechnen, wenn keine generelle Anweisung besteht, die vorformulierte Vertragsbedingung zu verwenden (BGHZ 88, 368, 370).
  • BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13

    Formularmäßiger Darlehensvertrag zu einem Unterrichtsvertrag mit einem privaten

    Dabei kommt es nicht darauf an, wer die Geschäftsbedingungen entworfen hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1983 - IVa ZR 86/82, BGHZ 88, 368, 370; vom 30. Juni 1994 - VII ZR 116/93, BGHZ 126, 326, 332; vom 17. Februar 2010, aaO Rn. 10).
  • BGH, 30.06.1994 - VII ZR 116/93

    Rechte und Pflichten eines Baubetreuers

    Es kommt nicht darauf an, wer die Geschäftsbedingungen entworfen hat (BGH, Urteil vom 2. November 1983 - IVa ZR 86/82 = BGHZ 88, 368, 370; vgl. Senat, Urteil vom 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90 = BGHZ 118, 229, 239).
  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 18 U 236/99

    Voraussetzungen für den Anfall einer Maklerprovision

    Es ist seit langem einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie hier in Ziff. 6 der Auftragsbedingungen der Klägerin niedergelegt ist und wonach der Maklerkunde eigene Interessenten an den Makler zu verweisen hat, nicht zulässig und wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 AGBG unwirksam ist (vgl. z.B: BGH NJW 1973, 1194; NJW 1984, 360; Palandt/Sprau, BGB, § 652 Rdz. 61; MünchKomm-Roth, BGB, § 652 Rdz. - 2-32 ; Staudinger/Reuter, BGB, § 652 Rdz. 198; Schwerdtner a.a.O. Rdz. 997 m.w.N.).
  • BGH, 19.09.1990 - VIII ZR 239/89

    Darlegungs- und Beweislast bei einer Unterlassungsklage; Abgrenzung ausländischer

    aa) Die Begründung des Berufungsgerichts, die Beklagte sei schon deshalb Verwender, weil die für sie tätige spanische Firma das Formular zur Abfassung des Kundenangebots benutze (vgl. BGHZ 88, 368, 370), legt einen Sachverhalt zugrunde, von dem nicht ausgegangen werden kann.

    Auch dann bleibt aber stets unabdingbare Voraussetzung, daß der Dritte den vorformulierten Vertrag im Namen des mit der Unterlassungsklage in Anspruch genommenen "Hintermannes" schließt oder schließen soll (so auch im Fall BGHZ 88, 368, 369 oben; vgl. z.B. Palandt/ Heinrichs, BGB, 49. Aufl., § 13 AGBG Anm. 2 c).

  • BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 6/86

    Verwendung von AGB bei Übernahme in den Vertragstext aus dem Gedächtnis; Annahme

    Das entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 88, 368; 99, 374).
  • BGH, 04.03.1997 - X ZR 141/95

    Begriff des Verwenders; Formularmäßige Vereinbarung von Beschränkungen der

    Auch wenn die Formulierung als solche für die Frage der Verwendereigenschaft regelmäßig allein nicht aussagekräftig ist (vgl. BGHZ 88, 368, 370), ergibt sich diese hier daraus, daß die BVB-Überlassung von der öffentlichen Hand für ihre Zwecke aufgestellte Vertragsbedingungen sind, die von ihr ebenso wie von den Energieversorgungsunternehmen regelmäßig entsprechenden Einkaufsgeschäften zugrunde gelegt werden.
  • BGH, 02.07.1987 - III ZR 219/86

    Verwendung einer unwirksamen Gerichtsstandsklausel

    Die Klägerin ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 AGBG klagebefugt (vgl. auch die ebenfalls die Klägerin betreffenden Urteile BGHZ 88, 368 und 99, 374).
  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 102/98

    Wirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens zur Absicherung von Beschäftigungs-

  • BGH, 24.06.1992 - IV ZR 240/91

    Leistung des Nachweismaklers

  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 223/83

    Begriff des Verwendens von AGB; Formularmäßige Vereinbarung eines

  • OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 15 U 60/05

    Maklerprovision: Besichtigung des Objekts mit einem Kaufinteressenten als

  • OLG Jena, 08.12.2004 - 2 U 559/04

    Wirksamkeit einer Klausel bezüglich der Pflicht des Veräußeres eines Grundstücks

  • BGH, 03.07.1985 - IVa ZR 246/83

    Begriff des Aushandelns

  • OLG Hamm, 12.06.2023 - 18 U 43/22

    Wirksamkeit eines formularmäßigen "qualifizierten Alleinauftrags" betreffend die

  • OLG Frankfurt, 01.06.1989 - 6 U 76/88

    Kaufvertrag mit deutschen Urlaubern bei einer spanischen Verkaufsveranstaltung -

  • BGH, 26.01.1994 - IV ZR 39/93

    Streit um Maklerprovision - Erteilung erweiterten Alleinauftrags - Zeugenbeweis -

  • OLG Schleswig, 27.06.2008 - 14 U 169/07

    Verbot des Eigenverkaufs in AGB eines Auktionshauses

  • BGH, 06.11.1985 - IVa ZR 266/83

    Abbedingung des Kausalitätserfordernisses beim Maklervertrag; Wirksamkeit einer

  • BGH, 12.12.1984 - IVa ZR 89/83

    Ursächlichkeit der Tätigkeit des Maklers für den Kaufentschluß

  • OLG Hamburg, 29.05.1985 - 4 U 108/84

    Vertrieb von Neubauwohnungen; Positive Vertragsverletzung (pVV) bei

  • BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 102/98

    Berichtigung eines Urteils

  • OLG Stuttgart, 28.03.1988 - 2 U 273/87

    Rechtliche Qualifizierung eines Agenturvertrages; Voraussetzungen eines

  • KG, 01.04.2019 - 10 U 53/17

    Provisionspflicht für Bekanntgabe von Ersteigerungsmöglichkeit

  • OLG Rostock, 12.01.1994 - 2 U 71/93

    Zahlung einer in allgemeinen Geschäftsbedigungen festgelegten Vertragsstrafe an

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