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   BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83   

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https://dejure.org/1984,1024
BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83 (https://dejure.org/1984,1024)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1984 - V ZB 24/83 (https://dejure.org/1984,1024)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1984 - V ZB 24/83 (https://dejure.org/1984,1024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentum - Veräußerung - Verkauf - Grundbuch - Grundbuchamt - Vorkaufsrecht - Gemeinde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 90, 174
  • NJW 1984, 1617
  • MDR 1984, 565
  • DNotZ 1984, 375 (Ls.)
  • Rpfleger 1984, 232
  • BauR 1985, 108
  • BauR 1985, 110
  • BauR 1985, 431
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 14/78

    Voraussetzungen für die Pflicht zur Vorlage eines Negativzeugnisses hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83
    Wie der Senat in anderem Zusammenhang bereits ausgeführt hat, sind auch für das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinden drei Stufen zu unterscheiden, nämlich die Entstehung des Vorkaufsrechts bei Vorliegen der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen, die Begründung des Rechte zur Ausübung des Vorkaufsrechts mit dem Abschluß eines Kaufvertrages (Vorkaufsfall) und schließlich die Ausübung dieses Rechts durch die Gemeinde (BGHZ 73, 12, 15).

    Von der grundsätzlich notwendigen Vorlage einer Negativbescheinigung der Gemeinde kann abgesehen werden, wenn sich schon aus dem zu vollziehenden Vertrag ergibt, daß ein Vorkaufsfall zweifelsfrei ausscheidet (BGHZ 73, 12 ff).

  • OLG Frankfurt, 03.03.1972 - 20 W 111/72

    Beurkundung; Notar; Kosten; Kostenabrechnung; Gebühr; Vorkaufsrecht; Grundstück;

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83
    Er wird von der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur vertreten (vgl. OLG Braunschweig DNotZ 1977, 438; OLG Oldenburg Rpfleger 1978, 318; LG Wuppertal MittRhNotK 1978, 182; Brincker MittRhNotK 1979, 82; Kendziur, Das Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand nach dem Bundesbaugesetz und dem Städtebauförderungsgesetz, Frankfurter Dissertation 1975 S. 95; Palandt/Bassenge, BGB 43. Aufl. § 6 WEG Anm. 2 a aa; Soergel/Stürner, BGB 11. Aufl. Nachtrag zu § 1094 BGB Rdn. 14; und § 3 WEG Rdn. 25; differenzierend OLG Frankfurt/Main DNotZ 1972, 347 nur für den Fall, daß das Wohnungseigentum entgeltlich neu eingeräumt oder erstmals veräußert wird, nicht dagegen bei Weiterveräußerung einer einzelnen Eigentumswohnung; so auch Bärmann/Pick/Merle, WEG 5. Aufl. § 4 Rdn. 27, § 12 Rdn. 63; Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums 3. Aufl. Teil A V Rdn. 4; Keidel/Kuntze/Winkler, FG 11. Aufl. Teil B § 20 BeurkG Rdn. 6 mit Fn. 4; ähnlich OLG Hamm JMBl NW 1979, 102, 103 und KG MDR 1982, 63; Weitnauer, WEG 6. Aufl. § 8 Rdn. 9; OLG Düsseldorf VersR 1979, 872 = MittRhNotK 1979, 81 mit abl.

    Schon aus dem Vorstehenden folgt in Übereinstimmung mit den Ausführungen des vorlegenden Oberlandesgerichts, daß für die Vorlage einer Bescheinigung nach § 24 Abs. 5 Satz 3 BBauG zur Eigentumsumschreibung kein Unterschied zwischen Fällen erstmaligen Verkaufs oder einer Folgeveräußerung von Wohnungseigentum besteht (vgl. etwa OLG Frankfurt/Main DNotZ 1972, 347, 348) und sich auch nicht darauf abstellen läßt, ob die Gemeinde eine reale Chance hat, schließlich alle Miteigentumsanteile in ihre Hand zu bekommen (vgl. etwa OLG Hamm JMBl NW 1979, 102/104; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1979, 81).

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 82.69

    Anforderung einer Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge - Berechnung

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83
    Die oben wiedergegebene Rechtsprechung und Literatur bemüht sich um die Auslegung des in §§ 24 ff BBauG verwendeten Begriffs "Grundstück" und versucht darzulegen, daß der Gesetzgeber damit auch einen ideellen Miteigentumsanteil gemeint habe oder daß (so insbesondere das OLG Bremen) beim "Grundstück" im Sinne des Bundesbaugesetzes grundsätzlich vom sogenannten bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff, d.h. vom Buchgrundstück (vgl. BGHZ 49, 145, 146), auszugehen sei (vgl. BVerwGE 38, 35 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 82/69]; 42, 269; BVerwG DVBl 1969, 276; 1970, 829; NJW 1977, 1549), ein Miteigentumsanteil also nicht darunter falle.
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 73.68

    Maß der baulichen Nutzung bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83
    Die oben wiedergegebene Rechtsprechung und Literatur bemüht sich um die Auslegung des in §§ 24 ff BBauG verwendeten Begriffs "Grundstück" und versucht darzulegen, daß der Gesetzgeber damit auch einen ideellen Miteigentumsanteil gemeint habe oder daß (so insbesondere das OLG Bremen) beim "Grundstück" im Sinne des Bundesbaugesetzes grundsätzlich vom sogenannten bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff, d.h. vom Buchgrundstück (vgl. BGHZ 49, 145, 146), auszugehen sei (vgl. BVerwGE 38, 35 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 82/69]; 42, 269; BVerwG DVBl 1969, 276; 1970, 829; NJW 1977, 1549), ein Miteigentumsanteil also nicht darunter falle.
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83
    Bei der Veräußerung einer Eigentumswohnung handelt es sich nach der Rechtsprechung des Senats im Grundsatz ebenfalls um die Übertragung eines ideellen, wenngleich wegen der Verbindung mit einem Sondereigentum an einer Wohnung (§ 1 Abs. 2 WEG) besonders ausgestalteten Anteils am Grundstück (BGHZ 49, 250, 251; 50, 56, 60) [BGH 03.04.1968 - V ZB 14/67].
  • BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74

    Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83
    Die oben wiedergegebene Rechtsprechung und Literatur bemüht sich um die Auslegung des in §§ 24 ff BBauG verwendeten Begriffs "Grundstück" und versucht darzulegen, daß der Gesetzgeber damit auch einen ideellen Miteigentumsanteil gemeint habe oder daß (so insbesondere das OLG Bremen) beim "Grundstück" im Sinne des Bundesbaugesetzes grundsätzlich vom sogenannten bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff, d.h. vom Buchgrundstück (vgl. BGHZ 49, 145, 146), auszugehen sei (vgl. BVerwGE 38, 35 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 82/69]; 42, 269; BVerwG DVBl 1969, 276; 1970, 829; NJW 1977, 1549), ein Miteigentumsanteil also nicht darunter falle.
  • BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67

    Sondereigentum an ganzem Gebäude

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83
    Bei der Veräußerung einer Eigentumswohnung handelt es sich nach der Rechtsprechung des Senats im Grundsatz ebenfalls um die Übertragung eines ideellen, wenngleich wegen der Verbindung mit einem Sondereigentum an einer Wohnung (§ 1 Abs. 2 WEG) besonders ausgestalteten Anteils am Grundstück (BGHZ 49, 250, 251; 50, 56, 60) [BGH 03.04.1968 - V ZB 14/67].
  • BGH, 19.12.1967 - V BLw 24/67

    Grundstücksbegriff des Grundstücksverkehrsgesetzes

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83
    Die oben wiedergegebene Rechtsprechung und Literatur bemüht sich um die Auslegung des in §§ 24 ff BBauG verwendeten Begriffs "Grundstück" und versucht darzulegen, daß der Gesetzgeber damit auch einen ideellen Miteigentumsanteil gemeint habe oder daß (so insbesondere das OLG Bremen) beim "Grundstück" im Sinne des Bundesbaugesetzes grundsätzlich vom sogenannten bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff, d.h. vom Buchgrundstück (vgl. BGHZ 49, 145, 146), auszugehen sei (vgl. BVerwGE 38, 35 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 82/69]; 42, 269; BVerwG DVBl 1969, 276; 1970, 829; NJW 1977, 1549), ein Miteigentumsanteil also nicht darunter falle.
  • BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71

    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83
    Die oben wiedergegebene Rechtsprechung und Literatur bemüht sich um die Auslegung des in §§ 24 ff BBauG verwendeten Begriffs "Grundstück" und versucht darzulegen, daß der Gesetzgeber damit auch einen ideellen Miteigentumsanteil gemeint habe oder daß (so insbesondere das OLG Bremen) beim "Grundstück" im Sinne des Bundesbaugesetzes grundsätzlich vom sogenannten bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff, d.h. vom Buchgrundstück (vgl. BGHZ 49, 145, 146), auszugehen sei (vgl. BVerwGE 38, 35 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 82/69]; 42, 269; BVerwG DVBl 1969, 276; 1970, 829; NJW 1977, 1549), ein Miteigentumsanteil also nicht darunter falle.
  • OLG Bremen, 26.06.1978 - 1 W 22/78

    Vorkaufsrecht der Gemeinde bei Verkauf eines ideellen Miteigentumsanteils; Sinn

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83
    Es sieht sich daran jedoch durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 26. Juni 1978, DNotZ 1978, 624 gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Düsseldorf, 10.05.1979 - 10 W 134/78

    Verkaufsrecht einer Gemeinde; Negativzeugnis; Wohnungseigentumsrecht;

  • BVerwG, 05.12.1968 - IV B 191.68

    Grundstücksbegriff im Baurecht

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 5 S 1733/17

    Ausübung eines Vorkaufsrechts; städtebauliche Sicherungsbedürfnis; Schaffung von

    Der Verkauf von ideellen Miteigentumsanteilen (Bruchteilseigentum) ist dagegen nicht vom Anwendungsbereich des Vorkaufsrechts ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 16.2.1984 - V ZB 24.83 - BGHZ 90, 174, juris Rn. 7 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.5.1995 - 20 W 134/95 - DNotZ 1996, 41 ff.; VG München Urteile vom 2.2.2010 - M 1 K 09.4969 - juris Rn. 23 f., und vom 29.1.2007 - M 8 K 05.5792 - juris Rn. 46; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 24 Rn. 49; Köster in Schrödter, BauGB, 9. Aufl., § 24 Rn. 38).
  • OLG Frankfurt, 18.05.1995 - 20 W 134/95

    Gemeindliches Vorkaufsrecht bei der Veräußerung von Miteigentumsanteilen

    Hinsichtlich des Vorkaufsrechts der Gemeinden nach § 24 BBauG vom 18.8.1976 war seit der auf Vorlage des OLG Karlsruhe (Rpfleger 1983, 386) ergangenen Entscheidung des BGH vom 16.2.1984 (BGHS 90, 174 = NJW 1984, 1617 = WM 1984, 510 = DNotZ 1984, 375 = MDR 1984, 565 = Rpfleger 1984, 232 = ZfBR 1984, 150 = BauR 1985, 108 mit Krit.
  • BayObLG, 19.09.1985 - BReg. 2 Z 90/85

    Verlangen der Vorlage einer sog. Negativbescheinigung der Gemeinde durch das

    Ein Vorkaufsrecht der Gemeinde nach § 24 (sowie §§ 24 a,. 25, 25 a) BBauG und § 17 StBauFG kommt zwar - was nunmehr auch die Beschwerdeführerin einräumt - auch dann in Betracht, wenn ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück verkauft wird ( BGHZ 90, 174 /176 [= MittBayNot 1984, 89]; vgl. auch BayObLGZ 1985 Nr. 48).

    Das Bundesbaugesetz hat die Entstehungsvoraussetzungen des gemeindlichen Vorkaufsrechts unter öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten selbständig geregelt, lehnt sich aber hinsichtich des Vorkaufsfalls und der Ausübung des Vorkaufsrechts eng an die zivilrechtlichen Vorschriften an (BGH NJW 1972, 488 ; BGHZ 90, 174 /178).

  • OLG Hamm, 14.12.2011 - 15 W 476/11

    Freistellung der Veräußerung sämtlicher Miteigentumsanteile einer

    Die von dem Grundbuchamt angeführte BGH-Entscheidung vom 16.02.1984 (Rpfleger 1984, 232) ist durch die gesetzliche Neufassung insoweit überholt.
  • BayObLG, 16.04.1992 - REMiet 4/91

    Rechtsentscheid bei Rüge der sachlichen Zuständigkeit

    b) Die Vorschrift des § 2 b WoBindG begründet ein gesetzliches Vorkaufsrecht, bei dem wie bei jedem Vorkaufsrecht drei Stufen zu unterscheiden sind, nämlich die Entstehung des Vorkaufsrechts bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, das Entstehen des Rechts zur Ausübung des Vorkaufsrechts mit dem Abschluß eines Kaufvertrages (Vorkaufsfall) und die Ausübung des Rechts selbst (vgl. BGH, NJW 1970, 875 und NJW 1984, 1617 zum gesetzlichen Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 5 BBauG; Kottke, MDR 1967, 975).

    (2) Die in § 508 S. 1 BGB für den Fall des Verkaufs einens vorkaufsbelasteten Gegenstands zusammen mit anderen Gegenständen und zu einem Gesamtpreis vorgesehene Vertragsteilung (vgl. BGH, WPM 1974, 539 f.), die auf den Fall des Verkaufs eines nur teilweise mit einem Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks entsprechend angewendet wird (BGH, LM Nr. 1 zu § 508 BGB m.w.Nachw., BayObLGZ 1966, 310/315, jeweils zu § 24 BBauG; MünchKomm/Westermann, § 504 Rdn. 13 und § 508 Rdn. 2; BGB -RGRK/Mezger, Rdn. 5, Staudinger/Mayer-Maly, BGB , 12. Aufl. Rdn. 1 und 9, jeweils zu § 508), setzt voraus, daß der belastete Grundstücksteil als Teilfläche abtrennbar ist (BGH und BayObLG jeweils aaO.), oder daß ihm als ideellem Miteigentumsanteil rechtlich selbständige Bedeutung zukommt (vgl. BGHZ 13, 113/140 und BGH, NJW 1984, 1617).

  • OLG Jena, 28.09.2017 - 3 W 321/17

    Denkmalschutz in Thüringen: Eintragungshindernis bei fehlendem Nachweis der

    Die Vorschrift des § 24 Abs. 2 BauGB war eine Reaktion des Bundesgesetzgebers auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Februar 1984 (V ZB 24/83, BGHZ 90, 174 ff.) nach dem ein Vorkaufsrecht der Gemeinde nach den §§ 24 ff. BauGB auch dann bestehen kann, wenn nicht das Grundstück als Ganzes, sondern lediglich ein ideeller Anteil daran verkauft wird.
  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 100 U 3/17

    Berechtigung zur Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Für das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinden sind drei Stufen zu unterscheiden, nämlich die Entstehung des Vorkaufsrechts bei Vorliegen der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen, die Begründung des Rechts zur Ausübung des Vorkaufsrechts mit dem Abschluss eines Kaufvertrages (Vorkaufsfall) und schließlich die Ausübung dieses Rechts durch die Gemeinde (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 1984 - V ZB 24/83 -, BGHZ 90, 174-180, Rn. 9).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits in dem oben zitierten Beschluss vom 16. Februar 1984 - V ZB 24/83 - ausgeführt, dass für den Fall eines rechtsgeschäftlich bestellten Vorkaufsrechts am Grundstück auch der Verkauf nur eines ideellen Eigentumsbruchteils den Vorkaufsfall auslöse, dass in diesem Fall das Vorkaufsrecht an dem veräußerten Bruchteil ausgeübt werden könne und dass es nicht geboten sei, ein rechtsgeschäftlich bestelltes und gemeindliches Vorkaufsrecht insoweit unterschiedlich zu behandeln.

  • BayObLG, 25.02.1985 - BReg. 3 Z 201/83

    Keine Hinweispflicht des Notars auf Vollzugsgebühren für Vorkaufsrechtseinholung

    Die Erholung des Zeugnisses durch den Notar dient dem Vollzug des Veräußerungsgeschäfts (allg. Meinung vgl. BGHZ 90, 174 [= MittBayNot 1984, 89 ]; OLG Hamm JurBüro 1980, 598 und 753 [= MittBayNot 1980, 126 ]; OLG Düsseldorf JurBüro 1979, 1690 ; Rohs/Wedewer § 146 Anm. II d Nr. 10; Göttlich/Mümmler KostO B. Aufl. Bundesbaugesetz S. 25).

    Daher ist dem Grundbuchamt bei jeder Veräußerung von Wohnungseigentum das Nichtbestehen oder die Nichtausübung gemeindlicher Vorkaufsrechte nachzuweisen, mag auch bei früheren Veräußerungen innerhalb der gleichen Wohnanlage bereits auf die Ausübung verzichtet worden sein; dieser Verzicht betraf jeweils nur das veräußerte Wohnungseigentum (vgl. hierzu BGHZ 90, 174 ; KG JurBüro 1981, 1555 /1558; a.A. OLG Düsseldorf JurBüro 1979, 1690 ).

    Schließlich muß offenbleiben, ob ein Vorkaufsrecht der Stadt F. aus öffentlich-rechtlichen Gründen ausgeschlossen war (vgl. § 24 Abs. 2 BBauG); diese Frage hatte das Grundbuchamt ebenfalls nicht zu prüfen ( BGHZ 90, 174 /180); von dieser Prüfung konnte es demgemäß auch nicht abhängen, ob ein Zeugnis nach § 24 Abs. 5 BBauG zu erholen war.

  • BGH, 04.04.1986 - V ZR 77/85

    Rechtsfolgen der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Durch §§ 24 ff. BBauG hat der Gesetzgeber der Gemeinde das Recht verliehen, ihr gesetzliches Vorkaufsrecht (§§ 24 f. BBauG) mit der Folge auszuüben, daß sich der Kaufpreis des Grundstücks (oder des verkauften Wohnungseigentums, vgl. dazu Senatsbeschl. v. 16. Februar 1984, V ZB 24/83, WM 1984, 519) nach dem Verkehrswert richtet (§ 28 a BBauG).
  • OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 15 W 178/15

    Grundbuchsache: Voraussetzungen der Eintragung des Erwerbers eines selbständigen

    Mit Beschluss vom 16. Februar 1984 (V ZB 24/83, BGHZ 90, 174 ff.) entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Vorkaufsrecht der Gemeinde nach §§ 24 ff. BauGB auch dann in Betracht kommt, wenn nicht das Grundstück als ganzes, sondern lediglich ein ideeller Anteil daran, sei es als bloßes Bruchteilseigentum, sei es als Wohnungs- oder Teileigentum, verkauft wird.
  • VG München, 02.02.2010 - M 1 K 09.4969

    Eintreten des Vorkaufsfalls bei Kaufvertrag über ideellen Miteigentumsanteil;

  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 5 BV 17.1229

    Gebührenbescheid über Gutachterkosten für die Bewertung von Immobilieneigentum

  • BGH, 06.03.1986 - VII ZR 111/85

    Verstoß gegen das Koppelungsverbot bei Vorratsteilung

  • BayObLG, 27.03.1984 - BReg. 2 Z 25/84

    Zur Zulässigkeit von Veräußerungsbeschränkungen bei Wohnungseigentum

  • LG Berlin, 02.02.1983 - 84 T 15/83

    Zur Eintragung einer Bank unter der Firma ihrer Zweigniederlassung

  • BayObLG, 04.07.1985 - BReg. 2 Z 59/85

    Auflassung nach Ausübung des Vorkaufrechts durch den Mieter

  • BGH, 06.03.1986 - VII ZR 288/85

    Erwerb von noch zu errichtendem Wohnungseigentum - Verbot der Architektenbindung

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