Rechtsprechung
   BGH, 22.11.1985 - V ZR 220/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,585
BGH, 22.11.1985 - V ZR 220/84 (https://dejure.org/1985,585)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1985 - V ZR 220/84 (https://dejure.org/1985,585)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1985 - V ZR 220/84 (https://dejure.org/1985,585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 463, 468
    Schadensersatz wegen Nichterfüllung wegen Nichteinhaltung der zugesicherten Grundstücksgröße

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 96, 283
  • NJW 1986, 920
  • NJW-RR 1986, 638 (Ls.)
  • ZIP 1986, 446
  • MDR 1986, 393
  • DNotZ 1986, 284
  • BB 1986, 285
  • JR 1986, 329
  • BauR 1986, 367
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 174/57

    verzogenes Chassis - § 462 BGB <Fassung bis 31.12.01>, modifizierte

    Auszug aus BGH, 22.11.1985 - V ZR 220/84
    Es steht im frei, später zum Schadensersatz überzugehen (BGHZ 29, 148, 152, 156 f.).

    Zwischen beiden Möglichkeiten des Ersatzes hat er die Wahl, ohne daß er, wenn er den "großen" Schadensersatz verlangt, nachweisen müßte, daß er die Kaufsache wegen des Mangels nicht mehr gebrauchen kann (RGZ 52, 352, 355; 66, 279, 285; 90, 332, 334; 134, 83, 90; BGHZ 29, 148, 151 und die h. M. in der Literatur, vgl. nur MünchKomm/H.P. Westermann § 463 Rdn. 20 und Staudinger/Honsell, BGB 12. Aufl. § 463 Rdn. 42 m. w. Nachw.).

    Wenn jedoch die Kläger nach § 463 Abs. 1 BGB im Rahmen des "großen« Schadensersatzes objektiv befugt waren, den bereits gezahlten Kaufpreis gegen Rückgabe der Kaufsache zurückzufordern und die Zahlung des restlichen Kaufpreises abzulehnen (vgl. BGHZ 29, 148, 151), kann von einer grundlosen Erfüllungsverweigerung keine Rede sein.

  • RG, 24.10.1902 - II 192/02

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung. B.G.B. § 480 Abs. 2.

    Auszug aus BGH, 22.11.1985 - V ZR 220/84
    Zwischen beiden Möglichkeiten des Ersatzes hat er die Wahl, ohne daß er, wenn er den "großen" Schadensersatz verlangt, nachweisen müßte, daß er die Kaufsache wegen des Mangels nicht mehr gebrauchen kann (RGZ 52, 352, 355; 66, 279, 285; 90, 332, 334; 134, 83, 90; BGHZ 29, 148, 151 und die h. M. in der Literatur, vgl. nur MünchKomm/H.P. Westermann § 463 Rdn. 20 und Staudinger/Honsell, BGB 12. Aufl. § 463 Rdn. 42 m. w. Nachw.).

    Obwohl gleiche oder ähnliche "Weiterungen" zu befürchten sind, wenn dem Käufer die Wahl des "großen Schadensersatzes" offensteht, sah der historische Gesetzgeber - nach dessen Verständnis sich der gewährleistungsberechtigte Käufer keineswegs mit der Liquidierung des "kleinen" Schadens zufrieden geben mußte (vgl. eingehend hierzu RGZ 52, 352, 356 ff.) - bewußt davon ab, die Rechtsstellung des Käufers weiter als geschehen zu schmälern (Mot. aaO).

  • BGH, 27.04.1984 - V ZR 137/83

    Flächenangabe als Eigenschaftszusicherung

    Auszug aus BGH, 22.11.1985 - V ZR 220/84
    Sie ist insbesondere mit dem in § 5 Ziffer 3 des Vertrages enthaltenen Gewährleistungsausschluß vereinbar (vgl. Senatsurt. v. 27. April 1984, V ZR 137/83, WM 1984, 941, 943).

    Jedoch wird in diesen Fällen regelmäßig schon die Auslegung der Zusicherungsvereinbarung ergeben, daß "geringfügige« Abweichungen von der "Cirka«-Größenangabe überhaupt keine Gewährleistungsansprüche auslösen (vgl. Senatsurt. v. 27. April 1984, V ZR 137/83, WM 1984, 941, 943).

  • BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57

    Verweigerung der Abnahme und von Zahlungen wegen geringfügiger Mängel

    Auszug aus BGH, 22.11.1985 - V ZR 220/84
    Im übrigen ist zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung ein Käufer treuwidrig handelt, der unter Berufung auf geringfügige Mängel die Kaufsache zurückweist und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des gesamten Vertrages verlangt (BGHZ 27, 215, 220 zu § 635 BGB).
  • RG, 19.06.1917 - II 20/17

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Nichterfüllung eines Kaufvertrages nach

    Auszug aus BGH, 22.11.1985 - V ZR 220/84
    Zwischen beiden Möglichkeiten des Ersatzes hat er die Wahl, ohne daß er, wenn er den "großen" Schadensersatz verlangt, nachweisen müßte, daß er die Kaufsache wegen des Mangels nicht mehr gebrauchen kann (RGZ 52, 352, 355; 66, 279, 285; 90, 332, 334; 134, 83, 90; BGHZ 29, 148, 151 und die h. M. in der Literatur, vgl. nur MünchKomm/H.P. Westermann § 463 Rdn. 20 und Staudinger/Honsell, BGB 12. Aufl. § 463 Rdn. 42 m. w. Nachw.).
  • RG, 22.11.1902 - V 277/02

    Wandelung. Erfüllungsweigerung. Fristbestimmung.

    Auszug aus BGH, 22.11.1985 - V ZR 220/84
    Diese Einschränkung des Wahlrechts des Käufers nach § 242 BGB darf freilich nicht so weit gehen, daß die Wahl des "großen" Schadensersatzes schon dann als rechtsmißbräuchlich angesehen wird, wenn dem Käufer nach § 468 Satz 2 BGB das Recht auf Wandlung zu versagen wäre (in diesem Sinne aber RGZ 53, 70, 73/74 hinsichtlich der Pflicht des Käufers, ein Grundstück nach § 433 Abs. 2 BGB abzunehmen, das die vertraglich zugesicherte Größe nicht erreichte).
  • RG, 02.07.1907 - II 126/07

    Zugesicherte Eigenschaft; Beweislast; Annahme als Erfüllung

    Auszug aus BGH, 22.11.1985 - V ZR 220/84
    Zwischen beiden Möglichkeiten des Ersatzes hat er die Wahl, ohne daß er, wenn er den "großen" Schadensersatz verlangt, nachweisen müßte, daß er die Kaufsache wegen des Mangels nicht mehr gebrauchen kann (RGZ 52, 352, 355; 66, 279, 285; 90, 332, 334; 134, 83, 90; BGHZ 29, 148, 151 und die h. M. in der Literatur, vgl. nur MünchKomm/H.P. Westermann § 463 Rdn. 20 und Staudinger/Honsell, BGB 12. Aufl. § 463 Rdn. 42 m. w. Nachw.).
  • RG, 22.10.1931 - VI 183/31

    1. Wann beginnt bei einem formnichtigen, jedoch nach § 313 Satz 2 BGB. geheilten

    Auszug aus BGH, 22.11.1985 - V ZR 220/84
    Zwischen beiden Möglichkeiten des Ersatzes hat er die Wahl, ohne daß er, wenn er den "großen" Schadensersatz verlangt, nachweisen müßte, daß er die Kaufsache wegen des Mangels nicht mehr gebrauchen kann (RGZ 52, 352, 355; 66, 279, 285; 90, 332, 334; 134, 83, 90; BGHZ 29, 148, 151 und die h. M. in der Literatur, vgl. nur MünchKomm/H.P. Westermann § 463 Rdn. 20 und Staudinger/Honsell, BGB 12. Aufl. § 463 Rdn. 42 m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.05.2018 - VIII ZR 26/17

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Wege des "großen Schadensersatzes" nach

    Will er die Kaufsache behalten, kann er entweder durch eine Gestaltungserklärung den Kaufpreis unter den Voraussetzungen des § 437 Nr. 2, § 441 BGB mindern oder im Wege der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches statt der Leistung gemäß § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB die Liquidation des Minderwerts erreichen (sogenannter kleiner Schadensersatz, BT-Drucks. 14/6040, S. 225 f.; siehe bereits BGH, Urteile vom 22. November 1985 - V ZR 220/84, BGHZ 96, 283, 287; vom 23. Juni 1989 - V ZR 40/88, BGHZ 108, 156, 160 [jeweils zu § 463 BGB aF]).

    Will er sich hingegen vom Kaufvertrag lösen, kann er entweder den Rücktritt vom Vertrag nach § 437 Nr. 2, § 323 BGB erklären oder aber Schadensersatz statt der ganzen Leistung nach § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1 Satz 3 BGB fordern, der auf Ersatz des dem Käufer durch die Nichterfüllung des gesamten Vertrages entstandenen Schadens gerichtet ist und das Entfallen der Leistungspflicht (§ 281 Abs. 4 BGB) sowie die Rückgewähr bereits erbrachter Leistungen (§ 281 Abs. 5 i.V.m. §§ 346 ff. BGB) zur Folge hat (großer Schadensersatz, BT-Drucks. aaO; siehe bereits BGH, Urteile vom 22. November 1985 - V ZR 220/84, aaO; vom 23. Juni 1989 - V ZR 40/88, aaO, S. 159 [jeweils zu § 463 BGB aF]).

  • OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 14 U 44/18

    Haftung eines Dritten aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen der

    Nur bei Überschreiten dieses Rahmens sind Ansprüche des Käufers denkbar (BGH, U. v. 22.11.1985, V ZR 220/84).
  • BGH, 25.01.2013 - V ZR 118/11

    Gewährleistung beim Grundstückskauf: Anspruch auf Prozesszinsen bei

    So verhält es sich jedoch nicht, wenn - wie hier - ein Käufer gegenüber dem Verkäufer den sogenannten großen Schadensersatzanspruch nach § 463 Satz 1 BGB aF geltend macht, indem er die Kaufsache wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft zurückweist und den Ersatz des ihm durch die Nichterfüllung entstandenen Schadens verlangt (zu dieser Schadensberechnung: Senat, Urteile vom 22. November 1985 - V ZR 220/84, BGHZ 96, 283, 287; vom 23. Juni 1989 - V ZR 40/88, BGHZ 108, 156, 159; vom 31. März 2006 - V ZR 51/05, BGHZ 167, 108, 110 Rn. 8).

    Ob der Käufer die eine oder die andere Art des Schadensersatzes wählt, ist lediglich eine Frage der Berechnung eines bereits entstandenen Schadensersatzanspruchs (vgl. Senat, Urteil vom 22. November 1985 - V ZR 220/84, BGHZ 96, 283, 287; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1991 - VIII ZR 88/90, NJW 1992, 566, 568).

  • BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Umfang der Offenbarungspflichten

    Der Wahl des großen Schadensersatzes durch den Käufer kann nämlich der Einwand des Rechtsmissbrauches (§ 242 BGB) entgegenstehen, wenn der gesamte vertragliche Leistungsaustausch wegen einer ganz geringfügigen Abweichung des tatsächlichen vom vertraglich zugesicherten Zustand insgesamt rückgängig gemacht werden soll (Senat, BGHZ 96, 283, 289).
  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 88/90

    Lieferung eines genehmigungsfähigen aliud beim Handelskauf; Übergang vom großen

    "Großer Schadensersatz" (BGHZ 96, 283, 287) kam demgegenüber zum genannten Zeitpunkt nicht mehr in Betracht, weil der wegen Nichterfüllung des gesamten Vertrages Schadensersatz begehrende Käufer die Kaufsache ablehnen bzw. zurückgeben muß.

    Ob der Käufer die eine oder die andere Art des Schadensersatzes wählt, ist lediglich eine Frage der Schadensberechnung (BGHZ 96, 283, 287; Soergel/Huber aaO. § 463 Rdnr. 39).

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Dem Käufer stehen zur Schadensberechnung zwei Möglichkeiten offen: Er kann den Kaufgegenstand zurückweisen und Ersatz des gesamten ihm durch die Nichterfüllung des Vertrages entstandenen Schadens verlangen - »großer Schadensersatz« - oder die fehlerhafte Sache behalten und den Minderwert liquidieren - »kleiner« Schadensersatz - (BGHZ 96, 283, 287; MünchKomm/H. P. Westermann § 463 Rdn. 20 ff. m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 105/95

    Möglicher Inhalt des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens

    Der Käufer ist daher berechtigt, den Kaufgegenstand zurückzuweisen und Ersatz des gesamten ihm durch die Nichterfüllung entstehenden Schadens zu verlangen - "großer Schadensersatz" - oder die fehlerhafte Sache zu behalten und den Minderwert zu liquidieren - "kleiner Schadensersatz" - (BGHZ 96, 283 (287) = NJW 1986, 920 = LM § 463 BGB Nr. 47; Westermann, in: MünchKomm.
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2001 - 9 U 53/01

    Gewährleistungsverpflichtung der Gemeinde bei unterbliebener Aufklärung über die

    - kleiner Schadensersatz - (vgl. BGHZ 96, 283, 287).

    - kleiner Schadensersatz - (vgl. BGHZ 96, 283, 287).

  • BGH, 09.05.1990 - VIII ZR 88/90
    »Großer Schadensersatz« (BGHZ 96, 283,287) kam demgegenüber zum genannten Zeitpunkt nicht mehr in Betracht, weil der wegen Nichterfüllung des gesamten Vertrages Schadensersatz begehrende Käufer die Kaufsache ablehnen bzw. zurückgeben muß.

    Ob der Käufer die eine oder die andere Art des Schadensersatzes wählt, ist lediglich eine Frage der Schadensberechnung (BGHZ 96, 283,287; Soergel/Huber aaO § 463 Rdnr. 39).

  • LG Mainz, 05.03.2001 - 7 O 331/99

    Unterschreitung der geplanten Raumhöhe - Mangel?

    Eine Zusicherung kann im Übrigen auch in einer ca.-Angabe einer Raumhöhe liegen (vgl. BGHZ 96, 283, 289).
  • OLG Koblenz, 14.12.2012 - 8 U 185/12

    Voraussetzungen der Rückabwicklung eines Bauträgervertrages

  • OLG Stuttgart, 27.07.2000 - 19 U 115/99

    Berechtigte Geltendmachung "großen" Schadensersatzes trotz nur geringfügigen

  • LG Lübeck, 27.11.2008 - 17 O 219/03

    Verjährungsverkürzung beim Verkauf lange nach Fertigstellung?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht