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   BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84   

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BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84 (https://dejure.org/1985,209)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1985 - VII ZB 16/84 (https://dejure.org/1985,209)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1985 - VII ZB 16/84 (https://dejure.org/1985,209)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Haftung des Erwerbers von Wohneigentum für "rückständige" Verpflichtungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zwangsversteigerung - Wohnungseigentum - Vorsteher - Haftung - Lasten und Kosten - Gemeinschaftliches Eigentum - Zuschlag - Abrechnung - Wirtschaftsjahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    WEG § 16 Abs. 2

Papierfundstellen

  • BGHZ 95, 118
  • NJW 1985, 2717
  • MDR 1985, 1017
  • BB 1985, 2275
  • Rpfleger 1985, 409
  • BauR 1985, 709
  • BauR 1985, 710
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    An einer solchen Entscheidung sieht es sich aber durch den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 27. Juni 1985, VII ZB 16/84, BGHZ 95, 118 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] gehindert und hat die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Der Bundesgerichtshof hat hingegen in BGHZ 95, 118 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] entschieden, daß der Ersteher von Wohnungseigentum in der Zwangsversteigerung für die vor dem Zuschlag angefallenen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums auch dann nicht haftet, wenn die den Rückstand ausweisende Jahresabrechnung erst nach dem Zuschlagsbeschluß erstellt und von der Wohnungseigentümerversammlung gebilligt worden ist.

    Damit beantworten das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof dieselbe Rechtsfrage im Sinne von § 28 Abs. 2 FGG (vgl. BGHZ 95, 118, 123) [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] verschieden.

    Seine Begründung (BGHZ 95, 118, 121 f) [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] zeigt, daß die Frage der Haftung des neuen Wohnungseigentümers von der Art des Erwerbs der Wohnung nicht abhängt.

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Frage des Erwerbs von Wohnungseigentum in der Zwangsversteigerung (BGHZ 95, 118, 121 f) [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] würden die Antragsgegner allerdings nicht haften.

    Demgegenüber erachtet der Senat die in BGHZ 95, 118, 122 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] befürchtete Gefahr, daß die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnungen verzögern könnten, um sich einen neuen - vielleicht finanzkräftigeren - Schuldner zu verschaffen, als nicht sehr naheliegend (vgl. auch LG Frankfurt am Main NJW-RR 1987, 596, 598) [LG Frankfurt am Main 24.06.1986 - 2 T 832/85]; gegebenenfalls bliebe der Einwand des Rechtsmißbrauchs (§ 162 Abs. 2, § 242 BGB; Weitnauer, JZ 1986, 193, 194 re. Sp.).

    Die hier abgelehnte Lösung aus BGHZ 95, 118 ff [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] dürfte sich zudem kaum in die Praxis umsetzen lassen, da sie eine nur schwer durchführbare Rückrechnung und zeitanteilige Zuordnung des Kostenanfalls erfordert (vgl. LG Frankfurt am Main aaO; Hemrich, Der Wohnungseigentümer 1985, 85, 86 f; Weitnauer aaO; zu den Schwierigkeiten der Kostenaufteilung innerhalb eines Rechnungsjahres vgl. auch Röll, NJW 1983, 153, 154 [LG Aachen 18.11.1982 - 4 O 599/80] und MünchKomm/Röll, 2. Aufl. § 16 WEG Rdn. 25 a).

  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 257/16

    Wohnungseigentum: Haftung des Erwerbers für eine nach dem Eigentumswechsel fällig

    Dies rechtfertigt es, die Sonderumlage nicht anders zu behandeln als andere nach dem Wirtschaftsplan von den Wohnungseigentümern zu erbringende Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG), namentlich Wohngeldforderungen, für die nach der Fälligkeitstheorie bei einem Eigentumswechsel innerhalb des Wirtschaftsjahres - und somit nach Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan - bis zu dem Zeitpunkt des Eigentumswechsels der Veräußerer (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.) und ab diesem Zeitpunkt der Erwerber (vgl. Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 201) bzw. Ersteher (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 1985 - VII ZB 16/84, BGHZ 95, 118, 121) haftet.
  • BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97

    "Erbunfähigkeit" im Hause Preußen

    Die Vorlagepflicht setzt nicht voraus, daß die frühere Entscheidung zum gleichen Tatbestand ergangen ist (BGHZ 95, 118, 123; BGH, Beschluß vom 1. Juli 1993 - V ZB 19/93 - NJW 1993, 3069 unter II 1; Keidel/Winkler/Kuntze, FGG 13. Aufl. § 28 Rdn. 18).
  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden

    Damit beantworten das vorlegende Oberlandesgericht und das Oberlandesgericht Hamm bei der Auslegung der das Grundbuchrecht betreffenden Vorschriften der §§ 800, 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO (BGHZ 88, 62, 63 f; Senatsbeschl. v. 3. Oktober 1985, V ZB 18/84, WM 1985, 1453 = NJW 1986, 314, 315) dieselbe Rechtsfrage im Sinne von § 79 Abs. 2 GBO (vgl. BGHZ 95, 118, 123) [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] verschieden.
  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    Ein Haftungsübergang für gegen den Rechtsvorgänger fällig gestellte rückständige, im Verhältnis der Wohnungseigentümer begründete Verbindlichkeiten ist gesetzlich nicht vorgesehen (BGHZ 88, 302, 305 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83]; 95, 118, 121 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84]; 99, 358, 360; BayObLG Rpfleger 1979, 352; …
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    In dieser Rechtsfrage will das Kammergericht anders entscheiden (vgl. BGHZ 95, 118, 123).
  • BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03

    Verjährung der Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von

    Gleichzeitig steht jedoch fest, daß mit dem Wohnungseigentum Kosten verbunden sind und diese von jedem Wohnungseigentümer abhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils an dem Grundstück, § 16 Abs. 2 WEG, und der Dauer seiner Zugehörigkeit zu der Gemeinschaft (Senat, BGHZ 95, 118, 121) gemäß dem jährlich zu beschließenden Wirtschaftsplan zu tragen sind.
  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Gleiches galt nach herrschender Auffassung im Anwendungsbereich des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. OLG Stuttgart, NZG 2007, 237, 238; Jansen/Briesemeister, FGG, 3. Aufl., Vorb. §§ 19-30 Rn. 4; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., Vorb. §§ 19-30 Rn. 4), soweit dort ein - gesetzlich nicht geregeltes - Anschlussrechtsmittel überhaupt für zulässig erachtet wurde (vgl. BGHZ 71, 314, 316 ff.; 95, 118, 124 ff.; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 19 Rn. 19 mwN), und wird nunmehr - trotz des im Vergleich zu den ZPO-Vorschriften weiter gefassten Wortlauts - auch für die Anschluss(-rechts-)beschwerde nach §§ 66, 73 FamFG vertreten (vgl. Bassenge/Roth/Gottwald, FamFG/RPflG, 12. Aufl., § 66 FamFG Rn. 1; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 73 Rn. 2; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger, FamFG, 2. Aufl., § 66 Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.1987 - 11 W 78/86

    Anspruch auf Zahlung von Nachforderungen aus Jahresabrechnungen; Geltendmachung

    Amtsgericht und Landgericht haben den Antrag unter Bezugnahme auf die auf Vorlage ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.6.1985 (BGHZ 95, 118 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] = NJW 1985, 2717 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] ) abgewiesen.

    Er sieht sich hieran jedoch durch die auf Vorlage des Kammergerichts zur nämlichen Rechtsfrage der Haftung von Veräußerer oder Erwerber für Rückstände von Wohngeld beim Eigentumswechsel ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 95, 118 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] ) gehindert.

    Der Senat verkennt nicht, daß der Entscheidung BGHZ 95, 118 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] ein Fall des Eigentumswechsels in der Zwangsversteigerung zugrundeliegt.

    Nach Auffassung des Senats läge es in konsequenter Fortsetzung der vorstehend dargelegten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - abweichend von BGHZ 95, 118 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] - für die Frage eines Rückstandes von Wohngeldverpflichtungen und die Schuldnerschaft beim Eigentums Wechsel auf das maßgeblich betroffene Ausgleichsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und die dort regelmäßig vom Außenverhältnis abweichende Fälligkeit des Wohngeldanspruchs abzustellen.

    Die sonach nach dem Wirtschaftsführungssystem gem. § 28 WEG gebotene - in der Entscheidung BGHZ 95, 118 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] nicht hinreichend durchgeführte - Trennung zwischen Außenhaftung und deren Begründung einerseits und dem Entstehen der Ausgleichsverpflichtungen innerhalb der Wohnungseigentumsgemeinschaft andererseits hat in der jüngeren Rechtsprechung insbesondere das Bayerische Oberste Landesgericht deutliche hervorgehoben (BayObLG, Wohnungseigentum 1986, 14/15 m.w.N.).

    Da der Senat aus den vorgenannten Gründen abweichend von BGHZ 95, 118 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] entscheiden würde, war die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen.

  • OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

    Das Spruchverfahren ist ein so genanntes echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, weshalb eine Anschlussbeschwerde entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO auch nach Ablauf der Beschwerdefrist eingelegt werden kann (vgl. OLG Stuttgart NZG 2007, 237 f.; BayObLG AG 1996, 127; OLG Hamburg NZG 2002, 189; OLG Düsseldorf BeckRS 2006, 07149; Wilske in KK-SpruchG, 2005, § 12 Rn. 25 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 71, 314; 95, 118).
  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05

    Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

  • BGH, 13.03.2006 - II ZB 26/04

    Einhaltung der Antragsfrist im Spruchverfahren durch Einreichung bei einem

  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 15 W 440/95

    Haftung des Erwerbers für Wohngeldrückstände des Rechtsvorgängers

  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

  • BGH, 22.01.1987 - V ZB 3/86

    Haftung des Erwerbers für Wohngeldrückstände

  • BGH, 14.12.1989 - IX ZB 40/89

    Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Notars gegen Anordnung von

  • BGH, 24.11.1988 - V ZB 11/88

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen

  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99

    Haftungsbeschränkung bei Erbschaft einer Eigentumswohnung

  • OLG Braunschweig, 02.11.2000 - 8 U 201/99

    Anspruch des Unternehmers auf Ersatz von Mehrkosten wegen Bauzeitverzögerung

  • BGH, 11.02.2010 - V ZB 167/09

    Divergenzvorlage zum BGH in einer Grundbuchsache: Erfordernis der abweichenden

  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 151/09

    Anschlussbeschwerde im Beschlussanfechtungsverfahren

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05

    WEG : Ablauf der Rechtsmittelfrist eines Anfechtungsbegehren

  • KG, 28.02.2000 - 24 W 8820/98

    Gemeinschaftseigentum bei Dachgeschoßausbau)

  • BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93

    Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen -

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 25/05

    Anschlussbeschwerde im Spruchverfahren: Zur Frage der Zulässigkeit der

  • OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 210/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Anwendbarkeit der ZPO, Rechtsnachfolge

  • AG Kerpen, 08.12.1998 - 15 II 44/98

    Anfechtungsrecht und Stimmrecht des Zwangsverwalters unter Bezugnahme der

  • BGH, 13.03.2006 - II ZB 25/04

    Wahrung der Antragsfrist in aktienrechtlichen Spruchverfahren durch Einreichung

  • OLG Hamm, 26.09.1991 - 15 W 127/91

    Nachbar Ausländer

  • OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03

    Beteiligung an Ausgleich von Zahlungsrückständen einer Wohneigentümergemeinschaft

  • OLG Köln, 29.09.2009 - 16 Wx 63/09

    Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde im Beschlussanfechtungsverfahren nach dem

  • OLG Hamm, 03.02.1992 - 15 W 63/91

    Verweigerung der Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

  • LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 20/03

    Wohnungseigentum: Beschränkung der Musikausübung eines Schlagzeugers

  • OLG Hamm, 11.11.1998 - 15 W 350/98

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks

  • OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässige unselbstständige Anschließung an

  • BGH, 01.07.1993 - V ZB 17/93

    Anordnung einer Abschiebehaft gegen einen Ausländer mit unbekanntem

  • OLG Hamm, 30.09.1998 - 15 W 429/97

    Bildung einer Rücklage für die Instandhaltung und Instandsetzung des

  • OLG Hamburg, 21.05.2007 - 2 Wx 38/03

    Wohnungseigentum: Unselbstständige Anschlussbeschwerde im

  • OLG Zweibrücken, 15.06.1999 - 3 W 69/99

    Beseitigung einer Terrasse

  • KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94

    Eigentümerbeschluß über eine einmalige Zahlung zur Vermeidung von

  • KG, 10.09.2014 - 2 W 96/12

    Squeeze-out Kempinski AG

  • OLG Köln, 29.05.1995 - 16 Wx 44/95

    Anforderungen an die Eigenschaft eines Voreigentümers als Schuldner der von ihm

  • OLG Hamburg, 12.12.1985 - 2 W 42/85

    Verpflichtung der Erben des ursprünglichen Wohnungseigentümers zur Zahlung von

  • KG, 13.03.1991 - 24 W 4715/90

    Regelungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstattung einer

  • OLG Karlsruhe, 11.01.1990 - 11 W 167/89

    Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum; Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum

  • OLG Hamburg, 17.02.1989 - 11 U 241/88
  • OLG Braunschweig, 29.08.1989 - 3 W 27/89

    Gültigkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Verstoß gegen die

  • AG Kerpen, 28.04.2000 - 15 II 18/99
  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 43/94

    Schuldner einer Zahlungsverpflichtung aus der Jahresgesamt- und

  • BayObLG, 07.09.1989 - BReg. 1b Z 40/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Wohnanlage; Zahlung; Wohngeld;

  • OLG Hamm, 29.09.2005 - 15 W 509/04

    Protokoll einer Wohnungseigentümerversammlung muss der in der Teilungserklärung

  • OLG Hamm, 29.09.2005 - 15 W 393/04

    Nicht der Teilungserklärung entsprechendes Protokoll führt zur Anfechtbarkeit von

  • BayObLG, 09.07.1991 - BReg. 2 Z 72/91

    Rechtsmissbräuliche Verzögerung der Genehmigung einer Jahresabrechnung

  • LG Bielefeld, 23.10.1990 - 23 T 180/89

    Haftung für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümer untereinander ; Haftung des

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