Rechtsprechung
| BGH, 16.02.1984 - I ARZ 395/83 |
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Gerichtliche Bestimmung des zuständigen Gerichts bei verschiedenen sachlichen Zuständigkeiten für Streitgenossen (hier: Amtsgericht bzw. Landgericht)
Kurzfassungen/Presse
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Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts bei mehreren zu verklagenden Streitgenossen
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 90, 155
- NJW 1984, 1624
- ZIP 1984, 887
- MDR 1984, 555
Wird zitiert von ... (36)
- BGH, 07.02.2007 - X ARZ 423/06
Verfahrensrecht - Bestimmung des richtigen Gerichts
Die Bestimmung hat nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung der Prozesswirtschaftlichkeit zu erfolgen, wobei die ausschließliche Zuständigkeit nach § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO für die gegenüber den Beklagten zu 1 und 3 sowie jedenfalls einen Teil der gegenüber der Beklagten zu 4 geltend gemachten Ansprüche die Bestimmung eines anderen Gerichts nicht grundsätzlich hindert (BGHZ 90, 155, 159 f.). - BGH, 24.06.2008 - X ARZ 69/08
Verfahrensrecht - Gerichtsstand d. Widerklage gilt nicht für bisher Unbeteiligte
Ist für einen Streitgenossen ein besonderer ausschließlicher Gerichtsstand gegeben, hindert dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Gerichtsstandsbestimmung nicht (vgl. BGHZ 90, 155, 159). - BGH, 09.10.1986 - I ARZ 487/86
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei mehreren beklagten Streitgenossen
Kommt hinsichtlich eines oder mehrerer Streitgenossen eine Klage im allgemeinen Gerichtsstand wegen einer besonderen ausschließlichen Zuständigkeit nicht in Betracht, kann das ausschließlich zuständige Gericht bestimmt werden (Ergänzung zu BGHZ 90, 155 ).«.Daneben ist § 36 Nr. 3 ZPO nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzuwenden, wenn einer oder mehrere der beteiligten Streitgenossen in einem besonderen ausschließlichen Gerichtsstand verklagt werden müßten (vgl. BGHZ 90, 155, 159; BGH NJW 1972, 1861, 1862); in einem derartigen Fall muß das zu bestimmende Gericht zumindest für einen der zu verklagenden oder beklagten Streitgenossen zuständig sein; dabei muß im Falle der ausschließlichen örtlichen Zuständigkeit ausnahmsweise hingenommen werden, daß im Bezirk des nach § 36 Nr. 3 ZPO bestimmten Gerichts keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
- BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08
Verfahrensrecht - Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft
Zwar steht ein nicht für sämtliche Streitgenossen gegebener ausschließlicher Gerichtsstand der Bestimmung eines anderen Gerichts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht entgegen (BGHZ 90, 155, 159 f.; Sen.Beschl. v. 7.2.2007 - X ARZ 423/06, NJW 2007, 1365). - BGH, 19.03.1987 - I ARZ 903/86
Rechtsfolgen der Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes
Die Zweckmäßigkeitserwägungen, die der Regelung des § 36 Nr. 3 ZPO zugrunde liegen (vgl. BGHZ 90, 155, 157) und denen im übrigen auch Art. 6 Nr. 1 EuGVÜ durch den besonderen Gerichtsstand der Streitgenossenschaft Rechnung trägt, gebieten es vielmehr zu prüfen, ob im Einzelfall den anderen Streitgenossen zugemutet werden kann, sich vor dem im Verhältnis zu einer Partei prorogierten Gericht verklagen zu lassen. - OLG Brandenburg, 18.12.2002 - 1 AR 58/02
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3 § 29a Abs. 1 § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; BGB § 269 Abs. 1 …
Anerkanntermaßen ist die Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil für die Klage gegen einen der verklagten Streitgenossen - hier gemäß § 29 a Abs. 1 ZPO für die Klage gegen die Beklagte zu 1) - ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist (s. BGHZ 90, S. 155, 159 f.: BGH NJW 1987, S. 439;… NJW 1998, S. 685, 686;… BayObLG, NJW-RR 1999, S. 1293, 1294: Zöller/Vollkommer, aaO., § 36 Rdn. 14, 18;… Baumbach/Hartmann, aaO., § 36 Rdn. 18;… Thomas/Putzo, aaO., § 36 Rdn. 17;… Musielak/Smid, aaO., § 36 Rdn. 15).Unter dem maßgeblichen Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit (s. BGHZ 90, S. 155, 157;… s. auch BGH NJW 1993, S. 2752, 2753;… BayObLGZ 1993, S. 170, 172 f.;… BayObLGZ 1998, S. 209, 210 f.;… Zöller/Vollkommer, aaO., § 36 Rdn. 18;… Thomas/Putzo, aaO., § 36 Rdn. 18) ist das Landgericht Potsdam als das gemeinsam zuständige Gericht zu bestimmen.
- BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 20/97
Bestimmung des zuständigen Gerichts für Unterhaltsabänderungsklagen gegen ein …
Wie der Bundesgerichtshof in BGHZ 90, 155, 156, 159 entschieden hat, bezieht sich § 36 Nr. 3 ZPO nicht nur auf die örtliche Zuständigkeit, sondern ist aus Zweckmäßigkeitsgründen auf die sachliche Zuständigkeit entsprechend anzuwenden, wobei es auch keinen Unterschied macht, ob es sich hierbei um eine ausschließliche sachliche Zuständigkeit handelt. - BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86
Bestimmung des zuständigen Gerichts für mehrere Abänderungsklagen gegen …
Nach dieser - auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruhenden (BGHZ 90, 155, 157) - Vorschrift ist ein zuständiges Gericht dann zu bestimmen, wenn mehrere Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, als Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden sollen und für den Rechtsstreit ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand nicht begründet ist. - BGH, 19.11.1991 - X ARZ 26/91
Gerichtliche Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands bei Widerklage der …
Der vorliegende Fall gibt keinen Anlaß, der Frage abschließend nachzugehen, ob der Begriff der Streitgenossen im Sinne des § 36 Nr. 3 ZPO im gleichen Sinne wie die §§ 59 ff. ZPO zu verstehen ist (vgl. dazu BGHZ 90, 155, 157; BGH, Beschl. v. 16.04.1986 - IV b ARZ 4/86, NJW 1986, 3209 ). - BGH, 24.03.1994 - X ARZ 902/93
Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts bei Verfolgung von verschiedenen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 09.05.2011 - 9 AR 13/11
Verfahrensrecht - Bindende Verweisung
- BGH, 11.07.1991 - I ARZ 447/91
Örtliche Zuständigkeit bei mehreren Klägern mit verschiedenen allgemeinen …
- OLG München, 20.02.2008 - 31 AR 18/08
Wohnungseigentum - Klage gegen Streitgenossen: Zuständiges Gericht?
- OLG Brandenburg, 24.08.2004 - 1 AR 40/04
Gerichtliche Bestimmung der funktionellen Zuständigkeit
- OLG München, 13.02.2008 - 31 AR 274/07
Vorlage zum BGH: Gerichtsstandsbestimmung bei Erweiterung der Widerklage auf …
- BGH, 23.05.1990 - I ARZ 240/90
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Selbständiges Beweisverfahren durch Beklagten zur Tatsachengrundlage seiner …
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Gerichtsstandsbestimmungsantrag: Zuständigkeit des Gerichts bei Streitgenossen; …
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Kein ausschließlicher Gerichtsstand aus § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO bei …
- OLG Köln, 05.12.2001 - 5 W 136/01
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Ablehnung der Gerichtsstandbestimmung bei Vielzahl gleichgelagerter Klagen
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- BayObLG, 30.06.2004 - 1Z AR 75/04
Verfahrensrecht - Ablehnung Gerichtsstandbestimmung wegen Unzumutbarkeit
- BayObLG, 05.04.2002 - 1Z AR 24/02
Zuständigkeitsstreit bei Streitgenossenschaft - Gerichtsstandsvereinbarung - …
- BayObLG, 14.08.2003 - 1Z AR 90/03
Verfahrensrecht - Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verweisung?
- BGH, 16.08.1995 - X ARZ 699/95
- BayObLG, 08.10.1998 - 1Z AR 59/98
Klagen gegen mehrere Streitgenossen, für die kein gemeinsamer Gerichtsstand …
- BayObLG, 09.03.1999 - 1Z AR 5/99
Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung für andere Streitgenossen
- BayObLG, 24.03.1999 - 1Z AR 15/99
Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung für einen Dritten …
- BayObLG, 28.05.2002 - 1Z AR 49/02
Zuständiges Gericht bei Streitgenossenschaft - ausschließlicher Gerichtsstand des …
- BayObLG, 07.07.2000 - 4Z AR 71/00
Örtlich ausschließliche Zuständigkeit nach § 642 Abs. 1 S. 1 ZPO
- BayObLG, 25.09.1992 - 1Z AR 107/92
- BayObLG, 25.09.1992 - 1Z AR 117/92
Erfüllungsort für Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung anwaltlicher …
- BGH, 10.03.1988 - I ARZ 881/87
- OLG Brandenburg, 10.05.2005 - 1 AR 21/05
Verfahrensrecht - Gerichtsstandsbestimmung bei mehreren Beklagten
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