Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 19/84   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 94, 145
  • NJW 1985, 1701
  • FamRZ 1985, 690



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)  

  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85  

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Aus diesem Grunde kann auch der im Vorprozeß voll obsiegende Kläger einen durch die Veränderung der Verhältnisse bedingten höheren Rentenbetrag nur unter den Voraussetzungen des § 323 ZPO verlangen (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 82, 246, 252 sowie vom 3. April 1985 - IVb ZR 19/84 - FamRZ 1985, 690 ).

    Macht etwa ein Unterhaltsgläubiger - möglicherweise um den Schuldner zu schonen - mit seiner Unterhaltsklage nicht seinen gesamten, an sich berücksichtigungsfähigen Unterhaltsbedarf oder sonst einen hinter dem ihm an sich zustehenden Unterhalt zurückbleibenden Rentenbetrag geltend - ohne damit nur eine Teilklage zu erheben (vgl. Senatsurteil vom 3. April 1985 aaO.) - und dringt er mit seinem Klageantrag in vollem Umfang durch, so erschiene es untragbar, wenn er mit den rechtserheblichen Tatsachen, aus denen sich sein weiterer, voller Unterhaltsbedarf ergibt, in künftigen Abänderungsverfahren ausgeschlossen wäre und er somit keine Möglichkeit mehr hätte, seinen vollen Unterhalt geltend zu machen.

    Ferner ist auf das Senatsurteil vom 3. April 1985 (aaO.) zu verweisen, wonach ein Ehegatte, der seinen vollen Unterhalt einklagt, dabei aber seinen Vorsorgebedarf nicht geltend gemacht hat, nach wesentlicher Änderung der im Vorprozeß maßgebenden Verhältnisse im Rahmen der Abänderung des früheren Titels auch den Vorsorgebedarf zur Geltung bringen kann.

  • BGH, 07.11.2012 - XII ZB 229/11  

    Grds. keine rückwirkende Erhöhung eines vom Unterhaltsberechtigten bezifferten

    Aus der Sicht des Unterhaltsberechtigten ist nämlich der gesamte Unterhalt geltend gemacht worden, während die Annahme eines Vorbehalts voraussetzt, dass sich der Unterhaltsberechtigte des Bestehens einer weiteren Forderung bewusst war (vgl. zur Teilklage Senatsurteil vom 3. April 1985 - IVb ZR 19/84 - FamRZ 1985, 690).
  • BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06  

    Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte

    Eine Nachforderung im Wege der Leistungsklage ist danach nur dann möglich, wenn sich der schon vorliegende Unterhaltstitel eindeutig nur auf einen Teilbetrag des geschuldeten Unterhalts beschränkt (Senatsurteil BGHZ 94, 145, 146 ff. = FamRZ 1985, 690 f.).
mehr
  • BGH, 10.07.1986 - IX ZR 138/85  

    Nachforderung von Versorgungsbezügen; Abänderung eines Urteils auf wiederkehrende

    die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und überwiegende Literaturmeinung nehmen von diesem Streit die Fälle aus, in denen im Vorprozeß wiederkehrende Leistungen im Sinne des § 258 ZPO geltend gemacht wurden, die teilweise in Zukunft fällig werden (BGHZ 34, 110; Anm. Johannsen LM ZPO § 323 Nr. 8; BGH, Urt. v. 9. Juli 1968 - VI ZR 139/67, LM ZPO § 323 Nr. 13; BGHZ 82, 246, 252; BGH, Urteile v. 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82, FamRZ 1984, 374, 376; v. 18. April 1984 - IVb ZR 59/82, FamRZ 1984, 772, 773; v. 3. April 1985 - IVb ZR 19/84, NJW 1985, 1701 ; Stein/Jonas/Schumann/Leipold aaO. § 323 Bem.

    Das führt wegen der Maßgeblichkeit der Sonderregelung des § 323 Abs. 2, 3 ZPO dazu, daß es dem Gläubiger verwehrt ist, einen weiteren "Teil" der Rückstände einzufordern (vgl. BGH, Urteile v. 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82, FamRZ 1984, 374, 376; v. 3. April 1985 - IVb ZR 19/84, NJW 1985, 1701, 1702).

    Eine Nachforderungsklage kommt daher auch insoweit nicht in Betracht, als die Klägerin rückständige jährliche Sonderzuwendungen geltend macht (vgl. auch BGH, Urt. v. 3. April 1985 aaO. zur nachträglichen Inanspruchnahme von Vorsorgeunterhalt).

  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86  

    Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts;

    In seiner Entscheidung vom 11. Januar 1984 (aaO. S. 376) hat der Senat dargelegt, daß es mit den Grundsätzen der Billigkeit nicht zu vereinbaren wäre, wenn ein Unterhaltsgläubiger, der mit seiner Unterhaltsklage nicht seinen gesamten, an sich berücksichtigungsfähigen Unterhaltsbedarf oder sonst einen hinter dem ihm an sich zustehenden Unterhalt zurückbleibenden Rentenbetrag geltend macht - ohne damit nur eine Teilklage zu erheben (vgl. Senatsurteil vom 3. April 1985 - IVb ZR 19/84 - FamRZ 1985, 690 ) - und mit seinem Klageantrag in vollem Umfang durchdringt, künftig nur noch den im Vorprozeß zugesprochenen Anteil geltend machen könnte.

    Wird indessen eine Unterhaltsanpassung zu seinen Gunsten eröffnet, weil sich die seinerzeit maßgebend gewesenen Verhältnisse wesentlich geändert haben, und kommt es somit zu einer abändernden Entschei dung, ist der Unterhaltsgläubiger aus den dargelegten Gründen der Billigkeit nicht mehr gehindert, mit Wirkung für die Zukunft den vollen Unterhalt zu verlangen (vgl. auch Senatsurteil vom 3. April 1985 - IVb ZR 19/84 - FamRZ 1985, 690, 691 zur nach träglichen Geltendmachung des Vorsorgeunterhalts).

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97  

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines

    Die Entscheidung in BGHZ 94, 145, 147 steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 27.11.2002 - XII ZR 295/00  

    Familienrecht - Darlegungs- und Beweislast für verminderte Leistungsfähigkeit

    Im Unterhaltsrecht spricht, wie der Senat wiederholt entschieden hat, die Vermutung gegen eine Teilklage (vgl. BGHZ 94, 145, 147; Senatsurteil vom 13. Dezember 1989 - IVb ZR 22 / 89 - FamRZ 1990, 863, 864).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08  

    So vermeiden Sie Regressrisiken beim unterhaltsrechtlichen Mandat

    Denn der Unterhaltsberechtigte kann bezogen auf den Zeitpunkt der ersten Verurteilung zum Unterhalt eine Nachforderungsklage nur dann erheben, wenn er sich dies im Erstverfahren - z.B. in der Begründung der Klage - vorbehalten hat (BGH FamRZ 1985, 690; 1987, 368).

    Der "vergessene" Altersvorsorgeunterhalt kann dann nur noch zusätzlich geltend gemacht werden, wenn sonstige Abänderungsgründe vorliegen (BGH FamRZ 1985, 690; OLG Karlsruhe NJW 1995, 2795; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 323 Rn. 20; Eschenbruch/Klinkhammer, der Unterhaltsprozess, 5. Aufl., Rn. 987; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., Rn. 425; Wendl/Staudigl/Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 4 Rn. 456, 457, 490).

  • OLG Karlsruhe, 26.05.1995 - 2 UF 305/94  

    Geltendmachung von Unterhalt ohne nähere Aufschlüsselung in Elementar- und

    Wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, worauf Bezug genommen wird, ist nach den vom Bundesgerichtshof (BGHZ 94, 145 ff. = FamRZ 1985, 690 ff.) aufgestellten Grundsätzen die Möglichkeit der nachträglichen Forderung von Vorsorgeunterhalt für die Zeit des Getrenntlebens hier ausgeschlossen.

    Ist aber - wie es hier der Fall war - der klagenden Partei im Vorprozeß entsprechend ihrem Antrag die ihr nach ihrer Vorstellung zustehende volle Unterhaltsrente zugebilligt worden, ist der Weg der Leistungsklage auf Zahlung zusätzlichen Vorsorgeunterhalts verschlossen (BGHZ 94, 145 ff.).

    Die Möglichkeit der nachträglichen Forderung von Vorsorgeunterhalt, ohne daß die Voraussetzungen des § 323 ZPO vorliegen, wäre allerdings nicht ausgeschlossen, wenn die Klägerin im Vorprozeß entweder ausdrücklich einen Teilanspruch geltend gemacht oder sich wenigstens erkennbar eine Nachforderung vorbehalten hätte (BGHZ 94, 145 ff.).

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 290/03  
    Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß bei einer Verurteilung zu Schadensersatzrenten eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse, auf denen die Verurteilung beruht, nur im Wege der Abänderungsklage nach § 323 ZPO geltend gemacht werden kann (st. Rechtspr., vgl. BGHZ 34, 110, 113 ff; 93, 330, 336; 94, 145, 146 f).
  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 9/90  

    Nachforderungsklage im Unterhaltsrecht bei nicht tituliertem Sockelbetrag und

  • BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93  

    Zulässigkeit einer Teilklage

  • BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 12/86  
  • OLG Naumburg, 19.12.2005 - 8 WF 252/05  

    Nachforderungsklage bei Vorbehalt in der Klagebegründung - Unterscheidung

  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 74/84  

    ... neuer Umstände bei der Abänderungsklage

  • OLG Naumburg, 04.07.2002 - 8 UF 220/01  

    Zur Anerkennung einer Unterhaltsschuld durch den Schuldner in einer Urkunde und

  • BGH, 15.01.1998 - BLw 46/97  

    Zulässigkeit einer "verdeckten" Teilklage im Verfahren der streitigen

  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89  
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2006 - 4 UF 18/06  

    Kein "Wahlrecht" zwischen Leistungs- und Abänderungsklage

  • BGH, 23.05.1985 - III ZR 69/84  

    Nachforderung von Einkommen- und Kirchensteuerbeträgen auf eine Schadensrente

  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 63/88  

    BGB § 1578 Abs. 1

  • OLG Koblenz, 19.12.1989 - 11 UF 321/89  

    Frage der Angemessenheit der Erwerbstätigkeit einer 50jährigen Ehefrau

  • OLG Frankfurt, 18.04.2006 - 2 WF 110/06  

    Nachehelicher Unterhalt: Nachträglich entstehender Krankenvorsorgebedarf infolge

  • BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 24/90  
  • BGH, 04.02.1998 - XII ARZ 1/98  

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen anderweitiger Rechtshängigkeit

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 536/96  
  • OLG München, 27.10.1992 - 12 WF 1048/92  

    Bemessung des Einkommens im PKH-Verfahren

  • OLG Hamm, 01.07.1997 - 9 U 30/97  

    Nachforderungen in einem zweiten Rechtsstreit bei Unterhaltsklagen

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2004 - 16 UF 250/03  

    Nachforderungsprozess für Kindesunterhalt: Zulässigkeit nach Zahlungseinstellung

  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 50/90  
  • OLG Hamm, 25.09.1996 - 12 UF 48/96  

    Unterhaltsanpassung - § 1585c BGB - Anrechnung eigener Einkünfte des

  • LG Düsseldorf, 03.06.2008 - 7 O 159/07  
  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 21/84  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht