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   BGH, 05.06.1984 - X ZR 75/83   

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https://dejure.org/1984,776
BGH, 05.06.1984 - X ZR 75/83 (https://dejure.org/1984,776)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1984 - X ZR 75/83 (https://dejure.org/1984,776)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1984 - X ZR 75/83 (https://dejure.org/1984,776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wartungsarbeiten an Datenverarbeitungsgeräten - Fahrtzeiten als Arbeitszeiten - Inhaltskontrolle einer Preisnebenabrede in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Fahrtzeiten als Nebenleistung innerhalb eines Werkvertrages - Kosten der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 91, 316
  • NJW 1984, 2160
  • ZIP 1984, 966
  • MDR 1984, 840
  • BB 1984, 1321
  • DB 1985, 375
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    (f) Verträge über die "Wartung" oder "Pflege" von Software, EDV-Programmen oder Websites sind als Werkverträge einzuordnen, soweit sie auf die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und die Beseitigung von Störungen (und somit: auf einen Tätigkeitserfolg) gerichtet sind, wohingegen ihre Qualifizierung als Dienstvertrag nahe liegt, wenn es an einer solchen Erfolgsausrichtung fehlt und die laufende Serviceleistung (Tätigkeit) als solche geschuldet ist (s. dazu BGHZ 91, 316, 317; BGH; Urteil vom 8. April 1997 - X ZR 62/95 - NJW-RR 1997, 942, 943; ferner: OLG München, CR 1989, 283, 284 und CR 1992, 401, 402; Palandt/Sprau aaO vor § 631 Rn. 22; Busche aaO § 631 Rn. 284; Redeker aaO Rn. 648 ff m.w.N.; Klett/Pohle aaO S. 201).
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 158/01

    Formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich

    Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung unterliegen ebensowenig wie Vereinbarungen über das von dem anderen Teil zu erbringende Entgelt der gesetzlichen Inhaltskontrolle, weil das Gesetz den Vertragsparteien grundsätzlich freistellt, Leistung und Gegenleistung im Vertrag frei zu bestimmen (BGHZ 91, 316, 318).
  • BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 91/88

    Formularmäßige Überwälzung von Kosten von Kleinreparaturen auf den Mieter

    Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung unterliegen ebensowenig wie Vereinbarungen über das von dem anderen Teil zu erbringende Entgelt der gesetzlichen Inhaltskontrolle, weil das Gesetz den Vertragsparteien grundsätzlich freistellt, Leistung und Gegenleistung im Vertrag frei zu bestimmen (BGHZ 91, 316, 318 [BGH 05.06.1984 - X ZR 75/83] und 93, 358, 360, 361 m. w. Nachw.).
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