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   BGH, 03.05.1984 - VII ZR 80/82   

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https://dejure.org/1984,842
BGH, 03.05.1984 - VII ZR 80/82 (https://dejure.org/1984,842)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1984 - VII ZR 80/82 (https://dejure.org/1984,842)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1984 - VII ZR 80/82 (https://dejure.org/1984,842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Durchführung von Fensterarbeiten - Anspruch auf Restwerklohn sowie auf Einwilligung zur Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek auf einem Erbbaurecht - Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Ausschluß der Bauhandwerkersicherungshypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    AGB - Werkvertrag - Verzicht auf Sicherungshypothek - Verstoß gegen Treu und Glauben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 648
    Formularmäßiger Ausschluß des Anspruchs des Unternehmers auf Einräumung einer Sicherungshypothek

Papierfundstellen

  • BGHZ 91, 139
  • NJW 1984, 2100
  • MDR 1984, 833
  • BB 1984, 1257
  • BauR 1984, 413
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 77/76

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung einer

    Auszug aus BGH, 03.05.1984 - VII ZR 80/82
    Zwar kann ein Handwerker für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek nicht verlangen, soweit und solange sein Werk mangelhaft ist (Senatsurteil BGHZ 68, 180 [BGH 10.03.1977 - VII ZR 77/76]).

    Dem Unternehmer, der durch den Einbau von beweglichen Sachen in das Grundstück gemäß § 946 BGB einen Eigentumsverlust erleidet und sich durch einen Eigentumsvorbehalt oder ein Besitzpfandrecht nicht absichern kann, soll bereits vor Fälligkeit seiner Werklohnforderung ein Kreditsicherungsmittel in die Hand gegeben werden (Senatsurteil BGHZ 68, 180, 183) [BGH 10.03.1977 - VII ZR 77/76].

    Auch braucht die Werklohnforderung nicht oder noch nicht fällig zu sein (Senatsurteil BGHZ 68, 180, 183) [BGH 10.03.1977 - VII ZR 77/76].

    Das Berufungsgericht wird nunmehr zu prüfen haben, ob die Arbeiten der Klägerin Mängel aufweisen und inwieweit ihr aus diesem Grund ein Anspruch auf Einräumung einer Sicherungs-Hypothek gemäß § 648 BGB nicht zusteht (vgl. BGHZ 68, 180 [BGH 10.03.1977 - VII ZR 77/76]).

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus BGH, 03.05.1984 - VII ZR 80/82
    Auch der ungewöhnlich äußere Zuschnitt der Klausel, ihre Unterbringung an unerwarteter Stelle, kann die Bestimmung zu einer ungewöhnlichen und damit überraschenden Klausel machen (Senatsurteil BGHZ 84, 109, 112 [BGH 17.05.1982 - VII ZR 316/81]/113 m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.09.1973 - 16 U 63/73

    Handwerkersicherungshypothek: Vertraglicher Ausschluß

    Auszug aus BGH, 03.05.1984 - VII ZR 80/82
    Ob der Unternehmer bei einem vertraglichen Verzicht im Wege der Vertragsauslegung zu einem solchen Widerruf berechtigt ist (so OLG Köln BauR 1974, 282), kann offen bleiben.
  • OLG Celle, 06.02.2020 - 14 U 160/19

    Eintragung einer Vormerkung zur Einräumung einer Sicherungshypothek für eine

    Ob der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30. März 2000 (VII ZR 299/96, juris) so zu verstehen ist, dass er auf die in früheren Entscheidungen (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1977 - VII ZR 77/76 -, Rn. 18 ff.; BGH, Urteil vom 03. Mai 1984 - VII ZR 80/82 -, Rn. 28, beide zitiert nach juris) verlangte Wertsteigerung des Grundstücks verzichten möchte (so Schwenker/Rodemann, in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 650 e BGB, Rn. 3; a.A. KG Berlin, Urteil vom 24. Juli 2018 - 7 U 134/17 -, Rn. 12, juris), kann offen bleiben.
  • BGH, 30.03.2000 - VII ZR 299/96

    Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshyptohek bei Arbeiten des Unternehmes an

    Dem Unternehmer, der durch den Einbau von beweglichen Sachen in das Grundstück gemäß § 946 BGB einen Eigentumsverlust erleide und sich durch einen Eigentumsvorbehalt oder ein Besitzpfandrecht nicht absichern könne, solle bereits vor Fälligkeit seiner Werklohnforderung ein Kreditsicherungsmittel in die Hand gegeben werden (Urteile vom 3. Mai 1984 - VII ZR 80/82, BGHZ 91, 139, 145 f m.w.N.; vom 10. März 1977 - VII ZR 77/76, BGHZ 68, 180, 183).
  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Das wäre in hohem Maße unbillig und würde dem mit § 648 BGB verfolgten Zweck zuwiderlaufen, dem Werkunternehmer den Zugriff auf das Baugrundstück zu gestatten, weil er mit seiner Werkleistung regelmäßig den Wert des Grundstücks erhöht und so auch dessen Nutzungsmöglichkeiten verbessert hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 68, 180, 183 [BGH 10.03.1977 - VII ZR 77/76] m. w. Nachw.; 91, 139, 146).
  • BGH, 16.12.1996 - II ZR 242/95

    Rechtsfolgen einer quotalen Haftungsbeschränkung durch die Gesellschafter einer

    Diese sogenannte quotale Haftungsbeschränkung führte - auch nach dem insoweit übereinstimmenden Vorbringen der Parteien - nicht zu einem nach oben hin offenen, variablen Haftungsrahmen, sondern zu einer summenmäßigen Haftungshöchstgrenze für das Privatvermögen in Höhe von 10 % des von der N-GbR gewährten Darlehens (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Haftungsbeschränkung: BGHZ 91, 139, 142 f.; BGH, Urt. v. 12. März 1990 - II ZR 312/88, ZIP 1990, 715, 716 m.w.N.; Kornblum, Die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten von Personengesellschaften, S. 15, 53; Plambeck, Die Vereinbarung der Haftungsbeschränkung in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, S. 24 f.); der Haftungshöchstbetrag, bis zu dem die Klägerin gegen das Privatvermögen des Beklagten vorgehen konnte, betrug auf der Grundlage der Darlehensvalutierung im Zeitpunkt seines Beitritts 327.525,-- DM.

    b) Im Ergebnis zutreffend hat das Berufungsgericht ferner den persönlichen Leistungen der anderen Gesellschafter auf die Darlehensschuld neben einer quotenmäßigen Reduzierung der Gesellschaftsverbindlichkeit nur Erfüllungswirkung hinsichtlich des jeweiligen privaten Haftungsanteils des betreffenden Schuldners beigemessen, weil auch nur zwischen jenen Haftungsmassen ein (begrenztes) Gesamtschuldverhältnis oder gesamtschuldähnliches Verhältnis (§ 422 Abs. 1 BGB) vorlag; eine gleichzeitige anteilige Reduzierung des privaten Haftungsanteils des Beklagten oder der anderen (nichtleistenden) Gesellschafter trat hingegen nicht ein, weil die jeweiligen privaten Haftungsanteile der einzelnen Gesellschafter im Verhältnis zueinander nach dem Sinn und Zweck der jeweils vereinbarten quotalen Haftungsbeschränkung nur Teilschuldcharakter im Sinne des § 420 BGB haben (vgl. hierzu: BGHZ 91, 139, 142; Plambeck aaO., S. 25).

  • BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 154/84

    Formularmäßige Vereinbarung einer 10-jährigen Laufzeit eines Mietvertrages über

    Überraschend ist eine Klausel nur, wenn der Vertragspartner mit der in ihr enthaltenen Regelung den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (BGHZ 84, 109, 112 f [BGH 17.05.1982 - VII ZR 316/81]; 91, 139, 144) [BGH 03.05.1984 - VII ZR 80/82].
  • BGH, 25.10.1984 - VII ZR 2/84

    Prüfung des Umfangs der Vertretungsmacht durch den Vertragspartner

    Eine solche Beschränkung der Vollmacht des Vertreters von Gesellschaftern ist zulässig (vgl. Senatsurteil vom 3. Mai 1984 - VII ZR 80/82 = WM 1984, 970, 971 = BauR 1984, 413, 414 = ZfBR 1984, 188, 189 m.N., insoweit nicht veröffentlicht in NJW 1984, 2100 [BGH 03.05.1984 - VII ZR 80/82]).

    Auch der Bundesgerichtshof hält eine solche Haftungsbeschränkung von Gesellschaftern durch eine nach außen erkennbare Begrenzung der Vertretungsmacht der geschäftsführenden Gesellschafter für zulässig (vgl. BGHZ 61, 54, 67 [BGH 12.06.1973 - VI ZR 163/71] m.N.; BGH NJW 1971, 1698; 1979, 2304, 2306; offengelassen im Senatsurteil vom 3. Mai 1984 - VII ZR 80/82).

  • OLG Saarbrücken, 22.02.2000 - 4 U 468/99

    Unwirksamkeit des formularmäßigen Verzichts des Bauunternehmers auf den Anspruch

    Ein formularmäßiger Verzicht auf den Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek aus § 648 BGB ist nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1984 (VII ZR 80/82 - BGHZ 91, 139, 143) gemäß § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam, weil er mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung jedenfalls dann nicht zu vereinbaren ist, wenn dem Unternehmer auch keine anderweitige Sicherheit gewährt wird, und den Vertragspartner des Verwenders deshalb entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.

    Dagegen hat der Bundesgerichtshof für den Fall des § 648 BGB eine Verurteilung zur Einräumung einer Sicherungshypothek Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung ausdrücklich ausgeschlossen und entschieden (Urteil vom 10. März 1977- VII ZR 77/76= BGHZ 68, 180; Urteil vom 3. Mai 1984 - VII ZR 80/82 = BGHZ 91, 139, 142), dass der Unternehmer eines Bauwerks die Einräumung einer Sicherungshypothek nicht verlangen kann, soweit und solange sein Werk mangelhaft ist.

  • OLG Rostock, 13.04.2006 - 7 U 108/03

    Abtretung von in Deutschland erworbenen und dort rechtshängige Forderungen durch

    Auf dieser Grundlage ist der Ausschluß des Anspruchs auf eine Sicherungshypothek, wie das Landgericht zutreffend annimmt, unwirksam, da der ursprünglichen Vertragspartnerin auch keine andere Sicherheit eingeräumt wurde (vgl. BGH, Urt. v. 03.05.1984, VII ZR 80/82, BGHZ 91, 139 ff.; Palandt-Sprau, BGB, 65. Auflage § 648 Rn.1).
  • OLG Köln, 19.05.1995 - 20 U 199/94

    Keine Sicherungshypothek für den Bauunternehmer bei Sicherheitsleistung des

    Diese im Schrifttum zunächst umstrittene Frage darf in diesem Sinne mit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1984, 2100 ff.) als entschieden angesehen werden (zum Stand der Rechtsprechung und Literatur vgl. im Einzelnen BGH a.a.O.).

    In Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1984, 2100) begegnen im vorliegenden Zusammenhang grundsätzlich nur solche Klauseln Bedenken, mit denen der Anspruch nach § 648 BGB ersatzlos abbedungen wird.

  • LG Köln, 10.08.2009 - 13 S 195/09

    Gesamtsicherungshypotheken auf allen Einzelgrundstücken

    Soweit hier die Rechte aus § 648 BGB in dem Formularvertrag ausgeschlossen worden sind, ist dieser Ausschluss gemäß § 307 BGB unwirksam (BGHZ 91, 139 ff.; Werner/Pastor , a.a.O., Rn. 193).

    aa) Gesichert ist zwar, dass über § 648 BGB gerade nicht alle von dem Bauvertrag völlig unabhängigen Grundstücke des Bestellers erfasst werden können (BGHZ 91, 139 ff.) und der Begriff des Baugrundstücks grundsätzlich nach den grundbuchrechtlichen Verhältnissen bei Beginn der Arbeiten zu bestimmen ist ( Werner/Pastor , a.a.O., Rn. 243 m.w.N.).

  • LG Tübingen, 04.09.2018 - 20 O 65/18

    Auftraggeber und Eigentümer nicht identisch: Einräumung einer Sicherungshypothek

  • OLG Celle, 26.10.2000 - 13 W 75/00

    Anspruch eines Unternehmers auf Sicherung bezüglich eines nicht im Eigentum des

  • OLG Naumburg, 14.04.1999 - 12 U 8/99

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek bei engen persönlichen

  • OLG Frankfurt, 06.09.2018 - 29 U 55/17

    Streit um restlichen Werklohn und Eintragung einer

  • OLG Karlsruhe, 29.10.1996 - 8 U 18/96

    Ausschluß der Bauhandwerkersicherungshypothek bei Möglichkeit angesichts

  • LG Berlin, 06.07.2023 - 19 O 101/23

    Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek darf nicht

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