Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1984 - II ZR 119/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,826
BGH, 06.02.1984 - II ZR 119/83 (https://dejure.org/1984,826)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1984 - II ZR 119/83 (https://dejure.org/1984,826)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1984 - II ZR 119/83 (https://dejure.org/1984,826)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,826) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Vorstandsvorsitzenden aus einem Verein - Vorwurf der falschen Abrechnung von Reisekosten - Wirksamkeit eines Vorstandsbeschlusses - Klage des Vorsitzenden auf Erstattung von Rechtsberatungskosten

  • vereinsknowhow.de

    Ausschließung von Vorstandsmitgliedern eines Vereins

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Vereinsausschluß von Vorstandsmitgliedern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 27, § 39
    Ausschließung von Vereinsmitgliedern durch den Vorstand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 90, 92
  • NJW 1984, 1884
  • ZIP 1984, 583
  • MDR 1984, 735
  • DNotZ 1984, 484 (Ls.)
  • Rpfleger 1984, 239
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.03.1971 - KZR 5/70

    Herabstufung in minderberechtigte Mitgliedergruppe eines Vereins

    Auszug aus BGH, 06.02.1984 - II ZR 119/83
    Das Berufungsgericht geht offenbar davon aus, daß sich ein Vereinsmitglied im allgemeinen in vereinsinternen Konfliktfällen selbst mit den übrigen Mitgliedern oder einem Vereinsorgan interessengemäß auseinandersetzen kann und deshalb seine Vertretung durch einen vereinsfremden Dritten grundsätzlich nicht zulässig ist (vgl. BGHZ 55, 381, 390 [BGH 03.03.1971 - KZR 5/70]/391; vgl. ferner Senatsurt. v. 24. Oktober 1974 - II ZR 86/73, LM § 25 BGB Nr. 14).
  • BGH, 23.11.1959 - II ZR 193/57

    Ausschließung eines Aufsichtsratsmitgliedes aus einer Genossenschaft

    Auszug aus BGH, 06.02.1984 - II ZR 119/83
    Der Senat hat bereits - abweichend vom Reichsgericht (RGZ 88, 193, 195) -ausgesprochen, daß der Vorstand einer Genossenschaft nicht befugt ist, ein Aufsichtsratmitglied aus der Genossenschaft auszuschließen, selbst wenn ihm das Statut das Recht zur Ausschließung von Mitgliedern unterschiedslos zuweist (BGHZ 31, 192 ff.).
  • RG, 07.04.1916 - II 7/16

    Ausschließung aus der Genossenschaft

    Auszug aus BGH, 06.02.1984 - II ZR 119/83
    Der Senat hat bereits - abweichend vom Reichsgericht (RGZ 88, 193, 195) -ausgesprochen, daß der Vorstand einer Genossenschaft nicht befugt ist, ein Aufsichtsratmitglied aus der Genossenschaft auszuschließen, selbst wenn ihm das Statut das Recht zur Ausschließung von Mitgliedern unterschiedslos zuweist (BGHZ 31, 192 ff.).
  • BGH, 24.10.1974 - II ZR 86/73

    Gebot der Selbstvertretung eines Vereinsmitgliedes bei einfachen Vorgängen des

    Auszug aus BGH, 06.02.1984 - II ZR 119/83
    Das Berufungsgericht geht offenbar davon aus, daß sich ein Vereinsmitglied im allgemeinen in vereinsinternen Konfliktfällen selbst mit den übrigen Mitgliedern oder einem Vereinsorgan interessengemäß auseinandersetzen kann und deshalb seine Vertretung durch einen vereinsfremden Dritten grundsätzlich nicht zulässig ist (vgl. BGHZ 55, 381, 390 [BGH 03.03.1971 - KZR 5/70]/391; vgl. ferner Senatsurt. v. 24. Oktober 1974 - II ZR 86/73, LM § 25 BGB Nr. 14).
  • BGH, 12.03.1990 - II ZR 179/89

    Eingetragener Verein

    Die Verletzung der Mitgliedschaftsrechte durch den Vorstand begründet - ähnlich der positiven Vertragsverletzung - Schadensersatzpflichten, für die der Verein nach § 31 BGB haftet (BGHZ 90, 92, 95) [BGH 06.02.1984 - II ZR 119/83] .
  • OLG Köln, 04.02.2009 - 2 Wx 56/08

    Vereinsinterne Zuständigkeit für den Ausschluss eines Vorstandsmitglieds aus dem

    Lässt danach der Ausschluss aus dem Verein das Vorstandsamt des Betroffenen erlöschen, so kann der Ausschluss rechtsgültig aber nicht ohne Mitwirkung der Stelle bzw. des Organs ausgesprochen werden, das über die Abberufung der Vorstandsmitglieder zu entscheiden hat (Sauter/Schweyer/Waldner Rdn 360; Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 11. Auflage, Rdn 2764; OLG Celle OLGZ 80, 358; BayObLGZ 1983, 348; BGHZ 90, 92).

    Ist es, wie hier, der Mitgliederversammlung vorbehalten (§ 27 Abs. 1 BGB, § 8 Abs. 2c) der Satzung), den Vorstand zu wählen und mangels gegenteiliger Bestimmung in der Satzung die Bestellung zu widerrufen, so steht ausschließlich der Mitgliederversammlung als dem höchsten Organ des Vereins auch die Befugnis zu, über den Vereinsausschluss von Vorstandsmitglieder zu befinden (BGHZ 90 92 [95] = NJW 1984, 1884; BayObLGZ 1993, 348 (350); OLG Celle, OLGZ 1980, 359; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 11. Auflage 2007, Rn. 2764; Sauter/Schweyer/Waldner, aaO, Rn. 360; einschränkend Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 8. Auflage 2000, Rn. 701 f.).

    Insoweit kann die Hausversammlung dieses Recht des höchsten Vereinsorgans, nämlich der Mitgliederversammlung, nicht dadurch unterlaufen, dass sie ein Vorstandsmitglied aus dem Verein ausschließt und damit entgegen der inneren Ordnung des Vereins darüber entscheidet, wer dessen Geschäfte führen und ihn vertreten soll (so auch BGHZ 90, 92 [95] für den Vereinsauschluss durch die Vorstandsmehrheit).

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - U (Kart) 9/17

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung nach erstinstanzlicher Abweisung der Klage

    Nach allgemeiner Auffassung begegnet es keinen Bedenken, wenn das Recht, ein (einfaches) Vereinsmitglied auszuschließen, durch die Satzung auf den Vorstand übertragen wird und nicht der Mitgliederversammlung zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1984 - II ZR 119/83, juris; OLG Hamm, Urteil vom 25. April 2001 - 8 U 139/00, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Januar 1988 - 23 U 222/87, juris).

    Etwas anderes - nämlich die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung - gilt dann, wenn es darum geht, ein Vorstandsmitglied aus dem Verein - und damit auch aus dem Vorstand - auszuschließen, weil sonst der Vorstand - neben der Vereinsmitgliedschaft - auch über seine eigene Zusammensetzung entscheiden dürfte, was aber allein der Mitgliederversammlung vorbehalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1984 - II ZR 119/83, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Januar 1988 - 23 U 222/87, juris).

  • OLG Schleswig, 16.12.2020 - 9 U 238/19

    Vereinsausschluss des NPD-Landesvorsitzenden bestätigt

    Die Ausnahme, dass der Vorstand eines Vereins nicht berechtigt ist, ein Vorstandsmitglied aus dem Verein auszuschließen, auch wenn ihm die Satzung allgemein das Recht zur Ausschließung von Vereinsmitgliedern zuweist (BGH, Urteil vom 06. Februar 1984 - II ZR 119/83 -, BGHZ 90, 92 ff., juris Rn. 11), ist vorliegend nicht betroffen.
  • OLG Zweibrücken, 19.12.2001 - 3 W 272/01

    Vereinsrecht: Beschwerde gegen Zurückweisung der Anregung auf Einleitung eines

    Durch das Vorgehen des Beteiligten zu 2) ist der Beteiligten zu 1) im Übrigen das regelmäßig vor der Ausschließung aus einem Verein zu gewährende rechtliche Gehör versagt worden; Anhaltspunkte dafür, dass die - zuständige (vgl. BGHZ 90, 92) - Mitgliederversammlung von einer Anhörung ausnahmsweise absehen durfte, bestehen nicht.
  • BGH, 08.11.2022 - II ZR 91/21

    A) Dem Gesellschafter einer GmbH steht kein Anspruch gegen den Geschäftsführer

    aa) Der Anspruch des Gesellschafters einer GmbH auf eine zutreffende Aufnahme in die Gesellschafterliste beruht auf der gesellschafterlichen Treuepflicht, aufgrund derer es der Gesellschaft verwehrt ist, rechtswidrig in die Mitgliedschaft des Gesellschafters einzugreifen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1982 - II ZR 174/80, BGHZ 83, 122, 133 f. zur AG; Urteil vom 6. Februar 1984 - II ZR 119/83, BGHZ 90, 92, 95; Urteil vom 12. März 1990 - II ZR 179/89, BGHZ 110, 323, 327 jeweils zum Verein).
  • OLG Schleswig, 22.05.2002 - 9 U 54/01

    Schadensersatz nach Ausschluss aus einem Segelverein.

    Verletzt ein Verein einem Vereinsmitglied gegenüber schuldhaft eine sich aus der Satzung oder dem Mitgliedschaftsverhältnis ergebende Pflicht, kann das Vereinsmitglied Schadensersatz verlangen, sei es nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 Abs. 1, 826, 31 BGB (vgl. BGHZ 90, 92; 110, 323; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 31 Rn. 12).

    Anders als in dem Fall BGHZ 90, 92 geht es nicht um den Ausschluss eines Vorstandsmitglieds durch die übrigen Mitglieder des Vorstands und damit einer Entscheidung, die mit Rechten der Mitgliederversammlung nicht vereinbar ist, sondern den Ausschluss eines Vereinsmitgliedes durch die Mitgliederversammlung als dem höchsten Vereinsorgan selbst.

  • OLG Frankfurt, 16.09.2011 - 10 U 247/10

    Wirksamkeit vereinsinterner Beschlüsse

    Vielmehr muss bei dem Ausschluss dasjenige Verbandsorgan mitwirken, das für die Bestellung bzw. Abberufung des Vorstandsmitglieds zuständig ist, bei Verbänden somit die Mitgliederversammlung (BGH NJW 1984, 1884; OLG Celle MDR 1980, 576; OLG Düsseldorf OLGR 1991, 12; OLG Schleswig Urteil vom 18.04.2008 - 14 U 97/07; OLG Köln Beschluss vom 04.02.2009 - 2 Wx 56/08 = BeckRS 2009, 12435).
  • BGH, 23.10.1990 - VI ZR 329/89

    Umfang der Gefährdungshaftung nach LuftVG; Verkehrssicherungspflicht eines

    auch dem Mitglied des Vereins zugute; es ist, soweit geschädigt, seinerseits "Dritter" i.S. des § 31 BGB (s. zusammenfassend MK/Reuter 2. Aufl. § 31 Rdn. 26; vgl. auch BGH Urteile vom 20. März 1978 - II ZR 207/76 - NJW 1978, 2390 und vom 6. Februar 1984 - II ZR 119/83 - WM 1984, 601, 602).
  • OLG Bremen, 30.11.2018 - 2 U 44/18

    Keine Wiedereingliederung in die Regionalliga als Naturalrestitution für einen

    Ein Schadenersatzanspruch ergibt sich für den Kläger aus 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 31 BGB (siehe BGH, Urt. v. 06.02.1984 - II ZR 119/83).
  • OLG Köln, 23.09.2005 - 19 U 19/05

    Zulässigkeit einer Klage vor einem ordentlichen Gericht vor Ausschöpfung des

  • OLG Köln, 28.03.1990 - 2 U 165/89

    Entsprechende Anwendbarkeit des Aktiengesetzes auf Vereinsbeschlüsse;

  • BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 174/93

    Anspruch auf Bestellung eines Notvorstandes für einen Verein durch das

  • LG Münster, 01.06.2007 - 16 O 558/06

    Haftung eines Vereins als Tierhalter bei Schädigung eines Vorstandsmitglieds;

  • OLG Hamm, 21.03.2001 - 8 U 64/00

    Pferdezucht - Verweigerung der Zuchtbucheintragung trotz Körung - gefestigte

  • AG Gießen, 16.08.2019 - 38 C 28/19

    Zuständiges Organ für den Widerruf der Bestellung eines Landesgruppenvorsitzenden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht