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   BGH, 30.03.1953 - GSZ 1 bis 3/53, GSZ 1/53, GSZ 2/53, GSZ 3/53   

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https://dejure.org/1953,31
BGH, 30.03.1953 - GSZ 1 bis 3/53, GSZ 1/53, GSZ 2/53, GSZ 3/53 (https://dejure.org/1953,31)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1953 - GSZ 1 bis 3/53, GSZ 1/53, GSZ 2/53, GSZ 3/53 (https://dejure.org/1953,31)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1953 - GSZ 1 bis 3/53, GSZ 1/53, GSZ 2/53, GSZ 3/53 (https://dejure.org/1953,31)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Knappschaft auf Ersatz gezahlter Hinterbliebenenrenten - Nichtvorliegen eines Schadens bei der Knappschaft - Forderungsübergang von getöteten Knappschaftsangehörigen auf die Knappschaft

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Knappschaft auf Ersatz gezahlter Hinterbliebenenrenten - Nichtvorliegen eines Schadens bei der Knappschaft - Forderungsübergang von getöteten Knappschaftsangehörigen auf die Knappschaft

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Knappschaft auf Ersatz gezahlter Hinterbliebenenrenten - Nichtvorliegen eines Schadens bei der Knappschaft - Forderungsübergang von getöteten Knappschaftsangehörigen auf die Knappschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 9, 179
  • NJW 1953, 821
  • JR 1953, 257
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (12)

  • RG, 24.05.1943 - III 19/43

    Tritt der Forderungsübergang nach § 139 DBG. auch dann ein, wenn

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  • RG, 18.04.1918 - IV 62/18

    Steht der Militärverwaltung ein Ersatzanspruch gegen die Eisenbahnverwaltung zu,

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  • RG, 24.04.1940 - VI 223/39

    Hat die Klage eines verletzten Beamten, der vor dem Inkrafttreten des Deutschen

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  • BGH, 12.03.2021 - V ZR 33/19

    "Fiktive" Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden

    Denn die gleiche Rechtsfrage kann auch dann zur Entscheidung stehen, wenn der gleiche Rechtsgrundsatz, mag er auch in mehreren Gesetzesbestimmungen seinen Niederschlag gefunden haben, von zwei Senaten unterschiedlich aufgefasst und gehandhabt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 1953 - GSZ 1-3/53, BGHZ 9, 179, 181; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72, BGHZ 60, 392, 394; BVerfG, wistra 2009, 307, 309).
  • BGH, 13.03.2020 - V ZR 33/19

    Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?

    aa) Eine Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen ist dieser Bestimmung zufolge nicht nur bei unterschiedlicher Auslegung derselben Gesetzesbestimmung erforderlich, sondern auch dann, wenn der gleiche Rechtsgrundsatz, mag er auch in mehreren Gesetzesbestimmungen seinen Niederschlag gefunden haben, von zwei Senaten unterschiedlich aufgefasst und gehandhabt wird (BGH, Beschluss vom 30. März 1953 - GSZ 1-3/53, BGHZ 9, 179, 181).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Zwar handelt es sich bei dem Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers gegen den Schädiger um den Schadensersatzanspruch des geschädigten Versicherten (oder seiner Hinterbliebenen), der kraft Gesetzes nach § 1542 Abs. 1 RVO auf den Sozialversicherungsträger übergegangen ist (vgl. Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand 1966 III S. 974; RGZ 76, 215 [217 ff.]; BGH GrZS in BGHZ 9, 179 [186]).
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