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   BGH, 17.11.1983 - III ZR 194/82   

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https://dejure.org/1983,898
BGH, 17.11.1983 - III ZR 194/82 (https://dejure.org/1983,898)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1983 - III ZR 194/82 (https://dejure.org/1983,898)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1983 - III ZR 194/82 (https://dejure.org/1983,898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründetheit eines Schadensersatzanspruchs wegen Amtspflichtverletzung - Einlagerung gepfändeter Sachen bei einem Dritten durch einen Gerichtsvollzieher - Privatrechtlich geschlossene Verträge eines Gerichtsvollziehers - Vollmachtserteilung des Justizfiskus an einen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 195, § 196, § 197, § 218
    Verjährung eines Bereicherungsanspruchs wegen rechtsgrundloser Befreiung von einer Verbindlichkeit

Papierfundstellen

  • BGHZ 89, 82
  • NJW 1984, 1759
  • MDR 1984, 383
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 10.10.1934 - V 194/34

    1. Schließt der preußische Gerichtsvollzieher, wenn er gepfändete Sachen

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - III ZR 194/82
    Führt der Gerichtsvollzieher eine Arrestpfändung für einen Gläubiger durch, der nach § 8 GvKostG von der Zahlung der Kosten befreit ist, und lagert er die gepfändeten Sachen mit erheblichem Kostenaufwand bei einem Dritten ein, so kann er den Lagervertrag als bevollmächtigter Vertreter des Justizfiskus schließen (Abweichung von RGZ 145, 204).

    Gegen diese Feststellungen des Berufungsgerichts bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken: Der Gerichtsvollzieher handelt, wenn er gepfändete Sachen bei einem Dritten einlagert, diesem gegenüber nicht hoheitlich; der Lagervertrag ist vielmehr ein rein privatrechtliches Geschäft (RGZ 145, 204, 209).

  • BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76

    Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - III ZR 194/82
    Der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung soll den Verpflichteten nicht stärker belasten als die ursprüngliche Schuld (BGH Urteil vom 23. Februar 1978 - VII ZR 11/76 = NJW 1978, 1375, 1377).
  • BGH, 04.04.1977 - VIII ZR 217/75

    Vorausetzungen der Verpflichtung zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - III ZR 194/82
    Die Dauer der Lagerung war nicht durch die Verwertung begrenzt, da eine Arrestpfändung nur der Sicherung, nicht der Befriedigung dient (BGHZ 68, 289, 292) [BGH 04.04.1977 - VIII ZR 217/75].
  • BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98

    Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld

    Nach Ansicht der neueren Rechtsprechung und Literatur unterliegt aber der aus der Tilgung einer fremden Schuld erwachsene Bereicherungsanspruch der für diese geltenden Verjährungsfrist (accessio temporis: BGHZ 70, 389, 398; BGHZ 89, 82, 87; MünchKomm./Lieb, BGB, 3. Aufl., § 812 Rdn. 334).
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    In den Fällen, in denen ein Dritter befreiend an den Gläubiger einer Unterhaltsforderung oder einer anderen regelmäßig wiederkehrenden Leistung gezahlt hat, gilt die Verjährungsfrist des § 197 BGB auch für die Rückgriffsansprüche des Dritten gegen den befreiten Schuldner; dieser Anspruch soll den Verpflichteten nicht stärker belasten als die ursprüngliche Schuld (Senatsurteil BGHZ 89, 82, 87; BGH Urteil vom 19. September 1963 - VII ZR 12/62 = NJW 1963, 2315 [BGH 19.09.1963 - VII ZR 12/62]; BGHZ 70, 389, 398 [BGH 23.02.1978 - VII ZR 11/76] m. w. Nachw.).
  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

    Der Arrest dient ausschließlich der Sicherung der Zwangsvollstreckung (§ 916 Abs. 1 ZPO), niemals der Befriedigung des Gläubigers (BGHZ 89, 82, 86; F. Baur, Studien zum einstweiligen Rechtsschutz S. 25).
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 113/10

    Zwangsvollstreckung in den Versicherungsanspruch aus einer Lebensversicherung:

    Denn es liegt im Wesen des Arrestes, dass es sich hierbei um eine vorläufige Sicherungsmaßnahme handelt, die nicht der Befriedigung des Gläubigers dient (BGH, Urteil vom 17. November 1983 - III ZR 194/82, BGHZ 89, 82, 86); ein auf eine Arrestpfändung gestützter Überweisungsbeschluss ist nichtig (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1992 - IX ZR 226/91, BGHZ 121, 98, 101).
  • BGH, 17.06.1999 - IX ZR 308/98

    Rechtsnatur des Handelns des Gerichtsvollziehers bei dem Abschluß von

    Verträge, die der Gerichtsvollzieher abschließt, um nicht der Zwangsvollstreckung unterliegende Sachen gemäß § 885 Abs. 3 ZPO "anderweit in Verwahrung zu bringen", unterliegen ebenso wie Verträge zur Verwahrung gepfändeter Gegenstände, die nicht im Gewahrsam des Schuldners verbleiben (§ 808 Abs. 2 Satz 1 ZPO), dem bürgerlichen Recht (RGZ 102, 77, 79 f; 145, 204, 209; BGHZ 89, 82, 84).

    Der Bundesgerichtshof hat sich durch diese Erwägungen nicht gehindert gesehen, in einem Fall, in dem ein nach § 8 Abs. 1 GVKostG von der Zahlung der Kosten befreites Bundesland aufgrund eines Arrestes den Gerichtsvollzieher eines anderen Bundeslandes mit der Pfändung von Holz beauftragt und dieser das Holz einem Lagerhalter überlassen hatte, einen konkludent geschlossenen Vertrag zwischen dem Lagerhalter und der Anstellungskörperschaft des Gerichtsvollziehers anzunehmen (BGHZ 89, 82, 84 ff).

    Die Meinung des Berufungsgerichts, eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung über BGHZ 89, 82 hinaus sei weder sinnvoll noch notwendig, wird den berechtigten Interessen des Gerichtsvollziehers nicht gerecht.

  • OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 170/98

    Maßgeblicher Tilgungswille bei Leistung durch Dritte

    Allerdings tendiert die Rechtsprechung dazu, den auf die Befreiung von einer Verbindlichkeit gegründeten Bereicherungsanspruch grundsätzlich in gleicher Weise verjähren zu lassen wie den Anspruch, von dem der Schuldner durch die Leistung des Dritten befreit wurde (vgl. dazu etwa BGHZ 89, 82, 87).
  • OLG Frankfurt, 11.10.2010 - 21 U 56/08

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung der Versicherungsleistung eines

    Zwar ist im Fall der sogenannten Drittleistung auf fremde Schuld für den Bereicherungsanspruch, der aus der Tilgung der Schuld erwächst, grundsätzlich die für die getilgte Schuld geltende, gegenüber der Regelverjährung nach § 195 BGB möglicherweise kürzere Verjährungsfrist maßgeblich (vgl. BGH NJW 2000, 3492, BGHZ 70, 389; 89, 82), weil der Schuldner der getilgten Forderung im Umfang der Leistung von einer Verbindlichkeit befreit wird und der Bereicherungsanspruch ihn nicht stärker belasten soll als die ursprüngliche Schuld.
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 47/85

    Sittenwidrigkeit von Ratenkreditverträgen; Prüfung der Effektivzinsbelastung;

    In den Fällen, in denen ein Dritter befreiend an den Gläubiger einer Unterhaltsforderung oder einer anderen regelmäßig wiederkehrenden Leistung gezahlt hat, gilt die Verjährungsfrist des § 197 BGB auch für die Rückgriffansprüche des Dritten gegen den befreiten Schuldner; dieser Anspruch soll den Verpflichteten nicht stärker belasten als die ursprüngliche Schuld (Senatsurteil BGHZ 89, 82, 87; BGH Urteil vom 19. September 1963 - VII ZR 12/62 = NJW 1963, 2315; BGHZ 70, 389, 398 m.w.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 25.02.1997 - 2 U 73/96
    Der BGH hat sich im Jahre 1983 zuletzt mit der Frage befaßt und offengelassen, ob an der Ansicht des Reichsgerichts festzuhalten sei (NJW 1984, S. 1759/1760).

    Die Lage stellt sich demnach hier ähnlich dar, wie in dem vom BGH am 17.11.1983 entschiedenen Fall (NJW 1984, Seite 1759 f.), in dem ebenfalls bei Gefahr nicht unerheblicher Kosten dem Gerichtsvollzieher die Möglichkeit entzogen war, auf eine Verwertung hinzuwirken.

  • OLG Brandenburg, 08.07.1998 - 7 U 45/98

    Privatrechtliche Geschäfte des Gerichtsvollziehers; Abschluss von Lagerverträgen

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  • OLG Koblenz, 08.12.2005 - 6 U 763/05

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Nichtleistungskondiktion bei Weiterzahlung der

  • OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 201/02

    Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche der privaten Krankenversicherung

  • OLG Köln, 08.08.1994 - 7 W 20/94

    Kein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis zwischen Gerichtsvollzieher und

  • OLG Düsseldorf, 20.06.1985 - 6 U 15/85
  • OLG Dresden, 17.09.1998 - 8 U 3864/97

    Verjährung der Erstattungsansprüche der ehemaligen Treuhandanstalt

  • LG München I, 04.04.2001 - 15 S 17426/00

    Zahlungsanspruch eines Elektrizitätsversorgers bei fehlerhafter Funktion der

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