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   BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84   

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BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84 (https://dejure.org/1985,438)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1985 - VI ZR 178/84 (https://dejure.org/1985,438)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1985 - VI ZR 178/84 (https://dejure.org/1985,438)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Geburtshilfe, schwere zerebrale Schäden - Träger der Universitätskliniken in Rheinland-Pfalz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 96, 360
  • NJW 1986, 1542
  • MDR 1986, 573
  • NVwZ 1986, 595 (Ls.)
  • VersR 1986, 465
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82

    Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus

    Auszug aus BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
    Der Krankenhausträger mußte derartige wirtschaftliche Belange der Zweitklägerin, insbesondere negative wirtschaftliche Auswirkungen ihrer eventuellen Fehlbehandlung, im Rahmen des Behandlungsvertrages mitschützen (vgl. BGHZ 86, 240, 247; 89, 95, 98).

    Obwohl er selbst nicht Vertragspartner war, konnte das Berufungsgericht diesen Vertrag rechtlich einwandfrei - und auch von der Revision nicht beanstandet - dahin auslegen, daß er als Unterhaltspflichtiger der Erstklägerin den von der Drittbeklagten geschuldeten Mehraufwand für Pflege und Versorgung des Kindes auch als eigenen Schaden geltend machen kann (vgl. Senatsurteile BGHZ 76, 259, 262 [BGH 18.03.1980 - VI ZR 247/78]; 89, 95, 98 und 89, 263, 267).

  • BGH, 14.12.1971 - VI ZR 70/70

    Fahrlässigkeitsgrad - Bewertung - Objektiver Maßstab - Subjektive Umstände -

    Auszug aus BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
    Die Entscheidung des Streitfalles wird nicht dadurch beeinflußt, daß sich bisher in aller Regel - ohne Beanstandung durch den erkennenden Senat - für Schadensersatzansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler in Universitätskliniken die jeweiligen Bundesländer als passivlegitimiert angesehen haben (vgl. z. B. die Senatsurteile vom 15. Mai 1979 - VI ZR 70/70 - VersR 1979, 720, und v. 24. Januar 1984 - VI ZR 203/82 - VersR 1984, 286), und zwar auch noch für die Zeit nach Erlaß des Hochschulrahmengesetzes (BGHZ 88, 248).
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 203/82

    Anforderungen an die Dokumentation der Lagerung des Patienten auf dem

    Auszug aus BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
    Die Entscheidung des Streitfalles wird nicht dadurch beeinflußt, daß sich bisher in aller Regel - ohne Beanstandung durch den erkennenden Senat - für Schadensersatzansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler in Universitätskliniken die jeweiligen Bundesländer als passivlegitimiert angesehen haben (vgl. z. B. die Senatsurteile vom 15. Mai 1979 - VI ZR 70/70 - VersR 1979, 720, und v. 24. Januar 1984 - VI ZR 203/82 - VersR 1984, 286), und zwar auch noch für die Zeit nach Erlaß des Hochschulrahmengesetzes (BGHZ 88, 248).
  • BGH, 15.05.1979 - VI ZR 70/77

    Ersatz von Vermögensschaden und Schmerzensgeld wegen eines

    Auszug aus BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
    Die Entscheidung des Streitfalles wird nicht dadurch beeinflußt, daß sich bisher in aller Regel - ohne Beanstandung durch den erkennenden Senat - für Schadensersatzansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler in Universitätskliniken die jeweiligen Bundesländer als passivlegitimiert angesehen haben (vgl. z. B. die Senatsurteile vom 15. Mai 1979 - VI ZR 70/70 - VersR 1979, 720, und v. 24. Januar 1984 - VI ZR 203/82 - VersR 1984, 286), und zwar auch noch für die Zeit nach Erlaß des Hochschulrahmengesetzes (BGHZ 88, 248).
  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81

    Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung

    Auszug aus BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
    Die Entscheidung des Streitfalles wird nicht dadurch beeinflußt, daß sich bisher in aller Regel - ohne Beanstandung durch den erkennenden Senat - für Schadensersatzansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler in Universitätskliniken die jeweiligen Bundesländer als passivlegitimiert angesehen haben (vgl. z. B. die Senatsurteile vom 15. Mai 1979 - VI ZR 70/70 - VersR 1979, 720, und v. 24. Januar 1984 - VI ZR 203/82 - VersR 1984, 286), und zwar auch noch für die Zeit nach Erlaß des Hochschulrahmengesetzes (BGHZ 88, 248).
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 61/82

    Anspruch auf Schadensersatz bei einem Reitunfall; Vorliegen der zur Erkenntnis

    Auszug aus BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
    Die Entscheidung des Streitfalles wird nicht dadurch beeinflußt, daß sich bisher in aller Regel - ohne Beanstandung durch den erkennenden Senat - für Schadensersatzansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler in Universitätskliniken die jeweiligen Bundesländer als passivlegitimiert angesehen haben (vgl. z. B. die Senatsurteile vom 15. Mai 1979 - VI ZR 70/70 - VersR 1979, 720, und v. 24. Januar 1984 - VI ZR 203/82 - VersR 1984, 286), und zwar auch noch für die Zeit nach Erlaß des Hochschulrahmengesetzes (BGHZ 88, 248).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.05.1984 - 8 A 23/83
    Auszug aus BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
    Gemeinsam ist allen diesen Regelungen, daß die Kliniken als Teil der Universität in die Organisation der Universität als selbständiger Körperschaft eingegliedert sind (Denninger, Hochschulrahmengesetz (HRG) § 66 Rdn. 76 ff.) Auch das Bundesverfassungsgericht ist in seinen Entscheidungen zum Hochschulrecht davon ausgegangen, daß die Universitätskliniken Teil der Universität sind (vgl. BVerfGE 52, 303, 338 f.; 57, 70, 96, 100; ebenso Staatsgerichtshof Baden-Württemberg DÖV 1974, 632; OVG Lüneburg NJW 1984, 2652).
  • BGH, 07.07.1970 - VI ZR 189/68

    Umfang und Reichweite des richterlichen Ermessens - Vorliegen eines echten

    Auszug aus BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
    Der erkennende Senat hat zwar wiederholt ausgesprochen, daß der Beginn eines Rechtsstreits den Parteien regelmäßig keine besonderen Pflichten zu gegenseitiger Rücksichtnahme auferlegt, insbesondere nicht die Pflicht, sofort auf Bedenken gegen die Passivlegitimation hinzuweisen (vgl. Senatsurteile v. 7. Juli 1970 - VI ZR 189/68 - LM Nr. 13 zu § 138 ZPO; v. 10. November 1970 - VI ZR 83/69 - VersR 1971, 227, 228 und v. 5. Mai 1981 - VI ZR 280/79 - VersR 1981, 779, 780).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Auszug aus BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt - wovon ersichtlich auch das Berufungsgericht ausgeht - mit der Einweisung eines Kassenpatienten in ein Krankenhaus ein Vertrag zustande, durch den der Kassenpatient zumindest als begünstigter Dritter (§ 328 BGB) einen unmittelbaren Anspruch gegenüber dem Krankenhausträger auf sachgemäße Behandlung erlangt (BGHZ 89, 250, 252 ff. m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
    Gemeinsam ist allen diesen Regelungen, daß die Kliniken als Teil der Universität in die Organisation der Universität als selbständiger Körperschaft eingegliedert sind (Denninger, Hochschulrahmengesetz (HRG) § 66 Rdn. 76 ff.) Auch das Bundesverfassungsgericht ist in seinen Entscheidungen zum Hochschulrecht davon ausgegangen, daß die Universitätskliniken Teil der Universität sind (vgl. BVerfGE 52, 303, 338 f.; 57, 70, 96, 100; ebenso Staatsgerichtshof Baden-Württemberg DÖV 1974, 632; OVG Lüneburg NJW 1984, 2652).
  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

  • BGH, 10.11.1970 - VI ZR 83/69

    Anspruch aus Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsverhandlungen -

  • BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53

    Verkehrssicherung auf Bundesstraßen

  • BGH, 26.03.1953 - III ZR 220/52

    Rechtliche Stellung einer Universitätsklinik

  • BGH, 05.05.1981 - VI ZR 280/79

    Rechtsstellung des Vertriebshändlers

  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 247/78

    Fehlgeschlagene Unfruchtbarmachung

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81

    Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)

  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 133/77

    Haftung von Bauarbeiter bei "gefahrgeneigter Arbeit"; Lehrlingsverschulden

  • StGH Baden-Württemberg, 24.11.1973 - GR 1/73

    Akademisches Selbstverwaltungsrecht, Fachaufsicht und Weisungsbefugnis des

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 158/82

    Erweiterung der Vertragshaftung des Arztes durch Vertragsschluß mit dritten

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    a) Daß ein Kassenpatient wie G. zumindest als begünstigter Dritter (§ 328 BGB) einen unmittelbaren Anspruch gegen den Krankenhausträger auf sachgemäße Behandlung erlangt, hat der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen (BGHZ 89, 250, 252 ff.; 96, 360, 363).
  • BGH, 29.01.1991 - VI ZR 206/90

    Sorgfaltspflichten des Heilpraktikers bei Anwendung invasiver Behandlungsmethoden

    Sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten nicht vorhanden, dann muß er den Eingriff unterlassen (vgl. für einen Heilpraktiker OLG München, Urteil vom 26. April 1989 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 26. Juni 1990 - VI ZR 193/90 - zur Veröffentlichung in AHRS unter Kennzahl 3150/2 vorgesehen; für einen ärztlichen Berufsanfänger: Senatsurteil vom 26. April 1988 - VI ZR 246/86 - NJW 1988, 2298 = VersR 1988, 723, 724; OLG Hamm, Urteil vom 27. April 1981 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 14. Dezember 1982 - VI ZR 134/81 - AHRS 2500/9 und OLG Koblenz, Urteil vom 5. Juli 1984 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 28. Mai 1985 - VI ZR 178/84 - AHRS 2500/12).
  • BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99

    Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung

    Dies gilt unbeschadet des Umstandes, daß das Behandlungsverhältnis zwischen dem Patienten und Krankenhaus auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht (BGHZ 89, 250, 255; 96, 360, 363; Senatsurteil vom 14. Juli 1992 - VI ZR 214/91 - VersR 1992, 1263).
  • BGH, 26.01.1999 - VI ZR 376/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Koordination

    Zutreffend ist das Berufungsgericht unter Anwendung der Grundsätze aus dem in BGHZ 96, 360, 363 ff. abgedruckten Senatsurteil zur Auffassung gelangt, daß nicht das zweitbeklagte Land, sondern die Streithelferin der Erstbeklagten Trägerin der Universitätsklinik und damit für die geltend gemachten Ansprüche passivlegitimiert ist.

    Er hat wiederholt ausgesprochen, daß der Beginn eines Rechtsstreits den Parteien regelmäßig keine besonderen Pflichten zu gegenseitiger Rücksichtnahme auferlege und insbesondere nicht die Pflicht, sofort auf Bedenken gegen die fehlende Passivlegitimation hinzuweisen (Senatsurteil BGHZ 96, 360, 370 m.w.N.).

    Soweit das Berufungsgericht die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben darauf stützen will, daß für den betroffenen Patienten die tatsächlichen und rechtlichen Verzahnungen zwischen Land und Universität kaum durchschaubar seien und deshalb eine Verpflichtung für das Land bestanden habe, frühzeitig auf das Fehlen der eigenen Trägerschaft hinzuweisen, ist dem entgegen zu halten, daß eine solche Unklarheit nicht mehr bestand, nachdem die Frage der Passivlegitimation von Land oder Universitätsklinik als Krankenhausträger durch das bereits erwähnte, in BGHZ 96, 360 ff. abgedruckte Senatsurteil für eine vergleichbare Rechtslage geklärt worden war.

  • BGH, 26.04.1988 - VI ZR 246/86

    Klinik - Berufsanfänger - Assistenzärzte - Überwachung - Anleitung -

    Ärzte gearbeitet haben und der Patient behandelt worden ist (Senatsurteil BGHZ 96, 360 ff. = NJW 1986, 1542).

    Als solche ist sie auch Geschäftsherrin der Klinikärzte, mithin auch der Bekl. zu 3 gewesen (Senatsurteil BGHZ 96, 360 (369) = NJW 1986, 1542).

  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 153/93

    Ansprüche des Trägers der Unfallversicherung gegen einen Durchgangsarzt wegen

    Auch kann in besonderen Fällen ein Dritter mit seinem Vermögen in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sein, wie dies z.B. bei Pflichtverletzungen des Arztes im Rahmen der geburtshilflichen Beratung und Betreuung in Bezug auf daraus erwachsene Unterhaltslasten desjenigen Elternteils der Fall ist, der nicht selbst Vertragspartner des Arztes ist (BGHZ 76, 259, 262 [BGH 18.03.1980 - VI ZR 247/78]; 86, 240, 249 f; 89, 95, 104; 96, 360, 368; s. auch Senatsurteil vom 16. November 1993 - VI ZR 105/92 - NJW 1992, 788, 790 f - demnächst in BGHZ 124, 128).
  • BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95

    Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den irrtümlich seine Einstandspflicht

    In einem in BGHZ 96, 360, 370 abgedruckten Urteil hat der erkennende Senat eine Verpflichtung der Beklagten bejaht, alsbald auf ihre fehlende Passivlegitimation hinzuweisen, wenn sie sich nicht als verantwortlicher Krankenhausträger behandeln lassen wollte.
  • BGH, 04.04.2000 - VI ZR 264/99

    Einbeziehung eines Dritten in der Berufungsinstanz; Verhaltendes

    Sie muß sich daher nicht bereits im Hinblick auf ihr Verhalten im Rechtsstreit als passivlegitimiert behandeln lassen (vgl. hierzu z.B. BGHZ 96, 360, 370; Senatsurteil vom 26. Januar 1999 - VI ZR 376/97 - VersR 1999, 579, 581 m.w.N.).
  • BGH, 04.04.1995 - VI ZR 95/94

    Umfang und Zeitpunkt der Risikoaufklärung vor diagnostischen Eingriffen

    24 Im übrigen wird das Berufungsgericht Anlaß zu der Prüfung haben, ob das erstbeklagte Land Träger der Universitätskliniken ist oder die Universität (vgl. Senatsurteil BGHZ 96, 360 = AHRS 0180/14).
  • OLG Köln, 22.01.1987 - 7 U 193/86

    Schmerzensgeld; Spritzenabszeß; Drainierung; Hepatitis; Schmerzensgeldhöhe

    Das beklagte Land, das im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.12.1985 über die Eigenhaftung der Universitäten (abgedruckt in NJW 1986, 1542) die Erklärung abgegeben hat, es wolle seine Passivlegitimation nicht bestreiten, hat dem Kläger gem. § 831 Abs. 1, § 847 Abs. 1 BGB einen angemessenen Ausgleich in Geld dafür zu leisten, daß bei der stationären Behandlung des Klägers ein erstmals am 20.6.1982 offenbar gewordener Spritzenabszeß aufgrund einer Infektion mit Coli-Bakterien aufgetreten ist, der bei dem Kläger zu tiefgreifenden gesundheitlichen Störungen, einem bis zum 19.8.1982 verlängerten Krankenhausaufenthalt sowie als weiterer Folge zu einer Hepatitis-B-Erkrankung geführt hat, deretwegen der Kläger sich in der Zeit zwischen dem 15.12.1982 und dem 21.1.1983 erneut in Krankenhausbehandlung begeben mußte.
  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 275/87

    Verkehrssicherungspflichten nach de mLandesforstgesetz von Rheinland-Pfalz

  • OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00

    Schadensersatz ; Schmerzensgeld; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Mandeloperation;

  • OLG Rostock, 02.09.2016 - 5 U 156/13

    Arzt- und Amtshaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen ärztlicher

  • OLG Koblenz, 09.05.2005 - 12 U 420/02

    Arzthaftung bei Geburtsschäden: Verneinung einer Haftung für Fehler ärztlicher

  • LG Bonn, 05.03.2008 - 5 S 135/07

    Schadensersatz wegen Fahrzeugbeschädigung in einer Waschstraße; Anwendbarkeit des

  • OLG Koblenz, 13.11.1990 - 3 U 1197/85

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Behandlung mit Zentropil; Verjährung bei

  • OLG Koblenz, 12.04.1990 - 2 U 406/87

    Verkehrssicherungspflichten des Krankenhausträgers in der offenen Station einer

  • OLG Stuttgart, 03.06.1993 - 14 U 34/92

    Schmerzensgeld für Neugeborenen aus Arzthaftung

  • OLG Köln, 21.07.1986 - 7 U 147/86

    Anspruch des Landes auf Ersatz der entstandenen Krankenhauskosten bei fehlender

  • OLG Köln, 25.11.1992 - 27 U 87/91

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen

  • OLG Düsseldorf, 12.07.1990 - 8 U 128/89

    Schuldhaftes Nichterkennen der Rötelninfektion einer Schwangeren

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