Rechtsprechung
BGH, 19.07.1984 - X ZB 18/83 |
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Zulässigkeit eines Patentanspruchs - Umschreibung des Erfindungsgegenstandes durch anwendungstechnische Eigenschaften ohne Zulassung von Schlüssen auf bestimmte Beschaffenheitsmerkmale - Umschreibung der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe ohne Angabe einer Lösung ...
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Papierfundstellen
- BGHZ 92, 129
- NJW 1985, 493
- MDR 1984, 1022
- GRUR 1985, 31
- GRUR 1985, 477
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.07.1971 - X ZB 9/70
Trioxan
Auszug aus BGH, 19.07.1984 - X ZB 18/83
In Fällen, in denen es nicht möglich ist, eine Sache durch Angaben über ihre Beschaffenheit zu beschreiben, dürfen sich die der mittelbaren Umschreibung der Beschaffenheit der Sache dienenden Parameter jedenfalls nicht in Angaben über die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe erschöpfen (Ergänzung zu BGHZ 57, 1 [BGH 06.07.1971 - X ZB 90/70] - Trioxan).Der Rechtsbeschwerde ist zuzugeben, daß der beschließende Senat es in Fällen, in denen es nicht möglich oder gänzlich unpraktikabel ist, im Patentanspruch Angaben über die unmittelbar wahrnehmbare äußere oder innere Beschaffenheit der Sache zu machen, auf die sich die Erfindung bezieht, gestattet hat, die Sache (oder die Sachen) durch zuverlässig feststellbare (meßbare) Charakteristiken (Parameter) oder durch das Verfahren oder die Vorrichtung, mit denen sie hergestellt sind, zu umschreiben (BGHZ 57, 1, 9 ff [BGH 06.07.1971 - X ZB 90/70] - Trioxan; 73, 183, 189 - Farbbildröhre).
Er hat es dabei für notwendig, aber auch für ausreichend erachtet, daß der durch die Beschreibung erläuterte Patentanspruch soviel Angaben zur Kennzeichnung der Sache unbekannter körperlicher Erscheinungen enthält, wie erforderlich sind, um seine erfinderische Eigenart durch zuverlässig festzustellende (zu messende) Charakteristiken (Parameter) von zuverlässig festzustellenden Charakteristiken anderer (nicht beanspruchter) Sachen zu unterscheiden und die Voraussetzungen der Patentfähigkeit zuverlässig beurteilen zu können (BGHZ 57, 1, 11) [BGH 06.07.1971 - X ZB 90/70].
- BGH, 14.12.1978 - X ZB 14/77
Farbbildröhre
Auszug aus BGH, 19.07.1984 - X ZB 18/83
Betrifft die Erfindung die Gestaltung von Sachen, ist der Anmelder gehalten, die Sache (oder die Sachen) durch körperliche Merkmale zu umschreiben (BGHZ 73, 183, 188 - Farbbildröhre).Der Rechtsbeschwerde ist zuzugeben, daß der beschließende Senat es in Fällen, in denen es nicht möglich oder gänzlich unpraktikabel ist, im Patentanspruch Angaben über die unmittelbar wahrnehmbare äußere oder innere Beschaffenheit der Sache zu machen, auf die sich die Erfindung bezieht, gestattet hat, die Sache (oder die Sachen) durch zuverlässig feststellbare (meßbare) Charakteristiken (Parameter) oder durch das Verfahren oder die Vorrichtung, mit denen sie hergestellt sind, zu umschreiben (BGHZ 57, 1, 9 ff [BGH 06.07.1971 - X ZB 90/70] - Trioxan; 73, 183, 189 - Farbbildröhre).
- BGH, 15.11.1983 - X ZR 27/82
Nichtigkeit eines Patents (Kreiselegge) - Erzielen eines technischen Fortschritts …
Auszug aus BGH, 19.07.1984 - X ZB 18/83
Da eine Aufgabe keine Erfindung ist, diese vielmehr in der Lösung der Aufgabe liegt (BGH GRUR 1984, 194, 195 - Kreiselegge), dürfen sich die im Patentanspruch enthaltenen Angaben nicht in einer Umschreibung der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe erschöpfen, sondern müssen die Lösung der Aufgabe umschreiben. - BGH, 12.07.1983 - X ZB 22/82
Zulassungsfreie Beschwerde gegen Entscheidung des Bundespatentgerichts - …
Auszug aus BGH, 19.07.1984 - X ZB 18/83
Soweit die Rechtsbeschwerde darauf verweist, daß der beschließende Senat in dem Beschluß vom 12. Juli 1983 - X ZB 22/82 - Polyamidfasern - die im kennzeichnenden Teil des damaligen Patentanspruches enthaltenen Angaben (Parameter) "Filamentzugfestigkeit von etwa 18 bis etwa 32 g/den" und "Filamentbruchdehnung von 3, 5 bis etwa 7 %" als Lösungsmerkmale und gleichzeitig zum technischen Fortschritt beitragend angesehen habe (S. 6 der Beschlußausfertigung), vermag das an dem obigen Ergebnis nichts zu ändern.
- BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
Thermoplastische Zusammensetzung
Damit wird dem Schutz spekulativ beanspruchter, weiter Bereiche, zu deren Erschließung die Erfindung keinen Beitrag leistet und die in vollem Umfang zu erreichen sie den Fachmann nicht in die Lage versetzt, und deren ungerechtfertigter Monopolisierung entgegengewirkt, wie dies auch schon das Anliegen etwa der zum Erteilungsverfahren des früheren Rechts ergangenen, aber für die Prüfung der ausführbaren Offenbarung bei einem erteilten Patent nicht ohne Weiteres heranzuziehenden Entscheidung "Acrylfasern" (BGHZ 92, 129;… zu deren Heranziehung im Nichtigkeitsverfahren Sen.Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 156/04, GRUR 2009, 749 - Sicherheitssystem;… vgl. weiter Meier-Beck in Festschr. f. E. Ullmann, 2006, S. 495, 499 ff.) war. - BGH, 04.02.1992 - X ZR 43/91
Nichtigkeitsklage bei Übertragung des Patents - Lehre zum technischen Handeln bei …
Würde sie sich in der Umschreibung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems erschöpfen, dann müßte sie aus dem Anspruch gestrichen werden (BGHZ 92, 129, 132 f. [BGH 19.07.1984 - X ZB 18/83] - Acrylfasern). - BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12
Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren
Unzulässig ist es ferner, eine Sache oder ein Verfahren, auf die sich die Erfindung bezieht, mit Parametern zu kennzeichnen, die nur die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe umschreiben (BGH, Beschluss vom 19. Juli 1984 - X ZB 18/83, BGHZ 129, 135 f. - Acrylfasern).
- BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90
Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen
Der beschließende Senat hat die Kennzeichnung eines Erzeugnisses durch das Verfahren seiner Herstellung zugelassen, wenn eine Kennzeichnung durch Parameter seiner Eigenschaften unmöglich oder gänzlich unpraktisch ist (BGHZ 57, 1 [BGH 06.07.1971 - X ZB 90/70] = GRUR 1972, 80 - Trioxan; GRUR 1978, 162 - 7-Chlor-6-demethyltetracyclin; BGHZ 73, 183, 188 = GRUR 1979, 461 - Farbbildröhre; BGHZ 92, 129, 136 [BGH 19.07.1984 - X ZB 18/83] = GRUR 1985, 31, 32 - Acrylfasern; vgl. auch BPatG GRUR 1978, 586, 587 - Lactobacillus bavaricus;… Benkard aaO, § 1 PatG Rdn. 15, 88;… § 2 Rdn. 26, 29;… § 3 Rdn. 85;… § 14 Rdn. 48, jeweils m.w.N.). - BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 156/04
Sicherheitssystem
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Notwendigkeit einer eindeutigen Identifizierbarkeit der Erfindung (BGHZ 57, 1, 3 - Trioxan; fortgeführt in BGHZ 92, 129, 134 - Acrylfasern und in dem Beschluss vom 11.10.1983 - X ZB 16/82, BlPMZ 1984, 211, 213 - optische Wellenleiter) ist auf den Nichtigkeitsgrund des Fehlens einer ausführbaren Offenbarung nach geltendem Recht nicht ohne Weiteres anwendbar.Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Notwendigkeit einer eindeutigen Identifizierbarkeit der Erfindung, auf die sich das Patentgericht in der Sache gestützt hat (BGHZ 57, 1, 3 - Trioxan; fortgeführt in BGHZ 92, 129, 134 - Acrylfasern und in dem Beschluss vom 11.10.1983 - X ZB 16/82, BlPMZ 1984, 211, 213 - optische Wellenleiter), ist durchwegs zum nationalen Patentrecht vor 1978 und zudem nicht zur Prüfung im Patentnichtigkeitsverfahren, sondern in dem nicht vollständig übereinstimmenden Grundsätzen unterliegenden Erteilungsverfahren ergangen und zu dem seither geltenden nationalen Recht vom Bundesgerichtshof nicht übernommen worden.
- BPatG, 22.10.2019 - 4 Ni 84/17
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Raucherartikel mit verminderter …
Nach anerkannter Rechtsprechung des BGH sei ein Patent jedoch aufgrund nicht ausreichender Offenbarung zu widerrufen, wenn ein Produkt, auf das sich die Erfindung beziehe, mit Parametern gekennzeichnet sei, die nur die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe umschrieben (BGH X ZB 8/12 "Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren"; BGH X ZB 18/83 "Acrylfasern").Die im Anspruch 1 enthaltenen Angaben erschöpften sich daher in einer Umschreibung der Aufgabe, was gemäß BGH X ZB 18/83 - "Acrylfasern" unzulässig sei.In der Entscheidung "Acrylfasern" ging es um eine Patentanmeldung, die lehrte, bei der Herstellung von Fasern mit ansonsten bekannten Eigenschaften mittels eines zusätzlichen Verfahrensschritts eine erhöhte Faserfestigkeit zu erzielen.
- BPatG, 22.05.2014 - 21 W (pat) 13/10
Patentbeschwerdeverfahren - "Elektrochemischer Energiespeicher" - zur …
Denn ein in sich widersprüchlicher Anspruch, der dem Erfordernis des § 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG nicht entspricht, ist nach Überzeugung des Senats unzulässig (vgl. hierzu BGH - Acrylfasern - GRUR 1985, 31 zur Frage der Zulässigkeit von Ansprüchen). - BPatG, 19.05.2010 - 3 Ni 15/08
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
Dabei mag es dahingestellt bleiben, inwiefern es sich hierbei nicht nur sogar lediglich um einen Teil der Aufgabe handelt bzw. dieses Merkmal eine Dosisempfehlung darstellt, und von daher überhaupt zulässig ist (vgl. BGH GRUR 1985, 31 Ls. - Acrylfasern; BGH GRUR 2007 404, 405 [16], [17] - Carvedilol II). - BPatG, 11.03.2019 - 4 Ni 17/17
Polymerschaum III
Das kann auch der Fall sein, wenn nicht die Nacharbeitbarkeit der zutreffend ausgelegten Lehre als solche in Frage steht, sondern sich die fehlende Ausführbarkeit der Lehre daraus ergibt, dass z.B. der Umfang des erfindungsgegenständlichen Patentgegenstands und damit auch der Schutzumfang oder die Abgrenzbarkeit der Lehre vom Stand der Technik nicht festzustellen ist (…Bacher/Benkard PatG 11. Aufl., § 1 Rn. 74b;… Melullis/Benkard EPÜ 3. Aufl., Art. 52 Rn. 117) und sich deshalb die Lehre als nicht ausführbar erweist (hierzu BGH GRUR 2009, 749 - Sicherheitssystem, abgrenzend zu BGHZ 92, 129, - Acrylfasern; BGHZ 57, 1, 3 - Trioxan;… vgl. auch Keukenschrijver/Busse PatG, 8. Aufl. § 34 Rn. 84;… § 1 Rn. 14) - hier der Feststellbarkeit der anspruchsgemäßen product-by-process-Merkmale anhand mikroskopischer Parameter für die expandierbaren polymeren Mikrokugeln ("most of" und "mostly") als Frage der Ausführbarkeit. - LG Düsseldorf, 28.02.2002 - 4a O 35/00
CD-ROM
Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Kennzeichnung eines Erzeugnisses durch das Verfahren seiner Herstellung zulässig ist, wenn eine Kennzeichnung durch Parameter seiner Eigenschaften unmöglich oder gänzlich unpraktisch ist (vgl. BGHZ 57, 1 - Trioxan; 73, 183 - Farbbildröhre; BGH, GRUR 1985, 31, 32 - Acrylfasern; GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille;… vgl. ferner Benkard/Bruchhausen, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 1 Rdnr. 15, 88).Die Möglichkeit der eindeutigen Kennzeichnung eines Erzeugnisses durch das Verfahren zu seiner Herstellung ist dabei nicht auf chemische Stoffe beschränkt, sondern gilt auch für auf eine andere Weise hergestellte Erzeugnisse (vgl. BGHZ 73, 183 - Farbbildröhre; BGH, GRUR 1985, 31, 32 - Acrylfasern).
- OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 79/11
Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung …
- BPatG, 13.03.2012 - 14 W (pat) 7/07
Patentbeschwerdeverfahren - mangelnde Ausführbarkeit
- BPatG, 20.01.2015 - 3 Ni 18/13
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Pharmazeutische Zubereitung zur Behandlung …
- BPatG, 04.05.2023 - 3 Ni 2/21
- OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 80/11
Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung …
- BPatG, 20.07.2004 - 3 Ni 48/02
- BPatG, 24.06.2014 - 3 Ni 23/12
- BPatG, 04.11.2002 - 15 W (pat) 7/02
- BPatG, 20.11.2012 - 35 W (pat) 415/11
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Pharmazeutische …
- BPatG, 23.06.2015 - 17 W (pat) 18/12
Patentfähigkeit einer Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Verwalten von …
- BPatG, 01.03.2005 - 3 Ni 23/03
- BPatG, 12.08.2009 - 35 W (pat) 416/08
- BPatG, 26.02.2009 - 3 Ni 44/07
- LG Trier, 20.01.1994 - 3 S 245/93
Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung
- BPatG, 16.07.2013 - 14 W (pat) 49/12
- BPatG, 21.04.2004 - 20 W (pat) 43/02
- BPatG, 08.01.2016 - 18 W (pat) 104/14
Anforderungen an den Nachweis der technischen Neuheit eines Patents zur …
- BPatG, 25.07.2007 - 5 W (pat) 419/06
- BPatG, 29.04.2005 - 14 W (pat) 347/03
- BPatG, 27.01.2004 - 14 W (pat) 308/02
- BPatG, 01.08.2017 - 17 W (pat) 45/15
Voraussetzungen einer Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "System und …
- BPatG, 19.11.2009 - 5 Ni 87/09
- BPatG, 25.07.2007 - 5 W (pat) 421/06
- BPatG, 21.07.1997 - 14 W (pat) 56/96
- BPatG, 22.01.2020 - 20 W (pat) 22/18
- BPatG, 22.01.2020 - 11 W (pat) 43/18
- LG Düsseldorf, 07.09.2017 - 4c O 70/16
Mehrzonen-Matratze
- BPatG, 26.02.2014 - 20 W (pat) 44/10
- LG Düsseldorf, 31.03.2009 - 4b O 56/08
Portionenkapsel
- BPatG, 29.07.2005 - 14 W (pat) 342/03
- BPatG, 29.07.2005 - 14 W (pat) 349/03
- BPatG, 23.01.2004 - 14 W (pat) 52/02