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   BGH, 19.03.1984 - II ZR 168/83   

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BGH, 19.03.1984 - II ZR 168/83 (https://dejure.org/1984,1199)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1984 - II ZR 168/83 (https://dejure.org/1984,1199)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1984 - II ZR 168/83 (https://dejure.org/1984,1199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Untergliederungen eines Vereins mit der Rechtsform eines nicht-rechtsfähigen Vereins - Parteifähigkeit einer Ortsgruppe der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft - Wahrnehmung eigener Aufgaben oder des Landesverbandes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 90, 331
  • NJW 1984, 2223
  • ZIP 1984, 701
  • MDR 1984, 737
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1978 - II ZR 177/76

    Austrittsfiktion in der Satzung einer politischen Partei

    Auszug aus BGH, 19.03.1984 - II ZR 168/83
    Danach muß die Untergliederung eine körperschaftliche Verfassung besitzen, einen Gesamtnamen führen, vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig sein und neben ihrer unselbständigen Tätigkeit für den Hauptverein Aufgaben auch eigenständig wahrnehmen (vgl. BGHZ 73, 275, 278; BGH, Urt. vom 21.3.1972 - VI ZR 157/70, LM ZPO § 50 Nr. 25).

    Sie allein ergeben nichts für die Frage, ob die Untergliederung auch selbständig handelt (vgl. BGHZ 73, 275, 278).

  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 26/51

    Örtliche Zuständigkeit. Zweigniederlassung

    Auszug aus BGH, 19.03.1984 - II ZR 168/83
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 24. November 1951 (II ZR 26/51, LM ZPO § 50 Nr. 2) ausgeführt, daß dem Berufungsgericht nicht die Entscheidung darüber überlassen zu werden braucht, ob es nach § 540 ZPO seinerseits von einer Zurückverweisung absehen und selbst entscheiden will, weil es dies für sachdienlich hält.
  • BGH, 21.03.1972 - VI ZR 157/70
    Auszug aus BGH, 19.03.1984 - II ZR 168/83
    Danach muß die Untergliederung eine körperschaftliche Verfassung besitzen, einen Gesamtnamen führen, vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig sein und neben ihrer unselbständigen Tätigkeit für den Hauptverein Aufgaben auch eigenständig wahrnehmen (vgl. BGHZ 73, 275, 278; BGH, Urt. vom 21.3.1972 - VI ZR 157/70, LM ZPO § 50 Nr. 25).
  • RG, 14.10.1927 - III 491/26

    Nicht rechtsfähige Vereine; Mantel- und Lohntarif

    Auszug aus BGH, 19.03.1984 - II ZR 168/83
    Auch der Hauptverein kann seinen Untergliederungen eine Verfassung geben (vgl. RG JW 1927, 2363) oder in seiner eigenen Satzung - wie im vorliegenden Falle - bestimmen, daß sie auch für die Untergliederungen verbindlich sei (vgl. RGZ 118, 196, 198).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Untergliederung eines eingetragenen Vereins als nicht rechtsfähiger Verein anzusehen, wenn er auf Dauer Aufgaben nach außen im eigenen Namen durch eine eigene, handlungsfähige Organisation wahrnimmt (BGHZ 90, 331, 333).

    Damit verfügt der Kläger zu 1 - was die Revision des Beklagten zu 1 zu Unrecht in Abrede stellt - aufgrund der satzungsgemäßen Übernahme der Bestimmungen für den Gesamtverein (BGHZ 90, 331, 334; vgl. Schaible aaO S. 38; König, Der Verein im Verein 1992 S. 147) über eine eigene körperschaftliche Verfassung.

    Aus der Gliederung des Beklagten zu 1 nach einzelnen Sportarten folgt, dass der Kläger zu 1 - ebenso wie die weiteren Abteilungen - den Gesamtvereinsnamen mit einem auf die Sportart verweisenden Zusatz führt (Schaible aaO S. 28; vgl. BGHZ 90, 331, 333: "Ortsgruppe").

  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

    So wird es mit der Vereinsautonomie für vereinbar gehalten, gestufte Verbände zu schaffen, innerhalb deren die Unterverbände -- sei es als rechtsfähige, sei es als nichtrechtsfähige Vereine -- zu Oberverbänden in Abhängigkeit stehen, ihren Vereinscharakter dadurch aber nicht verlieren, sofern sie auch eigenständig Aufgaben wahrnehmen (Reichert/ Dannecker/Kühr, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 4. Aufl. 1987, Rdnrn. 2098 ff.; Soergel-Hadding, Rdnrn. 53 vor § 21; BGHZ 90, S. 331).
  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    Zur Entscheidung über die Höhe des der Klägerin zu ersetzenden Schadens wird der Rechtsstreit unmittelbar an das Landgericht zurückverwiesen (vgl. BGHZ 16, 72, 82 [BGH 18.12.1954 - II ZR 76/54]; 90, 331, 334).
  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 2.17

    Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der

    Einer eigenen Satzung bedarf der Gebietsverband nach § 6 Abs. 1 Satz 2 PartG zur Regelung seiner eigenen Angelegenheiten nur, soweit die Satzung des jeweils nächsthöheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält (vgl. Ipsen, ParteienG, 2. Aufl. 2018, § 3 Rn. 13 f. und § 6 Rn. 4; Henke, in: BK zum GG, Stand: November 2018, Art. 21 Rn. 302; zum Vereinsrecht: BGH, Urteil vom 19. März 1984 - II ZR 168/83 - BGHZ 90, 331 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.2020 - IX ZB 4/18

    Insolvenzfähigkeit eines als nicht eingetragener Verein organisierten

    Seine körperschaftliche Verfassung, die in der Landessatzung niedergelegt ist, und seine auf Dauer und nach außen angelegte, eigene, handlungsfähige Organisation erfüllen die Anforderungen, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gelten, damit eine Vereinsuntergliederung als nicht rechtsfähiger Verein anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1984 - II ZR 168/83, BGHZ 90, 331, 332 f; vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, WM 2007, 1932 Rn. 50; BAG, NZA 2001, 116, 117; vgl. auch Hientzsch, Die politische Partei in der Insolvenz, S. 85 f, 92).
  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 3.17

    Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der

    Einer eigenen Satzung bedarf der Gebietsverband nach § 6 Abs. 1 Satz 2 PartG zur Regelung seiner eigenen Angelegenheiten nur, soweit die Satzung des jeweils nächsthöheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält (vgl. Ipsen, ParteienG, 2. Aufl. 2018, § 3 Rn. 13 f. und § 6 Rn. 4; Henke, in: BK zum GG, Stand: November 2018, Art. 21 Rn. 302; zum Vereinsrecht: BGH, Urteil vom 19. März 1984 - II ZR 168/83 - BGHZ 90, 331 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2012 - 14 Wx 21/11

    Vereinsrecht: Voraussetzungen für Eintragung des regionalen Zweigvereins eines

    Es genügt aber, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, welche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 50 Abs. 2 ZPO (NJW 1979, 1402; 1984, 2223; 2008, 69, 73 f.) an einen Verein zu stellen sind.

    Es genügt aber, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt, welche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 50 Abs. 2 ZPO (NJW 1979, 1402; 1984, 2223; 2008, 69, 73 f.) an einen Verein zu stellen sind.

  • AG Hamburg, 11.09.2007 - 36A C 54/07

    Streitwert von 19.000 EUR für vierfachen Bilderklau im Internet

    Dies setzt für Untergliederungen eines Vereins voraus, dass sie in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig sind, eine eigene Organisation besitzen und im eigenen Namen nach außen eigene Aufgaben selbständig wahrnehmen (vgl. BGHZ 90, 331, 333; BGH NJW 1990, 905; OLG Bamberg NJW 1982, 895; LG Frankfurt NJW 1979, 1661; LG Oldenburg GRUR 1986, 464; LG Arnsberg NJW 1987, 1412, 1413; a.A.: LG Bonn NJW 1976, 810).

    Es ist kein wesentliches, unabdingbares Merkmal, wie die Beklagte zu 1) mit Verweis auf den BGH (BGHZ 90, 331, 333; so auch Zöller/Vollkommer, ZPO-Kommentar, 26. Aufl., § 50 Rn. 31) jedoch meint, dass die Untergliederung zumindest auch wirtschaftlich selbstständig ist.

    Entscheidend ist allein der Inhalt der Satzung und nicht wer sie erlassen hat (vgl. BGHZ 90, 331, 334; LG Oldenburg GRUR 1986, 464).

  • BGH, 22.04.1998 - IV ZR 162/97

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Ausgleichsanspruch des Alleinerben-Abkömmlings

    Hat das Berufungsgericht die sachdienliche und deshalb gebotene Zurückverweisung an die erste Instanz unterlassen, so ist diese Entscheidung durch das Revisionsgericht nachzuholen, indem dieses selbst den Rechtsstreit an das Landgericht zurückverweist (h.M. BGHZ 16, 71, 82; 90, 331, 334; Urteil vom 12. Januar 1994 - XII ZR 167/92 - LM ZPO § 565 Abs. 3 mit Anm. Wax = NJW-RR 1994, 379 jeweils unter 5).
  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 4/96

    Schiedsspruch der DGB-Schiedsstelle über Zuständigkeitsstreit

    Die Grenze zur unzulässigen Fremdbestimmung ist erst dann überschritten, wenn der Unterverein nur als bloße Verwaltungsstelle oder als Sondervermögen anzusehen ist (BVerfG Beschluß vom 5. Februar 1991, aaO, zu C III 2 der Gründe; BGHZ 90, 331 = NJW 1984, 2223; MünchKomm/Reuter, 3. Aufl., § 33 Rz 7; Soergel/Hadding, aaO, § 33 Rz 7; Staudinger/Weick, aaO, § 33 Rz 8).
  • AG Moers, 27.03.2013 - 563 C 237/11

    Handeln eines Fußballobmanns einer Fußballabteilung ohne Vertretungsmacht bei

  • BGH, 21.11.1989 - VI ZR 236/89

    Verkehrssicherungspflicht der Organisatoren einer Adventsfeier für ältere Leute

  • FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2429/00

    Zur Haftung des Vorsitzenden eines Sportvereins für rückständige Lohnsteuer

  • OLG Stuttgart, 11.03.1988 - 5 W 13/88

    Passive Parteifähigkeit eines Kreisverbands i.S.v. § 50 Abs. 2

  • LG Marburg, 18.03.2013 - 1 O 64/12
  • BGH, 15.01.1985 - VI ZR 8/83

    Einstandspflicht eines Landesverbandes für Erklärungen des Vorsitzenden eines

  • LAG Hamm, 20.12.2007 - 11 Sa 1067/07

    OT-Mitgliedschaft; Blitzaustritt Führende Parallelsache zu 11 Sa 1068 + 1069/07

  • KG, 14.04.2003 - 26 W 44/03

    Parteifähigkeit des nicht eingetragenen Vereins

  • LSG Bayern, 04.04.2001 - L 10 AL 223/97
  • ArbG Berlin, 14.10.1998 - 48 Ca 54371/97

    Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung und eines Auflösungsantrags;

  • LG Arnsberg, 08.01.1987 - 4 O 587/86

    Rechtfertigung der Ehrverletzung eines Politikers durch Wahrnehmung des Rechts

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