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   BGH, 07.05.1953 - IV ZR 240/52   

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BGH, 07.05.1953 - IV ZR 240/52 (https://dejure.org/1953,260)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1953 - IV ZR 240/52 (https://dejure.org/1953,260)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1953 - IV ZR 240/52 (https://dejure.org/1953,260)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes - Versäumung der Anfechtungsfrist wegen Unehelichkeit eines Kindes - Kenntnis von Umständen, die die Überzeugung von der Unehelichkeit des Kindes vermitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 9, 336
  • NJW 1953, 980
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.1952 - IV ZR 92/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.05.1953 - IV ZR 240/52
    Nach diesen im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 169, 70 ff) vom erkennenden Senat bereits in seinem Urteil vom 20.10.1952 - IV ZR 92/52 ausgesprochenen Grundsätzen und dem vom Berufungsgericht als unstreitig festgestellten Sachverhalt war die Anfechtungsfrist für den Kläger bei Klageerhebung bereits verstrichen.
  • BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Haftung

    Dieser Sachverhalt soll als erster Anstoß genügen, den Mann zu etwaigen Nachforschungen zu veranlassen und sich über die Erhebung der Anfechtungsklage schlüssig zu werden (st. Rspr., vgl. BGHZ 9, 336, 337; 61, 195, 197 f; BGH, Urt. v. 14. Februar 1990 - XII ZR 12/89, NJW 1990, 2813, 2814).
  • OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02

    Vaterschaftsanfechtung: Gerichtliches Verwertungsverbot einer privaten

    Die für den Fristbeginn maßgebliche Kenntnis von den Umständen, die gegen die Vaterschaft sprechen, hat, wem Tatsachen bekannt werden, die bei sachlicher Beurteilung geeignet sind, Zweifel an der Vaterschaft zu erwecken und die nicht ganz fernliegende Möglichkeit der Nichtvaterschaft zu begründen (BGH, Urteil vom 14.02.1990 = FamRZ 1990, 507-510 = NJW 1990, 2813-2814; Urteil vom 19.05.1978 = FamRZ 1978, 494-496 = NJW 1978, 1629-1631; Urteil vom 07.05.1953 = BGHZ 9, 336-339).

    Von den Umständen, die objektiv für die Nichtvaterschaft sprechen, muss volle oder sichere Kenntnis bestehen (BGH, Urteil vom 07.05.1953, a.a.O.), das heißt die Tatsachen müssen nicht nur objektiv vorliegen, sondern der Anfechtungsberechtigte muss auch die Gewissheit haben, dass sie zutreffen; er muss sie für wahr halten (Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1600 b Rdn. 8).

  • BGH, 19.09.1979 - IV ZR 47/78

    Ablehnung der Vaterschaft - Anfechtung der Ehelichkeit des Kindes - Erlangung des

    Wie die Revision zutreffend vorträgt, hat die Rechtsprechung das Tatbestandsmerkmal der Kenntnis des Mannes von Umständen, die für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, in § 1594 Abs. 2 BGB dahin ausgelegt, daß der Mann Kenntnis von Tatsachen haben muß, die bei verständiger Beurteilung objektiv geeignet sind, einen Zweifel an der ehelichen Geburt zu erwecken und die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung zu begründen; dagegen ist es nicht erforderlich, daß der Mann aufgrund der ihm bekannt gewordenen Umstände tatsächlich die Überzeugung von der Nichtehelichkeit des Kindes gewonnen oder die Ehelichkeit auch nur in Zweifel gezogen hat (BGHZ 9, 336; 61, 195; BGH NJW 1978, 1629 - FamRZ 1978, 494; RGZ 163, 68).

    Mit seiner Auffassung, daß bei einem nach Größe und Gewicht voll ausgereiften neugeborenen Kind diese Reifemerkmale für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, wenn eine Tragezeit von höchstens sieben Monaten - gerechnet vom Tage der Empfängnis ab - in Betracht kommt, befindet sich das Berufungsgericht in Einklang mit den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (BGHZ 9, 336, 338; 61, 195, 197).

    Die Frage, ob Umstände für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, ist aufgrund objektiver Beurteilung aus der Sicht eines verständigen Betrachters zu beantworten (BGHZ 9, 336, 337; 61, 195, 198; RGZ 163, 68, 71 f.).

  • BGH, 19.05.1978 - IV ZR 54/77

    In Gang setzen der Anfechtungsfrist zur Feststellung der Unehelichkeit eines

    Es genügt vielmehr, daß ihm Tatsachen bekannt sind, aus denen sich die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung ergibt (RGZ 163, 70; BGHZ 9, 336).

    Was die Umstände anlagt, so hat die Rechtsprechung stets volle Kenntnis verlangt (vgl. RGZ 1963, 70; BGHZ 9, 336; 61, 195).

  • BGH, 19.02.1987 - IX ZR 33/86

    Schadensersatz wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten - Aufklärung über die

    Das Berufungsgericht hat, wie die Revision zu Recht rügt, den Rechtsbegriff der Kenntnis von Umständen, die für die Unehelichkeit des Kindes sprechen (§ 1594 BGB), abweichend von den Grundsätzen ausgelegt, die der Bundesgerichtshof seit der Entscheidung BGHZ 9, 336 in ständiger Rechtsprechung mit weitgehender Zustimmung des Schrifttums anwendet (BGHZ 61, 195, 197; BGH, Urteile v. 19. Mai 1978 - IV ZR 54/77, NJW 1978, 1629, 1630 und v. 19. September 1979 - IV ZR 47/78, NJW 1980, 1335, 1336; MünchKomm/Mutschler, BGB § 1594 Rdnr. 5; Staudinger/Göppinger, BGB 12. Aufl. § 1596 Rdnrn. 10, 12; Palandt/Diederichsen, BGB 46. Aufl. § 1594 Anm. 2; im Grundsatz auch Soergel/Gaul, BGB 11. Aufl. § 1594 Rdnr. 8 und Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts, 3. Aufl. § 45 III 3).

    Zu den Umständen, die Zweifel erregen, hat der Bundesgerichtshof von jeher eine im Verhältnis zu dem sicher festzustellenden Verkehr ungewöhnlich kurze Tragzeit bei Merkmalen voller Reife gezählt (BGHZ 9, 336, 338).

  • OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Verwertbarkeit einer heimlich eingeholten

    Hierbei ist von dem Erkenntnisstand auszugehen, der bei einem verständigen Laien in der Regel erwartet werden kann (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NJW 1953, 980 f; NJW 1973, 1875; NJW 1990, 2813 f; NJW-RR 1987, 898 f).
  • BGH, 14.02.1990 - XII ZR 12/89

    Kenntnis von den die Ehelichkeit eines Kindes in Frage stellenden Umständen

    Die vom Berufungsgericht offen gelassene Frage, ob es für den rechtlichen Begriff der Kenntniserlangung auf den jeweiligen Bildungsstand des Anfechtenden (so Gernhuber, Familienrecht 3. Aufl. § 45 III 3 = S. 653 sowie, diesem folgend, BGB/Teubner § 1594 Rdn. 6; ferner Erman/Holzhauer BGB 8. Aufl. § 1594 Rdn. 7) oder einen objektiven Maßstab ankommt, ist mit der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, der sich der Senat angeschlossen hat, im letzteren Sinne zu beantworten (vgl. BGHZ 9, 336, 337; 61, 195, 198; Urteil vom 19. September 1979 aaO. sowie zuletzt Senatsurteil vom 5. Oktober 1988 - IVb ZR 99/87 - FamRZ 1989, 169, 170; Palandt/Diederichsen BGB 49. Aufl. Anm. 2; BGB-RGRK/Böckermann 12. Aufl. Rdn. 8; Staudinger/Göppinger BGB 12. Aufl. Rdn. 10; Soergel/Gaul BGB 12. Aufl. Rdn. 9, jeweils zu § 1594).
  • BGH, 28.01.1954 - IV ZR 143/53

    Rechtsmittel

    Danach ist, wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen, insbesondere in seinem Urteil vom 7. Mai 1953 - BGHZ 9, 336 - ausgesprochen hat, streng zu unterscheiden zwischen der Kenntnis solcher Umstände und der Kenntnis der unehelichen Abstammung selbst.

    Das Bestreiten beider kann hier im Gegensatz zu dem in dem Urteil BGHZ 9, 336 entschiedenen Falle bei der Entscheidung der Frage, ob der dem Kläger bekannte Umstand die Möglichkeit einer Abstammung der Beklagten von einem anderen Manne nahelegte, deshalb nicht ausser Betracht bleiben, weil dieser Umstand - das Verschweigen der Schwangerschaft - hier für die Frage der Abstammung der Beklagten nur im Zusammenhang mit den Beweggründen, die die Kindesmutter zu diesem Verhalten veranlasst hatten, Bedeutung haben konnte.

  • OLG Brandenburg, 10.05.2001 - 15 UF 95/00

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist für die Vaterschaftsanfechtungsklage;

    Die Kenntnis des Sachverhalts soll nach dem Gesetz als erster Anstoß genügen, den als Vater Geltenden zu veranlassen, sich über die Erhebung der Anfechtungsklage schlüssig zu werden (BGHZ 9, 336, 337 = BGH NJW 1953, 980; BGH FamRZ 1979, 1007, 1008 = BGH NJW 1980, 1335; BGH FamRZ 1990, 507, 509 = BGH NJW 1990, 2813).
  • BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 101/86

    Versäumung der Frist zur Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung

    Es genügt vielmehr, daß ihm Tatsachen bekannt sind, aus denen sich die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung ergibt (BGHZ 9, 336, 337).
  • OLG Karlsruhe, 03.09.1998 - 2 U 2/98

    Anfechtungsfrist - Fristbeginn - Kenntnis von Umständen

  • OLG Dresden, 22.08.1996 - 10 U 941/96

    Fristbeginn für Anfechtung eines Vaterschaftsanerkenntnisses

  • BGH, 20.12.1955 - V ZR 79/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.03.1976 - IV ZR 10/75

    Berechnung der Frist zur Anfechtung der Ehelichkeit - Bruch der Ehe während der

  • BGH, 20.06.1968 - II ZR 79/67

    Haftung einer Schiffsbesatzung wegen Beschädigung einer Dalbe - Hafenlotse als

  • BGH, 19.09.1956 - IV ZR 352/55

    Blutgruppenfaktoren C und c

  • BGH, 21.11.1957 - VII ZR 17/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.12.1975 - IV ZR 218/74

    Voraussetzung für den Beginn der Frist zur Anfechtung der Ehelichkeit eines

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