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   BGH, 20.02.1984 - II ZR 112/83   

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https://dejure.org/1984,995
BGH, 20.02.1984 - II ZR 112/83 (https://dejure.org/1984,995)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1984 - II ZR 112/83 (https://dejure.org/1984,995)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1984 - II ZR 112/83 (https://dejure.org/1984,995)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Einwilligung zur Herausgabe eines hinterlegten Betrags aus einer Zwangsversteigerung - Zwangsversteigerung eines im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücks (Bruchteilsgemeinschaft) - Zwangsversteigerung zur Auflösung der Bruchteilsgemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 90, 194
  • NJW 1984, 2526
  • ZIP 1984, 757
  • MDR 1984, 736
  • BB 1984, 812
  • Rpfleger 1984, 284
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 22.02.2017 - XII ZB 137/16

    Hinterlegung des Übererlöses aus der Zwangsversteigerung des Grundstücks einer

    aa) Der Bundesgerichtshof hat für den Fall, dass ein Teilhaber - wie hier - die nach § 16 Abs. 2 NHintG erforderliche Einwilligung des anderen in die Auszahlung des auf ihn entfallenden Teiles des hinterlegten Erlöses begehrt, bereits entschieden, dass jener die Zustimmung nicht mit der Begründung verweigern kann, der Anspruchsteller schulde ihm aus einem anderen Rechtsverhältnis ebenfalls eine Leistung (BGHZ 90, 194 = NJW 1984, 2526, 2527).
  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Sie gebühren zunächst beiden ehemaligen Miteigentümern gemeinsam nach Bruchteilen (§ 741 BGB), können aber bei der Auseinandersetzung gemäß §§ 752, 420 BGB real geteilt werden, ohne daß es einer vorherigen gemeinsamen Einziehung der Forderung gegen die Hinterlegungsstelle bedarf (BGHZ 90, 194, 196) [BGH 20.02.1984 - II ZR 112/83].
  • BGH, 13.11.2013 - XII ZB 333/12

    Zuschlag an den geschiedenen Ehegatten in der Teilungsversteigerung: Fortsetzung

    Vielmehr kann jeder Teilhaber von den anderen die nach § 13 Abs. 2 HinterlO erforderliche Einwilligung in die Herausgabe des auf ihn entfallenden Teils des hinterlegten Erlöses verlangen, wenn aus dem hinterlegten Betrag keine Verbindlichkeiten mehr zu berichtigen sind (BGHZ 90, 194 = NJW 1984, 2526 f.; vgl. auch Stöber ZVG 20. Aufl. § 180 Rn. 18.4; Dassler/Schiffhauer/Hintzen ZVG 14. Aufl. § 180 Rn. 158).

    Für den Fall, dass ein Teilhaber - wie hier - die nach § 13 Abs. 2 HinterlO erforderliche Einwilligung des anderen in die Auszahlung des auf ihn entfallenden Teiles des hinterlegten Erlöses begehrt, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass jener die Zustimmung nicht mit der Begründung verweigern kann, der Anspruchsteller schulde ihm aus einem anderen Rechtsverhältnis ebenfalls eine Leistung (BGHZ 90, 194 = NJW 1984, 2526, 2527).

  • OLG Koblenz, 08.05.2012 - 11 UF 205/12

    Teilungsversteigerung eines Familienheims: Aufhebung der Gemeinschaft und

    Die Aufhebung der Gemeinschaft an einem Grundstück, das nicht in Natur teilbar ist, erfolgt nach § 753 Abs. 1 Satz 1 BGB durch Zwangsversteigerung und Teilung des Erlöses (BGH NJW 1984, 2526).

    Daher hat der Ersteher als Teilhaber der Gemeinschaft gegen die übrigen Gemeinschafter anteilsmäßig Anspruch auf Einwilligung in die seiner Beteiligungsquote entsprechende Abwicklung (BGH NJW 1984, 2526 und NJW 2000, 948; offen gelassen: BGH NJW 2008, 1807; Stöber, ZVG-Komm., § 180 Ziff. 18.4; Stöber, ZVG-Handbuch, Rdn. 756b).

  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 70/87

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten

    b) Den danach bestehenden Freigabeanspruch der Beklagten gegen den Kläger, der auf § 812 BGB beruht (vgl. BGH Urteile vom 17. Dezember 1969 - VIII ZR 10/68 - NJW 1970, 463 und vom 27. Februar 1981 - V ZR 9/80 - NJW 1981, 1505), auf die Einwilligung in die Auszahlung dieses Anteils gerichtet ist (vgl. BGHZ 90, 194) und die aufgelaufenen anteiligen Hinterlegungszinsen (§ 8 HinterlO ) umfaßt, hat das Berufungsgericht der Beklagten zugesprochen, ohne die Begründetheit der Gegenforderung auf Zugewinnausgleich zu prüfen, mit der der Kläger die Aufrechnung gegen die Freigabeforderung erklärt hatte.

    Dessen Geltendmachung führt dazu, daß die beklagte Partei gemäß § 274 Abs. 1 BGB zur Abgabe der verlangten Einwilligung nur Zug um Zug gegen die Zustimmungserklärung des Klägers zu verurteilen ist (vgl.. BGHZ 90, 194, 196).

  • OLG Schleswig, 20.04.2016 - 15 UF 84/15

    Miteigentümer hat an Teillöschung einer Grundschuld mitzuwirken!

    Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt bei Grundstücken - wenn die Miteigentümer sich nicht einigen können - gemäß § 753 Abs. 1 Satz 1 BGB durch Zwangsversteigerung und Teilung des Erlöses (vgl. BGH NJW 1984, 2526), nicht durch eine Teilung in Natur gemäß § 752 BGB.
  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 284/97

    Verwertung eines gepfändeten Miterbenanteils an einem zum Nachlaß gehörenden

    Dem gepfändeten Anspruch des Vollstreckungsschuldners auf seinen Anteil an dem Versteigerungserlös können die Kläger - selbst unter dem Gesichtspunkt des § 242 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 14. April 1987 - IX ZR 237/86, NJW-RR 1987, 890, 892 unter c aa a.E.) - im Wege eines Zurückbehandlungsrechts nur solche Gegenforderungen entgegenhalten (vgl. § 404 BGB), die ihrerseits in dem Gemeinschaftsverhältnis wurzeln (vgl. BGHZ 90, 194, 197; BGH, Urt. v. 14. April 1987 aaO unter c bb; v. 15. November 1989 - IVb ZR 60/88, NJW-RR 1990, 133, 134; v. 2. Mai 1990 - XII ZR 20/89, NJW-RR 1990, 1202, 1203).
  • BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97

    Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegen güterrechtliche Ansprüche im

    Die Forderung gegen die Hinterlegungsstelle auf Herausgabe des Erlöses steht gemäß § 420 BGB beiden Teilhabern nur anteilsmäßig gemäß ihrer Beteiligungsquote an der früheren Eigentümergemeinschaft zu und ist damit bereits in Natur geteilt (vgl. BGHZ 90, 194, 196).
  • BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 26/88

    Wirksamkeit eines prozessualen Anerkenntnisses

    Stehen jedem von mehreren Hinterlegungsbeteiligten hinterlegte Beträge zu, so kann jeder die Zustimmung zur Auszahlung an einen anderen verweigern, bis er von diesem die Freigabe des ihm selbst zustehenden Betrages erhält (BGHZ 90, 194, 196 [BGH 20.02.1984 - II ZR 112/83] ; Senatsurteil vom 19. Oktober 1988 - IV b ZR 70/87 - FamRZ 1989, 166, 168).
  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99

    Anderweitige Rechtshängigkeit

    Den Bereicherungsanspruch kann der Kläger allein geltend machen, weil nur noch sein Erlösanteil Gegenstand des Rechtsstreits ist, die Berichtigung einer Gesamtschuld gemäß § 755 BGB nicht mehr verlangt wird und der Beklagte lediglich im Innenverhältnis der Parteien einen Anspruch nach § 756 BGB im Wege eines Zurückbehaltungsrechts geltend macht (§ 420 BGB; vgl. BGHZ 90, 194, 195 f.).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 3 U 31/15

    Anspruch des früheren Miteigentümers eines Teilung versteigerten Grundstücks auf

  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 2/90

    Rechtsfolgen der Fehlleitung eines Überweisungsbetrages; Divergenzen zwischen

  • BGH, 14.04.1987 - IX ZR 237/86

    Aufteilung des Versteigerungserlöses unter mehreren Berechtigten

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 291/95

    Erwerb des Grundstücks in der Zwangsversteigerung durch den Gläubiger einer

  • OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 7 U 79/07

    Vollstreckungsabwehrklage aus einer abgetretenen Ausgleichsforderung aus dem

  • OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01

    Einbau einer Zentralheizung in Gemeinschaftseigentum

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2002 - 16 UF 177/01

    Aufrechnung im Rahmen des Zugewinnausgleichs

  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 60/88

    Anspruch auf Zahlung von Elementarunterhalt und Vorsorgeunterhalt - Erlöse, die

  • BGH, 22.01.2013 - V ZR 101/12

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision aufgrund Übergehens des

  • BGH, 31.10.1984 - IVa ZR 210/82

    Klage auf eine Teilauseinandersetzung - Auseinandersetzung der Erben - Anspruch

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2006 - 16 U 67/05

    Zur Auslegung eines Gesellschaftsvertrages bezüglich der Bestellung eines

  • LG Duisburg, 01.07.2003 - 6 O 452/01

    Zulässigkeit einer Aufrechung eines Teilhabers gegen eine gemeinschaftliche

  • OLG Karlsruhe, 25.08.1988 - 13 W 122/88

    Anforderungen an die Abgabe einer Zustimmungserklärung; Beschwerde gegen den

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