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| BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84 |
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DRiG § 26
Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 93, 238
- NJW 1985, 1471
- MDR 1985, 933
Wird zitiert von ... (36)
- BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87
Anregung zur Abhaltung von mehr Sitzungstagen
§ 26 Abs. 2 DRiG gesteht der Dienstaufsicht ausdrücklich die Befugnis zu,... Insbesondere kann durch die Dienstaufsicht auch die Terminierungspraxis eines Amtsrichters beanstandet und der Richter dazu angehalten werden, erforderlichenfalls mehr Termine abzuhalten (vgl. hierzu BGH DRiZ 1985, 181 m.w.N.).Dabei ist im Interesse eines wirksamen Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit eine großzügige Grenzziehung geboten und sind deshalb alle der Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen in diesen dienstaufsichtsfreien Raum einzubeziehen (BGHZ 93, 238, 243).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes unterliegt daher die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechung so weit entrückt sind, daß sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGHZ 93, 238, 244).
Er darf auch in einer Maßnahme der Dienstaufsicht die Auffassung äußern, daß es möglich sein müsse, die Termine früher durchzuführen (BGHZ 93, 238, 244).
Dies erfordert bei den Ausführungen unter Ziffer II 2 des Widerspruchsbescheids die Streichung des zweiten Satzes des zweiten Absatzes ("Weiter halte.. " bis ".. angezeigt sei") unter Anpassung des Übergangs zu dem folgenden Text (durch Weglassung des Wortes "somit" im folgenden Satz) sowie der drei letzten Sätze des letzten Absatzes ("Insbesondere kann.. " bis ".. im Einklang"), weil sie den unzutreffenden Eindruck vermitteln, die Entscheidung des Senats BGHZ 93, 238 (in dem Widerspruchsbescheid zitiert aus DRiZ 1985, 181 ) decke die zugrundeliegende Maßnahme der Dienstaufsicht auch insoweit, als es um die Frage eines zweiten Sitzungstages pro Woche geht.
- BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07
Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht
Da der Antragsteller behauptet, durch das Schreiben des Präsidenten des in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt zu sein und seine Behauptung nicht von vornherein völlig fern liegend erscheint (vgl. dazu BGH, Urteile vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84 - BGHZ 93, 238, 243, vom 16. September 1987 - RiZ(R) 5/87 - NJW 1988, 421, vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00 - NJW 2002, 359 und vom 16. März 2005 - RiZ(R) 2/04 - BGHZ 162, 333), hat das Dienstgericht den Antrag zu Recht als zulässig angesehen.Dienstvorgesetzte haben sich daher im Kernbereich richterlicher Tätigkeiten jeglicher Einflussnahme zu enthalten (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66 - BGHZ 47, 275, 282 f. und vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84 - BGHZ 93, 238, 241).
Nach § 26 Abs. 2 DRiG steht der Dienstaufsicht die Befugnis zu, dem Richter die ordnungswidrige Art der Amtsführung von Dienstgeschäften vorzuhalten und ihn zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen (BGH, Urteile vom 23. Oktober 1963 - RiZ 1/62 - BGHZ 42, 163, 169 f., und vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84 - BGHZ 93, 238, 243, 244).
Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes unterliegt daher die richterliche Amtsführung der Dienstaufsicht, soweit es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als der äußeren Ordnung zugehörig anzusehen sind (vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84 - BGHZ 93, 238, 244, vom 19. September 1987 - RiZ(R) 5/87 - NJW 1988, 421, 422, vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 6/94 -, zu 2 der Gründe und vom 1. März 2002 - RiZ(R) 1/01 - NJW-RR 2002, 929, 931).
- DGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02
Zur Frage, inwieweit dienstaufsichtliche Maßnahmen des Präsidenten eines OVG in …
Nicht von Bedeutung ist weiter die Art und Weise, wie der Richter von der Maßnahme Kenntnis erhält (vgl. BGHZ 52, 287 [292]; 61, 374 [377 f.]; 90, 41 [43]; 93, 238 [241 f.]; 95, 313 [320; 324]; 100, 271 [274 f.]; BGH NJW 1984, 2471 [2472]; 1988, 419 [420]; 2002, 359; DRiZ 1981, 265; 1995, 352 [353]).Schon vom äußeren Ablauf her (vgl. BGHZ 93, 238 [242]) liegt dies nahe, denn die vom Berufungsantrag zu a) erfasste Äußerung findet sich in dem Antwortschreiben auf das ausdrücklich als Dienstaufsichtsbeschwerde bezeichnete Schreiben der Frau N an den Justizminister, das mit der Bitte schließt, im Rahmen der Dienstaufsicht den Antragsteller darüber zu belehren, dass man so mit Menschen nicht umgehen dürfe.
Diese Behauptung ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern einleuchtend und nachvollziehbar (vgl. zu diesem Erfordernis BGHZ 90, 41 [43]; 93, 238 [243]; BGH DRiZ 1992, 24 [25]; NJW 2002, 359).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs und die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGHZ 42, 163 [169 f.]; 47, 275 [286]; 51, 280 [285]; 51, 362 [367]; 52, 345 [346]; 90, 41 [45]; 93, 238 [243 f.]; BGH NJW 1988, 419 [420]; 1988, 421 [422]; DRiZ 1984, 365; 1992, 24 [25]; 1995, 352 [353]).
Alle Sach- und Verfahrensentscheidungen sind in die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit einbezogen (BGHZ 42, 163 [169]; 47, 275 [286]; 57, 344 [349]; 90, 41 [45]; 93, 238 [243]; BGH DRiZ 1984, 365; 1992, 24 [25]; 1995, 352 [353]; 1998, 20 [22]; 2003, 367 [368]; NJW 1988, 419 [420]; 1988, 421; 1988, 1094; 2002, 359 [361]).
- OLG Hamm, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02 Nicht von Bedeutung ist weiter die Art und Weise, wie der Richter von der Maßnahme Kenntnis erhält (vgl. BGHZ 52, 287 [292]; 61, 374 [377 f.]; 90, 41 [43]; 93, 238 [241 f.]; 95, 313 [320; 324]; 100, 271 [274 f.]; BGH NJW 1984, 2471 [2472]; 1988, 419 [420]; 2002, 359; DRiZ 1981, 265; 1995, 352 [353]).
Schon vom äußeren Ablauf her (vgl. BGHZ 93, 238 [242]) liegt dies nahe, denn die vom Berufungsantrag zu a) erfasste Äußerung findet sich in dem Antwortschreiben auf das ausdrücklich als Dienstaufsichtsbeschwerde bezeichnete Schreiben der Frau N an den Justizminister, das mit der Bitte schließt, im Rahmen der Dienstaufsicht den Antragsteller darüber zu belehren, dass man so mit Menschen nicht umgehen dürfe.
Diese Behauptung ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern einleuchtend und nachvollziehbar (vgl. zu diesem Erfordernis BGHZ 90, 41 [43]; 93, 238 [243]; BGH DRiZ 1992, 24 [25]; NJW 2002, 359).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs und die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGHZ 42, 163 [169 f.]; 47, 275 [286]; 51, 280 [285]; 51, 362 [367]; 52, 345 [346]; 90, 41 [45]; 93, 238 [243 f.]; BGH NJW 1988, 419 [420]; 1988, 421 [422]; DRiZ 1984, 365; 1992, 24 [25]; 1995, 352 [353]).
Alle Sach- und Verfahrensentscheidungen sind in die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit einbezogen (BGHZ 42, 163 [169]; 47, 275 [286]; 57, 344 [349]; 90, 41 [45]; 93, 238 [243]; BGH DRiZ 1984, 365; 1992, 24 [25]; 1995, 352 [353]; 1998, 20 [22]; 2003, 367 [368]; NJW 1988, 419 [420]; 1988, 421; 1988, 1094; 2002, 359 [361]).
- BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01
Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)
Dem entspricht es, daß nach ständiger Rechtsprechung des Richterdienstgerichts des Bundes verzögerte Terminierungen oder als unangemessen lang gewertete Urteilsabsetzungszeiträume nur dann im Rahmen der Dienstaufsicht nach § 26 Abs. 2 DRiG beanstandet werden dürfen, wenn dies losgelöst von einzelnen Rechtssachen oder Fallgruppen geschieht und wenn die Aufsichtsmaßnahme die Entscheidungsfreiheit des Richters im Einzelfall unberührt läßt (BGHZ 51, 280, 287; 90, 41, 46; 93, 238, 243 f.). - BGH, 08.05.1989 - RiZ(R) 6/88
Heranziehung eines Zivilkammervorsitzenden zur Referendarausbildung
Eine Maßnahme der Dienstaufsicht ist daher in jeder Meinungsäußerung einer dienstaufsichtsführenden Stelle zu erblicken, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt (st. Rspr., vgl. BGHZ 93, 238, 241 m.w.N.).Da der Antragsteller behauptet, durch die Maßnahme des Dienstvorgesetzten in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt zu werden, und seine Behauptung nicht von vorneherein völlig fernliegend erscheint (vgl. BGHZ 93, 238, 243), hat der Dienstgerichtshof den Prüfungsantrag zu Recht als zulässig angesehen.
Zum Schutzbereich der sachlichen Unabhängigkeit gehören in erster Linie die eigentliche Rechtsfindung und alle ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen (st. Rspr., vgl. BGHZ 90, 41, 45; 93, 238, 243).
- BGH, 21.10.2010 - RiZ(R) 5/09
Vereinbarkeit einer Nichtvorlage ausgedruckter Handelsregister-Eingaben an einen …
Erforderlich ist lediglich, dass ein konkreter Bezug zu der Tätigkeit des Richters besteht (BGH, Urteil vom 25. September 2002, RiZ (R) 2/01, NJW 2003, 282; Urteil vom 24. November 1994 - RiZ (R) 4/94, NJW 1995, 731; Urteil vom 16. November 1990 - RiZ (R) 2/90, BGHZ 113, 36, 38 f.; Urteil vom 10. Januar 1985 - RiZ (R) 7/84, BGHZ 93, 238, 241).In den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit sind nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes nämlich nicht nur die Endentscheidung, sondern alle der Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden - vorbereitenden und nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen einbezogen (BGH, Urteil vom 24. November 1994 - RiZ (R) 4/94, NJW 1995, 731; Urteil vom 10. Januar 1985 - RiZ (R) 7/84, BGHZ 93, 238, 234 mwN; Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83, BGHZ 90, 41, 45).
- BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00
Überprüfung der richterlichen Terminierungspraxis
Diesem Kernbereich richterlicher Tätigkeit ist auch die Terminierung eines bestimmten Verfahrens zuzurechnen (BGHZ 93, 238, 244).Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Richter bei der Terminsbestimmung gegen seine Pflicht zur ordnungsgemäßen und unverzüglichen Erledigung der Amtsgeschäfte verstößt und dadurch Anlaß für Maßnahmen nach § 26 Abs. 2 DRiG gibt (BGHZ 90, 41, 44 bis 46; 93, 238, 244).
- BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 2/01
Richterdienstrecht - Beschneidung der richterlichen Unabhängigkeit
Es genügt jede Einflußnahme der dienstaufsichtsführenden Stelle, die sich auch nur mittelbar auf die Tätigkeit des Richters auswirkt (st.Rspr., siehe etwa BGH, Urteile vom 10. Januar 1985 - RiZ (R) 7/84, BGHZ 93, 238, 241 und vom 16. November 1990 - RiZ 2/90, BGHZ 113, 36, 38). - BGH, 24.11.1994 - RiZ(R) 4/94
Zulässigkeit von Maßnahmen der Dienstaufsicht im Hinblick auf die Nutzung des …
Erforderlich ist lediglich, daß ein konkreter Bezug zu der Tätigkeit des Richters besteht (BGHZ 93, 238, 241; 113, 36, 38 f.).In den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit sind nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes nämlich nicht nur die Endentscheidung, sondern alle der Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden - vorbereitenden und nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen einbezogen (BGHZ 42, 163, 169; 90, 41, 45; 93, 238, 243 m.w.Nachw.).
- BGH, 05.07.2000 - RiZ(R) 6/99
Zulässigkeit eines dienstrechtlichen Vorhalts
- BGH, 17.04.2008 - RiZ(R) 3/07
Richterrrecht - Aktenversendung an das Landesjustizministerium auf d. Dienstweg?
- BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90
Richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofes; Allgemeine …
- BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10
Verfahrensrecht - Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 19/89
Datenschutz durch NRW-Notare
- BGH, 07.04.1995 - RiZ(R) 7/94
Anfechtung der Entscheidung des Präsidiums über die Zulassung der Richterschaft …
- OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 3 Ws 174/03
- BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10
Beamtenrecht - Dienstaufsichtliche Maßnahme gegen Richter
- BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 7/86
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Aufforderung zu …
- BGH, 11.12.1987 - RiZ(R) 8/87
Widerruf von Sonderurlaub zur firstgemäßen Absetzung der Urteilsgründe
- BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 2/95
Maßnahmen der Dienstaufsicht im Bereich der Rechtsfindung
- OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 VA 2/07
Keine Antragsbefugnis des Insolvenzgerichts in einem Verfahren nach § 23 …
- BGH, 13.02.1991 - RiZ(R) 6/90
Zulässigkeit dienstaufsichtlicher Maßnahmen
- BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 6/94
- BGH, 16.11.1990 - RiZ 4/90
Gleitende Arbeitszeit und richterliche Unabhängigkeit
- BGH, 16.11.1990 - RiZ(R) 2/90
- BGH, 24.11.1994 - RiZ(R) 5/94
- LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00
- Hessischer Dienstgerichtshof für Richter, 20.04.2010 - DGH 4/08
Richterliche Unabhängigkeit; Voraussetzungen für die Verwaltung des …
- BGH, 08.08.1986 - RiZ(R) 2/86
- BGH, 29.10.1993 - RiZ(R) 2/93
- LG Berlin, 16.12.2002 - DG 1/02
- LG Düsseldorf, 24.04.1998 - DJ-6/97
- DGH Nordrhein-Westfalen, 14.07.2000 - 1 DGH 2/99
- BGH, 25.09.2002 - RiZ (R) 2/01
- BGH, 25.09.2002 - RiZ (R) 2/01
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