Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,459
BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83 (https://dejure.org/1984,459)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1984 - V ZB 8/83 (https://dejure.org/1984,459)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1984 - V ZB 8/83 (https://dejure.org/1984,459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1023, 1090; GBO § 29
    Zur Bestimmung der Ausübungsstelle eines Leitungsrechts mit Bauverbot durch tatsächliche Ausübung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit - Berechtigung zur unterirdischen Verlegung einer Ferngasleitung - Zulässigkeit einer Gesamtbelastung mit Ausübungsbeschränkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1023, § 1090; GBO § 29
    Umfang und Ausübung eines Leitungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausübungsstelle - Dienstbarkeit - Unterirdische Leitung - Grundstück - Bauverbot - Schutzzone

Papierfundstellen

  • BGHZ 90, 181
  • NJW 1984, 2210
  • MDR 1984, 564
  • DNotZ 1985, 37 (Ls.)
  • Rpfleger 1984, 227
  • Rpfleger 1984, 229
  • BauR 1984, 303
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 2/81

    Zur Bezeichnung des Umfangs einer Dienstbarkeit und zur Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83
    Die Bestimmung der Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit, die zur Anlegung einer unterirdischen Leitung auf dem Grundstück (oder Flurstück) berechtigt, kann auch dann der tatsächlichen Ausübung überlassen werden, wenn als weiterer Inhalt der Dienstbarkeit ein Bauverbot für eine im Ausmaß festgelegte Schutzzone der Leitung vereinbart ist (Ergänzung zum Senatsbeschluß vom 6. März 1981, V ZB 2/81, LM BGB § 1023 Nr. 4 = NJW 1981, 1781).

    Demgemäß hält das Oberlandesgericht - auf dessen rechtliche Beurteilung es bei der Zulässigkeitsprüfung der Vorlage allein ankommt (BGHZ 7, 339, 341; Senatsbeschluß vom 6. März 1981, V ZB 2/81, LM BGB § 1023 Nr. 4 = NJW 1981, 1781) - für entscheidungserheblich, ob auf die Kennzeichnung des Leitungsweges auch dann noch verzichtet werden könne, wenn die Verlegung zwar noch vor der Entscheidung über den Eintragungsantrag, aber erst nach Erteilung der Eintragungsbewilligung erfolgt sei.

    Es steht dann grundsätzlich im Belieben der Beteiligten, ob sie die Bestimmung des Ausübungsorts rechtsgeschäftlich zum Inhalt der Dienstbarkeit machen oder der tatsächlichen Ausübung überlassen (Senatsbeschluß vom 6. März 1981, V ZB 2/81, LM BGB § 1023 Nr. 4 = NJW 1981, 1781).

    Ist die Ausübungsstelle rechtsgeschäftlicher Inhalt der Belastung, muß sie in der Eintragungsbewilligung eindeutig bezeichnet sein; soll hingegen die tatsächliche Ausübung maßgeblich sein, so besteht dieses Eintragungserfordernis nicht (Senatsbeschluß vom 6. März 1981 aaO).

  • BGH, 23.10.1981 - V ZR 168/80

    Grunddienstbarkeit in Gestalt eines Versorgungsleitungsrechts für Strom, Wasser

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83
    Darauf ließe sich entgegen der Meinung des Oberlandesgerichts auch dann nicht schließen, wenn die Ferngasleitung bereits im Zeitpunkt der Eintragungsbewilligung vorhanden gewesen sein sollte; denn die Bewilligung enthält - anders als im Falle des Senatsurteils vom 23. Oktober 1981, V ZR 168/80, LM BGB § 1018 Nr. 31 = NJW 1982, 1039 - keine Bezugnahme auf eine schon vorhandene Leitung.

    Da zur Auslegung der Eintragungsbewilligung nur Umstände herangezogen werden dürfen, die aus der Bewilligung selbst hervorgehen oder die nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senatsurteile vom 26. April 1961, V ZR 26/60, LM BGB § 1018 Nr. 4; vom 17. Januar 1969, V ZR 162/65, LM BGB § 1018 Nr. 16 = NJW 1969, 502, 503 und vom 23. Oktober 1981 aaO), ist es bedeutungslos, ob die Leitung bereits angelegt war.

  • BGH, 17.01.1969 - V ZR 162/65

    Notweg zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des rückwärtigen Gartens -

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83
    Da zur Auslegung der Eintragungsbewilligung nur Umstände herangezogen werden dürfen, die aus der Bewilligung selbst hervorgehen oder die nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senatsurteile vom 26. April 1961, V ZR 26/60, LM BGB § 1018 Nr. 4; vom 17. Januar 1969, V ZR 162/65, LM BGB § 1018 Nr. 16 = NJW 1969, 502, 503 und vom 23. Oktober 1981 aaO), ist es bedeutungslos, ob die Leitung bereits angelegt war.
  • BGH, 21.11.1975 - V ZR 237/73

    Anspruch auf Verlegung der Ausübung einer Grunddienstbarkeit - Verlangen einer

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83
    Wäre nämlich die Ausübungsstelle sachenrechtlich festgeschrieben, so würde eine auch nur geringfügige Abweichung des wirklichen vom ursprünglich geplanten Leitungsverlauf aufwendige grundbuchmäßige Änderungen erforderlich machen (vgl. Senatsurteil vom 21. November 1975, V ZR 237/73, LM BGB § 1023 Nr. 1 = WM 1976, 274).
  • BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51

    Ungeregelter Nachlaß. Vorlegungspflicht

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83
    Demgemäß hält das Oberlandesgericht - auf dessen rechtliche Beurteilung es bei der Zulässigkeitsprüfung der Vorlage allein ankommt (BGHZ 7, 339, 341; Senatsbeschluß vom 6. März 1981, V ZB 2/81, LM BGB § 1023 Nr. 4 = NJW 1981, 1781) - für entscheidungserheblich, ob auf die Kennzeichnung des Leitungsweges auch dann noch verzichtet werden könne, wenn die Verlegung zwar noch vor der Entscheidung über den Eintragungsantrag, aber erst nach Erteilung der Eintragungsbewilligung erfolgt sei.
  • BGH, 26.04.1961 - V ZR 26/60
    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83
    Da zur Auslegung der Eintragungsbewilligung nur Umstände herangezogen werden dürfen, die aus der Bewilligung selbst hervorgehen oder die nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senatsurteile vom 26. April 1961, V ZR 26/60, LM BGB § 1018 Nr. 4; vom 17. Januar 1969, V ZR 162/65, LM BGB § 1018 Nr. 16 = NJW 1969, 502, 503 und vom 23. Oktober 1981 aaO), ist es bedeutungslos, ob die Leitung bereits angelegt war.
  • OLG Hamm, 11.12.1980 - 15 W 159/80

    Eintragung einer in der Ausübung auf eine Teilfläche beschränkten Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83
    Ein solches Bauverbot bedeutet nach der auch schon früher vertretenen Meinung des vorlegenden Oberlandesgerichts Celle (NdsRpfl 1978, 57; 1982, 198, 199; ebenso OLG Hamm OLGZ 1967, 456, 460; 1981, 270, 273; anders bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken OLG Bremen NJW 1965, 2403, 2404) [OLG Bremen 13.08.1965 - 1 W 88/65] einen so wesentlichen Eingriff in die Substanz des Eigentums, daß die Ausübungsstelle notwendigerweise zum rechtsgeschäftlichen Inhalt der Dienstbarkeit gehöre und daher in der Eintragungsbewilligung bezeichnet werden müsse (zustimmend: Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht 7. Aufl. Rdn. 481; Palandt/Bassenge, BGB 43. Aufl. § 1018 Anm. 4 c; MünchKomm/Joost § 1090 Rdn. 22 und dort Fußn. 108; im Ergebnis auch MünchKomm/Falckenberg § 1018 Rdn. 14 und 15).
  • OLG Oldenburg, 29.12.1978 - 5 Wx 36/78
    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83
    Es sieht sich an einer dahingehenden Entscheidung aber im Hinblick auf den Beschluß des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 29. Dezember 1978 - 5 Wx 36/78 - Rpfleger 1979, 199 = MittRhNotK 1979, 215 gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 22/15

    Verlegung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts: Anspruch auf Bestellung

    (1) Der Kläger wäre allerdings aus dem dinglichen Recht zur Nutzung des jetzt vorhandenen Weges befugt, wenn die Ausübungsstelle bei der Bestellung der Grunddienstbarkeit nicht rechtsgeschäftlich bestimmt, sondern der tatsächlichen Ausübung überlassen worden wäre (zur Abgrenzung: Senat, Beschluss vom 16. Februar 1984 - V ZB 8/83, BGHZ 90, 181, 183).
  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 36/14

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit: Anspruch auf Verlegung der Ausübung eines

    Dabei steht es grundsätzlich im Belieben der Beteiligten, ob sie die Bestimmung des Ausübungsorts der tatsächlichen Ausübung überlassen oder rechtsgeschäftlich zum Inhalt der Dienstbarkeit machen (Senat, Beschluss vom 16. Februar 1984 - V ZB 8/83, BGHZ 90, 181, 183).

    Eine Verlegung der Ausübungsstelle erfordert dann eine dingliche Einigung (§§ 873, 877 BGB) über die Änderung des Inhalts der Dienstbarkeit und deren Eintragung in das Grundbuch (vgl. Senat, Urteil vom 7. Oktober 2005 - V ZR 140/04, NJW-RR 2006, 237 Rn. 15; Beschluss vom 16. Februar 1984 - V ZB 8/83, BGHZ 90, 181, 183; Urteil vom 21. November 1975 - V ZR 237/73, WM 1976, 274, 275).

  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 17/01

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit; Erlöschen der Dienstbarkeit

    Auch das sachenrechtliche Bestimmtheitsgebot schließt es grundsätzlich nicht aus, daß die Beteiligten die Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit der tatsächlichen Ausübung überlassen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, zuletzt BGHZ 90, 181).

    Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (s. nur Senat, BGHZ 90, 181, 184; 92, 351, 355; 145, 16, 20 f).

    Ist die Ausübungsstelle Inhalt der Belastung, muß sie zwar in der Bewilligung eindeutig bezeichnet werden, bleibt dagegen die Festlegung der Ausübungsstelle der tatsächlichen Ausübung durch den Berechtigten überlassen, besteht dieses Eintragungserfordernis - auch aus Gründen der Wahrung des Bestimmtheitsgebotes - nicht (Senat, BGHZ 90, 181, 183; Urt. v. 17. Januar 1969, aaO; Beschl. v. 6. März 1981, V ZB 2/81, NJW 1981, 1781; vgl. auch Senat, Urt. v. 25. Oktober 1991, V ZR 196/90, NJW 1992, 1101).

    Der Wesenskern dieser Dienstbarkeiten ist bereits durch das Recht festgelegt, auf den belasteten Grundstücken in bestimmtem Umfang Tonerde abbauen zu dürfen (vgl. Senat, BGHZ 90, 181, 185 für eine Leitungsdienstbarkeit).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht